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Ratgeber · Lehrkräfte & Beihilfe

Private Krankenversicherung für Lehrer

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Aktualisiert am Lesezeit ca. 15 Minuten

Verbeamtete Lehrer können sich privat krankenversichern und tun das in den allermeisten Fällen auch: Die Beihilfe des Dienstherrn trägt 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten, ein privater Beihilfetarif muss nur den Rest abdecken. Angestellte Lehrer sind dagegen in der Regel gesetzlich pflichtversichert und können erst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze in die PKV wechseln.

Lehrern und Lehramtsanwärtern wird in fast allen Bundesländern der Beamtenstatus gewährt – seit 2023 auch wieder in Berlin, wo neu eingestellte Lehrkräfte bereits seit dem Sommer 2022 in der Regel verbeamtet werden. Beamte gehen damit nicht nur ihrem Dienstherrn gegenüber eine Verpflichtung ein. Sie kommen auch in den Vorzug der Alimentationspflicht und erhalten in der Sozialversicherung eine Sonderstellung.

Verbeamteten Lehrern steht so die private Krankenversicherung grundsätzlich offen. Angestellte können unter bestimmten Umständen der PKV beitreten. Ein Vergleich der Krankenversicherungstarife für Lehrer lohnt sich in beiden Fällen.

Haben verbeamtete Lehrer die freie Wahl zwischen GKV und PKV?

Ja, verbeamtete Lehrer können frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Das gilt für Beamte auf Probe und auf Lebenszeit ebenso wie für Referendare und Lehramtsanwärter, die ihren Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf absolvieren. Wie andere Beamte auch sind sie von der Sozialversicherungspflicht befreit. Auf eine Krankenversicherung verzichten können sie trotzdem nicht – seit 2009 gilt auch für Staatsdiener die allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung –, aber sie haben die Wahl zwischen GKV und PKV.

Dabei sind für die Staatsdiener keine Einkommensgrenzen zu beachten. Die Besoldungsstufe hat keinen Einfluss auf die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht. Zudem beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten seiner Bediensteten. Dies wird Beihilfe genannt. Je nach Dienstherr und Familienstatus liegt die Unterstützung im Krankheitsfall bei 50 bis 80 Prozent der sogenannten beihilfefähigen Aufwendungen.

Damit kommt der Dienstherr des Lehrers oder der Lehrerin seiner Fürsorgepflicht nach und beschert dem Beamten in der PKV günstige Tarife. Dieser benötigt durch die Beihilfe eine geringere Absicherung bei den Gesundheitskosten. Als Krankenversicherung genügt ein sogenannter Restkostentarif, der auch Beihilfetarif oder Beamten-PKV genannt wird. Diese Tarife schließen die Versorgungslücke zwischen den anfallenden Gesundheitskosten und der Beihilfe. Wie das System für alle Beamten funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur Krankenversicherung für Beamte.

Verbeamtete LehrerAngestellte Lehrer
Versicherungspflicht in der GKVnein, freie Wahl zwischen GKV und PKVja, bis zur Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 Euro im Jahr)
ZuschussBeihilfe von 50 bis 80 % der beihilfefähigen KostenArbeitgeberanteil zum Krankenversicherungsbeitrag
Passender PKV-TarifBeihilfetarif (Restkostentarif)Vollversicherung mit Arbeitgeberzuschuss
GKV-Beitragvoll selbst zu tragen, außer bei pauschaler BeihilfeHälfte trägt der Arbeitgeber
Familieeigener Tarif je Person, Beihilfe für Partner und Kinderin der GKV beitragsfreie Familienversicherung möglich

Warum ist die GKV für verbeamtete Lehrer oft teuer?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für verbeamtete Lehrer meist teuer, weil sie den Beitrag allein tragen müssen. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn kennt im klassischen Beihilferecht keinen Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beamte im Schuldienst können sich zwar für die GKV entscheiden. Dort zahlen sie aber Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil selbst.

Der Beitrag richtet sich in der GKV nach dem Einkommen – bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat liegt. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse, der 2026 im Durchschnitt 2,9 Prozent beträgt, sowie der Beitrag zur Pflegeversicherung. Bei einer Besoldung nach A 13, wie sie für viele Lehrämter üblich ist, kann so schnell ein Beitrag zusammenkommen, der deutlich über dem eines Beihilfetarifs liegt.

