Dienstunfähigkeitsversicherung

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Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Dienstunfähigkeits- versicherung für Beamte

Anders als Angestellte oder Selbstständige werden Beamte dienstunfähig, nicht berufsunfähig. Für die Absicherung der Berufsfähigkeit ist dies ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Damit die Absicherung im Fall der Dienstunfähigkeit wie gewünscht greift, ist eine maßgeschneiderte Absicherung für Beamte nötig: Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) bzw. die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beamtenklausel (Dienstunfähigkeitsklausel).

Inhaltsübersicht

Der Unterschied zwischen dienstunfähig und berufsunfähig

Dienstunfähig und berufsunfähig sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Über die Dienstfähigkeit entscheidet der Dienstherr, also Kommune, Land oder Bund. Wird ein Beamter für dienstunfähig erklärt, dann kann dieser nicht mehr als Beamter arbeiten. Über die allgemeine Berufsfähigkeit sagt die Dienstunfähigkeit erst einmal jedoch nichts aus. 

Mit einer einfachen Berufsunfähigkeitsversicherung kann dies bedeuten, dass der Leistungsfall mit dem Verlust der Dienstfähigkeit nicht eintritt. Um zu gewährleisten, dass eine Versicherung im Falle der Dienstunfähigkeit leistet, sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit entsprechender Dienstunfähigkeitsklausel abgeschlossen werden. 

Formal wird die Dienstunfähigkeit in §44 des Bundesbeamtengesetzes definiert. Nach dieser liegt eine Dienstunfähigkeit vor, falls ein Beamter auf Lebenszeit „wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist“.

Des Weiteren gilt dies auch bei Erkrankungen, die innerhalb von sechs Monaten den Beamten für mindestens drei Monate an der Leistung des Dienstes hindern und eine volle Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate nicht zu erkennen ist. 

Im Gegensatz zur Dienstunfähigkeit liegt eine Berufsunfähigkeit vor, sobald der Betroffene aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Invalidität aller Voraussicht nach nicht mehr in der Lage ist, die bisherige Berufstätigkeit auszuüben. Meist tritt dies ein, sobald die Berufsfähigkeit unter 50 Prozent fällt.

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Die häufigsten Gründe für eine Dienstunfähigkeit?

Seit etwa Anfang der 2000er Jahre wird von öffentlicher Seite der Versorgungsbericht erhoben und veröffentlicht. Für 2010 wurden im fünften Versorgungsbericht folgende Erkrankungen als Ursache für die Dienstunfähigkeit unter anderem angeführt:

Wie ist die Dienstunfähigkeit bei Beamten gesetzlich abgesichert?

Die Absicherung von Beamten kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es gibt unterschiedliche Regelungen, je nach Karrierelevel im öffentlichen Dienst. Langjährige Beamte erhalten in der Regel keine staatliche Erwerbsminderungsrente, schließlich zahlen diese auch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Stattdessen steht der Dienstherr durch die Alimentationspflicht in der Pflicht, den Staatsdiener zu versorgen. Dies erfolgt durch ein Ruhegehalt, welches jedoch leicht etwas zu schmal ausfallen kann, sodass es für den Beamten schwer wird, den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Dies gilt insbesondere, wenn Verpflichtungen bestehen, wie etwa der Kredit für ein Haus, das abgezahlt werden muss. Bei Beamten auf Widerruf oder Probe gibt es abweichende Regeln: Hier zahlt der Dienstherr bis auf wenige Ausnahmen sogar gar kein Ruhegehalt.

Beamter auf Widerruf, Probe, Zeit und Lebenszeit: So unterscheidet sich die Absicherung

Bei der Absicherung ist Beamter ist nicht gleich Beamter: Die Absicherung unterscheidet sich je nach Dienstphase. Die Regelungen bei Beamten auf Widerruf, Beamten auf Probe, Beamten auf Zeit und Beamten auf Lebenszeit unterscheiden sich deutlich.

Absicherung bei Beamten auf Widerruf

Anwärter und Referendare im Vorbereitungsdienst sind die klassischen Beamte auf Widerruf. Zwar wird der Krankheitsfall durch Beihilfe und Heilfürsorge zuzüglich ergänzender Beamtenanwärterkrankenversicherung abgesichert, doch im Fall der Dienstunfähigkeit ist der Dienstherr weitaus geringer in der Pflicht.

Eine Dienstunfähigkeit bei einem Beamten auf Widerruf hat eine Entlassung aus dem Dienst zur zur Folge. Anstelle ein Ruhegehalt zu zahlen, versichert der Dienstherr den Anwärter bzw. Referendar in der gesetzlichen Rentenversicherung nach. Doch auch für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gibt es gerade für Berufseinsteiger hohe Hürden: Neben weiteren Regelungen ist dies die Mindestversicherungsdauer von fünf Jahren, die im Allgemeinen für einen Rentenanspruch erfüllt werden muss. 

