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Ratgeber · Referendare

Private Krankenversicherung für Referendare

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  • Ratgeber: private Krankenversicherung Referendare
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Aktualisiert am Lesezeit ca. 18 Minuten

Ob Referendare sich privat krankenversichern können, hängt vom Status im Vorbereitungsdienst ab. Referendare mit dem Status eines Beamten auf Widerruf – das sind alle Lehramtsreferendare – steht die PKV offen. Und das auch mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Doch das ist längst nicht alles: Die privaten Krankenversicherer locken mit speziellen Ausbildungstarifen – gelegentlich PKV für Anwärter genannt.

Lehrer im Referendariat profitieren so von der guten Gesundheitsversorgung in der PKV und erhalten gleichzeitig günstige Konditionen. Doch nicht alle privaten Krankenversicherungen für das Referendariat sind gleich gut: Ein Vergleich der PKV lohnt. Rechtsreferendare sind dagegen in den meisten Ländern nicht verbeamtet und gehören in die gesetzliche Krankenversicherung.

Warum ist das Beschäftigungsverhältnis im Referendariat entscheidend?

Das Beschäftigungsverhältnis entscheidet darüber, ob ein Referendar sich privat versichern darf oder gesetzlich pflichtversichert ist. Beamte auf Widerruf sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei, Referendare in einem Ausbildungs- oder Angestelltenverhältnis dagegen in aller Regel versicherungspflichtig.

Früher waren Lehrer und Referendare vor allem in den neuen Bundesländern vielfach angestellt. Das hat sich geändert: Inzwischen verbeamten alle 16 Länder ihre Lehrkräfte wieder – Berlin als letztes Land seit dem Schuljahr 2022/2023 –, und Lehramtsreferendare absolvieren den Vorbereitungsdienst bundesweit als Beamte auf Widerruf. Bei Rechtsreferendaren ist es umgekehrt: Sie stehen in den meisten Ländern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Für die Krankenversicherung ergeben sich dadurch gravierende Unterschiede.

Beamte und Beamtenanwärter haben durch die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht die Wahlfreiheit in der Krankenversicherung und werden im Rahmen der Fürsorgepflicht durch den Dienstherrn im Krankheitsfall über die Beihilfe finanziell umfangreich unterstützt.

Das erlaubt günstige PKV-Tarife für das Referendariat und später auch als Lehrer. Referendare im Angestellten- oder Ausbildungsverhältnis müssen sich dagegen regelmäßig in der GKV versichern.

LehramtsreferendarRechtsreferendar (Regelfall)
StatusBeamter auf Widerruföffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
BezügeAnwärterbezügeUnterhaltsbeihilfe (sozialversicherungspflichtig)
Beihilfeja, in der Regel 50 %nein
KrankenversicherungWahl zwischen PKV und GKVGKV-Pflicht, Arbeitgeber trägt Beitragsanteil
Ausnahmen–Beamter auf Widerruf möglich in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen

Welche Referendare haben die Wahl zwischen PKV und GKV?

Die Wahl zwischen PKV und GKV haben alle Referendare, die als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind. Sie absolvieren den Vorbereitungsdienst nicht als Angestellte. Dadurch unterliegen sie – wie auch verbeamtete Lehrer – nicht der Sozialversicherungspflicht. Das gibt Freiheit bei der Wahl des Kassensystems: Diese Referendare können sich sowohl für die GKV als auch für die PKV entscheiden. Eine Einkommensgrenze wie bei Angestellten spielt dabei keine Rolle.

Seit dem 1. Januar 2009 gilt allerdings eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Ohne Versicherung geht es also auch im Referendariat nicht. Ausführlich zu den Grundlagen informiert unser Ratgeber zur Krankenversicherung für Beamte.

Schränkt eine PKV im Studium die Wahl im Referendariat ein?

Ja, eine private Krankenversicherung im Studium kann die Wahl einschränken. War der Referendar bereits im Studium Mitglied einer privaten Krankenversicherung, bleibt vielfach nur die Auswahl innerhalb der privaten Versicherer.

Der Grund: Beamte auf Widerruf können der GKV nur freiwillig beitreten. Dafür verlangt § 9 SGB V eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten in den letzten fünf Jahren oder zwölf Monaten unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der gesetzlichen Versicherung. Wer im Studium privat versichert war, erfüllt diese Voraussetzung meist nicht.

