Krankenversicherung für Beamte

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Krankenversicherung für Beamte

Der Gesetzgeber hat die Beamten von der Sozialversicherungspflicht befreit. Nichts desto trotz: Ohne Krankenversicherung geht es auch bei den Beamten nicht. Diese müssen eine Versicherung zur Absicherung der Krankheitskosten nachweisen. Dabei haben Beamte die Wahl zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV).

Inhaltsübersicht

Die Tarife für die private Krankenversicherung von Beamten unterscheiden sich deutlich von den Angeboten für Angestellte und Selbstständige. Die Beihilfe durch den Dienstherren beschert den Beamten günstige Tarife in der PKV: Es genügt ein PKV Ergänzungstarif für Beamte. Doch nicht jeder PKV Tarif für Beamte bietet die gleichen Leistungen – ein Vergleich lohnt fast immer.

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PKV Tarife für Beamte sind oft günstige Beihilfetarife

Im Gegensatz zu Selbstständigen und Angestellten über der Versicherungspflichtgrenze gibt es bei der PKV für Beamte Besonderheiten. Bei den Beamten müssen die Privatversicherer nur einen Teil der Kosten tragen. Die Beihilfe übernimmt in der Regel 50 Prozent oder mehr der anfallenden Kosten, sofern die Aufwendungen durch die Beihilfeverordnung gedeckt sind.

Diese Verordnung kann sich von Dienstherr zu Dienstherr unterscheiden und bestimmt auch wie hoch der Satz für die Beihilfe ausfällt. Dabei entscheidet auch der Familienstand über die Höhe des Beihilfesatzes. Der Leistungsumfang orientiert sich an jenem der GKV.

Außenseiter sind Beamte in der PKV nicht: Rund 50 Prozent der in Deutschland Privatversicherten sind Beamte. Entsprechend haben sich die privaten Krankenkassen auf die Kundschaft eingestellt. Die Versicherungswirtschaft bietet zahlreiche passende Tarife für Staatsdiener an, die die Beihilfe durch den Dienstherren in der Kalkulation des Versicherungsbeitrages berücksichtigen.

Das wiederum macht die Entscheidung für einen Versicherer und Tarif nicht leicht, denn nicht jeder Beihilfetarif ist gleich günstig. Neben Preisunterschieden sind Leistungsunterschiede möglich. Bei der Suche nach einem guten Angebot hilft ein Versicherungsvergleich für Beihilfetarife sowie eine gute Beratung durch Experten.

Leistungsunterschiede zwischen Beihilfe und PKV

Der PKV Tarif für Beamte ergänzt die Beihilfe und schließt die Deckungslücke bei den Krankheitskosten der Beamten. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich die Leistungen der Beihilfe und der Krankenversicherung für Beamte decken. Abweichungen sind keine Seltenheit.

Dabei legt die Beihilfeverordnung des Dienstherren in Form einer gesetzlichen Verordnung fest, welche Leistungen die Beihilfe bezuschusst. Die private Krankenversicherung für Beamte ist hingegen ein privatwirtschaftlicher Vertrag zwischen Versichertem und Versicherer. Dieser Vertrag muss eine bestimmte Mindestversorgung zur Gesundheitsversorgung der Staatsdiener absichern.

In der Praxis bieten eine Reihe von Tarifen Leistungen, die über die Mindestanforderungen hinaus gehen. Einige Angebote fangen auch Kürzungen in der Beihilfe ab, die in den vergangenen Jahren in die Beihilfeverordnungen Einzug gehalten haben.

Familie und Familienstand in der Beihilfe

Für beihilfeberechtigte Beamte ohne Kinder liegt der Erstattungssatz in der Regel bei 50 Prozent. Mit zwei oder mehr Kindern steigt die Erstattung meist auf 70 Prozent. Diesen Beihilfesatz erhalten zudem Pensionäre, Ehegatten und Gattinnen sowie Lebensgefährten. 80 Prozent übernimmt die Beihilfe in der Regel bei Tarifen für Kinder und Waisen.

Andere Sätze sind jedoch möglich, da dies durch die jeweilig gültige Beihilfeverordnung geregelt ist. Besondere Regelungen gibt es insbesondere in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen. In Hamburg und Hessen wird ein familienbezogenes Beihilfessystem genutzt.

