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Ratgeber · Beamtenanwärter

Krankenversicherung für Beamtenanwärter

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Aktualisiert am Lesezeit ca. 16 Minuten

Beamtenanwärter haben die freie Wahl zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). Für die meisten ist die PKV die bessere Wahl: Die Beihilfe des Dienstherrn trägt mindestens die Hälfte der Krankheitskosten, und spezielle Anwärtertarife sichern den Rest besonders günstig ab.

Das Leistungsspektrum der Anwärtertarife entspricht in der Regel dem regulärer Beihilfetarife für Beamte. Dank Beihilfe und Verzicht auf Altersrückstellungen während des Vorbereitungsdienstes sind die Tarife für Anwärter meist deutlich günstiger als der volle Beitrag in der GKV.

Welche Krankenversicherung können Beamtenanwärter wählen?

Beamtenanwärter können frei zwischen GKV und PKV wählen. Anwärter auf den Beamtendienst sind Beamte auf Widerruf und damit – wie alle Beamten – in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 SGB V). Auf das Einkommen kommt es deshalb nicht an: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die für Angestellte 2026 bei 77.400 Euro liegt, spielt für Anwärter keine Rolle.

Eine Einschränkung gibt es: Wer vor dem Vorbereitungsdienst privat versichert war, kann meist nicht in die GKV wechseln. Denn eine freiwillige Mitgliedschaft setzt Vorversicherungszeiten in der GKV voraus – zum Beispiel mindestens zwölf Monate ununterbrochen unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung (§ 9 SGB V). Wer dagegen während des Studiums gesetzlich familien- oder pflichtversichert war, hat die Wahl.

Warum sind Anwärtertarife in der PKV so günstig?

Anwärtertarife sind günstig, weil der Versicherer während des Vorbereitungsdienstes auf Altersrückstellungen verzichtet. Viele private Krankenversicherer bieten solche Anwärter- oder Ausbildungstarife mit niedrigen Beiträgen an. Der Verzicht auf Rückstellungen ist dabei durchaus sinnvoll:

Ob ein Anwärter den Vorbereitungsdienst komplett absolviert und danach die Laufbahn als Beamter auf Lebenszeit einschlägt, steht zu Beginn nicht fest. Rücklagen, die im Alter niedrige Beiträge in der PKV sichern sollen, wären in dieser Phase oft eine verfrühte Vorsorge. Zudem lassen sich so PKV-Beiträge realisieren, die gut mit den schmalen Anwärterbezügen zu stemmen sind.

Hinzu kommt die Beihilfe: Da der Dienstherr mindestens die Hälfte der beihilfefähigen Kosten übernimmt, muss der Tarif nur den Rest absichern. Wie das bei fertig ausgebildeten Beamten funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur Krankenversicherung für Beamte.

Gibt es Anwärtertarife auch in der GKV?

Nein, in der GKV gibt es keine Anwärtertarife. Hier zahlt ein Beamtenanwärter den vollen einkommensabhängigen Beitrag. Und noch mehr: Das klassische Beihilferecht kennt keinen Arbeitgeberanteil. Gesetzlich versicherte Anwärter tragen den Arbeitgeberanteil deshalb selbst.

Eine Ausnahme ist die pauschale Beihilfe: Stand September 2026 zahlen zehn Länder gesetzlich versicherten Beamten die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags – Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Ob und zu welchen Bedingungen auch Anwärter sie wählen können, regelt jedes Land selbst; in Niedersachsen etwa steht sie ausdrücklich auch Anwärtern offen. Der Bund und Bayern bieten keine pauschale Beihilfe an.

Kann jeder Anwärter einen Anwärtertarif abschließen?

Nein, nicht jeder Anwärter kann einen Anwärtertarif abschließen. Viele PKV-Versicherer setzen Anwärtern wie Referendaren für den Vertragsabschluss eine Altersgrenze. Jenseits dieser Altersgrenze müssen Anwärter einen regulären PKV-Tarif für Beamte abschließen, der allein durch die Bildung von Altersrückstellungen mit höheren Beiträgen zu Buche schlägt.

Für Referendare im Lehramt und in der Justiz gelten dieselben Grundsätze – mehr dazu im Ratgeber zur Krankenversicherung für Referendare.

Bis zu welchem Alter gibt es Anwärtertarife?

