Krankenversicherung für Referendare

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Private Krankenversicherung für Referandare

Referendare mit dem Status eines Beamtenanwärters steht die PKV offen. Und das auch mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Doch das ist längst nicht alles: Die privaten Krankenkassen locken mit speziellen Auszubildenden-Tarifen – gelegentlich PKV für Anwärter genannt.

Lehrer im Referendariat profitieren so von der guten Gesundheitsversorgung in der PKV und erhalten gleichzeitig günstige Konditionen. Doch nicht alle privaten Krankenversicherungen für das Referendariat sind gleich gut: Ein Vergleich der PKV lohnt.

Inhaltsübersicht

Referendariat: Beschäftigungsverhältnis ist entscheidend

Lehrer und Referendare in den neuen Bundesländern sind vielfach angestellt. In den alten Bundesländern ist immer noch die Verbeamtung der Lehrer sowie die Beamtenanwärterschaft von Referendaren gängig. Für die Krankenversicherung ergeben sich dadurch bisweilen gravierende Unterschiede.

Beamte und Beamtenanwärter haben durch die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht meist die Wahlfreiheit in der Krankenversicherung und werden im Rahmen der Alimentationspflicht durch den Dienstherren im Krankheitsfall im Rahmen der Beihilfe finanziell umfangreich unterstützt.

Das erlaubt günstige PKV Tarife für das Referendariat und später auch als Lehrer. Referendare im Angestelltenverhältnis müssen sich regelmäßig in der GKV versichern.

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PKV und GKV im Überblick

Wahlfreiheit für viele Referendare: Referendare sind oft gleichzeitig auch Beamtenanwärter – vor allem in den alten Bundesländern. Sie absolvieren den Vorbereitungsdienst nicht als Angestellte. Dadurch unterliegen sie – wie auch verbeamtete Lehrer nicht der Sozialversicherungspflicht. Das gibt Freiheit bei der Wahl des Kassensystems: Diese Referendare können sich sowohl für die GKV als auch für die PKV entscheiden.

PKV im Studium kann binden

Bei der Wahlfreiheit gibt es eine Ausnahme: War der Referendar bereits im Studium Mitglied einer privaten Kasse ist regelmäßig die Wahlfreiheit eingeschränkt und vielfach bleibt nur die Auswahl innerhalb der private Versicherungen.

Keine Bindung für die Zukunft

Der Abschluss eines Anwärtertarifes für das Referendariates bindet den Versicherungsnehmer nicht für die Zukunft. Der Vorbereitungsdienst ist keine Garantie für eine Verbeamtung bzw. Anstellung als Beamter im Lehramt. Das ist auch den Versicherungen bekannt und so werden in den Anwärtertarifen auch keine Rückstellungen für das Alter vorgenommen.

Dadurch investiert ein Referendar womöglich nicht vergebens in die zukünftige Gesundheitsversorgung und gleichzeitig können die privaten Versicherer Referendaren günstige Tarife anbieten, die besser zu dem schmalen Einkünften im Vorbereitungsdienst passen.

Doch auch wenn ein Eintritt in die Beamtenlaufbahn im Anschluss an den Vorbereitungsdienst erfolgt binden die Anwärtertarife den angehenden Lehrer nicht unnötig: Beim Übergang in die Anstellung als Beamter ist ein Wechsel der Versicherung von einer PKV zu einer Anderen möglich.

Es sollte jedoch bedacht werden, dass bei einem Wechsel der PKV unter Umständen eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt, die die Gesundheit schlechter einstuft und höhere Kosten für die private Krankenabsicherung veranschlagt. Entsprechend ist es ratsam bereits den Anbieter Anwärtertarif vor dem Referendariat sorgsam auszuwählen. Dabei ist ein Tarifvergleich regelmäßig eine gute Entscheidung um Preise und Leistungen zu vergleichen.

PKV und ein Referendariat im Angestelltenverhältnis

Referendare, die in einem Angestelltenverhältnis den Vorbereitungsdienst absolvieren haben es schwer mit einer privaten Krankenversicherung. Bei ihnen fehlt die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht und mit einer Vergütung weit unter 4000 Euro im Monat sind diese nicht mal in der Nähe der Sozialversicherungsfreigrenze. In der Regel werden diese Referendare in die GKV eintreten müssen. Auch wenn diese während des Studiums in einer privaten Krankenversicherung Mitglied waren.

