Private Krankenversicherung für Lehrer
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Private Krankenversicherung für Lehrer
Lehrer und Lehramts-Anwärtern wird oft der Beamtenstatus gewährt. Diese gehen damit nicht nur ihrem Dienstherren gegenüber eine Verpflichtung ein. Sie kommen auch in den Vorzug der Alimentationspflicht und erhalten in der Sozialversicherung eine Sonderstellung. VerbeamtetenLehrern steht so die privaten Krankenversicherung grundsätzlich offen. Angestellte können unter bestimmten Umständen der PKV beitreten. Ein Vergleich der Krankenkassentarife für Lehrer lohnt sich in beiden Fällen.
Verbeamtete Lehrer und Beamte auf Probe haben freie Krankenkassenwahl
Verbeamtete Lehrer haben, genauso wie Referendare / Lehramts-Anwärter, die nicht im Angestelltenverhältnis den Vorbereitungsdienst absolvieren, eine Sonderstellung in der Sozialversicherung. Wie andere Beamte auch sind diese von der Sozialversicherungspflicht befreit. Damit können diese zwar nicht auf eine Krankenversicherung verzichten – eine Krankenversicherungspflicht besteht für die Staatsdiener trotzdem noch – aber sie haben die Wahl zwischen GKV und PKV.
Dabei sind für die Staatsdiener keine Einkommensgrenzen zu beachten. Die Besoldungsstufe hat keinen Einfluss auf die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht. Zudem beteiligt sich der Dienstherr an den Krankenkosten seiner Bediensteten. Dies wird Beihilfe genannt. Je nach Dienstherr und Familienstatus liegt die Unterstützung im Krankheitsfall bei 50 bis 80 Prozent der so genannten beihilfefähigen Aufwendungen.
Damit kommt der Dienstherr des Lehrers oder der Lehrerin seiner Alimentationspflicht nach und beschert dem Beamten in der PKV günstige Tarife. Dieser benötigt durch die Beihilfe eine geringere Absicherung bei den Gesundheitskosten. Als Krankenversicherung genügt ein so genannter Restkostentarif, der auch Beihilfeergänzungstarif oder Beamten PKV genannt wird. Diese Tarife schließen die Versorgungslücke zwischen den anfallenden Gesundheitskosten und der Beihilfe.
GKV für verbeamtete Lehrer und Beamte auf Probe oft teuer
Die gesetzliche Krankenkasse ist für Beamte nicht selten eine teure Wahl. Die Fürsorgepflicht des Dienstherren kennt keinen Arbeitgeberanteil in der Krankenkasse und Pflegeversicherung. Beamte im Lehramtsdienst können sich zwar für die GKV entscheiden. Bei dieser müssen die Lehrer jedoch den Arbeitgeberanteil selbst tragen. Die Beihilfe steht den Staatsdienern im Lehrdienst nicht zur Seite. Ein Anspruch auf Gelder aus der Beihilfe bekommt der GKV versicherte Lehrer mit Beamtenstatus nur im Ausnahmefall. Zum Beispiel in Einzelfällen, in denen Aufwendungen zwar von der Beihilfe gedeckt wären, aber nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind.
PKV Sondertarife für Referendare und Lehrer auf Probe (Beamte auf Widerruf)
Nicht angestellte Referendare sowie Lehrer bzw. Beamte auf Probe erhalten in der Regel eine geringe Besoldung für ihre Dienste. Da kann die Krankenversicherung schnell zur Belastung werden. Denn auch hier behandelt der Dienstherr in Hinsicht auf die Krankenversicherung den Referendar wie einen Beamten. Natürlich berücksichtigen die PKV Tarife für Referendare in der Prämienberechnung auch die Beihilfe durch den Dienstherren.
Doch das ist nicht alles: Viele privaten Krankenkassen kommen den Referendaren mit speziellen Tarifen entgegen. Diese verzichten auf Altersrückstellungen, wie dies für gewöhnlich auch bei bei PKV Tarifen für Lehrer üblich ist, um die Tarife im alter stabil zu halten. Damit werden die Prämien deutlich günstiger.