Das Höchsteintrittsalter für Anwärtertarife legt jeder Versicherer selbst fest; häufig liegt es bei etwa 34 bis 35 Jahren. Einige Anbieter machen Ausnahmen, sodass sich eine Anfrage auch jenseits dieser Grenze lohnen kann. Das gilt unter anderem für Lehramtsanwärter: Dort nehmen manche Versicherer Anwärter auch bis Ende 30 in den Ausbildungstarif auf.

Was passiert mit dem Anwärtertarif nach dem Vorbereitungsdienst?

Nach dem Vorbereitungsdienst wird der Anwärtertarif in der Regel in einen regulären Beihilfetarif desselben Versicherers umgestellt – meist ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ab dann bildet der Versicherer Altersrückstellungen, deshalb steigt der Beitrag. Der Start mit einem Anwärtertarif bindet trotzdem nicht: Sowohl ein Tarifwechsel beim gleichen Anbieter als auch ein Anbieterwechsel sind möglich.

Vom Anwärter zum Beamten auf Probe: So läuft der Übergang

  1. 1

    Verbeamtung auf Widerruf

    Mit Beginn des Vorbereitungsdienstes startet die Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion. Jetzt Anwärtertarif oder regulären Beihilfetarif wählen.

  2. 2

    Vorbereitungsdienst

    Der Anwärtertarif läuft ohne Altersrückstellungen. Beihilfe und PKV teilen sich die Kosten, meist im Verhältnis 50 zu 50.

  3. 3

    Übernahme als Beamter auf Probe

    Der Versicherer stellt den Anwärtertarif auf einen regulären Beihilfetarif um, in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung. Der Beitrag steigt, weil nun Altersrückstellungen gebildet werden.

  4. 4

    Tarif überprüfen

    Ein guter Zeitpunkt, Leistungen und Beitrag zu vergleichen. Bei einem Anbieterwechsel ist allerdings mit einer neuen Gesundheitsprüfung zu rechnen.

  5. 5

    Keine Übernahme?

    Endet das Beamtenverhältnis, fällt die Beihilfe weg. Dann ist ein Wechsel in einen Volltarif oder – bei Versicherungspflicht als Angestellter – in die GKV nötig.

Kann die PKV Anwärter wegen Vorerkrankungen ablehnen?

Innerhalb der ersten sechs Monate nach der erstmaligen Verbeamtung kann die PKV Anwärter in aller Regel nicht wegen Vorerkrankungen ablehnen. Das verdanken die Staatsdiener im Vorbereitungsdienst der Öffnungsaktion der PKV, an der sich der Großteil der privaten Krankenversicherer beteiligt. Seit 2019 gilt sie ausdrücklich auch für Beamte auf Widerruf.

Antragsfrist
6 Monate

ab Beginn des ersten Beamtenverhältnisses

Risikozuschlag
max. 30 %

bezogen auf den tariflichen Beitrag

Ablehnungen und Leistungsausschlüsse
0

aus gesundheitlichen Gründen

Quelle: PKV-Verband: Öffnungsaktionen der PKV für Beamte und deren Angehörige, Stand September 2026

Entscheidend ist, dass der Antrag innerhalb der Frist beim Versicherer eingeht – nicht der Versicherungsbeginn. Die Öffnungsaktion gilt für den beihilfekonformen Grundschutz, also die Restkostenversicherung neben der Beihilfe. Wahlleistungen wie Chefarzt und Zweibettzimmer sind nur dann enthalten, wenn auch die Beihilfe des Dienstherrn sie erstattet. Für Beihilfeergänzungstarife gilt die Öffnungsaktion nicht.

Die Öffnungsaktion ist nur für die erstmalige private Vollversicherung gedacht. Wer also als Anwärter gesetzlich versichert war, kann sie bei der Übernahme als Beamter auf Probe noch nutzen. Wer dagegen bereits privat versichert ist, kann sie bei einem späteren Anbieterwechsel nicht noch einmal in Anspruch nehmen.

Auch außerhalb der Öffnungsaktion lohnt sich ein Vergleich: Ein Risikozuschlag bei einem Anbieter bedeutet nicht, dass ein anderer ebenfalls einen Zuschlag für das Gesundheitsrisiko erhebt. Die PKV-Anbieter kalkulieren unterschiedlich. Gerade bei bestehenden Gesundheitsrisiken bietet es sich daher an, Angebote verschiedener Versicherer einzuholen.

Wie unterstützt die Beihilfe Anwärter?