Hinzu kommt in der Regel, dass in den letzten fünf Jahren für eine Dauer von mindestens drei Jahren Pflichtbeiträge aus einer versicherten Beschäftigung in die Versicherung geflossen sein sollen. Daher ist es insbesondere für Berufseinsteiger ratsam, das Risiko der Dienstunfähigkeit gesondert abzusichern. Dazu erhalten Sie bei unterschiedlichen Versicherern so genannte Policen für Dienstanfänger.

Tipp zur Absicherung: 
Es besteht kein Versorgungsanspruch an den Dienstherren. Mit dem Ruhegehalt kann nicht gerechnet werden. Auch der Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann unter Umständen nicht bestehen. Daher ist eine umfassende Absicherung mehr als ratsam. Das gilt vor allem für junge Einsteiger in das Berufsleben. Für eine gute und günstige Absicherung der Dienst- und Berufsfähigkeit bietet sich eine Dienstanfänger-Police an.

Absicherung von Beamten auf Probe

Nach erfolgreichem Abschluss der Vorbereitung wird aus einem Beamten auf Widerruf, für den eine Laufbahn als Beamter auf Lebenszeit vorgesehen ist, ein Beamter auf Probe (BaP). Neben diesen so genannten Laufbahnbewerbern werden auch die als Bewerber einer Laufbahn besonderer Fachrichtung bezeichneten Beamten ohne Vorbereitungsdienst direkt als Beamte auf Probe eingestellt.

Die Phase vor dem Übertritt zum Beamten auf Lebenszeit kann bis zu fünf Jahre dauern. Die genaue Zeitspanne ist abhängig vom Dienstherren. Üblich ist eine Probezeit von drei Jahren, die verkürzt oder verlängert werden kann. Für die Absicherung im Falle der Dienstunfähigkeit bringt dieser Schritt noch keine weitreichenden Änderungen mit.

Ebenso wie im Vorbereitungsdienst sichert die private Krankenversicherung für Beamte zusammen mit der Beihilfe bzw. die Heilfürsorge des Dienstherren die Gesundheitsversorgung des Beamten. Auch die Folgen einer Dienstunfähigkeit fallen vergleichbar zu jenen der Anwärter und Referendare aus: Beamte auf Probe werden im Falle der Dienstunfähigkeit ebenfalls aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. 

Doch insbesondere Berufseinsteiger können auch als Beamte auf Probe im Fall der Dienstunfähigkeit die unter dem Abschnitt „Absicherung bei Beamten auf Widerruf“ genannten Hürden bei der Erwerbsminderungsrente scheitern, da auch in dieser Karrierephase nicht ausreichend Versicherungszeiten und Beitragszahlungen erreicht wurden.

Entsprechend wichtig bleibt auch für Beamte auf Probe die Absicherung der Dienstfähigkeit. Ratsam ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. 

Tipp zur Absicherung: 
Bis auf die Ausnahme des Dienstunfalls besteht kein Anspruch auf ein Ruhegehalt. Im Falle der Dienstunfähigkeit fällt der Betroffene in die gesetzliche Versicherung zurück. Hier besteht unter Umständen auch kein Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Um diese Risiken abzudecken, ist es ratsam, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Günstige Tarife finden Beamte auf Probe oft bei den Dienstanfänger-Policen. Ein Vergleich kann helfen, diese und andere günstige Tarife zur Dienstunfähigkeitsabsicherung zu finden.

Beamte auf Lebenszeit

Beamte, die nur auf eine begrenzte Zeit berufen werden, werden als Beamte auf Zeit bezeichnet. Beispiele für solche Ämter sind der Bürgermeister oder im schulischen Bereich der Kanzler einer Universität. Wie auch Beamte auf Probe oder auf Widerruf erhalten Beamte auf Zeit im Falle der Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt. Sie fallen aus dem Dienst heraus und werden gesetzlich nachversichert. Entsprechend ist die gesonderte Absicherung der Dienstfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit empfehlenswert.

Absicherung von Beamten auf Lebenszeit

Beamte auf Lebenszeit (BaL) sind durch die Alimentationspflicht des Dienstherren in Hinsicht auf die Gesundheitsversorgung und im Falle der Berufs- oder Dienstunfähigkeit abgesichert. Beihilfe und Heilfürsorge sorgen zusammen mit der Beamtenkrankenversicherung für die Absicherung der Gesundheitskosten.

Die Dienstunfähigkeit wird durch ein Ruhegehalt gesichert, das der Dienstherr im Fall der Fälle zahlt. Das Ruhegehalt kann mit der staatlichen Erwerbsminderungsrente verglichen werden. Zwar fällt das Ruhegehalt in der Regel deutlich höher aus als die Erwerbsminderungsrente des Angestellten, trotzdem kann es für den Beamten soziale Risiken mit sich bringen: Die Höhe des Ruhegehaltes reicht leicht mal nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.

Grund dafür ist, dass im Falle der Dienstunfähig mit Versorgungsabschlägen zu rechnen ist. Sollen diese Abschläge abgefedert werden, ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung ratsam. 

