20 wichtigste Fragen zur PKV für Beamte

20 Fragen zur Krankenversicherung für Beamte

Antworten auf die 20 wichtigsten Fragen zur privaten Krankenversicherung für Beamte

In puncto Krankenversicherung stehen Beamte oft vor der Herausforderung, die richtige Entscheidung zu treffen. Dieser Artikel widmet sich den 20 wichtigsten Fragen zur privaten Krankenversicherung für Beamte, um Ihnen dabei zu helfen, besser informiert zu sein und eine fundierte Wahl zu treffen.

Wir beleuchten dabei verschiedene Aspekte von den Vorteilen einer PKV, über die Konditionen und Leistungen bis hin zu speziellen Regelungen für Auslandsaufenthalte. Ziel ist es, Ihnen eine umfassende Orientierungshilfe zu bieten und gängige Unsicherheiten im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung für Beamte zu klären.

Ist eine private Krankenversicherung für Beamte obligatorisch?

Beamte sowie Beamtenanwärter und Referendare müssen sich nicht zwangsläufig privat versichern. Ihnen steht es frei, sich als freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Trotzdem wählen viele aufgrund der zahlreichen Vorteile die private Krankenversicherung.

Im Unterschied zu Angestellten, die ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten dürfen und daher in der GKV pflichtversichert sind, genießen Beamte das Privileg, unabhängig von ihrem Gehalt zwischen der GKV und der PKV wählen zu können.

Die meisten Bundesländer sowie der Bund sehen vor, dass Beamte, die in der GKV bleiben, den gesamten Versicherungsbeitrag selbst tragen, da der Dienstherr sich nicht an den Kosten beteiligt. Ausnahmen existieren derzeit nur in fünf Bundesländern, nämlich Thüringen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Bremen, wo eine pauschale Beihilfe angeboten wird.

Eine Mitgliedschaft in der PKV ist oft vorteilhafter, weil Beamte einen Beihilfeanspruch haben, der mindestens 50 % ihrer Gesundheitskosten deckt. In manchen Fällen, abhängig von den spezifischen Regelungen der Beihilfe in Bund oder Ländern, kann dieser Satz auf bis zu 70 % steigen. Der Beamte muss dann nur die verbleibenden Kosten über eine private Krankenversicherung abdecken. Dies führt normalerweise zu deutlich geringeren Gesamtkosten im Vergleich zur vollen Belastung durch die GKV.

Die Entscheidung, ob eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung besser für einen Beamten ist, kann nicht pauschal getroffen werden. Es empfiehlt sich, vor einer Entscheidung einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich durchzuführen. 

Wie hoch sind die Kosten für eine private Krankenversicherung für Beamte?

Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Beamte variieren stark und sind von mehreren Faktoren abhängig. Entscheidend für die Höhe der Beiträge sind unter anderem das Einstiegsalter, der Gesundheitszustand und der Beihilfesatz des Versicherten. Darüber hinaus spielen auch die spezifischen Tarife der unterschiedlichen Versicherungsanbieter eine Rolle.

Ein weiterer relevanter Aspekt sind die speziellen Konditionen für Beamtenanwärter, die bei den meisten Versicherern günstiger sind, um den Start in die Beamtenlaufbahn zu erleichtern. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die Besoldungshöhe keinen direkten Einfluss auf den Beitragssatz der privaten Krankenversicherung hat.

Betrachten wir zwei Beispiele:

  1. Eine 29-jährige Lehrerin, die als Beamtin auf Probe arbeitet (Besoldungsgruppe A13 in Baden-Württemberg), kann eine private Krankenversicherung einschließlich stationärer Wahlleistungen (Einbettzimmer mit Chefarzt) und einem Beihilfeergänzungstarif zu Kosten ab etwa 295 Euro monatlich abschließen. Das setzt einen Beihilfesatz von 50 Prozent und das Fehlen von Vorerkrankungen voraus.
  2. Ein 40-jähriger Bundesbeamter mit zwei Kindern in der Besoldungsgruppe A11 kann für sich eine PKV ab einem Monatsbeitrag von 260 Euro wählen. Das umfasst ebenfalls eine stationäre Versorgung im Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung und einen Beihilfeergänzungstarif, basierend auf einem 70-prozentigen Beihilfeanspruch ohne vorherige Erkrankungen.

Welche Kosten entstehen bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte?

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte variieren je nach Bundesland erheblich, insbesondere durch die unterschiedliche Handhabung der Beihilfe. Während in einigen Bundesländern wie Thüringen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Bremen eine sogenannte pauschale Beihilfe existiert, bei der sich der Dienstherr mit 50 Prozent an den Kosten der gesetzlichen Krankenkasse beteiligt, müssen Beamte in anderen Bundesländern den vollständigen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst tragen.