Die Beihilfe übernimmt für Anwärter mindestens die Hälfte der beihilfefähigen Krankheitskosten. Angehende Beamte müssen deshalb keine so hohen Beiträge in der PKV fürchten, wie sie oft Selbstständige oder gut verdienende Angestellte zahlen. PKV-Tarife für Beamte, zu denen auch die Anwärtertarife zählen, sind Restkostentarife.

Das macht die auch als Beihilfetarife bezeichneten PKV-Angebote günstig. Je nach Personengruppe trägt die Beihilfe 50 bis 80 Prozent der beihilfefähigen Gesundheitskosten. Es handelt sich um eine Leistung des Dienstherrn, die die Anwärterbezüge ergänzt.

Mit der Beihilfe kommt der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nach. Sie ist ein essenzieller Bestandteil der Absicherung eines Beamten – schon im Vorbereitungsdienst.

Was ist die Beihilfe und wie funktioniert sie?

Die Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn zu den Kosten bei Krankheit, Pflege und Geburt. Sie unterstützt Beamte außerdem im Todesfall durch finanzielle Zuwendungen. Art und Umfang sind nicht unbegrenzt, sondern in der jeweiligen Beihilfeverordnung geregelt.

Die Regeln der Beihilfe sind nicht bundeseinheitlich. Es gibt eine Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV) und eigene Beihilfeverordnungen der Länder. Welche Regeln gelten, hängt somit vom Dienstherrn des Beamten ab.

Neben dem Anwärter selbst können auch dessen Kinder und Ehe- bzw. Lebenspartner Anspruch auf Beihilfe haben. Dafür müssen sie jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für Ehegatten und Lebenspartner:

Voraussetzungen für Kinder:

Einkommensgrenzen für Partner in der Beihilfe

Die Einkommensgrenzen für Ehe- und Lebenspartner sind beim Bund und in den Ländern unterschiedlich geregelt. Beim Bund ist der Partner berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung 22.648 Euro (Wert 2026; Grundbetrag 20.000 Euro, jährlich an die Renten angepasst) nicht übersteigt (§ 6 BBhV). Viele Länder haben eigene, teils deutlich niedrigere Grenzen. Die genaue Grenze Ihres Dienstherrn finden Sie in dessen Beihilfeverordnung oder erfahren Sie bei der Beihilfestelle.

Für Kinder gibt es in der Regel keine eigene Einkommensgrenze. Entscheidend ist, ob sie noch beim Familienzuschlag berücksichtigt werden.

Wie hoch sind die Beihilfesätze für Anwärter und ihre Angehörigen?

Anwärter erhalten beim Bund wie alle aktiven Beamten 50 Prozent Beihilfe, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 Prozent, Kinder 80 Prozent (§ 46 BBhV). Bundesweit einheitlich sind die Beihilfesätze nicht, die meisten Länder folgen aber diesem Muster.

Anwärter
50 %

70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern

Ehe- und Lebenspartner
70 %

wenn berücksichtigungsfähig

Kinder
80 %

berücksichtigungsfähige Kinder

Quelle: § 46 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), Stand September 2026

Erstattungssätze für Anwärter

Beihilfesätze für Angehörige von Anwärtern

PersonengruppeBeihilfe (Bund)Anteil des PKV-Tarifs
Anwärter ohne oder mit einem Kind50 %50 %
Anwärter ab zwei Kindern70 %30 %
Ehe- und Lebenspartner70 %30 %
Kinder80 %20 %

Abweichende Beihilfesätze in einzelnen Bundesländern

Wie funktionieren Kostenerstattung und familienbezogenes Beihilfesystem?

Im Beihilfesystem legen Anwärter die Kosten für Behandlungen zunächst selbst aus und reichen die Rechnungen anschließend bei der Beihilfestelle und bei ihrer privaten Krankenversicherung ein. Beide erstatten ihren jeweiligen Anteil. Wie hoch die Erstattung der Beihilfe ausfällt, hängt von der Beihilfeverordnung des Dienstherrn ab.

Im familienbezogenen System, wie es Hessen und Bremen nutzen, gibt es keine festen Sätze je Person. Ausgangspunkt ist ein Bemessungssatz von 50 Prozent, der sich für berücksichtigungsfähige Angehörige in Schritten von 5 Prozentpunkten erhöht – höchstens auf 70 Prozent.

Beamtenanwärter sollten bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen darauf achten, dass diese beihilfefähig sind. Auch Kürzungen, die viele Beihilfeverordnungen insbesondere bei Sehhilfen und Zahnersatz vorsehen, sollten sie im Blick haben.