Die Beihilfe steht gesetzlich versicherten Lehrern kaum zur Seite. Einen Anspruch auf Gelder aus der Beihilfe bekommt der GKV-versicherte Lehrer mit Beamtenstatus nur im Ausnahmefall – zum Beispiel, wenn Aufwendungen zwar beihilfefähig wären, aber nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind.

Eine Ausnahme bildet die pauschale Beihilfe: Einige Bundesländer zahlen gesetzlich versicherten Beamten die Hälfte ihres Krankenversicherungsbeitrags, ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten. Stand September 2026 sind das Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Die Entscheidung dafür ist in den meisten Ländern unwiderruflich und sollte deshalb gut überlegt sein.

Welche PKV-Tarife gibt es für Referendare und Lehramtsanwärter (Beamte auf Widerruf)?

Für Referendare und Lehramtsanwärter bieten viele private Krankenversicherer spezielle Anwärter- oder Ausbildungstarife an, die besonders günstig sind. Referendare, die den Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolvieren, erhalten nur Anwärterbezüge. Da kann die Krankenversicherung schnell zur Belastung werden. In Hinsicht auf die Krankenversicherung behandelt der Dienstherr den Referendar aber wie einen Beamten: Er ist beihilfeberechtigt.

Natürlich berücksichtigen die PKV-Tarife für Referendare in der Prämienberechnung auch die Beihilfe durch den Dienstherrn. Doch das ist nicht alles: Viele Anwärtertarife verzichten während der Ausbildung auf die Bildung von Alterungsrückstellungen, die in regulären PKV-Tarifen für Lehrer üblich sind, um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Damit werden die Prämien deutlich günstiger.

Eine dauerhafte Bindung an eine bestimmte Krankenversicherung müssen Referendare nicht fürchten. Nach der Übernahme als Beamter auf Probe wird der Anwärtertarif in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen regulären Beihilfetarif desselben Versicherers umgestellt. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist ebenfalls möglich, setzt aber meist eine neue Gesundheitsprüfung voraus. Wird das Referendariat nicht erfolgreich abgeschlossen oder folgt keine Übernahme in den Schuldienst, führt eine anschließende versicherungspflichtige Beschäftigung in der Regel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

Mehr zu den Besonderheiten im Vorbereitungsdienst lesen Sie in unseren Ratgebern zur Krankenversicherung für Referendare und zur Krankenversicherung für Beamtenanwärter.

Können sich angestellte Lehrer privat versichern?

Angestellte Lehrer können sich nur dann privat versichern, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die freie Kassenwahl zwischen PKV und GKV haben angestellte Lehrer in der Krankenversicherung in der Regel nicht. Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) wird jedes Jahr angepasst und liegt 2026 bei 77.400 Euro brutto im Jahr.

Versicherungspflichtgrenze 2026
77.400 €

pro Jahr, entspricht 6.450 € im Monat

Beitragsbemessungsgrenze GKV 2026
5.812,50 €

pro Monat, Obergrenze für den Beitrag

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026
2,9 %

zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz

Quelle: Deutsche Rentenversicherung; Bundesregierung, Rechengrößen der Sozialversicherung 2026

Im Monat sind dies 6.450 Euro. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird – vorausgesetzt, das Einkommen liegt auch über der Grenze des Folgejahres. Damit haben meist nur erfahrene Kolleginnen und Kollegen in hohen Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen als angestellte Lehrer die Möglichkeit, sich in der PKV zu versichern. Einen Anspruch auf Beihilfe haben angestellte Lehrer nicht; sie benötigen in der PKV deshalb eine Vollversicherung, zu der der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt.

Bei der Berechnung des Arbeitsentgeltes des angestellten Lehrers sind die laufende Vergütung, regelmäßige Sonderzahlungen, Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und eine weitere Beschäftigung sowie pauschal vergütete Überstunden zu berücksichtigen. Nicht berücksichtigt werden in der Berechnung hingegen Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden.

Was leistet die Beihilfe für Lehrer?

Die Beihilfe erstattet verbeamteten Lehrern einen festen Prozentsatz ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten. Sie unterscheidet dabei zwischen beihilfefähigen und nicht beihilfefähigen Aufwendungen. Ähnlich wie die gesetzlichen Krankenkassen übernimmt auch die Beihilfe nicht alle möglichen Behandlungen. Grundsätzlich müssen die Aufwendungen medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen sein.