Ein markantes Beispiel hierfür ist die Situation in Baden-Württemberg:

Eine Lehrerin mit der Besoldungsgruppe A13 und einer Stufe 5 verdient monatlich 4.587,09 Euro. Unter Berücksichtigung eines gesetzlichen Krankenkassenbeitrags von 15,2 Prozent (inklusive eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,2 Prozent) und eines Pflegeversicherungsbeitrags von 3,3 Prozent, würde sie einen Monatsbeitrag von insgesamt 848,61 Euro zahlen müssen. Im Vergleich dazu könnte eine private Krankenversicherung bereits ab 295 Euro monatlich abgeschlossen werden, was eine erhebliche Ersparnis von rund 550 Euro pro Monat bedeutet.

Ähnlich sieht es bei einem Bundesbeamten mit zwei Kindern in der Besoldungsgruppe A11 aus, der ein monatliches Gehalt von 3.990,79 Euro bezieht. Der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beläuft sich hier auf 738,30 Euro monatlich. Eine private Krankenversicherung könnte dieser Beamte bereits für 260 Euro pro Monat erhalten, was ihm eine monatliche Ersparnis von etwa 478 Euro einbringt.

Was hat es mit der pauschalen Beihilfe für Beamte auf sich?

In Deutschland bietet die pauschale Beihilfe in fünf Bundesländern eine alternative Form der Krankenversicherung für Beamte. Im Gegensatz zur üblichen Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung, die die meisten Beamten wählen, ermöglicht die pauschale Beihilfe Beamten auch in der gesetzlichen Krankenkasse eine teilweise Kostenübernahme. Die Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Berlin, Bremen und Hamburg haben diese Option eingeführt, die es Beamten erlaubt, 50 Prozent ihrer gesetzlichen Krankenversicherungskosten erstattet zu bekommen. Die Regelung gilt allerdings nur bis zur Höchstgrenze der Kosten, die die GKV abdeckt, und umfasst nicht die Pflegepflichtversicherung, deren Beiträge der Beamte vollständig selbst tragen muss.

Beispiel für die Nutzung der pauschalen Beihilfe:

Nehmen wir an, ein Lehrer in Hamburg auf der Besoldungsstufe A13 (Stufe 4) bezieht ein Monatsgehalt von 4.826 Euro. Der gesamte Krankenkassenbeitrag beläuft sich auf 733,55 Euro. Mit der pauschalen Beihilfe würde der Staat 366 Euro davon übernehmen, da dieser Betrag 50 Prozent der GKV-Kosten deckt. Zusätzlich muss der Lehrer den vollständigen Beitrag zur Pflegepflichtversicherung von etwa 159 Euro selbst zahlen, was zu monatlichen Gesamtkosten von rund 525 Euro führt.

Vergleich mit der privaten Krankenversicherung:

Setzen wir das Alter des Lehrers mit 28 Jahren an, so könnte er in der PKV eine Absicherung bereits ab etwa 290 Euro pro Monat erhalten. Dies inkludiert den Beihilfeanspruch von 50 Prozent, ohne Vorerkrankungen, sowie Wahlleistungen wie ein Einbettzimmer und privatärztliche Behandlung im Krankenhaus. Hierdurch ergibt sich eine monatliche Ersparnis von 235 Euro gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe.

Für Beamte mit Kindern, wie im Beispiel eines Lehrers mit zwei Kindern, steigt der Beihilfeanspruch auf 70 Prozent, was in der PKV zu noch niedrigeren Kosten führen kann. In diesem Fall wäre eine Absicherung bereits ab 225 Euro möglich. Dennoch bleibt der Beitrag zur GKV gleich, da die pauschale Beihilfe bei 50 Prozent gedeckelt ist, wodurch die Ersparnisse im Vergleich zur privaten Krankenversicherung auf 300 Euro monatlich ansteigen.

Wichtiger Hinweis zur pauschalen Beihilfe:

Ein wesentlicher Aspekt, den es zu bedenken gilt, ist die Bindung der pauschalen Beihilfe an das Bundesland, in dem der Beamte beschäftigt ist. Sollten Sie die Dienststelle wechseln und in ein Bundesland ziehen, das diese Form der Beihilfe nicht anbietet, entfällt der Anspruch auf die pauschale Beihilfe. In einem solchen Fall müssten Sie den vollen Beitrag zur GKV ohne finanzielle Unterstützung durch den Dienstherrn leisten. Daher ist es ratsam, vor einer Entscheidung für die pauschale Beihilfe genau zu prüfen, ob diese langfristig die beste Lösung darstellt. Ein individueller Vergleich der Krankenversicherungsoptionen kann hierbei eine wertvolle Entscheidungshilfe bieten.

Ist die Höhe des Beihilfeanspruchs für Beamte von bestimmten Kriterien abhängig?

Die Höhe des Beihilfeanspruchs für Beamte, Beamtenanwärter und ihre Familienangehörigen variiert je nach familiärer Situation und Bundesland.

Grundlegende Bestimmung des Beihilfesatzes:

Für ledige Beamte ohne Kinder ist der Beihilfeanspruch in der Regel auf 50 Prozent festgelegt. Der Satz ist in allen Bundesländern sowie bei der Bundesbeihilfe gleich. Die Beihilfe deckt damit die Hälfte der entstehenden Gesundheitskosten ab.