Wer dort Zuzahlungen vermeiden will, sollte auf den PKV-Tarif achten. Es gibt Angebote, die Kürzungen der Beihilfe in diesen Leistungsbereichen abfedern oder ausgleichen. Daher ist es ratsam, bei einem Tarifvergleich für Anwärter auch auf die Leistungen und nicht nur auf die Höhe des Beitrags zu achten.

Wie sieht der Leistungskatalog der Beihilfe aus?

Die Beihilfe erstattet nur medizinisch notwendige, wirtschaftlich angemessene und wissenschaftlich anerkannte Leistungen. Wegen der unterschiedlichen Beihilfeverordnungen kann es dabei Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern sowie zwischen Bundes- und Landesbeamten geben.

Das bedeutet, dass nicht alle möglichen Behandlungen erstattungsfähig sind. Gleiches gilt für Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel. Medizinisch nicht notwendige Behandlungen und deren Folgen trägt die Beihilfe in der Regel ebenfalls nicht. Dazu gehören etwa Schönheitsoperationen, Tattoos und Piercings.

Welche Anwärter erhalten freie Heilfürsorge?

Freie Heilfürsorge erhalten vor allem Polizeibeamte – je nach Land auch Anwärter bei Feuerwehr oder Justizvollzug –, Soldaten erhalten die vergleichbare truppenärztliche Versorgung. Dabei übernimmt der Dienstherr die Gesundheitsversorgung weitgehend komplett. Wer gehobene Leistungen wünscht, kann sich über private Zusatzversicherungen umfassender absichern.

Wichtig ist eine Anwartschaftsversicherung: Die Heilfürsorge endet spätestens mit der Pensionierung, dann greift die Beihilfe. Über die Öffnungsaktion können Heilfürsorgeberechtigte innerhalb von sechs Monaten ab Beginn ihres Heilfürsorgeanspruchs eine Anwartschaft auf einen späteren Beihilfetarif ohne Ablehnungsrisiko abschließen.

Wie werden Angehörige von Anwärtern mit Heilfürsorge abgesichert?

Angehörige haben keinen Anspruch auf die freie Heilfürsorge, erhalten aber in der Regel Beihilfe, wenn sie berücksichtigungsfähig sind. Möchte ein Anwärter mit Heilfürsorge seine Kinder oder seinen Partner absichern, geschieht das deshalb über einen privaten Beihilfetarif, der die Restkosten neben der Beihilfe übernimmt. Voraussetzung für die Öffnungsaktion ist dabei, dass der Anwärter selbst privat versichert ist oder eine Anwartschaftsversicherung hat.

Ist jeder PKV-Tarif ein Beamtentarif?

Nein, nicht jeder PKV-Tarif ist ein Beamtentarif. Beamtentarife sind besonders günstige PKV-Tarife, weil sie lediglich die Restkosten absichern, die sich aus der Lücke zwischen Gesundheitskosten und Beihilfe ergeben. Je nach Familienstand und Dienstherr sind dies 50 bis lediglich 20 Prozent.

Anwärter sollten sich beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung daher vergewissern, dass es sich um einen sogenannten Restkosten- oder Beihilfetarif handelt. Sonst sichern sie Kosten ab, die bereits über die Beihilfe gedeckt sind, und zahlen in der Regel deutlich höhere Beiträge.

Worauf sollten Beamtenanwärter bei der Krankenversicherung achten?

Beamtenanwärter sollten vor allem auf einen beihilfekonformen Tarif, die Frist der Öffnungsaktion und die Bedingungen für die spätere Umstellung achten.

Checkliste für Beamtenanwärter

  • GKV-Beiträge bezuschusst die klassische Beihilfe nicht. Gesetzlich versicherte Anwärter tragen den Arbeitgeberanteil selbst, sofern ihr Land keine pauschale Beihilfe anbietet.
  • Die Beihilfe trägt je nach Familienstand und Dienstherr 50 bis 80 Prozent der beihilfefähigen Gesundheitskosten.
  • Eine Restkostenversicherung ist trotz Versicherungsfreiheit in der GKV Pflicht: Die Beihilfe allein erfüllt die allgemeine Krankenversicherungspflicht nicht (§ 193 Abs. 3 VVG).
  • Anwärtertarife verzichten auf Altersrückstellungen und sind deshalb besonders günstig. Das Höchsteintrittsalter liegt meist bei Mitte bis Ende 30.
  • Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellen, um die Öffnungsaktion zu nutzen – besonders bei Vorerkrankungen.
  • Umstellungsrecht in den regulären Beihilfetarif ohne neue Gesundheitsprüfung prüfen.
  • Eine Selbstbeteiligung kann helfen, den Beitrag zu senken.
  • Private Pflegepflichtversicherung nicht vergessen – sie gehört zur PKV dazu.