Bindet ein Anwärtertarif für die Zukunft?

Nein, der Abschluss eines Anwärtertarifs für das Referendariat bindet den Versicherungsnehmer nicht dauerhaft. Der Vorbereitungsdienst ist keine Garantie für eine Verbeamtung auf Probe, etwa im Lehramt. Das ist auch den Versicherern bekannt, deshalb werden in den Ausbildungstarifen in der Regel noch keine Alterungsrückstellungen gebildet.

Dadurch investiert ein Referendar nicht womöglich vergebens in die zukünftige Gesundheitsversorgung, und gleichzeitig können die privaten Versicherer Referendaren günstige Tarife anbieten, die besser zu den schmalen Einkünften im Vorbereitungsdienst passen.

Doch auch wenn im Anschluss an den Vorbereitungsdienst der Eintritt in die Beamtenlaufbahn folgt, binden die Anwärtertarife den angehenden Lehrer nicht unnötig: Beim Übergang zum Beamten auf Probe ist ein Wechsel von einer PKV zu einer anderen möglich. Bleibt er beim bisherigen Versicherer, wird der Anwärtertarif in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung auf den regulären Beihilfetarif umgestellt.

Es sollte jedoch bedacht werden, dass bei einem Wechsel der PKV eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt. Hat sich die Gesundheit inzwischen verschlechtert, können Risikozuschläge oder höhere Kosten für die private Krankenabsicherung die Folge sein. Entsprechend ist es ratsam, den Anbieter des Anwärtertarifs schon vor dem Referendariat sorgsam auszuwählen. Dabei ist ein Tarifvergleich regelmäßig eine gute Entscheidung, um Preise und Leistungen zu vergleichen. Mehr zu Tarifen für den Vorbereitungsdienst lesen Sie im Ratgeber zur Krankenversicherung für Beamtenanwärter.

Beihilfe im Referendariat
50 %

70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern

Max. Risikozuschlag
30 %

bei Aufnahme über die Öffnungsaktion der PKV

Antragsfrist
6 Monate

ab erstmaliger Verbeamtung auf Widerruf

Quelle: § 46 BBhV; PKV-Verband, Öffnungsaktionen für Beamte; Stand September 2026

Was hilft Referendaren mit Vorerkrankungen?

Referendaren mit Vorerkrankungen hilft die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer. Seit 2019 gilt sie ausdrücklich auch für Beamte auf Widerruf wie Referendare und Beamtenanwärter. Die teilnehmenden Versicherer nehmen sie in einen beihilfekonformen Tarif auf, ohne aus Gesundheitsgründen abzulehnen und ohne Leistungsausschlüsse. Ein Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt.

Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung beim Versicherer eingehen. Die Öffnungsaktion gilt nur für den beihilfekonformen Restkostenschutz, nicht für Beihilfeergänzungstarife mit Zusatzleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer. Mehr zum Umgang mit Zuschlägen lesen Sie in unserem Beitrag zum Risikozuschlag in der Krankenversicherung für Beamte.

Können angestellte Referendare in die PKV?

In der Regel nein: Referendare, die den Vorbereitungsdienst in einem Angestellten- oder öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren, haben es schwer mit einer privaten Krankenversicherung. Bei ihnen fehlt die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, und mit einer Vergütung bzw. Unterhaltsbeihilfe von meist unter 2.000 Euro im Monat liegen sie weit unter der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro im Jahr (2026). Deshalb müssen diese Referendare in die GKV eintreten – auch wenn sie während des Studiums in einer privaten Krankenversicherung Mitglied waren.

Das betrifft vor allem Rechtsreferendare. Sie sind in den meisten Ländern kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig und haben keinen Anspruch auf Beihilfe. Nach den uns vorliegenden Informationen können Rechtsreferendare derzeit nur in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen als Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst gehen – in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen haben sie dabei ein Wahlrecht. Eine bestehende PKV aus dem Studium kann in solchen Fällen über eine Anwartschaftsversicherung ruhend gestellt werden.

Wie funktioniert die Beihilfe bei Referendaren?