Dadurch sind neben wissenschaftlich nicht anerkannten Heil- und Diagnoseverfahren vielfach auch Schönheitsoperationen und deren Folgebehandlungen nicht beihilfefähig. Darüber hinaus kennt die Beihilfe bei einigen Dienstherren Selbstbehalte, etwa eine sogenannte Kostendämpfungspauschale, und bei vielen Dienstherren Beihilfekürzungen bei einzelnen Leistungen.

In Hinsicht auf die Beihilfekürzungen lohnt sich ein Vergleich der PKV-Angebote für Lehrer, bei denen die Kürzungen durch die PKV-Tarife abgefangen werden.

Beihilfekürzungen gibt es dabei insbesondere bei Arzneimitteln sowie bei Hilfsmitteln und Zahnleistungen. Vor allem nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind nicht selten von der Beihilfe ausgeschlossen. Auch Zahnersatz und Brillen sind häufig von Kürzungen oder Höchstbeträgen der Beihilfe betroffen.

Einige PKV-Tarife für Lehrer gleichen die Kürzungen und Ausnahmen bei Brillen und Zahnersatz aus, sodass hier ein Tarifvergleich bei der Suche nach einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis sinnvoll ist.

Sind Angehörige von Lehrern in der PKV mitversichert?

Nein, eine beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen gibt es weder in der privaten Krankenversicherung für Lehrer noch im Beihilfesystem. Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Tarif. Enge Angehörige haben aber unter bestimmten Umständen einen Beihilfeanspruch. Zudem steigt nach vielen Beihilfeverordnungen der Beihilfesatz des Lehrers selbst, wenn er zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder hat. Damit kann er sich in der Regel günstiger krankenversichern, da der Restkostentarif eine geringere Deckungslücke abdecken muss.

Wann haben Kinder und Partner von Lehrern Anspruch auf Beihilfe?

Kinder sowie Ehe- und Lebenspartner haben Anspruch auf Beihilfe, wenn sie als berücksichtigungsfähige Angehörige gelten. Dafür müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Zuallererst dürfen sie nicht selbst gesetzlich pflichtversichert sein – wer eigene Ansprüche gegen eine gesetzliche Krankenkasse hat, erhält seine Leistungen in der Regel dort. Für Partner darf das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, Kinder dürfen zudem nicht zu alt sein. Der Familienzuschlag bzw. ein Kindergeldanspruch sind gängige Marker, die darauf hindeuten, dass ein Anspruch auf Beihilfe besteht.

Darauf müssen Ehegatten und Lebenspartner von Lehrern achten:

Das gilt für Kinder von Lehrern:

Welche Einkommensgrenzen gelten für Kinder und Ehepartner?

Für Ehe- und Lebenspartner gilt eine Einkommensgrenze, die jeder Dienstherr selbst festlegt – beim Bund liegt sie 2026 bei 22.648 Euro (Grundbetrag 20.000 Euro, jährlich angepasst). Maßgeblich ist dort der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung (§ 6 BBhV). Die Bundesländer, die für verbeamtete Lehrer zuständig sind, haben eigene Grenzen, die teils deutlich niedriger liegen und regelmäßig angepasst werden.

Für Kinder gibt es in der Beihilfe meist keine eigene Einkommensgrenze. Entscheidend ist, ob sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden, was in der Regel an den Kindergeldanspruch geknüpft ist. Welche Grenze für den eigenen Partner gilt, steht in der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes – im Zweifel hilft eine unverbindliche Beratung.

Wie hoch ist der Beihilfesatz für Lehrer?