Eine Bindung an eine bestimmte Krankenkasse oder an die private Krankenkasse müssen die Referendare nicht fürchten. In der Regel kann der angehende Lehrer nach dem Referendariat problemlos von einer PKV in die andere wechseln. Und wird das Referendariat nicht erfolgreich absolviert oder erfolgt später keine Übernahme ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse regelmäßig möglich. Dies ist durch gesetzliche Regelungen für Beamte auf Probe festgelegt.
Angestellte Lehrer in der PKV
Die freie Kassenwahl habe angestellte Lehrer in der Krankenversicherung in der Regel nicht. Damit diese zwischen PKV und GKV wählen können muss deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Diese variiert von Jahr zu Jahr und liegt bei einem Arbeitnehmerbruttogehalt von rund 60000 Euro pro Jahr (Stand 2018: 59.400 Euro pro Jahr). Im Monat sind dies 4.950 Euro und liegt rund 150 Euro über dem Wert für 2017 (57.600 Euro pro Jahr). Damit haben meist nur erfahrene Kollegen in gehobenen Stellungen als angestellte Lehrer die Möglichkeit sich in der PKV zu versichern.
Bei der Kalkulation des Arbeitsentgeltes des angestellten Lehrers sind die laufende Vergütung, regelmäßige Sonderzahlungen, Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und eine versicherungspflichtige Zweitbeschäftigung sowie pauschale Überstunden zu berücksichtigen. Nicht berücksichtigt werden in der Berechnung hingegen Familienzuschläge und pauschal besteuerte Bezüge.
Leistungsumfang der Beihilfe
Die Beihilfe unterscheidet zwischen beihilfefähigen und nicht beihilfefähigen Aufwendungen. Ähnlich wie die gesetzliche Krankenkassen übernimmt auch die Beihilfe nicht alle möglichen Behandlungen. Grundsätzlich müssen die Aufwendungen wirtschaftlich und medizinisch notwendig sein. Dadurch sind neben wissenschaftlich nicht anerkannten Heil- und Diagnoseverfahren vielfach auch Schönheitsoperationen und deren Folgebehandlungen nicht beihilfefähig. Darüber hinaus kennt die Beihilfe bei einigen Dienstherren als Kostendämpfungspauschale bezeichnete Selbstbeteiligungen und bei vielen Beihilfekürzungen. In Hinsicht auf die Beihilfekürzungen lohnt sich ein Vergleich der PKV Angebote für Lehrer, bei denen die Kürzungen durch die PKV Tarife abgefangen werden.
Beihilfekürzungen gibt es dabei insbesondere bei Medikamenten und Heilmitteln. Vor allem nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind nicht selten von der Beihilfe ausgeschlossen. Bei den Heilmitteln sind Zahnersatz und Brillen gängig von Kürzungen der Beihilfe betroffen. Einige PKV Tarife für Lehrer gleichen die Kürzungen und Ausnahmen bei Brillen und Zahnersatz aus, so dass hier ein Tarifvergleich bei der Suche nach einem guten Preis-/ Leistungsverhältnis sinnvoll ist.
Keine Mitversicherung aber Beihilfeanspruch für enge Angehörige
Die Private Krankenversicherung für Lehrer und das Beihilfesystem kennen keine Mitversicherung von Angehörigen, wie dies aus der GKV bekannt ist. Jedoch haben enge Angehörige unter bestimmten Umständen einen Beihilfeanspruch. Zudem steigt gemäß vielen Beihilfeverordnungen der Beihilfesatz, wenn der Lehrer mehr als ein Kind hat. Damit kann dieser sich in der Regel günstiger Krankenversichern, da der Restkostentarif eine geringere Deckungslücke abdecken muss.
Regeln für den Anspruch auf Beihilfe für Kindern und Partner
Damit Kinder und Ehe- sowie Lebenspartner einen Anspruch an die Beihilfe stellen können müssen Regeln eingehalten werden. Zu aller erst müssen diese von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sein. Und das Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Kinder dürfen zudem nicht zu alt sein. Der Familienzuschlag bzw. ein Kindergeldanspruch sind gängige Marker, die daraufhin deuten, dass ein Anspruch auf die Beihilfe besteht.