Dieses gewährt Zuschläge für Partner und Kinder bei einem auf 50 Prozent basierenden Beihilfebasissatzes. Zudem kennt die Beihilfeverordnung in Sachsen-Anhalt eine Selbstbeteiligung.

Voraussetzungen für die Aufnahme von Kindern, Ehe- und Lebenspartnern in die Beihilfe

Um als Familienangehöriger eines Beamten in der Beihilfe aufgenommen zu werden müssen eine Reihe von Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die Aufnahme nur für engste Verwandte des Staatsdieners vorgesehen ist. Darüber hinaus müssen Kinder wie Ehe- oder Lebenspartner von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sein.

Dies ist der Fall, wenn der Partner beispielsweise Hausfrau oder Hausmann ist. Bei Kindern ist dies bei Absolvierung eines Studiums oder bestimmter schulischer Ausbildungen der Fall. Gleichzeitig ist die Regelung an den Bezug von Kindergeld gebunden.

Für Kinder gilt dabei zusätzlich, dass für diese der Familienzuschlag durch die Bezugskasse gezahlt werden muss. Zur Orientierung kann der Anspruch auf Kindergeld herangezogen werden: Seit dem Jahr 2007 ist der Bezug für gewöhnlich auf die Vollendung des 25. Lebensjahres beschränkt. Abweichungen kann es in Einzelfällen durch Wehrdienste oder ein freiwilliges Soziales Jahr geben.

Zudem dürfen Ehe- / Lebenspartner und Kinder, die in der Beihilfe aufgenommen werden sollen, bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenzen sind dabei bundesweit nicht einheitlich geregelt. Zur groben Orientierung können für berücksichtigungsfähige Ehepartner Bundesbeamten Einkommen um die 17.000 Euro pro Jahr angesehen werden.

Wer genauere Informationen zu den Einkommensgrenzen benötigt sollte sich unverbindlich durch einen Versicherungsexperten individuell beraten lassen.

Können sich Beamte generell Privat versichern?

Beamte unterliegen seit dem 1. Januar 2009 einem Krankenversicherungszwang. Sie sind jedoch von der Sozialversicherungspflicht befreit und haben somit die Wahl sich wahlweise in der GKV oder der PKV zu versichern. Die Besoldung des Beamten spielt für die Freiheit bei der Wahl des Kassensystems keine Rolle: Einkommensgrenzen wie bei Arbeitern und Angestellten gibt es für die Beamten für die Wahl des Krankenkassensystems nicht.

In der privaten Krankenversicherung haben Beamte einen Vorteil durch die Beihilfe. Sie benötigen dank des Zuschusses durch den Dienstherren keinen PKV Tarif, der die gesamten Krankheitskosten übernimmt. Der Dienstherr ist zu der Beteiligung an den Gesundheitskosten seiner Beamten verpflichtet.

Diese Pflicht wird Alimentationspflicht genannt. Anstelle einer Vollversicherung benötigen Beamte in der PKV lediglich einen so genannten Restkostentarif. Dadurch ist die private Krankenversicherung ist für Beamte regelmäßig die günstigere Wahl.

Weshalb ist die private Krankenversicherung für Beamte sinnvoll?

Bei Arbeitern und Angestellten ist es üblich, dass der Arbeitgeber in der GKV den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung trägt. Nur der Arbeitnehmeranteil entfällt auf den Versicherungsnehmer. Tritt ein Beamter in die GKV ein, so ist dies anders: Die gesetzlichen Regelungen kennen auf der Seite des Dienstherren nur die Beihilfe. Diese übernimmt einen Teil der Kosten im Krankheitsfall. Eine regelmäßige Zahlung für einen Krankenkassentarif ist dabei nicht vorgesehen.

Auch die gesetzlichen Krankenkassen sind wenig flexibel in Ihrem System. Spezielle Tarife, die einbeziehen, dass die Beihilfe einen Teil der Gesundheitskosten trägt, sind hier ebenfalls nicht vorgesehen. In der Konsequenz müssen Beamte in der GKV Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil weitestgehend selbst tragen – ohne eine echte Unterstützung durch den Dienstherren in Form eines Arbeitgeberanteils. Anders sieht es in der privaten Krankenversicherung aus: Bei Abschluss einer PKV bieten viele Versicherer Ergänzungstarife zur Beihilfe des Dienstherren an. Das hat einen positiven, deutlich spürbaren Einfluss auf die Versicherungsprämie in der PKV für Beamte.