Veränderungen durch familiäre Konstellationen:

Sobald ein Beamter zwei oder mehr Kinder hat, erhöht sich der Beihilfeanspruch in den meisten Bundesländern sowie bei der Bundesbeihilfe auf bis zu 70 Prozent. Dies gilt allerdings nicht überall; in Hessen und Bremen beispielsweise steigt der Beihilfesatz lediglich um 5 Prozent pro Kind, wobei der maximale Satz auch hier bei 70 Prozent liegt, erreicht aber erst bei einer entsprechend größeren Kinderzahl.

Besondere Regelungen in einzelnen Bundesländern:

In Bundesländern wie Hessen und Bremen wird der Beihilfeanspruch im Pensionsalter generell auf 60 Prozent gesetzt, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Anders verhält es sich in Baden-Württemberg: Hier bleibt der Beihilfesatz für nach dem 31. Dezember 2012 verbeamtete Personen konstant bei 50 Prozent, auch im Ruhestand.

Beihilfe für Ehepartner:

Auch Ehepartner können unter bestimmten Bedingungen beihilfeberechtigt sein, allerdings ist dies vom eigenen Einkommen abhängig. Die jeweiligen Einkommensgrenzen sind in den Beihilfeverordnungen der Länder festgelegt. Es ist möglich, dass ein Ehepartner trotz Beihilfeanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, falls sein Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis die Grenze von 450 Euro monatlich übersteigt. Dennoch kann er, sofern sein Jahreseinkommen innerhalb der Grenzen liegt, Beihilfe für seine Krankheitskosten erhalten.

Beihilfe für Kinder:

Kinder von Beamten genießen in den meisten Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe einen erhöhten Beihilfeanspruch von 80 Prozent. Eine Ausnahme bilden erneut Hessen und Bremen, wo der Beihilfeanspruch der Kinder dem des Beamten entspricht.

Wichtig zu wissen:

Es ist nicht erforderlich, dass Kinder privat krankenversichert sind, um den erhöhten Beihilfeanspruch zu erhalten. Ausschlaggebend ist lediglich der Erhalt des Kinderzuschlags. Für Beamte und ihre Familien ist es daher von entscheidender Bedeutung, sich mit den spezifischen Beihilferegeln ihres Bundeslandes oder der Bundesbeihilfe vertraut zu machen, um optimale Entscheidungen hinsichtlich ihrer Gesundheitsversorgung treffen zu können.

Wie wichtig sind genaue Gesundheitsangaben beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte?

Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte spielt der Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle, insbesondere weil mögliche Vorerkrankungen zu höheren Beiträgen durch Risikozuschläge führen können. Es ist daher von größter Bedeutung, dass alle gesundheitsbezogenen Angaben im Antrag korrekt und vollständig sind.

Im Rahmen der Antragstellung verpflichten Sie sich, sämtliche relevanten gesundheitlichen Informationen offenzulegen. Diese vorvertragliche Anzeigepflicht bezieht sich auf alle in Ihren ärztlichen Akten festgehaltenen Diagnosen, unabhängig davon, ob Ihnen diese bewusst sind oder nicht. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, vor dem Ausfüllen des Antrags eine Kopie Ihrer gesundheitlichen Aufzeichnungen bei Ihrer bisherigen Krankenkasse oder Ihren Ärzten anzufordern. Dies gewährleistet, dass Ihre Angaben im Versicherungsantrag präzise sind.

Die Fragen der Versicherer konzentrieren sich in der Regel auf ärztliche Diagnosen der letzten drei Jahre im ambulanten Bereich sowie auf stationäre Krankenhausaufenthalte innerhalb der letzten fünf Jahre. Darüber hinaus sind Informationen zu chronischen Krankheiten und noch nicht durchgeführten, aber empfohlenen Behandlungen erforderlich.

Um unerwartete Mehrkosten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, vor Vertragsabschluss mögliche Risikozuschläge bei verschiedenen Versicherern zu erfragen. Das kann durch einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich erfolgen. Ein solcher Vergleich ermöglicht es Ihnen, die tatsächlichen Beiträge der verschiedenen Tarife zu vergleichen und die für Sie passende Versicherung auszuwählen.

Bieten private Krankenversicherungen für Beamtenanwärter und Referendare spezielle Konditionen?

Für Beamtenanwärter und Referendare bieten viele private Krankenversicherungen spezielle Tarife an, die trotz des vollen Leistungsumfangs deutlich günstigere Beiträge als die Standardtarife für vollverbeamtete Personen haben. DieTarife reflektieren die finanziellen Gegebenheiten von Beamten auf Widerruf, die während ihrer Anwärterzeit oft weniger verdienen als in späteren Berufsjahren.

Die privaten Krankenversicherer haben die Anwärtertarife so gestaltet, dass sie den Volltarifen der Beamten auf Probe und Lebenszeit in den Leistungen entsprechen, jedoch zu reduzierten Monatsbeiträgen angeboten werden. Dies ist insbesondere attraktiv, da die Anwärterbezüge geringer sind und somit der finanzielle Spielraum eingeschränkter ist.