So funktioniert die Beihilfe bei Referendaren

Der Dienstherr, also bei Lehrern und Referendaren in der Regel die Landesschulbehörde, hat gegenüber seinen Beamten eine Alimentationspflicht. Diese gilt auch schon für die angehenden Staatsdiener. Im Rahmen dieser Fürsorgepflicht übernimmt der Dienstherr 50 Prozent oder mehr der erstattungsfähigen Gesundheitskosten.

Höhe und Umfang der Kostenübernahmen regeln die Beihilfeverordnungen, die nicht bundeseinheitlich geregelt sind. Diese unterscheiden sich von Dienstherr zu Dienstherr. Damit kann es nicht nur Unterschiede zwischen den Bundesländern sondern auch innerhalb eines Landes geben.

Beim Leistungsumfang müssen die angehenden Lehrer allerdings keine Befürchtungen haben. Die Beihilfeverordnungen sowie die Vorgaben für die PKV Anwärtertarife orientieren sich an dem Leistungskatalog der GKV. Viele private Kassen legen bei den Leistungen etwas drauf.

Private Krankenkasse und Beihilfe ergänzen sich

Die Beihilfe übernimmt nur einen Teil der Gesundheitskosten: Es bleibt eine Versorgungslücke, die die PKV schließt. Wer als Referendar jedoch denkt diese kurze Periode am Berufsstart ohne Versicherung zu meistern steuert auf Probleme zu.

Zwar übernimmt die Beihilfe in der Regel 50 Prozent der beihilfefähigen Gesundheitskosten aber nur, wenn eine Krankenversicherung nachgewiesen wird. Die Versicherungsbestätigung wird dabei spätestens beim Einreichen der ersten Rechnung angefordert.

Im Gegensatz zu den PKV Tarifen von Angestellten und Selbstständigen erhalten Beamte in der privaten Krankenversicherung spezielle Tarife. Diese berücksichtigen die Zahlungen der Beihilfe die je nach Familienstand und Dienstherr 50 Prozent bis 80 Prozent bei beihilfefähigen Aufwendungen trägt.

Keine Familenversicherung aber Behilfeanspruch für Angehörige

Das private Krankenversicherungssystem und die Beihilfe kennt keine Familienversicherung. Die Beihilfeverordnungen gewähren jedoch angehörigen von Beamten und Beamtenanwärtern unter bestimmten Voraussetzungen einen Beihilfeanspruch.

Damit Kinder, Ehe- oder Lebenspartner einen Anspruch auf Beihilfe haben gelten im Allgemeinen folgende Voraussetzung:

Für den Anspruch bei Kindern gilt im Allgemeinen, dass diese bei den Bezügen mit dem Familienzuschlag bedacht werden. Abweichungen sind allerdings möglich. Eine professionelle Versicherungsberatung gibt hier Aufschluss und ist anzuraten.

Die Einkommensgrenzen für Angehörige von Referendaren

Relevante Lösungen und perfekt abgestimmte Angebote sind die zwei wichtigsten Dinge, die wir Ihnen als Beamten bieten können. Sie sind schon in vielfältiger Weise gesetzlich abgesichert, und Ihr Beamtenstatus spielt dabei die entscheidende Rolle. Unser Beratungskonzept für Beamte bietet Ihnen wichtige und richtige Informationen rund um die Ausbildung und den Beruf.

Als Beamter auf Widerruf oder Probe sowie als Beamter auf Lebenszeit können Sie sich bei uns umfassend und kompetent über Ihre jeweils notwendige persönliche Absicherung informieren.

Wenn ein Anspruch auf Beihilfe für enge Verwandte in Frage kommen soll gibt es von Dienstherr zu Dienstherr unterschiedliche Regelungen für das Einkommen der Angehörigen. Als Richtwert gelten die folgenden Zahlen aus dem Jahre 2016:

Die Beihilfesätze im Überblick

Die Höhe der Beihilfesätze regeln die jeweils an den Dienstherren gebundenen und nicht einheitlich geregelten Beihilfeverordungen. Als Richtwerte können die folgenden Werte genommen werden. Für detaillierte Informationen zu den Behilfesätzen ist ein Vergleich von PKV Tarifen für Referendare zu empfehlen.