Der Beihilfesatz für aktive verbeamtete Lehrer liegt in der Regel bei 50 Prozent und steigt ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern auf 70 Prozent. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht: Die Höhe hängt vom Dienstherrn – bei Lehrern fast immer das Bundesland – und dessen Beihilfeverordnung ab. Außerdem haben Familienstand und Dienststatus Einfluss auf den Erstattungssatz. Die meisten Länder orientieren sich an den Sätzen des Bundes (§ 46 BBhV):

Aktive Lehrer
50 %

70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern

Pensionäre & Partner
70 %

Versorgungsempfänger, Ehe- und Lebenspartner

Kinder
80 %

berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen

Quelle: § 46 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), Stand September 2026

PersonengruppeBeihilfe (Bund)Anteil des PKV-Tarifs
Lehrer ohne oder mit einem Kind50 %50 %
Lehrer ab zwei Kindern70 %30 %
Pensionierte Lehrer70 %30 %
Ehe- und Lebenspartner70 %30 %
Kinder und Waisen80 %20 %

In diesen Bundesländern müssen Lehrer mit Abweichungen im Beihilfesystem rechnen:

Können sich Lehrer und Lehramtsanwärter generell privat versichern?

Verbeamtete Lehrer und Lehramtsanwärter können sich in der Regel privat versichern, angestellte Lehrer nur oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Angestellte Lehrer müssen wie andere Arbeitnehmer die Einkommensvoraussetzungen für die PKV erfüllen. Verbeamtete Lehrer wie auch Lehramtsanwärter und Referendare, die den Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf absolvieren, sind von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Wer sich zu Beginn des Studiums von der studentischen Versicherungspflicht hat befreien lassen, ist für die Dauer des Studiums an die PKV gebunden. Mit dem Beginn des Referendariats als Beamter auf Widerruf besteht dann aber ohnehin keine Versicherungspflicht mehr. Kurz: Verbeamtete Lehrer und Anwärter können in der Regel zwischen PKV und GKV wählen.

Selbst bei Lehramtsanwärtern, die nur vergleichsweise geringe Bezüge haben, spielen Einkommensgrenzen keine Rolle. Ausgenommen sind Anwärter, die den Vorbereitungsdienst ausnahmsweise nicht im Beamtenverhältnis, sondern als Angestellte oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren. Diese sind in der Regel gesetzlich versichert.

Angehende Lehrer, die auf den Beamtendienst zusteuern, können von PKV-Angeboten für Lehramtsanwärter profitieren. Diese sind besonders günstig, da die private Krankenversicherung während der Ausbildung auf Alterungsrückstellungen verzichtet, ohne dabei den Referendar für die Zukunft an einen teuren Tarif zu binden.

Warum ist die private Krankenversicherung für Lehrer sinnvoll?

Die PKV ist für verbeamtete Lehrer sinnvoll, weil die Beihilfe 50 Prozent oder mehr der Behandlungskosten übernimmt und der Lehrer nur die verbleibenden Kosten über eine Restkostenversicherung absichern muss. Standardmäßig steigt bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand der Beihilfesatz. Das erlaubt in diesen Lebensphasen günstige Versicherungsprämien.

In der GKV muss der verbeamtete Lehrer hingegen – wie ein Selbstständiger – den Arbeitgeberanteil mittragen, sofern sein Bundesland keine pauschale Beihilfe anbietet. Im Vergleich zu einem PKV-Tarif können so schnell Beiträge anfallen, die mehr als hundert Euro pro Monat über der PKV-Prämie für einen Lehrer liegen.

Zudem bieten nicht wenige PKV-Tarife im Vergleich zu gängigen GKV-Tarifen gehobene Leistungen. Eine Entlastung im Ruhestand durch einen steigenden Zuschuss, wie sie die Beihilfe mit 70 Prozent für Pensionäre vorsieht, ist in der GKV nicht vorgesehen.

PKV für verbeamtete Lehrer im Überblick

Dafür spricht

  • Beihilfe übernimmt 50 bis 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten
  • Beitrag unabhängig vom Einkommen, oft deutlich günstiger als die GKV ohne pauschale Beihilfe
  • Höherer Beihilfesatz ab zwei Kindern und im Ruhestand senkt den eigenen Anteil
  • Leistungen nach Tarif wählbar, etwa Chefarzt, Zweibettzimmer oder Ausgleich von Beihilfekürzungen

Dagegen spricht

  • Keine beitragsfreie Familienversicherung: Partner und Kinder brauchen eigene Tarife
  • Beitrag hängt von Eintrittsalter und Gesundheitszustand ab
  • Arzt- und Apothekenrechnungen müssen oft vorgestreckt und bei Beihilfe und Versicherer eingereicht werden
  • Rückkehr in die GKV ist für Beamte meist nicht ohne Weiteres möglich

Welche Leistungen deckt die PKV für Lehrer und Lehramtsanwärter ab?