Die Beihilfe trägt zwischen 50 und 80 Prozent der beihilfefähigen Krankheitskosten. Wie hoch die Beteiligung durch den Dienstherren ausfällt hängt von der Familiensituation des Beamten, dem Dienstherren und gegebenenfalls auch der Tätigkeit des Beamten ab. Es kann beispielsweise Unterschiede zwischen Bundesbeamten und Landesbeamten geben. Für Polizisten und Feuerwehrleute gibt es aufgrund der Gefährlichkeit der Tätigkeit teilweise besondere Regelungen in der Krankenversicherung.

Die Restkostenversicherungen der PKV Anbieter müssen nur den Rest tragen. Das macht die Versicherung im privaten Kassensystem für Beamte günstig. Dabei können die Beamten je nach Tarif von günstigen Beiträgen bis hin zu gehobenen privaten Kassenleistungen viele Vorteile genießen. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt dabei vom Dienstherren ebenso wie vom individuellen Familienstand ab.

Um die individuelle Höhe der Prämie in der Beamten-PKV zu erfahren ist eine professionelle Beratung ratsam. Hier kann die persönliche Versorgungslücke in der Beihilfe ermittelt und passende Versicherungstarife zum Schließen der Lücke gefunden werden.

Welche Leistungen deckt die PKV für Beamte ab?

Der Leistungsumfang der PKV für Beamte hängt vom gewünschten Tarif und der Beihilfeverordnungen (BVO) des Dienstherren ab. Als Minimum gilt, dass der Tarif einen durch die Beihilfeverordnung von Bund und Ländern definierten Leistungskatalog abdecken muss. Dieser entspricht in etwa dem Leistungsumfang der GKV.

Entsprechend finden sich in diesen Katalog regelmäßig stationäre und ambulante Behandlungen. Ebenso gehören die Kosten für einen Heilpraktiker und zahnärztliche Behandlungen sowie Aufwendungen für zahlreiche Vorsorge und Früherkennungsuntersuchungen dazu. Ausnahmen und Kürzungen bei Leistungen sind allerdings auch in der PKV für Beamte üblich.

Ähnlich wie im System der GKV kann bei einzelnen Leistungen die Kostenübernahme abweichen. Dabei sind auch Unterschiede zwischen Landes- und Bundesbeamten sowie zwischen einzelnen Bundesländern bzw. Dienstherren möglich. Die Tarife der privaten Krankenversicherer bieten in der Regel die Möglichkeit Versorgungslücken durch Zusatztarife oder durch Tarifoptionen zu schließen oder zumindest den Eigenanteil zu mindern.

Diese Tarife werden als Beihilfeergänzungstarife bezeichnet.

Bei gehobenen Ansprüchen ist dabei ein Tarifvergleich ratsam. Dieser hilft Preis- und Leistungsunterschiede zu finden und einen Beihilfe- und gegebenenfalls Beihilfeergänzungstarif zu beantragen, der gut zu den eigenen Vorstellungen und Wünschen passt.

Welche Lücken zur Beihilfe gibt es & wie können diese geschlossen werden?

Die Beihilfe durch den Dienstherren ergänzt die Eigenvorsorge der Beamten. Je nach Familienstand sind dies in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent. Das gilt ähnlich auch für enge Familienangehörige, die in der Beihilfe aufgenommen werden können und Pensionäre. Zu beachten ist, dass die Beihilfe nur für notwendige und wirtschaftliche Aufwendungen eintritt.

Bei bestimmten Aufwendungen gibt es heute jedoch auch in der Beihilfe Kürzungen, so dass für einzelne Aufwendungen – ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenkasse – weniger als 50 Prozent der Kosten durch die Beihilfe übernommen wird.