Die Beihilfe erstattet verbeamteten Referendaren einen festen Prozentsatz ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten, in der Regel 50 Prozent. Der Dienstherr – bei Lehrern und Lehramtsreferendaren in der Regel das jeweilige Bundesland – hat gegenüber seinen Beamten eine Fürsorgepflicht. Diese gilt auch schon für die angehenden Staatsdiener.

Höhe und Umfang der Kostenübernahmen regeln die Beihilfeverordnungen, die nicht bundeseinheitlich geregelt sind. Diese unterscheiden sich von Dienstherr zu Dienstherr. Damit kann es nicht nur Unterschiede zwischen den Bundesländern, sondern auch zwischen Bund, Land und Kommunen geben.

Beim Leistungsumfang müssen die angehenden Lehrer allerdings keine Befürchtungen haben. Die Beihilfeverordnungen orientieren sich weitgehend am Leistungskatalog der GKV, und die PKV-Anwärtertarife sind darauf abgestimmt. Viele private Versicherer legen bei den Leistungen etwas drauf.

Warum braucht man neben der Beihilfe eine Krankenversicherung?

Neben der Beihilfe braucht man eine Krankenversicherung, weil die Beihilfe nur einen Teil der Gesundheitskosten übernimmt und eine Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Es bleibt eine Versorgungslücke, die die PKV schließt. Wer als Referendar denkt, diese kurze Phase am Berufsstart ohne Versicherung zu meistern, steuert auf Probleme zu.

Zwar übernimmt die Beihilfe in der Regel 50 Prozent der beihilfefähigen Gesundheitskosten. Den Rest müssten Referendare ohne Versicherung aber selbst tragen – und seit 2009 besteht ohnehin eine allgemeine Versicherungspflicht (§ 193 VVG). Wer sich zu spät versichert, muss zudem mit Beitragszuschlägen rechnen.

Im Gegensatz zu den PKV-Tarifen von Angestellten und Selbstständigen erhalten Beamte in der privaten Krankenversicherung spezielle Tarife. Diese berücksichtigen die Zahlungen der Beihilfe, die je nach Familienstand und Dienstherr 50 bis 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen trägt.

Sind Angehörige von Referendaren mitversichert?

Nein, eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es weder in der privaten Krankenversicherung noch in der Beihilfe. Die Beihilfeverordnungen gewähren jedoch Angehörigen von Beamten und Beamtenanwärtern unter bestimmten Voraussetzungen einen Beihilfeanspruch. Jedes Familienmitglied braucht dann einen eigenen, entsprechend günstigen Beihilfetarif.

Damit Kinder, Ehe- oder Lebenspartner einen Anspruch auf Beihilfe haben, gelten im Allgemeinen folgende Voraussetzungen:

Für den Anspruch bei Kindern gilt im Allgemeinen, dass sie beim Familienzuschlag berücksichtigt werden. Abweichungen sind allerdings möglich. Eine professionelle Versicherungsberatung gibt hier Aufschluss und ist anzuraten.

Bis zu welchem Einkommen sind Angehörige von Referendaren beihilfeberechtigt?

Beim Bund ist der Ehe- oder Lebenspartner beihilfeberechtigt, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung 22.648 Euro (Wert 2026; Grundbetrag 20.000 Euro, jährlich an die Renten angepasst) nicht übersteigt (§ 6 BBhV). Die Länder haben eigene, teils deutlich niedrigere Grenzen – für Lehramtsreferendare ist die Beihilfeverordnung des jeweiligen Landes maßgeblich.

Die in älteren Übersichten genannten Grenzen aus dem Jahr 2016 zwischen rund 8.600 und 18.000 Euro sind vielfach überholt. Wenn ein Anspruch auf Beihilfe für enge Angehörige in Frage kommt, sollten Sie die aktuelle Grenze Ihres Dienstherrn prüfen.

Als Beamter auf Widerruf oder Probe sowie als Beamter auf Lebenszeit können Sie sich bei uns umfassend und kompetent über Ihre jeweils notwendige persönliche Absicherung informieren – auch zur Absicherung Ihrer Angehörigen.

Wie hoch sind die Beihilfesätze für Referendare?