Referendare sollten insbesondere bei Dienstherren in den folgenden Bundesländern mit Abweichungen von den genannten Richtwerten für die Beihilfeerstattungssätze rechnen:

Selbstbeteiligung bei den Gesundheitskosten

Auch die Beihilfe und Private Krankenkasse kennt Selbstbeteiligungen und Zuzahlungen. Beispiele dafür sind Sehhilfen bei normalen Sehschwächen oder einfacher Zahnersatz. Das bedeutet zum Beispiel, dass Referendare keine Zuschüsse zu einer Brille erhalten. Auch Laborkosten bei Zahnersatz werden nicht zwangsläufig in voller Höhe übernommen.

Dabei muss dies aber nicht zwangsläufig an der Krankenkasse liegen: Die Beihilfeverordnungen kennen teilweise Kürzungen und Kostendämpfungspauschalen. Mancher PKV Tarif für Beamte springt hier mit ergänzenden Leistungen ein. Entsprechend wichtig ist ein gründlicher Vergleich nicht nur bei den Versicherungsprämien sondern auch bei den Leistungen.

Gehobene Versorgung kein Standard in der PKV

Viele verbinden mit der Privaten Krankenkversicherung immer noch gehobene Standards. Das ist auch nicht ganz falsch. Doch inzwischen kommt es dafür immer öfter auf den Tarif an. Zumal die Beihilfe Chefarztbehandlung und Einbettzimmer längst nicht mehr immer tragen will. Wer bei diesen Wahlleistungen nicht auf einer Selbstbeteiligung hängen bleiben will sollte sich genau informieren. Durch Zusatzleistungen und Tarifoptionen lässt sich hier in der PKV die gehobene Versorgung absichern.

Alternative Medizin selten beihilfefähig

Referendare, die auf alternative Behandlungsmethoden vertrauen und wissenschaftlich nicht anerkannte Heil- und Untersuchungsmethoden nutzen möchten sollten sich gut beraten lassen. Ohne eine passende Krankenversicherung dürften diese im Krankheitsfall aus eigener Tasche zu bezahlen sein. Die Beihilfe bezuschusst in der Regel solche Behandlungsmethoden nicht. Jedoch gibt es PKV Tarife, die zumindest bestimmte Methoden der alternativen Medizin abdecken.

Darauf sollten Referendare beim PKV Abschluss achten

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Können sich Referendare generell Privat versichern?

Referendare können Beamtenanwärter oder angestellt sein. Beamtenanwärter haben dabei die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Absicherung. Die angestellten Referendare fallen allerdings in die gesetzliche Versicherung. Diese sind nicht wie Beamte und Beamtenanwärter von der Sozialversicherungspflicht befreit und das Einkommen als Referendar liegt in aller Regel unterhalb der Einkommensgrenze um von der Sozialversicherungspflicht befreit zu werden.

Weshalb ist die private Krankenversicherung für Referendare sinnvoll?

Bei Beamtenanwärtern unterstützt der Dienstherr die Referendare im Vorbereitungsdienst bei den Gesundheitskosten durch die Beihilfe. Dabei erstattet die Beihilfe im Krankheitsfall einen prozentualen Anteil der Kosten. Einen regelmäßig zu tragenden Arbeitgeberanteil kennen weder die Beihilfe noch die Rechtsgrundlagen der gesetzlichen Krankenkassen.

Entsprechend muss ein Referendar, der sich in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung mittragen.

Die Private Krankenkasse ist hingegen ein Restkostentarif. Die PKV muss nur die Kosten abdecken, die nicht durch die Beihilfe getragen werden. Das sind lediglich 50 Prozent oder weniger. Zudem verzichten die privaten Versicherungstarife oftmals im Vorbereitungsdienst auf Rückstellungen.

Dadurch sind die Anwärtertarife in der Regel für Referendare ohne Kinder deutlich günstiger als eine Versicherung in der GKV.