Als Lücke zur Beihilfe ergeben sich somit Sätze von 20 bis 50 Prozent. In Ausnahmefällen kann die Lücke für einzelne Aufwendungen bei den Krankheitskosten darüber liegen. Geschlossen wird die reguläre Lücke durch PKV Beihilfetarife, die auch als Restkostentarife oder Beihilfeergänzungstarife für Beamte bezeichnet werden.

Aufwendungen, die durch Beihilfekürzungen größere Versorgungslücken aufweisen, können durch Beihilfezusatzversicherungen, Tarifbausteine oder Tarifoptionen geschlossen werden. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer gehobene Leistungen wünscht – zum Beispiel die Chefarztbehandlung, die durch die klassischen PKV Angebote bekannt ist.

Tipp: Beihilfekürzungen sind inzwischen bei vielen Dienstherren gängig. Bei einigen PKV Tarifen für Beamte fängt der reguläre Tarif auch schon bereits die Beihilfekürzungen ab. Daher ist ein professioneller Versicherungsvergleich der PKV Angebote für Beamte eine gute Möglichkeit günstige Tarife zu finden.

Ist es sinnvoll Zweibettzimmer & Chefarzt mit zu versichern?

Im Allgemeinen hängt dies von den persönlichen Ansprüchen an die Krankenversicherung ab, ob eine Versicherung für Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sinnvoll ist. Ohne eine Mitversicherung können bei einem Krankenhausaufenthalt, bei dem eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbetreuung gewünscht wird, nicht unerhebliche Kosten entstehen.

Viele Beihilfeverordungen kennen zudem schon ohne die gehobene Versorgung Kürzungen bei einer stationären Unterbringung. Nicht selten wird den Versicherten pro Krankenhaustag 10 Euro der Erstattungssumme eingekürzt. Entscheidet sich der Patient für die gehobene Betreuung durch den Chefarzt im Ein- oder Zweibettzimmer können die Erstattungskürzungen für den Beamten auf über 30 Euro pro Tag anwachsen.

Der genaue Umfang der so entstehenden Versorgungslücke hängt dabei vom Dienstherren und die jeweils gültige Beihilfeverordnung ab.

Können sich Beamte auch GKV versichern?

Beamte können sich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. In der GKV müssen Beamte in der Regel den Arbeitgeberanteil selber tragen. In dem gesetzlichen Versicherungssystem ist die Anrechnung der Zahlungen der Beihilfe nicht eingeplant. Bei Beamten, die sich gesetzlich versichern, wird von freiwillig gesetzlich versicherten Beamten ohne Beitragszuschuss gesprochen.

Diesen kann Beihilfe in Einzelfällen gezahlt werden, in denen beihilfefähige Aufwendungen über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gehen. Dabei muss jedoch bedacht werden, dass die Beihilfe in diesen Fällen immer noch eine Versorgungslücke aufweist, die durch den Beamten selbst getragen werden muss.

Sind Kinder und Ehepartner mitversichert?

Die Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern in der PKV für Beamte ist nicht vorgesehen. Oft können aber Kinder und Ehepartner von der Zuzahlung durch die Beihilfe profitieren. Dies ist der Fall, wenn Kinder, Lebens- oder Ehepartner die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Beihilfe erfüllen.

Bei zwei oder mehr Kindern, die als beihilfeberechtigtes Kind eingestuft werden, sehen viele Beihilfeverordungen einen erhöhten Beihilfeanspruch für den Beamten vor. Durch seine Kinderkann die Deckungslücke zwischen Beihilfe und Krankheitskosten so gesehen vermindert sein. Das ermöglicht günstige Versicherungsprämien beim privat versicherten Beamten mit zwei oder mehr Kindern und entlastet den Beamten von zusätzlichen Kosten, die durch die Versicherung seiner Kinder entstehen können.

Dies kann für Hausfrauen und Hausmänner sowie für Kinder in Studium oder schulischen Ausbildung gelten. Dabei gilt es zu beachten, dass nicht jede Ausbildung die Aufnahmefähigkeit in der Beihilfe gewährleistet. Zudem können Alter eines Kindes oder Einkünfte über einem bestimmten Einkommenssatz gegen eine Aufnahme in der Beihilfe sprechen. Insbesondere für die Einkommensgrenzen, die es auch für Lebens- oder Ehepartner gibt, gibt es keine bundeseinheitliche Regelung.

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