Referendare ohne oder mit einem Kind erhalten in der Regel 50 Prozent Beihilfe, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. So regelt es der Bund in § 46 BBhV, die meisten Länder folgen diesem Muster. Die Höhe der Beihilfesätze regeln die jeweils für den Dienstherrn geltenden Beihilfeverordnungen. Für detaillierte Informationen zu den Beihilfesätzen und passenden Tarifen ist ein Vergleich von PKV-Tarifen für Referendare zu empfehlen.

PersonengruppeBeihilfe (Richtwert)PKV-Anteil
Referendare ohne oder mit einem Kind50 %50 %
Referendare mit zwei oder mehr beihilfeberechtigten Kindern70 %30 %
Ehe- und Lebenspartner70 %30 %
Kinder80 %20 %

Referendare sollten insbesondere bei Dienstherren in den folgenden Bundesländern mit Abweichungen von den genannten Richtwerten rechnen:

Welche Selbstbeteiligungen gibt es bei den Gesundheitskosten?

Selbstbeteiligungen gibt es sowohl in der Beihilfe als auch in manchen PKV-Tarifen, etwa bei Sehhilfen, Zahnersatz oder über Kostendämpfungspauschalen. So sind Brillen für Erwachsene bei vielen Dienstherren nur eingeschränkt beihilfefähig. Auch Material- und Laborkosten bei Zahnersatz werden nicht zwangsläufig in voller Höhe übernommen.

Dabei muss das nicht zwangsläufig an der Krankenversicherung liegen: Die Beihilfeverordnungen kennen teilweise Kürzungen, Eigenbehalte und Kostendämpfungspauschalen. Mancher PKV-Tarif für Beamte springt hier mit ergänzenden Leistungen ein. Entsprechend wichtig ist ein gründlicher Vergleich nicht nur bei den Versicherungsbeiträgen, sondern auch bei den Leistungen.

Ist gehobene Versorgung in der PKV Standard?

Nein, gehobene Versorgung wie Chefarzt und Einbettzimmer ist in der PKV kein automatischer Standard. Viele verbinden mit der privaten Krankenversicherung immer noch gehobene Standards. Das ist auch nicht ganz falsch. Doch inzwischen kommt es dafür immer öfter auf den Tarif an. Zumal die Beihilfe Chefarztbehandlung und Einbettzimmer längst nicht mehr überall übernimmt. Wer bei diesen Wahlleistungen nicht auf den Kosten sitzen bleiben will, sollte sich genau informieren. Durch Zusatzleistungen und Tarifoptionen lässt sich die gehobene Versorgung in der PKV absichern.

Zahlt die Beihilfe alternative Medizin?

Nur selten: Wissenschaftlich nicht anerkannte Heil- und Untersuchungsmethoden sind in der Regel nicht beihilfefähig. Referendare, die auf alternative Behandlungsmethoden vertrauen, sollten sich deshalb gut beraten lassen. Ohne eine passende Krankenversicherung dürften solche Behandlungen im Krankheitsfall aus eigener Tasche zu bezahlen sein. Leistungen von Heilpraktikern erstatten viele Beihilfestellen nur begrenzt. Es gibt jedoch PKV-Tarife, die zumindest bestimmte Methoden der alternativen Medizin abdecken.

Worauf sollten Referendare beim PKV-Abschluss achten?

Referendare sollten beim PKV-Abschluss vor allem auf vollständige Grundleistungen, faire Erstattung bei Zahnersatz und eine reibungslose Umstellung nach dem Vorbereitungsdienst achten. Relevante Lösungen und passende Angebote sind die zwei wichtigsten Dinge, die wir Ihnen als Beamten bieten können. Unser Beratungskonzept für Beamte bietet Ihnen wichtige und richtige Informationen rund um die Ausbildung und den Beruf.

Checkliste für den Anwärtertarif

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung sind eingeschlossen
  • Heilpraktiker- und Psychotherapiekosten sind enthalten
  • Keine Einschränkung des Arzthonorars im Kleingedruckten
  • Keine Kurortklausel, die ambulante Behandlungen in Kurorten oder Heilbädern ausschließt
  • Zahnersatz mit einer Erstattung von 80 Prozent oder mehr des Resttarifs
  • Keine Deckelung der Zahnbehandlungskosten über die Tarifbedingungen
  • Umstellung auf den Beihilfetarif nach dem Referendariat ohne neue Gesundheitsprüfung
  • Antrag innerhalb von sechs Monaten, wenn die Öffnungsaktion genutzt werden soll

Können sich Referendare generell privat versichern?

