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Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Anders als Angestellte oder Selbstständige werden Beamte dienstunfähig, nicht berufsunfähig. Für die Absicherung der Berufsfähigkeit ist dies ein kleiner, aber feiner Unterschied. Damit die Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit wie gewünscht greift, ist eine maßgeschneiderte Absicherung für Beamte nötig: Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) bzw. die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beamtenklausel (Dienstunfähigkeitsklausel).

Der Unterschied zwischen dienstunfähig und berufsunfähig

Dienstunfähig und berufsunfähig sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Über die Dienstfähigkeit entscheidet der Dienstherr, also Kommune, Land oder Bund. Wird ein Beamter für dienstunfähig erklärt, dann kann dieser nicht mehr als Beamter arbeiten. Über die allgemeine Berufsfähigkeit sagt die Dienstunfähigkeit erst einmal jedoch nichts aus.

Mit einer einfachen Berufsunfähigkeitsversicherung kann dies bedeuten, dass der Leistungsfall mit dem Verlust der Dienstfähigkeit nicht eintritt. Um zu gewährleisten, dass eine Versicherung im Falle der Dienstunfähigkeit leistet, sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit entsprechender Dienstunfähigkeitsklausel abgeschlossen werden.

Formal wird die Dienstunfähigkeit in §44 des Bundesbeamtengesetzes definiert. Nach dieser liegt eine Dienstunfähigkeit vor, falls ein Beamter auf Lebenszeit „wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist“. Des Weiteren gilt dies auch bei Erkrankungen, die innerhalb von sechs Monaten den Beamten für mindestens drei Monate an der Leistung des Dienstes hindern und eine volle Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate nicht zu erkennen ist.

Im Gegensatz zur Dienstunfähigkeit liegt eine Berufsunfähigkeit vor, sobald der Betroffene aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Invalidität aller Voraussicht nach nicht mehr in der Lage ist, die bisherige Berufstätigkeit auszuüben. Meist tritt dies ein, sobald die Berufsfähigkeit unter 50 Prozent fällt.