Besser unabhängig Beraten!
Ihre erste unabhängige Beratungsstelle für Beamte und den öffentlichen Dienst rund um die Themen:
- PKV für Beamte, Anwärter, Lehrer und Referendare
- Die richtige Absicherung bei Dienstunfähigkeit
- Haftpflichtrisiken im beruflichen Alltag
- Beihilfe & freie Heilführsorge etc.
Unser Beratungskonzept für Beamte
Relevante Lösungen und perfekt abgestimmte Angebote sind die zwei wichtigsten Dinge, die wir Ihnen als Beamten bieten können. Sie sind schon in vielfältiger Weise gesetzlich abgesichert, und Ihr Beamtenstatus spielt dabei die entscheidende Rolle. Unser Beratungskonzept für Beamte bietet Ihnen wichtige und richtige Informationen rund um die Ausbildung und den Beruf.
Als Beamter auf Widerruf oder Probe sowie als Beamter auf Lebenszeit können Sie sich bei uns umfassend und kompetent über Ihre jeweils notwendige persönliche Absicherung informieren.
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Wir unterstützen Sie gerne mit einem neutralen Vergleich und über 15 Jahre an Erfahrung.
Neu im Magazin
Schnelle und gute Leistung
Vielen Dank für die tolle Zusammenarbeit! Sämtliche Rückfragen und Unklarheiten wurden sofort geklärt. Eine rundum optimale Betreuung und sehr empfehlenswert.
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Häufige Fragen und Antworten zum Beamtenversicherungen?
Neben der Krankenversicherung sind insbesondere die Diensthaftpflichtversicherung, die Dienstunfähigkeitsversicherung und die Private Haftpflichtversicherung empfehlenswert.
Die Beihilfe für Beamte ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für Beamte und ihre Angehörigen, die einen Teil der Kosten für Krankheitsfälle abdeckt. Die Beihilfe ist eine Art Zuschuss, der einen Teil der Kosten für beispielsweise Arzneimittel, Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus, Heilpraktikerbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und vieles mehr abdeckt.
Die Höhe der Beihilfe variiert je nach Bundesland und dem familiären Status des Beamten. In der Regel liegt der Anteil der Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent. Die verbleibenden Kosten muss der Beamte selbst tragen oder durch eine private Krankenversicherung abdecken.
Die Beihilfe soll dazu beitragen, dass Beamte und ihre Familienangehörigen im Krankheitsfall nicht alle Kosten selbst tragen müssen und somit eine angemessene medizinische Versorgung erhalten können.
Die Höhe der Beihilfe ist in den jeweiligen Beihilfeverordnungen der Länder geregelt und variiert daher von Bundesland zu Bundesland. In der Regel werden 50-80% der Krankheitskosten erstattet.
Nein, eine Diensthaftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall können Beamte sonst persönlich haftbar gemacht werden.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung deckt das Risiko ab, dass ein Beamter wegen einer Dienstunfähigkeit vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden muss. Die Versicherung zahlt dann eine Rente oder eine Einmalzahlung aus.
Ja, Beamte können auch eine private Rentenversicherung abschließen. Diese kann sinnvoll sein, um im Alter eine zusätzliche Absicherung zu haben.
Im Ruhestand sind insbesondere die Private Krankenversicherung, die Private Haftpflichtversicherung und die Private Rentenversicherung wichtig.
Ja, es ist empfehlenswert, die eigenen Versicherungen regelmäßig auf Aktualität und Bedarf zu überprüfen.