Nein, nicht alle: Privat versichern können sich nur Referendare, die Beamte auf Widerruf sind. Referendare können Beamtenanwärter, angestellt oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sein. Beamtenanwärter haben die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Absicherung. Angestellte Referendare und Rechtsreferendare im Ausbildungsverhältnis fallen dagegen in die gesetzliche Versicherung. Sie sind nicht wie Beamte und Beamtenanwärter versicherungsfrei, und ihr Einkommen liegt in aller Regel unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, ab der sich Angestellte privat versichern können.

Weshalb ist die private Krankenversicherung für Referendare sinnvoll?

Die PKV ist für verbeamtete Referendare sinnvoll, weil sie nur die Restkosten neben der Beihilfe versichern muss und Anwärtertarife deshalb günstig sind. Bei Beamtenanwärtern unterstützt der Dienstherr die Referendare im Vorbereitungsdienst bei den Gesundheitskosten durch die Beihilfe. Dabei erstattet die Beihilfe im Krankheitsfall einen prozentualen Anteil der Kosten. Einen laufenden Arbeitgeberanteil zum Beitrag kennt das klassische Beihilferecht nicht.

Entsprechend muss ein Referendar, der sich in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung mittragen – es sei denn, sein Land bietet die pauschale Beihilfe an. Dabei zahlt der Dienstherr gesetzlich versicherten Beamten die Hälfte ihres Beitrags. Stand September 2026 bieten das zehn Länder an, der Bund und Bayern nicht. Die Entscheidung dafür ist in den meisten Ländern unwiderruflich.

Die private Krankenversicherung ist hingegen ein Restkostentarif. Die PKV muss nur die Kosten abdecken, die nicht durch die Beihilfe getragen werden. Das sind lediglich 50 Prozent oder weniger. Zudem verzichten die privaten Versicherungstarife im Vorbereitungsdienst oft auf Alterungsrückstellungen.

Dadurch sind die Anwärtertarife für Referendare ohne Kinder in der Regel deutlich günstiger als eine Versicherung in der GKV.

PKV im Referendariat

Dafür spricht

  • Nur Restkosten neben 50 % Beihilfe zu versichern
  • Günstige Ausbildungstarife ohne Alterungsrückstellungen
  • Umstellung auf den Beihilfetarif nach dem Referendariat meist ohne neue Gesundheitsprüfung
  • Leistungen nach Tarif wählbar, z. B. Chefarzt und Zweibettzimmer

Dagegen spricht

  • Keine beitragsfreie Familienversicherung, jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Tarif
  • Rückkehr in die GKV später oft schwierig
  • Ohne Verbeamtung nach dem Referendariat fällt die Beihilfe weg
  • Arztrechnungen werden in der Regel zunächst selbst bezahlt und dann eingereicht

Welche Leistungen deckt die PKV für Lehrer und Referendare ab?

Die PKV für Referendare deckt zahnärztliche, ambulante und stationäre Behandlungen ab – mindestens im Umfang dessen, was die Beihilfe als beihilfefähig anerkennt. Ausnahmen können Kuren bilden. Zudem gibt es auch in der Beihilfe oft Kürzungen. Entstehende Lücken lassen sich vielfach gut durch Zusatzbausteine in der PKV absichern.

Dabei schließt die PKV regelmäßig die Deckungslücke bei beihilfefähigen Aufwendungen, die zwischen Beihilfe und Krankheitskosten besteht. Jedoch sind Leistungsunterschiede gerade dort möglich, wo die Beihilfeverordnungen Kürzungen und Zuzahlungen kennen.

Aus diesem Grund lohnt sich regelmäßig die Gegenüberstellung der Preise und Leistungen der Anwärtertarife – gestützt durch einen professionellen Vergleich. Was nach der Verbeamtung auf Probe wichtig wird, lesen Sie im Ratgeber zur privaten Krankenversicherung für Lehrer.