Die Ermäßigungen in den Beiträgen werden Beamtenanwärtern und Referendaren in der Regel bis zu ihrem 39. Geburtstag gewährt, wobei es bei einigen Versicherern auch Ausnahmen bis zum 40. Geburtstag geben kann. Nach Erreichen dieses Alters oder nach dem Ende der Anwärterzeit erfolgt die Umstellung auf den regulären Volltarif, unabhängig vom Alter des Versicherten.

Zur Veranschaulichung ein praktisches Beispiel: 

Ein 24-jähriger Beamtenanwärter in Bayern mit einem Beihilfesatz von 50 Prozent könnte eine private Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung und einschließlich stationärer Wahlleistungen ab etwa 85 Euro monatlich abschließen. Das setzt voraus, dass keine Vorerkrankungen vorliegen und der Tarif Einbettzimmer, Privatarzt sowie einen Beihilfeergänzungstarif einschließt.

Im Gegensatz dazu müsste der gleiche Anwärter, würde er sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden und eine A10-Anwärterstelle innehaben, bei einem Monatseinkommen von etwa 1.363 Euro, einen Beitrag von rund 252 Euro zahlen. Dies berechnet sich aus einem gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag von 18,5 Prozent, einschließlich der Pflegeversicherung.

Wie entwickelt sich die private Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare nach der Ausbildungszeit?

Viele Beamtenanwärter und Lehramtsreferendare stehen vor der Frage, wie es mit ihrer privaten Krankenversicherung nach Abschluss der Anwärterzeit weitergeht. Die zukünftige berufliche Entwicklung spielt dabei eine entscheidende Rolle und bietet drei mögliche Szenarien: die Verbeamtung auf Probe, ein Angestelltenverhältnis oder eine Phase ohne Anstellung.

Verbeamtung auf Probe

Sobald Sie direkt nach Ihrer Anwärterzeit als Beamter auf Probe weiterbeschäftigt werden, verbleiben Sie in Ihrer privaten Krankenversicherung. Die bisherigen Anwärterkonditionen fallen jedoch weg, und Ihr Vertrag wird auf den regulären Volltarif umgestellt. Diese Phase bietet auch die Gelegenheit, Ihre Krankenversicherung zu wechseln, wobei Sie dann eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen. Alle bisherigen ärztlichen Diagnosen müssen erneut angegeben werden, was zu höheren Beiträgen führen kann, insbesondere wenn Ihr Alter zum Zeitpunkt des Wechsels höher ist. Es ist wichtig, einen Wechsel sorgfältig zu prüfen und sich nicht vorschnell von möglichen finanziellen Vorteilen leiten zu lassen.

Anstellung als Angestellter

Falls Sie nach der Anwärterzeit zunächst als Angestellter tätig werden, z.B. als Lehrer, und Ihr Einkommen unter der jährlichen Versicherungspflichtgrenze liegt, werden Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das bedeutet den vorübergehenden Austritt aus der PKV, es sei denn, Sie sichern Ihre PKV-Mitgliedschaft durch eine Anwartschaftsversicherung ab. Sie ermöglicht Ihnen, nach einer erneuten Verbeamtung wieder in die PKV zurückzukehren, ohne eine Gesundheitsprüfung zu benötigen.

Überbrückungszeit ohne Anstellung

Sollten Sie sich nach der Anwärterzeit in einer Übergangsphase ohne feste Anstellung befinden, wie es zum Beispiel während der Ferienzeiten bei Lehrern der Fall sein kann, hängt Ihre Krankenversicherung von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie nicht verheiratet sind und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, müssen Sie in Ihrer privaten Krankenversicherung verbleiben und benötigen eine Vollkostenversicherung, da in dieser Zeit kein Beihilfeanspruch besteht. Für solche Fälle bieten viele private Krankenversicherungen spezielle Übergangstarife an, die oft günstiger sind als eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Tarife sind jedoch meist altersbegrenzt und enden häufig, wenn Sie das 39. Lebensjahr erreichen.

Was verursacht Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung?

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung sind ein wichtiges Thema für viele Versicherte. Diese Anpassungen sind in Deutschland streng reguliert und sollen ausschließlich dazu dienen, steigende Gesundheitskosten zu decken, ohne dass dabei die Gewinne der Versicherer erhöht werden. Jährlich müssen die Versicherungen ihre Tarife neu kalkulieren, um festzustellen, ob und in welchem Maß Beitragserhöhungen notwendig sind. Hierbei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:

1. Medizinischer Fortschritt und medizinische Inflation

Die kontinuierliche Entwicklung in der Medizin führt regelmäßig zu neuen, oft kostspieligeren Behandlungsmethoden und Technologien. Da private Krankenversicherungen ihren Versicherten Zugang zu diesen Neuerungen bieten wollen, müssen die dadurch entstehenden Mehrkosten in die Beitragskalkulation einfließen.