Die PKV für Lehrer und Lehramtsanwärter deckt mindestens die Leistungen ab, die auch die Beihilfeverordnung vorsieht. Auch in der PKV gibt es Leistungsunterschiede: Der Mindeststandard ist in etwa vergleichbar mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Konkret sind dies in der Regel ambulante und stationäre Behandlungen gemäß dem Leistungskatalog der Beihilfeverordnung sowie zahnärztliche Leistungen. Hinzu kommt die private Pflegepflichtversicherung, die ebenfalls auf die Beihilfe abgestimmt ist.

In der Praxis bieten zahlreiche private Versicherungen den Lehrern jedoch gehobene Standards. Die Versicherer fangen beispielsweise Beihilfekürzungen bei Zahnersatz und Sehhilfen ab. Sind diese Leistungen nicht bereits im jeweiligen Standardtarif für Lehrer enthalten, gibt es regelmäßig optionale Zusatzbausteine für Kuren, Krankenhaustagegeld oder zum Abfangen von Beihilfekürzungen.

Was bedeutet das Primärarztprinzip?

Beim Primärarztprinzip verpflichtet sich der Versicherte, vor dem Besuch beim Facharzt zuerst einen Primärarzt – meist den Hausarzt – aufzusuchen. Dieser stellt bei Bedarf eine Überweisung zum Spezialisten aus und koordiniert so gesehen die Behandlung.

Damit versuchen die privaten Krankenversicherer die Kosten zu optimieren und gewähren den Versicherungsnehmern im Gegenzug günstigere Beiträge. In der Praxis akzeptieren die Versicherer meist eine Reihe von Arztgruppen als Primärarzt, etwa Allgemeinmediziner, Internisten ohne Schwerpunkt oder Kinderärzte. Ein Lehrer, der sich für einen PKV-Tarif mit Primärarztprinzip entscheidet, verzichtet somit nicht auf die Möglichkeit, bei der Arztwahl eine Auswahl zu haben.

Sucht der Versicherte einen Facharzt ohne Überweisung vom Primärarzt auf, erstattet die PKV die Behandlung unter Umständen nicht vollständig. Abschläge von etwa 20 Prozent sind dabei nicht unüblich. Ausnahmen bestätigen die Regel: Üblicherweise gilt das Primärarztprinzip nicht bei stationären Krankenhausaufenthalten, und auch für den Besuch beim Zahnarzt, Frauenarzt oder Augenarzt ist in vielen Tarifen keine Überweisung nötig. Welche Ausnahmen gelten, regeln die Tarifbedingungen.

Welche Lücken zur Beihilfe gibt es und wie lassen sie sich schließen?

Die reguläre Lücke zur Beihilfe liegt je nach Personengruppe zwischen 20 und 50 Prozent der Kosten und wird durch einen Beihilfetarif geschlossen. Wie groß die Lücke ausfällt, hängt vom Dienstherrn ab, was bei Lehrern in der Regel das jeweilige Bundesland ist. Aber auch der Familienstand, die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder oder ob der Lehrer pensioniert ist, spielen eine Rolle.

Zudem sind in vielen Bundesländern Kürzungen in der Beihilfe üblich, sodass auch auf diesem Wege Versorgungslücken für Lehrer entstehen können. Schließen lässt sich die generelle Versorgungslücke durch einen Restkostentarif. Lücken durch Beihilfekürzungen oder nicht beihilfefähige Aufwendungen lassen sich vielfach durch Beihilfeergänzungstarife und Tarifoptionen schließen.

Dabei gibt es Unterschiede zwischen den jeweiligen PKV-Anbietern und Tarifen. Ein Vergleich hilft hier oftmals, das passende Angebot zu finden.

Darauf sollten Lehrer beim Tarifvergleich achten

  • Beihilfesatz des eigenen Bundeslandes und der Familie korrekt berücksichtigt
  • Anpassung an einen geänderten Beihilfesatz (z. B. bei Pensionierung) ohne neue Gesundheitsprüfung möglich
  • Beihilfekürzungen bei Zahnersatz, Brillen und Arzneimitteln werden ausgeglichen
  • Anwärtertarif mit Umstellung ohne neue Gesundheitsprüfung nach der Verbeamtung
  • Öffnungsaktion innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung genutzt, falls Vorerkrankungen bestehen
  • Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarzt, Zweibettzimmer) nach eigenem Bedarf geregelt

Können sich Lehramtsanwärter auch gesetzlich versichern?