Was bedeutet Primärarztprinzip?

Das Primärarztprinzip bedeutet, dass Versicherte im Krankheitsfall zuerst einen festgelegten Primärarzt aufsuchen, statt direkt zum Facharzt zu gehen. Es wird auch als Hausarztprinzip bezeichnet. Oft ist der Primärarzt der Hausarzt. Hält dieser einen Besuch beim Facharzt für notwendig, stellt er eine Überweisung aus.

Die Versicherer versprechen sich durch dieses Konzept Einsparungen durch die Vermeidung unnötiger, teurer Facharztbesuche. Dabei geben PKV-Tarife mit Primärarztprinzip einen Teil der Einsparungen vielfach über einen niedrigeren Beitrag an Referendare weiter, die sich für dieses Konzept entscheiden.

In der Regel verlangen die Versicherer einen Selbstbehalt oder erstatten weniger, wenn der Versicherungsnehmer sich für dieses Konzept entschieden hat und trotzdem direkt zum Facharzt geht. Ausnahmen gibt es meist für Behandlungen im Krankenhaus, Besuche beim Zahnarzt sowie häufig beim Frauen- und Augenarzt.

Welche Lücken zur Beihilfe gibt es und wie können diese geschlossen werden?

Die reguläre Lücke zur Beihilfe liegt im Referendariat meist bei 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten, dazu kommen Kürzungen bei einzelnen Leistungen. Sie ergibt sich aus der Beihilfeverordnung, die vom Dienstherrn abhängig ist. Dabei kennen die Verordnungen unterschiedliche Erstattungssätze, die vom Familienstand des Referendars abhängen. Dadurch ergeben sich auch unterschiedliche Lücken zur Beihilfe.

Geschlossen werden die Lücken durch Restkostentarife für Referendare. Diese Tarife werden auch Beihilfetarife für Beamtenanwärter oder Anwärtertarife genannt. Die genau zu schließende Deckungslücke wird dabei individuell bestimmt. Es sollte beachtet werden, dass neben der regulären Lücke längst nicht mehr alle medizinischen Aufwendungen von der Beihilfe vollständig übernommen werden.

Beispiele sind Zahnersatz und Sehhilfen. Wer sich dort absichern möchte, sollte sich über Beihilfeergänzungstarife, Zusatzbausteine und Tarifoptionen informieren. In der Regel lohnt auch ein Vergleich der Tarife für Anwärter. Vielfach gibt es Leistungsunterschiede und PKV-Angebote, die bereits gehobene Leistungen bei Sehhilfen, Zahnersatz oder auch für die Chefarztbehandlung im Krankenhaus bieten.

Was passiert mit der Krankenversicherung nach dem Referendariat?

Nach dem Referendariat hängt die Krankenversicherung davon ab, ob eine Verbeamtung auf Probe folgt. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit dem Bestehen der Prüfung – und mit ihm der Beihilfeanspruch.

Die drei typischen Wege nach dem Referendariat

  1. 1

    Verbeamtung auf Probe

    Der Anwärtertarif wird beim selben Versicherer in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung auf den regulären Beihilfetarif mit Alterungsrückstellungen umgestellt. Der Beitrag steigt dadurch.

  2. 2

    Anstellung als Angestellter

    Unter der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro im Jahr (2026) besteht GKV-Pflicht. Eine Anwartschaftsversicherung sichert die spätere Rückkehr in die PKV zu den bisherigen Gesundheitsangaben.

  3. 3

    Lücke bis zur Einstellung

    Beamte auf Widerruf waren nicht arbeitslosenversichert und haben deshalb in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Zeit muss meist in der PKV überbrückt werden – dann ohne Beihilfe, also mit 100 Prozent Absicherung.

Können sich Referendare auch gesetzlich versichern?

Ja, verbeamteten Referendaren steht auch die GKV offen, sofern sie die Vorversicherungszeit für eine freiwillige Mitgliedschaft erfüllen. Waren sie schon im Studium bzw. vor dem Antritt des Vorbereitungsdienstes privat versichert, ist die Versicherung in der GKV deshalb vielfach verbaut. Finanziell lohnt sich die GKV für alleinstehende Referendare ohne pauschale Beihilfe in der Regel nicht, weil sie den vollen Beitrag selbst zahlen.