2. Niedrige Zinsen

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Alterungsrückstellungen, die Versicherer für ihre Mitglieder anlegen. Diese Kapitalanlagen dienen dazu, die Gesundheitsvorsorge im Alter zu finanzieren. Aufgrund der derzeit niedrigen Zinsen, insbesondere des Leitzinses der Europäischen Zentralbank, der aktuell bei null Prozent liegt, erwirtschaften diese Anlagen weniger Erträge als geplant. Die daraus resultierenden Einkommenslücken müssen über Beitragserhöhungen geschlossen werden.

3. Steigende Lebenserwartung

Versicherer müssen die Beiträge so kalkulieren, dass sie die gesamte erwartete Lebensdauer ihrer Mitglieder abdecken. Mit einer steigenden Lebenserwartung und damit verbundenen höheren medizinischen Kosten im Alter ergeben sich oft höhere tatsächliche Kosten als in den ursprünglichen Kalkulationen vorgesehen.

Am Ende jedes Jahres prüft ein unabhängiger Treuhänder, ob die realen Kosten die kalkulierten Werte um mehr als zehn Prozent überschreiten. Ist dies der Fall, sind die Versicherer gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Beiträge entsprechend anzupassen. 

Wie sicher sind Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter?

Die Frage nach der Bezahlbarkeit von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung im Alter wird häufig gestellt, und dies führt zu einer interessanten Beobachtung: Während diese Sorge oft im Zusammenhang mit der PKV geäußert wird, rückt sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung selten in den Fokus der Diskussion. Doch angesichts der finanziellen Strukturen beider Systeme lohnt sich eine nähere Betrachtung.

Betrachten wir zunächst die finanziellen Rücklagen: Laut der Webseite www.zukunftsuhr.de belaufen sich die Altersrückstellungen in der PKV auf aktuell 333 Milliarden Euro und nehmen weiter zu. Zum Vergleich: Die Reserven der GKV lagen Ende Juni 2021 laut der Deutschen Apothekerzeitung bei etwa 14,8 Milliarden Euro, trotz der Tatsache, dass 88 Prozent der Bevölkerung in der GKV versichert sind. Die Zahlen verdeutlichen die unterschiedlichen finanziellen Grundlagen der beiden Systeme.

Ein spezifisches Problem der PKV tritt auf, wenn Versicherte ihre Krankenversicherung im Laufe ihres Lebens wechseln. Durch den Wechsel gehen häufig erhebliche Teile der bis dahin angesammelten Altersrückstellungen verloren, was zu höheren Beiträgen im Alter führen kann. Wer jedoch über Jahrzehnte bei derselben PKV bleibt, profitiert von den kontinuierlich aufgebauten Rücklagen, die dazu beitragen, die Beiträge im Alter stabil und bezahlbar zu halten.

Ein weiterer bedeutender Vorteil für Beamte in der PKV ist der Anstieg des Beihilfeanspruchs im Pensionsalter. In den meisten Bundesländern und auf Bundesebene erhöht sich dieser Anspruch auf 70 Prozent, abgesehen von Hessen und Bremen, wo er bei 60 Prozent bleibt. In Baden-Württemberg verbleibt er für Beamte, die nach dem 31.12.2012 eingestellt wurden, bei 50 Prozent; jedoch werden während der aktiven Dienstzeit höhere Rückstellungen gebildet, um diesen Unterschied auszugleichen.

Ab dem 60. Lebensjahr entfällt zudem der gesetzliche Zuschlag, der in den Beiträgen enthalten ist, was eine weitere Reduzierung der monatlichen Kosten bedeutet.

Im Gegensatz dazu zahlen Beamte in der GKV auch im Ruhestand den vollen Beitragssatz auf ihre gesamten Einkünfte. Lediglich in den Bundesländern, die eine pauschale Beihilfe anbieten, gibt es hier Ausnahmen.

Ist es möglich, dass meine private Krankenversicherung den Vertrag kündigt?

Die Frage, ob eine private Krankenversicherung einen Versicherungsvertrag einseitig kündigen kann, beschäftigt viele Versicherte. Generell gilt, dass die PKV das Recht hat, einen Vertrag zu kündigen, allerdings ist dies stark eingeschränkt und nur unter spezifischen Umständen möglich.

Die einzige gesetzlich vorgesehene Situation, in der eine private Krankenversicherung einen Vertrag einseitig aufheben darf, tritt ein, wenn eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Das bedeutet, wenn bei der Antragstellung falsche oder unvollständige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht wurden. Beispielsweise, wenn eine bereits bekannte Vorerkrankung nicht angegeben wurde und die Versicherung später nachweisen kann, dass diese Information bewusst verschwiegen wurde, kann dies zur Kündigung des Vertrages führen.

Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass Sie alle Fragen im Gesundheitsfragebogen Ihrer Versicherung korrekt und vollständig beantworten. Eine ehrliche Darstellung Ihres Gesundheitszustandes ist nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern schützt Sie auch vor möglichen Konsequenzen wie einer Vertragskündigung.