Ja, Lehramtsanwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf können sich freiwillig gesetzlich versichern, müssen dann aber den Arbeitgeberanteil selbst tragen. Angestellte Anwärter sind ohnehin regelmäßig in der GKV pflichtversichert. Für verbeamtete Anwärter fällt der Beitrag in der GKV dagegen höher aus als in einem vergleichbaren Angestelltenverhältnis – es sei denn, das Bundesland bietet die pauschale Beihilfe an. Die individuelle Beihilfe sorgt nicht für Nachlässe beim Beitrag der GKV. In der privaten Krankenversicherung gibt es hingegen Anwärtertarife, die durch den Verzicht auf Alterungsrückstellungen während der Ausbildung besonders günstig sind.

Neben der Krankenversicherung sollten Lehrer auch an die Absicherung ihrer Arbeitskraft denken. Mehr dazu im Ratgeber zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und im Beitrag zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer.

Häufige Fragen

Müssen sich verbeamtete Lehrer privat krankenversichern?
Nein. Verbeamtete Lehrer müssen krankenversichert sein, können aber frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Eine Einkommensgrenze gibt es für Beamte nicht. Weil die Beihilfe des Dienstherrn 50 bis 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten übernimmt, ist die PKV mit einem Beihilfetarif für die meisten verbeamteten Lehrer die günstigere Wahl.
Können sich angestellte Lehrer privat versichern?
Nur wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Sie liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr beziehungsweise 6.450 Euro im Monat. Darunter sind angestellte Lehrkräfte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Einen Anspruch auf Beihilfe haben angestellte Lehrer nicht.
Wie viel Beihilfe bekommen verbeamtete Lehrer?
Nach dem Muster des Bundes (§ 46 BBhV) erhalten aktive Beamte 50 Prozent, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Pensionäre sowie Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Maßgeblich für Lehrer ist die Beihilfeverordnung ihres Bundeslandes. Hessen und Bremen nutzen ein familienbezogenes System mit Zuschlägen auf 50 Prozent, höchstens 70 Prozent.
Wie sind Referendare krankenversichert?
Referendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf sind beihilfeberechtigt und können zwischen GKV und PKV wählen. Viele private Versicherer bieten günstige Anwärter- oder Ausbildungstarife ohne Alterungsrückstellungen an. Diese werden nach der Verbeamtung auf Probe in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung in einen regulären Beihilfetarif umgestellt.
Was ist die Öffnungsaktion der PKV für Beamte?
Bei der Öffnungsaktion nehmen die teilnehmenden privaten Krankenversicherer Beamte innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung auch mit Vorerkrankungen auf. Es gibt keine Ablehnung und keine Leistungsausschlüsse, der Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent begrenzt. Seit 2019 gilt das auch für Beamte auf Widerruf, also etwa Lehramtsanwärter.
Sind Kinder von Lehrern in der PKV mitversichert?
Nein, eine beitragsfreie Mitversicherung gibt es in der PKV nicht. Jedes Kind braucht einen eigenen Tarif. Berücksichtigungsfähige Kinder erhalten aber in der Regel 80 Prozent Beihilfe, sodass ihr Beihilfetarif nur die restlichen 20 Prozent abdecken muss und entsprechend günstig ist.
Quellen (9)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 46 Bemessung der Beihilfe
  2. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
  3. Deutsche Rentenversicherung: Lexikon: Jahresarbeitsentgeltgrenze (Krankenversicherung) (2026)
  4. Die Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (2026)
  5. Verband der Privaten Krankenversicherung: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte (Öffnungsaktion)
  6. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin: Wir verbeamten Lehrkräfte in Berlin
  7. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg: Bemessungssatz
  8. Land Hessen: Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), § 15 Bemessung der Beihilfe
  9. Freie Hansestadt Bremen: Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO), § 12 Bemessung der Beihilfe

Rechtsstand: September 2026. Beihilfesätze und Einkommensgrenzen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) als Referenz; für Lehrkräfte gilt die Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes, die teilweise abweicht. Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze der GKV für 2026.

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