Darauf müssen Ehegatten und Lebenspartner von Lehrern achten:
Das gilt für Kinder von Lehrern:
Einkommensgrenzen für Kinder und Ehepartner
Damit ein Anspruch auf Beihilfe für Partner und Kinder in Frage kommen kann ist eine Einkommensgrenze einzuhalten. Diese variiert von Dienstherr zu Dienstherr und somit auch zwischen den einzelnen Bundesländern. Im Jahr 2016 lag die Spanne für das maximal zulässige Einkommen der Angehörigen zwischen 8.652 Euro in Rheinland-Pfalz bis zu 18.000 Euro in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Hamburg,Bayern und Sachsen. Bremen und Baden-Württemberg gestatteten 10.000 Euro, das Saarland 16.000 Euro und die übrigen Bundesländer 17.000 Euro.
Höhe des Beihilfesatzes
Für die Festlegung des Beihilfesatzes gibt es keine (bundes-)einheitliche Regelung. Die Höhe des Beihilfesatzes ist erst einmal vom Dienstherren und der jeweiligen Beihilfeverordnung abhängig. Dann hat auch der Familienstand und Dienststatus Einfluss auf den Erstattungssatz. Meist gelten folgende Richtwerte:
In diesen Bundesländern müssen Lehrer mit Abweichungen im Beihilfesystem rechnen:
Können sich Lehrer und Lehramts-Anwärter generell Privat versichern?
Angestellte Lehrer müssen wie andere Arbeitnehmer unter anderem die Einkommensvoraussetzungen für die PKV erfüllen. Verbeamtete Lehrer wie auch Lehramts-Anwärter / Referendare (die den Vorbereitungsdienst nicht als Angestellte absolvieren) sind von der Sozialversicherung befreit. Wer jedoch während des Studiums privat versichert war, bleibt oft im Referendariat daran gebunden. Kurz: Lehrer und Anwärter können in der Regel zwischen PKV und GKV wählen.
Selbst bei Lehramts-Anwärtern, die bekanntlich nur geringe Bezüge haben, spielen Einkommensgrenzen keine Rolle. Ausgenommen Anwärter, die als Angestellte den Vorbereitungsdienst absolvieren. Diese sind in der Regel an die GKV gebunden.
Angehende Lehrer, die auf den Beamtendienst zusteuern, können von PKV Angeboten für Lehramts-Anwärter profitieren. Diese sind besonders günstig, da die private Krankenkasse auf Altersrückstellungen verzichtet ohne dabei den Referendar für die Zukunft an die Kasse zu binden. Durch den Verzicht auf die Rückstellung in den PKV Tarifen sind diese besonders günstig.
Weshalb ist die private Krankenversicherung für Lehrer sinnvoll?
Die Beihilfe übernimmt bei der privaten Krankenversicherung 50 oder mehr Prozent der Kosten für die Behandlungen. Nur die verbleibenden Kosten muss der Lehrer über eine Restkostenversicherung absichern. Standardmäßig steigt bei zwei oder mehr zu unterstützenden Kindern und im Alter der Beihilfesatz. Das erlaubt in diesen Perioden günstige Versicherungsprämien.
In der GKV muss der verbeamtete Lehrer hingegen – wie ein Selbstständiger – den Arbeitgeberanteil mittragen. Im Vergleich zu einem PKV Tarif können so schnell mal Versicherungsprämien für den verbeamteten Lehrer in der GKV anfallen, die mehr als hundert Euro pro Monat über der PKV Prämie für einen Lehrer liegen. Zudem bieten nicht wenige PKV Tarife im Vergleich zu einem gängigen GKV Tarifen gehobene Leistungen. Entlastungen im Alter sind in der GKV nicht vorgesehen.
Welche Leistungen deckt die PKV für Lehrer und Lehramts-Anwärter ab?
Auch in der PKV gibt es Leistungsunterschiede: Die PKV für Lehrer und Lehramts-Anwärter sichert mindestens einen Leistungsstandard, der denen des PKV Basistarifes entspricht und somit vergleichbar mit einem klassischen GKV Tarif ist. Konkret sind dies in der Regel ambulante und stationäre Behandlungen gemäß des Leistungskataloges der Beihilfeverordnung. Zudem sind zahnärztliche Leistungen und die Pflegeversicherung Bestandteil der Versicherung.