Nach Vertragsabschluss besteht für die PKV kein Recht zur Kündigung aufgrund neu entstandener Krankheiten oder gestiegener Behandlungskosten, solange keine Täuschung bei Vertragsbeginn vorlag. Dies stellt sicher, dass Ihre Krankenversicherung langfristig und zuverlässig bestehen bleibt, unabhängig von Veränderungen in Ihrem Gesundheitszustand.

Haben alle Lehrer die Möglichkeit, sich privat zu krankenversichern?

Die Möglichkeit für Lehrer, sich privat zu krankenversichern, hängt wesentlich von ihrem beruflichen Status ab. Die zentrale Frage dabei ist, ob ein Lehrer verbeamtet ist oder als angestellter Lehrer tätig wird. 

Verbeamtete Lehrer genießen in Deutschland besondere Privilegien hinsichtlich ihrer Krankenversicherung. Durch ihren Status haben sie Anspruch auf Beihilfe, einen staatlichen Zuschuss, der einen Teil ihrer Gesundheitskosten abdeckt. In der Regel deckt die Beihilfe mindestens 50 Prozent der anfallenden Krankheitskosten ab. Abhängig vom Bundesland und der familiären Situation kann dieser Satz sogar auf bis zu 70 Prozent ansteigen. Die Differenz zu einer vollständigen Kostenabdeckung muss dann durch eine private Krankenversicherung ausgeglichen werden. Das gibt verbeamteten Lehrern die Freiheit, zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu wählen, wobei viele aufgrund der attraktiven Konditionen der PKV tendieren.

Anders verhält es sich bei angestellten Lehrern. Solange ihr Einkommen unterhalb der jährlich festgelegten Versicherungspflichtgrenze liegt, sind sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass sie nicht die Möglichkeit haben, in die PKV zu wechseln, solange ihr Verdienst diese Grenze nicht überschreitet. Erst wenn angestellte Lehrer ein Einkommen erzielen, das über dieser Grenze liegt, steht ihnen der Wechsel in eine private Krankenversicherung offen.

Wie funktioniert die Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung für Beamte?

Die Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung für Beamte stellt einen attraktiven Vorteil dar, der darauf abzielt, Versicherte für ein leistungsfreies Jahr zu belohnen. Das bedeutet, dass Versicherte einen Teil ihrer jährlich entrichteten Versicherungsprämien zurückerhalten können, falls sie im Laufe eines Kalenderjahres keine Rechnungen zur Kostenerstattung bei ihrer Versicherung einreichen. Das System ist sowohl für die Versicherung als auch für den Versicherten vorteilhaft, da es die Verwaltungsaufwände und Kosten für die Krankenversicherungsgesellschaft reduziert.

Prozess der Beitragsrückerstattung: 

Die Rückerstattung basiert auf den Prämien, die über das Kalenderjahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, gezahlt wurden. Wenn ein Beamter oder Beamtenanwärter innerhalb dieses Zeitraums keine gesundheitlichen Leistungen in Anspruch nimmt und dementsprechend keine Erstattungsansprüche geltend macht, qualifiziert er sich für die Rückerstattung.

Spezialregelungen für Beamtenanwärter: 

Für Beamtenanwärter, die ihre Versicherung mitten im Jahr beginnen, bieten viele Versicherungsgesellschaften ebenfalls die Möglichkeit einer anteiligen Beitragsrückerstattung für das restliche Kalenderjahr. Das bedeutet, dass, auch wenn der Versicherungsschutz beispielsweise erst am 1. Juli beginnt, eine anteilige Rückerstattung für die Monate bis Ende Dezember möglich ist.

Regelungen für Beamte auf Probe und Lebenszeit: 

Bei Beamten auf Probe und Lebenszeit hängt die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung stark von den spezifischen Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ab. Es ist wichtig zu überprüfen, ob und wie die jeweilige Versicherung eine Rückerstattung für das Jahr des Versicherungsbeginns handhabt. Einige Gesellschaften bieten möglicherweise eine sofortige anteilige Rückerstattung, während andere erst ab dem folgenden Kalenderjahr Rückerstattungen vornehmen.

Wie läuft die Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung für Beamte ab?

Nehmen wir beispielsweise an, Sie haben einen Anspruch auf eine Rückerstattung von 500 Euro, wenn Sie keine Leistungen beanspruchen. Wenn Sie im Frühjahr wegen einer Erkältung ärztliche Hilfe benötigen und eine Rechnung über 80 Euro erhalten, übernimmt Ihre Beihilfe davon 40 Euro. Wenn Sie die verbleibenden 40 Euro Ihrer PKV geltend machen, verlieren Sie die gesamte Beitragsrückerstattung von 500 Euro. In diesem Fall wäre es finanziell sinnvoller, die 40 Euro selbst zu zahlen, um die Chance auf die größere Rückerstattung am Jahresende nicht zu verlieren.