Können sich Beamtenanwärter generell privat versichern?

Ja, Beamtenanwärter können sich grundsätzlich privat versichern. Wie Beamte sind auch Anwärter in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Sie können unabhängig vom Einkommen zwischen PKV und GKV wählen, wobei die private Krankenversicherung meist die günstigere Wahl ist.

Weshalb ist die private Krankenversicherung für Anwärter sinnvoll?

Die PKV ist für Anwärter sinnvoll, weil sie mit speziellen Tarifen nur die Restkosten neben der Beihilfe absichert. Diese Tarife berücksichtigen sowohl die Beihilfe als auch die Tatsache, dass der Verbleib eines Anwärters im System der privaten Krankenversicherung noch nicht gesichert ist.

Die Beihilfe trägt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent der beihilfefähigen Gesundheitskosten. Das macht günstige PKV-Tarife für Anwärter möglich. In der GKV muss der Anwärter dagegen ohne pauschale Beihilfe auch den Arbeitgeberanteil tragen.

Zudem entfallen in Tarifen für Beamtenanwärter die Altersrückstellungen. Diese werden gewöhnlich erst gebildet, wenn der Anwärter den Vorbereitungsdienst absolviert hat und als Beamter auf Probe übernommen wird. Für angehende Lehrkräfte hat unser Ratgeber zur privaten Krankenversicherung für Lehrer weitere Details.

Welche Leistungen deckt die PKV für Beamtenanwärter ab?

Anwärtertarife decken meist das Leistungsspektrum der regulären Krankenversicherung für Beamte ab. Dabei orientieren sich die Versicherer an den Vorgaben der Beihilfeverordnung. Einige gleichen auch Beihilfekürzungen aus. Allerdings bieten nicht alle Versicherer das gleiche Leistungsspektrum an. Kuren sind zum Beispiel nicht immer abgedeckt. Daher ist es ratsam, den Abschluss eines Zusatzbausteins zu prüfen – etwa eines Beihilfeergänzungstarifs.

Was bedeutet Primärarztprinzip?

Beim Primärarztprinzip müssen Versicherte zuerst einen Primärarzt – meist einen Allgemeinmediziner – aufsuchen, der sie bei Bedarf an einen Facharzt überweist. Das gilt zumindest dann, wenn die volle Kostenübernahme gewünscht wird. Die Versicherer versprechen sich davon geringere Kosten und bieten Anwärtertarife mit Primärarztprinzip oft zu günstigeren Beiträgen an. Auch über Selbstbehalte lassen sich die Beiträge senken. Ein Vergleich der Preise und Leistungen hilft, das individuell passende Angebot zu finden.

Wie können die Lücken zur Beihilfe geschlossen werden?

Die Lücke zur Beihilfe wird durch eine private Restkostenversicherung geschlossen – und muss es auch: Nach § 193 Abs. 3 VVG müssen Beihilfeberechtigte den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil ihrer Krankheitskosten versichern. Anwärter können dafür neben dem klassischen Beihilfetarif meist einen günstigen Anwärtertarif wählen, bei dem wegen des Verzichts auf Altersrückstellungen nur niedrige Beiträge anfallen.

Anwärter sollten jedoch beachten, dass es trotz dieser Absicherung zu Versorgungslücken kommen kann. Diese entstehen in der Regel durch Kürzungen in der Beihilfe. Bekannte Beispiele sind Zahnersatz und Sehhilfen.

Neben der Krankenversicherung sollten Anwärter früh an die Absicherung ihrer Arbeitskraft denken, denn im Vorbereitungsdienst besteht noch kein Anspruch auf ein Ruhegehalt. Mehr dazu im Ratgeber zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Können sich Anwärter auch gesetzlich versichern?

Ja, Anwärter können sich in der GKV freiwillig versichern, sofern sie die Vorversicherungszeiten erfüllen oder bisher familienversichert waren. Allerdings tragen sie dann ohne pauschale Beihilfe auch den Arbeitgeberanteil. Ansonsten leistet der Dienstherr Zuschüsse nur über die Beihilfe, und diese ist mit dem Sachleistungssystem der gesetzlichen Krankenkassen kaum kompatibel.