Tipp zur Absicherung: 
Die Absicherung ist insbesondere für die ersten fünf Dienstjahre ratsam. In diesem Zeitraum befinden sich die Beamten noch in der „Wartezeit“. Ein Anspruch auf das Ruhegehalt kann unter Umständen noch nicht bestehen. Nach dieser Frist ist die Absicherung der Differenz zwischen Versorgungsanspruch bei Bezug des Ruhegehaltes und dem aktuellen Nettoeinkommen ratsam, um im Versicherungsfall Einschränkungen des Lebensstandards zu vermeiden.

Wie wahrscheinlich ist die Dienstunfähigkeit bei Beamten?

Die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit liegt höher als so mancher denkt: In der 2011 veröffentlichen Publikation „Entwicklungen im Bereich der Beamtenversorgung“ des Statistischen Bundesamtes wird die Dienstunfähigkeit bei den Beamten und Beamtinnen sowie Richtern und Richterinnen des Bundes für das Jahr 2009 mit rund 13 % beziffert. 

Eine Pressemeldung des Bundesamtes aus dem Jahr 2015 klassifiziert 15,8 Prozent der „Pensionärinnen und Pensionäre“, die ehemals im Schuldienst tätig waren, als vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst ausgeschiedene Beamte. Insbesondere bei den Lehrern der Regelschulen gilt die Dienstunfähigkeit als Problem. Gewerkschaften und Lehrerverbände fordern hier regelmäßig Anpassungen der Regelungen, um der vergleichsweise hohen Dienstunfähigkeit Rechnung zu tragen.

Was sollte beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsabsicherung beachtet werden?

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Vergleich ratsam. Nicht alle Tarife sind gleich günstig und haben die gleichen Leistungen. Von Anbieter zu Anbieter gibt es Unterschiede. Einen besonderen Fall stellen dabei Berufsunfähigkeitsversicherungen dar.

Diese können zum Fallstrick werden: Eine Dienstunfähigkeit ist nicht mit einer Berufsunfähigkeit gleich zu setzten. Schnell verweigern Versicherer im Fall einer reinen Dienstunfähigkeit die Leistung. 

Abhilfe schafft der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel oder gleich eine so genannte Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte. Die Dienstunfähigkeitsklausel wird dabei manchmal auch als Beamtenklausel bezeichnet.

Diese Versicherungen haben gegenüber einer einfachen Berufsunfähigkeitsversicherung einen entscheidenden Vorteil: 
Vielfach kann es mit dem Versicherer Streit über die Berufsfähigkeit geben. Im Falle einer Dienstunfähigkeit, die vom Dienstherren – also Kommune, Land oder Bund offiziell festgestellt wird – entfällt dieser Streitpunkt.

Achtung: Echte und unechte Dienstunfähigkeitsklauseln

Die Versicherer nutzen in den Berufsunfähigkeitstarifen und Dienstunfähigkeitstarifen unterschiedliche Formulierungen der Beamtenklausel (Dienstunfähigkeitsklausel). Im Fachjargon werden diese als echte Dienstunfähigkeitsklauseln und unechte Dienstunfähigkeitsklauseln bezeichnet.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel: Diese Klauselvariante schützt in der Regel alle Beamte. Die Dienstunfähigkeit ist anzunehmen, wenn entweder die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung aufgrund der allgemeinen Dienstunfähigkeit erfolgt.

Unechte (unvollständige) Dienstunfähigkeitsklausel: Nur Beamte auf Lebenszeit sind geschützt. Bei dieser Variante der Dienstunfähigkeitsklausel ist die Dienstunfähigkeit nur anzunehmen, wenn die Versetzung in den Ruhestand erfolgt. D.h. die Versicherung zahlt auch nur dann die Rente, nicht bei Entlassung aus dem Dienst wegen der fehlenden Dienstfähigkeit. Das aber erfolgt bei Beamten auf Probe, Widerruf und Zeit sobald eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Eine Rentenzahlung würde für diese Beamten nur erfolgen, wenn es sich nicht nur um eine Dienstunfähigkeit, sondern auch um eine Berufsunfähigkeit handeln würde.

Worauf Polizisten, Zollbeamte, Vollzugsbeamte und Feuerwehrleute achten sollten

In bestimmten Berufsgruppen tritt aufgrund besonderer beruflicher Anforderungen leicht die spezielle Dienstunfähigkeit ein. Um dienstunfähig zu werden, muss bei diesen Gruppen nicht einmal die allgemeine Dienstunfähigkeit vorliegen. Meist handelt es sich dabei um eine Dienstunfähigkeit, die in der körperlichen Leistungsfähigkeit begründet liegt. 

Kann diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht wieder hergestellt werden – oft binnen zwei Jahren – wird der Beamte für dienstunfähig erklärt. Jedoch nicht jeder Versicherer erkennt die spezielle Dienstunfähigkeit als ausreichend für den Eintritt des Leistungsfalls an. 

Wer jedoch auf diese Absicherung Wert legt, sollte auf die Anerkennung der dienstbezogenen Invalidität bei Vertragsschluss achten. Einige Tarife sind am Markt dafür verfügbar, wie die Polizeidienstunfähigkeitsversicherung, die Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung oder die Feuerwehr Dienstunfähigkeitsversicherung.

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