Die Frage, ob Beamte, die sich privat krankenversichern, zukünftig Behandlungskosten, wie etwa Arztrechnungen, immer zunächst selbst vorstrecken müssen, bewegt viele vor dem Wechsel in eine private Krankenversicherung.
Heute möchte ich diese Frage klären und den Ablauf nach dem Erhalt einer Rechnung von Arzt oder Krankenhaus für privatversicherte Beamte erklären.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Prozess bei Arztbesuchen sehr einfach gestaltet:
Sie überreichen lediglich Ihre Versicherungskarte an das Praxispersonal, und damit ist für Sie der Vorgang abgeschlossen, da die Arztpraxis die Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse klärt.
Als Privatversicherter hingegen erhalten Sie die Rechnungen direkt zugesandt und müssen diese innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist begleichen.
Das bedeutet, Sie tragen das Risiko, die Kosten vorerst aus eigener Tasche zu zahlen, was insbesondere bei hohen Rechnungsbeträgen zu finanziellen Engpässen führen kann.
So kann der Problematik entgegengewirkt werden
Die Frage, wie man als privatversicherter Beamter mit der Notwendigkeit, Behandlungskosten zunächst selbst vorzustrecken, umgehen kann, ist natürlich von größter von Bedeutung. Die direkte Lösung dieses Dilemmas führt oft zurück zur Überlegung, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben, wo mit der Vorlage der Versichertenkarte beim Arztbesuch keinerlei Vorleistungen notwendig sind.
Dennoch, für Beamte kann diese Option aufgrund der Notwendigkeit, den vollständigen GKV-Beitrag aus eigener Tasche zu zahlen, finanziell weniger attraktiv sein. Der Eigenanteil in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für Beamte oft erheblich höher, da der Arbeitgeberbeitrag entfällt.
Im Gegensatz dazu bietet die private Krankenversicherung den Vorteil, dass ein wesentlicher Teil der Kosten durch die Beihilfe abgedeckt wird, was den finanziellen Beitrag für den Versicherten deutlich reduziert. Mit der Übernahme von mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten durch die Beihilfe und der Deckung der verbleibenden Kosten durch eine PKV, erweist sich diese Option für viele Beamte als die finanziell vorteilhaftere Lösung, trotz des anfangs höheren administrativen Aufwands.
Doch selbst dieser höhere Verwaltungsaufwand kann in der Praxis durch verschiedene Maßnahmen, wie etwa die Nutzung von digitalen Einreichungsverfahren für Rechnungen oder die Inanspruchnahme von Direktabrechnungen zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherungen, minimiert werden.
Hier ein Beispiel:
Angenommen, Sie müssen wegen einer Erkältung zum Doktor und erhalten danach eine Arztrechnung in Höhe von 100 Euro. Wenn Sie Anspruch auf 50 Prozent Beihilfe haben, teilen sich die Kosten so auf, dass die Beihilfe 50 Euro übernimmt und Ihre private Krankenversicherung den Restbetrag, also ebenfalls 50 Euro.
Die Erstattungen von Beihilfe und Versicherung werden direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen. Ihre Verantwortung liegt darin, die Rechnung des Mediziners innerhalb der von der Praxis festgelegten Frist, beispielsweise innerhalb von zwei Wochen, zu begleichen.
Stellen wir uns vor, die Frist für die Bezahlung beim Arzt beträgt 14 Tage. In diesem Zeitraum sollten Sie normalerweise den Beitrag von Ihrer privaten Krankenversicherung bereits erhalten haben. Bei der Beihilfestelle kann dies allerdings anders aussehen. In diesem Szenario müssten Sie daher eventuell 50 Euro zunächst selbst auslegen.
Dies dient natürlich nur als einfaches Beispiel. Bei der Beihilfe kann es auch zu bestimmten Mindestsummen kommen, die erreicht werden müssen, bevor eine Erstattung erfolgt, oder zu Selbstbeteiligungen in Form von Kostendämpfungspauschalen.
So sollte mit hohen Rechnungskosten durch Krankenhausbesuche vorgegangen werden
Für bedeutende Ausgaben, wie sie nach einem Krankenhausaufenthalt anfallen können, gibt es Möglichkeiten, den üblichen Zahlungsweg zu umgehen. So haben Sie die Option, das Krankenhaus anzuweisen, die Abrechnung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung vorzunehmen. Viele Kliniken sind mit diesem Vorgang vertraut und führen ihn ohne Komplikationen durch.
Stellen Sie sich vor, nach einem chirurgischen Eingriff bekommen Sie eine Rechnung in Höhe von 8.000 Euro. Haben Sie das Krankenhaus im Voraus gebeten, könnte der Teil, der Ihrer privaten Versicherung zusteht (angenommen 50 Prozent, also 4.000 Euro), direkt zwischen dem Krankenhaus und der Versicherung geregelt werden. Ihr Handeln wäre damit ähnlich unkompliziert wie in der gesetzlichen Krankenversicherung; auch für etwaige Nachfragen könnte sich Ihre Versicherung direkt an die Klinik wenden.