Dies liegt darin begründet, dass der Referendar in der GKV auch den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung tragen muss, während in der PKV die Beihilfe und der Verzicht auf Alterungsrückstellungen günstige Beiträge ermöglichen. Anders kann die Rechnung für Referendare mit mehreren Kindern oder einem nicht berufstätigen Partner ausfallen, die von der beitragsfreien Familienversicherung profitieren – vor allem in Ländern mit pauschaler Beihilfe. Angestellte Referendare und die meisten Rechtsreferendare müssen sich hingegen in aller Regel in der GKV versichern. Bei ihnen trägt dann auch der Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung.

Häufige Fragen

Müssen sich Referendare privat krankenversichern?
Nein. Referendare, die als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind – das sind praktisch alle Lehramtsreferendare –, sind versicherungsfrei und können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Wegen der Beihilfe von in der Regel 50 Prozent ist die PKV für die meisten die günstigere Wahl. Rechtsreferendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sind dagegen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Sind Rechtsreferendare verbeamtet?
Meist nicht. In den meisten Ländern absolvieren Rechtsreferendare den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und sind gesetzlich pflichtversichert, ohne Beihilfe. Nach den uns vorliegenden Informationen können sie derzeit nur in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen Beamte auf Widerruf werden; in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen besteht dabei ein Wahlrecht.
Wie hoch ist die Beihilfe im Referendariat?
Beamte auf Widerruf erhalten in der Regel 50 Prozent Beihilfe, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Ehe- und Lebenspartner erhalten meist 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Hessen und Bremen nutzen ein familienbezogenes System mit Zuschlägen auf 50 Prozent.
Was ist die Öffnungsaktion der PKV für Referendare?
Über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer werden Beamte auf Widerruf trotz Vorerkrankungen in einen beihilfekonformen Tarif aufgenommen: keine Ablehnung aus Gesundheitsgründen, keine Leistungsausschlüsse und ein Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung beim Versicherer eingehen.
Was passiert mit der PKV nach dem Referendariat?
Wer anschließend Beamter auf Probe wird, stellt den Anwärtertarif beim selben Versicherer in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung auf den regulären Beihilfetarif um. Wer nicht verbeamtet wird und als Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro (2026) verdient, wird gesetzlich pflichtversichert. Die PKV lässt sich dann über eine Anwartschaftsversicherung für eine spätere Verbeamtung sichern.
Kann ich als Referendar in die GKV, wenn ich im Studium privat versichert war?
Oft nicht. Beamte können der GKV nur freiwillig beitreten, wenn sie die Vorversicherungszeit erfüllen: 24 Monate in den letzten fünf Jahren oder 12 Monate unmittelbar vor dem Ausscheiden (§ 9 SGB V). Wer im Studium privat versichert war, erfüllt diese Voraussetzung meist nicht und bleibt auf die PKV angewiesen.
Quellen (12)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 6 Versicherungsfreiheit
  2. Bundesministerium der Justiz: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 9 Freiwillige Versicherung
  3. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 46 Bemessung der Beihilfe
  4. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
  5. Verband der Privaten Krankenversicherung: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige – Öffnungsaktionen der PKV
  6. Thüringer Justizprüfungsamt: Merkblatt zum Beamtenverhältnis auf Widerruf und zum öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (2023)
  7. Haufe: Beamte / 5 Rechtsreferendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
  8. Legal Tribune Online (LTO): Referendariat: Bundesländer punkten mit Verbeamtung
  9. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg / besoldung-baden-wuerttemberg.de: Neuregelungen beim Beihilferecht ab 01.01.2023
  10. Deutsche Rentenversicherung: Lexikon: Jahresarbeitsentgeltgrenze (Krankenversicherung)
  11. Land Hessen: Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), § 15 Bemessung der Beihilfe
  12. Freie Hansestadt Bremen: Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO), § 12 Bemessung der Beihilfe

Rechtsstand: September 2026. Beihilfesätze nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) als Richtwert; Länder regeln teilweise abweichend. Status von Rechtsreferendaren nach den Juristenausbildungsgesetzen der Länder, Öffnungsaktion nach den Bedingungen des PKV-Verbands.

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