Es ist ratsam, alle Ausgaben bis zum Jahresende zu sammeln, bevor entschieden wird, ob diese eingereicht werden. Falls keine weiteren Kosten entstehen, erhalten Sie Ihre volle Rückerstattung. Entstehen jedoch unerwartet hohe Kosten, etwa durch einen Unfall am Jahresende, könnte es sich lohnen, alle Kosten einzureichen, da die entstandenen Gesamtkosten die Rückerstattung überschreiten würden.

Einige Tarife erlauben die Einreichung von Vorsorgekosten ohne Einfluss auf die Rückerstattung. Dies variiert je nach Versicherer, daher ist ein Vergleich der Tarife wichtig. Die Beitragsrückerstattung ist ein attraktiver, aber erfolgsabhängiger Teil des Vertragswerkes, dessen Höhe jährlich schwanken kann. Es ist empfehlenswert, sich zwar über diese Möglichkeit zu freuen, die Entscheidung für eine PKV sollte jedoch vorrangig auf den angebotenen Leistungen basieren und nicht primär auf der potenziellen Rückerstattung.

Ist eine private Krankenversicherung für den Ehepartner eines Beamten möglich?

Ob Sie Ihren Ehepartner in der privaten Krankenversicherung für Beamte mitversichern können, hängt von zwei wesentlichen Bedingungen ab: der Beihilfeberechtigung und der Nichtexistenz einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Erfüllen beide diese Kriterien, kann Ihr Ehepartner ebenfalls in die PKV über eine Restkostenversicherung wechseln. Anders als in der GKV gibt es in der PKV keine Familienversicherung, was bedeutet, dass jeder Ehepartner einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen muss.

In den meisten Bundesländern und im Rahmen der Bundesbeihilfe haben Ehepartner grundsätzlich einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent. Die verbleibenden 30 Prozent der medizinischen Kosten müssen durch eine private Krankenversicherung gedeckt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise in Baden-Württemberg (für Beamte, die nach 2013 eingestellt wurden), Hessen und Bremen, wo andere Sätze gelten können.

Wichtige Überlegungen

Ein Beihilfeanspruch alleine garantiert nicht die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abschließen zu können. Der Ehepartner darf nicht versicherungspflichtig in der GKV sein, um in eine PKV wechseln zu können. 

Zum Beispiel: Ein Ehepartner, der in einem Angestelltenverhältnis weniger als die Versicherungspflichtgrenze verdient, bleibt in der GKV pflichtversichert, trotz einer vorhandenen Beihilfeberechtigung. Dies bedeutet, dass er nicht in eine PKV wechseln kann, aber trotzdem einen Beihilfeanspruch hat, um bestimmte Kosten, die von der GKV nicht abgedeckt werden, geltend zu machen.

Besonderheiten bei geringem Einkommen

Falls der Ehepartner in einem Minijob tätig ist (450-Euro-Job), besteht keine Versicherungspflicht in der GKV. Wenn eine Beihilfeberechtigung vorliegt, kann eine private Restkostenversicherung abgeschlossen werden. Das gilt auch für selbstständig oder freiberuflich Tätige, deren Einkommen unterhalb der Einkommensgrenzen für die Beihilfe liegt.

Risiken bei steigendem Einkommen

Für selbstständig Tätige, deren Einkommen die Beihilfegrenzen übersteigt, besteht die Gefahr, dass sie nicht in die GKV zurückkehren können, falls sie nicht in ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis wechseln. In solchen Fällen muss über eine private Krankenversicherung für Selbstständige der vollständige Kostenanteil abgesichert werden, da der Beihilfeanteil entfällt.

Ist es notwendig, meine Kinder in meiner privaten Krankenversicherung als Beamter mitzuversichern?

Die Entscheidung, ob Kinder von Beamten privat krankenversichert werden müssen, ist komplex und hängt stark von der persönlichen und finanziellen Situation der Familie ab.

Für unverheiratete Beamte besteht eine große Flexibilität: Sie können ihre Kinder entweder privat versichern oder in der gesetzlichen Familienversicherung des Partners belassen, ohne dass Einkommensgrenzen eine Rolle spielen. Für unverheiratete Beamte ist die Entscheidung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung immer frei wählbar, außer in Hessen, wo spezielle Regelungen gelten.

Für verheiratete Beamte sind die Regelungen strikter. Eine private Krankenversicherung für Kinder ist verpflichtend, wenn der Beamte mehr als die Versicherungspflichtgrenze verdient und zugleich ein höheres Einkommen als der Ehepartner hat. Nur unter diesen Bedingungen müssen Kinder privat versichert werden. Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, besteht weiterhin die Möglichkeit, das Kind kostenfrei in der GKV zu versichern, sofern diese Option besteht.

Beispiel für Kosten: Angenommen, ein Beamter verdient über der Versicherungspflichtgrenze und mehr als sein Ehepartner, dann ist eine private Krankenversicherung für das Kind notwendig. Mit einem Beihilfeanspruch von 80 Prozent in den meisten Bundesländern wären dann nur 20 Prozent der medizinischen Kosten über eine PKV abzudecken. Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Kinder liegen durchschnittlich bei etwa 45 Euro monatlich, vorausgesetzt, es liegen keine Vorerkrankungen vor.