In der Praxis bieten zahlreiche private Versicherungen den Lehrern jedoch gehobene Standards. Die Kassen fangen beispielsweise Beihilfekürzungen zum Beispiel bei Zahnersatz und Sehhilfen ab. Sind diese Leistungen nicht bereits im jeweiligen Standard-Tarif für Lehrer enthalten gibt es regelmäßig optionale Zusatzbausteine für Kuren, Krankenhaustagegeld oder zum Abfangen von Beihilfekürzungen.
Was bedeutet Primärarztprinzip?
Das Prinzip ist einfach: Beim Primärarztprinzip vereinbaren Krankenkasse und Versicherungsnehmer, dass vor dem Besuch beim Facharzt z.B. ein Allgemeinmediziner als erstes konsultiert wird und dieser bei Bedarf eine Überweisung für den Experten ausstellt. Dieser koordiniert so gesehen die Behandlung. Damit versuchen die privaten Krankenkassen die Kosten zu optimieren und gewähren den Versicherungsnehmern im Gegenzug günstige Versicherungsprämien.
In der Praxis kenne die Kassen meist eine Reihe von Ärzten, die diese als Primärarzt akzeptieren. Ein Lehrer, der sich für eine PKV mit Primärarztprinzip entscheidet, verzichtet somit nicht auf die Möglichkeit bei der Arztwahl eine Auswahl zu haben. In der Regel gilt der Hausarzt als Primärarzt. Sollte der Versicherungsnehmer einmal einen Facharzt ohne Überweisung vom Primärarzt aufsuchen übernimmt die PKV die Behandlung unter Umständen nicht vollständig. Abschläge um die 20 Prozent sind dabei nicht unrealistisch.
Ausnahmen bestätigen die Regel: Üblicherweise gilt das Primärarztprinzip nicht bei stationären Krankenhausaufenthalten und für den Zahnarzt-Besuch ist das „Hausarztprinzip“ auch nicht gängig.
Welche Lücken zur Beihilfe gibt es & wie können diese geschlossen werden?
Die Versorgungslücke zwischen Beihilfe und Aufwendungen fällt unterschiedlich aus. Die Lücke hängt mit dem Dienstherren zusammen, was bei Lehrern oft das jeweilige Bundesland sein dürfte. Aber auch der Familienstand, ob Familienzuschlag für mehrere Kinder gewährt wird oder ob der Lehrer pensioniert ist, kann eine Rolle für die Größe der Lücke zur Beihilfe spielen. Zudem sind in vielen Bundesländern Kürzungen in der Beihilfe üblich, so dass auch auf diesem Wege Versorgungslücken für Lehrer entstehen können.
Schließen lässt sich die generelle Versorgungslücke durch einen Restkostentarif, auch Beihilfezusatztarif genannt. Lücken durch Beihilfekürzungen oder nicht beihilfefähige Aufwendungen lassen sich vielfach durch Zusatztarife und Tarifoptionen schließen. Dabei gibt es Unterschiede zwischen den jeweiligen PKV Anbietern und Tarifen. Ein Vergleich hilft hier oftmals das passende Angebot zu finden.
Können sich Anwärter auch GKV versichern?
Angestellte Anwärter fallen regelmäßig in die GKV. Ansonsten gilt: Wie auch bei verbeamteten Lehrern haben Lehramts-Anwärter (Beamte auf Probe / Beamte bis auf Widerruf) die Möglichkeit sich für die GKV zu entscheiden. Jedoch müssen diese dabei den Arbeitgeberanteil selbst tragen. Dadurch fällt der Beitrag höher aus als bei einem vergleichbaren Angestelltenverhältnis. Auch die Beihilfe sorgt nicht für Nachlässe bei der Prämie der GKV. In der privaten Versicherung gibt es hingegen Anwärtertarife, die durch den Verzicht auf Altersrückstellungen während der Anwartschaft besonders günstig sind.