Private Krankenversicherung (PKV)Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
BeitragAnwärtertarif nur für die Restkosten neben der Beihilfevoller Beitrag, abhängig von den Anwärterbezügen
Zuschuss des DienstherrnBeihilfe von 50 bis 80 % der Kostennur mit pauschaler Beihilfe (Hälfte des Beitrags)
VorerkrankungenÖffnungsaktion: keine Ablehnung, max. 30 % Zuschlag bei Antrag in sechs Monatenkeine Gesundheitsprüfung
Familieeigener Tarif je Person, Kinder mit 80 % Beihilfebeitragsfreie Familienversicherung möglich
Nach dem VorbereitungsdienstUmstellung in regulären Beihilfetarif, Beitrag steigtBeitrag steigt mit der Besoldung; späterer Wechsel in die PKV oft nur mit Gesundheitsprüfung

Häufige Fragen

Müssen sich Beamtenanwärter privat krankenversichern?
Nein. Beamtenanwärter sind als Beamte auf Widerruf versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 6 SGB V) und können zwischen GKV und PKV wählen. Eine Einkommensgrenze wie die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Angestellte (2026: 77.400 Euro) spielt für sie keine Rolle. Versichert sein müssen sie aber: Die Beihilfe allein erfüllt die Pflicht zur Krankenversicherung nicht.
Wie viel Beihilfe bekommen Beamtenanwärter?
Beim Bund erhalten Anwärter wie alle aktiven Beamten 50 Prozent Beihilfe, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 Prozent, Kinder 80 Prozent (§ 46 BBhV). Die meisten Länder folgen diesem Muster, Hessen und Bremen nutzen ein familienbezogenes System.
Was ist ein Anwärtertarif?
Ein Anwärter- oder Ausbildungstarif ist ein beihilfekonformer PKV-Tarif für Beamte auf Widerruf. Er ist besonders günstig, weil der Versicherer während des Vorbereitungsdienstes keine Altersrückstellungen bildet. Nach der Verbeamtung auf Probe wird er in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung in einen regulären Beihilfetarif umgestellt, der Beitrag steigt dann.
Was ist die Öffnungsaktion der PKV für Beamtenanwärter?
Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Zusage vieler privater Krankenversicherer. Wer den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung stellt, wird nicht aus Gesundheitsgründen abgelehnt, bekommt keine Leistungsausschlüsse und zahlt höchstens 30 Prozent Risikozuschlag. Sie gilt seit 2019 auch für Beamte auf Widerruf, aber nur für den beihilfekonformen Grundschutz.
Können Beamtenanwärter in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?
Ja, wenn sie die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft erfüllen, etwa weil sie vorher gesetzlich pflicht- oder familienversichert waren. Ohne pauschale Beihilfe zahlen sie den vollen Beitrag selbst. Einige Länder, zum Beispiel Niedersachsen, Hamburg oder Berlin, bieten die pauschale Beihilfe an und übernehmen dann die Hälfte des Beitrags.
Bis zu welchem Alter gibt es Anwärtertarife?
Das legt jeder Versicherer selbst fest. Häufig liegt das Höchsteintrittsalter bei etwa 34 bis 35 Jahren, einzelne Anbieter nehmen Anwärter – etwa im Lehramt – auch bis Ende 30 in den Ausbildungstarif auf. Wer älter ist, schließt einen regulären Beihilfetarif ab.
Quellen (10)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 46 Bemessung der Beihilfe
  2. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
  3. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 193 Versicherte Person; Versicherungspflicht
  4. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch V (SGB V), § 9 Freiwillige Versicherung
  5. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch V (SGB V), § 6 Versicherungsfreiheit
  6. Verband der Privaten Krankenversicherung: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige – Öffnungsaktionen der PKV
  7. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (2025)
  8. Land Hessen: Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), § 15 Bemessung der Beihilfe
  9. Freie Hansestadt Bremen: Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO), § 12 Bemessung der Beihilfe
  10. Land Niedersachsen: Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG), § 80a Pauschale Beihilfe

Rechtsstand: September 2026. Beihilfesätze und Einkommensgrenzen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV); Länder regeln teilweise abweichend. Öffnungsaktion nach den Bedingungen des PKV-Verbands; Anwärter- und Ausbildungstarife je nach Versicherer unterschiedlich.

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