Welche Leistungen deckt die PKV für Lehrer und Referendare ab?

Zahnärztliche, Ambulante und stationäre Behandlungen gehören zum Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung für Referendare. Ausnahmen können Kuren bilden. Zudem gibt es auch in der Beihilfe oft Kürzungen. Entstehende Lücken lassen sich vielfach gut durch Zusatzbausteine in der PKV absichern.

Dabei schließt die PKV regelmäßig die Deckungslücke bei beihilfefähigen Aufwendungen, die zwischen Beihilfe und Krankenkosten besteht. Jedoch sind Leistungsunterschiede gerade dort möglich, wo die Beihilfeverordnungen Kürzungen und Zuzahlungen kennen.

Aus diesem Grund lohnt sich regelmäßig die Gegenüberstellung der Preise und Leistungen der Anwärtertarife – gestützt durch einen professionellen Vergleich.

Was bedeutet Primärarztprinzip?

Das Primärarztprinzip wird wird auch als Hausarztprinzip bezeichnet. Dahinter steht ein einfaches Konzept: Anstelle zu einem Facharzt geht der Versicherungsnehmer im Krankheitsfall zu erst zu einem Primärarzt. Oft ist dies der Hausarzt. Hält dieser einen Besuch beim Facharzt für notwendig, so stellt der Primärarzt eine Überweisung aus.

Die Krankenkassen versprechen sich durch dieses Konzept Einsparungen durch die Vermeidung von unnötigen, teuren Facharztbesuchen. Dabei räumt die PKV Referendaren, die sich für dieses Konzept entscheiden, vielfach eine Weitergabe eines Teils der Einsparungen ein.

In der Regel verlangen die Krankenkassen einen Selbstbehalt, sofern der Versicherungsnehmer sich für dieses Konzept entschieden hat und direkt zum Facharzt geht. Ausnahmen dabei gibt es meist für Behandlungen im Krankenhaus und Besuche beim Zahnarzt.

Welche Lücken zur Beihilfe gibt es & wie können diese geschlossen werden?

Die Lücken bei der Beihilfe ergeben sich aus der Beihilfeverordung, die vom Dienstherren abhängig ist. Dabei kennen die Verordnungen unterschiedliche Erstattungssätze, die vom Familienstand des Referendars abhängen. Dadurch ergeben sich auch unterschiedliche Lücken zur Beihilfe. 

Geschlossen werden die Lücken durch Restkostentarife für Referendare. Diese Tarife werden auch Beihilfeergänzungstarife für Beamtenanwärter oder Anwärtertarife genannt. Die genaue zu schließende Deckungslücke wird dabei individuell bestimmt. 
Es sollte beachtet werden, dass neben der Lücke bei den Krankenkosten und der Beihilfe längst nicht mehr alle medizinischen Aufwendungen von der Beihilfe vollständig übernommen werden.

Beispiele sind Zahnersatz und Sehhilfen. Wer sich dort absichern möchte sollte sich über Zusatzbausteine und Tarifoptionen informieren. In der Regel lohnt auch ein Vergleich der Tarife für Anwärter. Vielfach gibt es Leistungsunterschiede und PKV Angebote, die bereits gehobene Leistungen bei Sehhilfen, Zahnersatz oder auch für die Chefarztbehandlung im Krankenhaus bieten.

Können sich Referendare auch GKV versichern?

Referendaren steht auch die GKV offen, außer diese waren schon im Studium bzw. vor dem Antritt des Vorbereitungsdienstes Mitglied in der privaten Krankenversicherung.Dann ist die Versicherung in der GKV vielfach verbaut. Jedoch lohnt sich die Versicherung in der GKV für alleinstehende Referandare in der Regel finanziell aufgrund hoher Versicherungsprämien in der gesetzlichen Krankenkasse nicht.

Dies liegt darin begründet, dass der Referendar in der GKV auch den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung tragen muss, während in der PKV ein Verzicht auf Altersrückstellungen und die Beihilfe günstige Prämien verspricht. Angestellte Referendare müssen sich hingegen in aller Regel in der GKV versichern. Bei diesen trägt dann auch der Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung.

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