Die Abwicklung des Beihilfeanteils bleibt jedoch Ihnen überlassen. Bei hohen Rechnungen ist es ratsam, diese umgehend bei der Beihilfestelle einzureichen. Die meisten Beihilfestellen sind sich bewusst, dass es für Beamte oft nicht machbar ist, große Summen vorzufinanzieren, und bearbeiten daher hohe Rechnungen bevorzugt und zügig.
Mit der üblichen 30-tägigen Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen dürften Sie in der Lage sein, ohne die Sorge, große Beträge vorstrecken zu müssen, finanziell relativ entspannt zu bleiben.
Darauf muss vor der Einreichung der Rechnung geachtet werden
Bevor Sie Ihre medizinischen Rechnungen einreichen, sollten Sie einige Aspekte berücksichtigen:
Beitragsrückgewähr bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Viele private Krankenversicherer für Staatsdiener bieten bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres die Rückzahlung von Beiträgen an. Es könnte sich also für Sie auszahlen, kleinere Beträge zu akkumulieren und nicht sofort bei Ihrer Versicherung einzureichen, vor allem wenn die potenzielle Rückzahlung den Wert der Rechnungen übersteigt.
Hier ein Beispiel:
Angenommen, Ihre Versicherung erstattet Ihnen 300 Euro, wenn Sie im Jahr keine Leistungen beanspruchen. Sollten Sie eine Arztrechnung von 100 Euro haben und Ihr Versicherungsanteil beträgt 50 Prozent (50 Euro), lohnt es sich, die Einreichung zu verschieben, da die Rückzahlung von 300 Euro weit darüber liegt.
Zudem erlauben einige Tarife die Einreichung von Vorsorgeuntersuchungen, ohne dass dies die Rückzahlung beeinträchtigt. Dies betrifft in der Regel Untersuchungen beim Zahnarzt oder Gynäkologen. Es ist ratsam, vor Vertragsabschluss die Details des Tarifs genau zu prüfen und sich über die Bedingungen für die Rückzahlung zu informieren.
Mindestbeträge für die Einreichung bei der Beihilfe
Die Beihilfestellen definieren oft einen Mindestbetrag, den Sie erreichen müssen, bevor Sie Kosten geltend machen können. Dies dient der Reduzierung des administrativen Aufwands. Die Mindestbeträge variieren je nach Bundesland und können zwischen 100 und 300 Euro liegen, bezogen auf die Gesamtkosten aller vorliegenden Rechnungen und Rezepte, nicht nur auf Ihren persönlichen Anteil. Sobald Ihre gesammelten Kosten diesen Betrag überschreiten, ist eine Einreichung bei der Beihilfestelle möglich.
Erleichterung der Rückerstattung durch Digitalisierung
Um Ihnen den administrativen Aufwand zu erleichtern, stellen viele Versicherer Apps zur Verfügung, über die Sie Ihre Rechnungen direkt und digital einreichen können. Während bei der Beihilfe die Digitalisierung noch nicht flächendeckend umgesetzt ist, lohnt es sich nachzufragen, ob eine digitale Einreichung der Unterlagen möglich ist, oder ob noch der Postweg erforderlich ist.
Zusammenfassung zum möglichen Vorschuss von Arztkosten in der PKV
Das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bietet zweifellos Komfort, indem Patienten lediglich ihre Krankenkassenkarte vorlegen müssen und sich um keine weiteren Formalitäten kümmern müssen. Für Beamte, deren monatliche Beiträge in der GKV oft sehr hoch ausfallen, stellt dies jedoch meist keine tragfähige finanzielle Option dar.
Daher neigt die Mehrheit der Beamten, einschließlich Anwärter und Referendare, dazu, sich für eine private Krankenversicherung (PKV) zu entscheiden. Das bedeutet, dass sie Rechnungen für ärztliche Leistungen erhalten und für deren Begleichung innerhalb festgelegter Fristen verantwortlich sind, auch wenn letztendlich Beihilfe und PKV die Kosten erstatten. Die Einreichung der Unterlagen bei beiden Stellen ist erforderlich.
Dank fortschreitender Digitalisierung gestaltet sich dieser Prozess mittlerweile wesentlich einfacher als in der Vergangenheit. Während private Krankenversicherungen in der Regel Erstattungen innerhalb von 10 bis 14 Tagen bearbeiten, können bei der Beihilfe längere Bearbeitungszeiten anfallen.
Die Sorge, hohe Rechnungen selbst vorfinanzieren zu müssen, ist in der Regel unbegründet. Viele Krankenhäuser rechnen direkt mit der PKV ab, und Beihilfestellen bearbeiten größere Beträge bevorzugt und zügig.
Eine gute Organisation ist essenziell, insbesondere sollte man die vollständigen Zahlungseingänge von PKV und Beihilfe genau überwachen. Es ist zudem von großem Wert, einen erfahrenen Berater zur Seite zu haben, der in allen Prozessen unterstützt und langfristig beratend zur Seite steht.