Besondere Regelungen in Hessen und Bremen: 

In diesen Bundesländern wird der Beihilfesatz für Kinder an den des Beamten angepasst. Bei einem Beamten mit einem Kind ohne beihilfeberechtigte Ehefrau würde der Beihilfeanspruch in diesen Ländern beispielsweise 55 Prozent betragen, was bedeutet, dass 45 Prozent der Kosten über eine PKV abgedeckt werden müssen, wodurch die monatlichen Kosten auf etwa 80 Euro ansteigen können. Für jedes weitere Kind, das den Beihilfeanspruch auf 60 Prozent erhöht, reduzieren sich die Kosten entsprechend.

In Hessen besteht zudem die Besonderheit, dass Beamte ihre Kinder nur dann privat versichern dürfen, wenn sie durch Einkommensgrenzen dazu gezwungen sind. Ansonsten ist eine kostenfreie Familienversicherung in der GKV vorzuziehen.

Kindernachversicherung:

Für Beamte, die ihr Kind unmittelbar nach der Geburt privat versichern möchten, besteht die Möglichkeit der Kindernachversicherung. Dieses Recht ermöglicht es, Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung in die bestehende PKV des Elternteils aufzunehmen, sofern der Vertrag des Elternteils mindestens drei Monate besteht. Dadurch erhält das Kind denselben Versicherungsschutz wie der versicherte Elternteil.

Ist es möglich, jederzeit eine private Krankenversicherung zu wechseln?

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich nach einer Mindestbindungsfrist von zwei Jahren möglich und kann zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres erfolgen, je nachdem, was in Ihrem Vertrag festgelegt ist. Obwohl technisch ein Wechsel machbar ist, gibt es gewichtige Gründe, die gegen einen häufigen Wechsel sprechen.

Einfluss des Alters und Gesundheitszustandes: Beim Wechsel in eine neue PKV sind Sie natürlich älter als zu Beginn Ihres ursprünglichen Vertrags. Ihr Alter beeinflusst die Prämienhöhe signifikant, da ältere Versicherte generell höhere Beiträge zahlen. Zudem müssen Sie alle neuen medizinischen Diagnosen, die seit Ihrem letzten Vertragsabschluss gestellt wurden, angeben. Verschlechterungen Ihres Gesundheitszustands können zu höheren Beiträgen in der neuen PKV führen oder sogar zu einer Ablehnung durch den neuen Versicherer.

Verlust von Altersrückstellungen: In Ihrer aktuellen PKV bauen Sie Altersrückstellungen auf, die dazu dienen, Ihre Beiträge im Alter stabil zu halten. Bei einem Wechsel können Sie zwar gesetzlich einen Teil dieser Rückstellungen mitnehmen, doch oft geht ein erheblicher Anteil verloren. Dies führt zu höheren Beiträgen in der neuen Versicherung, da nicht genügend Rückstellungen für das Alter vorhanden sind.

Vorsicht vor Wechselempfehlungen: Nicht selten werden Wechsel von Beratern empfohlen, die finanziell von Ihrem neuen Vertragsabschluss profitieren. Es ist wichtig, solche Empfehlungen kritisch zu prüfen und sich zu fragen, ob der Wechsel wirklich in Ihrem Interesse ist oder hauptsächlich im Interesse des Beraters.

Beitragsanpassungen als Wechselgrund: Ein häufiger Anlass für den Wechsel sind Beitragserhöhungen, die aus verschiedenen Gründen wie medizinischem Fortschritt oder allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen erfolgen. Diese Erhöhungen sind branchenüblich und betreffen letztendlich alle Versicherungen. Ein Wechsel aufgrund einer einmaligen Erhöhung kann kurzfristig vorteilhaft erscheinen, jedoch ist es wahrscheinlich, dass auch der neue Versicherer irgendwann die Beiträge anpassen muss.

Langfristige Perspektive: In der PKV ist Kontinuität von großer Bedeutung. Langjährige Mitgliedschaften in einer PKV können sich durch stabilere Beiträge und den Aufbau umfassender Altersrückstellungen auszahlen. Ein häufiger Wechsel kann diese Vorteile zunichtemachen und sollte daher wohlüberlegt sein.

Welche Aspekte sind bei der Beratung zur privaten Krankenversicherung für Beamte entscheidend?

Die Auswahl eines kompetenten Beraters ist entscheidend, wenn es um die private Krankenversicherung für Beamte geht. Ein Berater hilft nicht nur bei der Auswahl der passenden Krankenversicherung, sondern bietet auch Unterstützung im weiteren Verlauf der Versicherungszeit. Daher sollten Sie besonders auf die Qualifikation und die Unabhängigkeit Ihres Beraters achten.

  1. Unabhängigkeit des Beraters: Es ist wichtig zu unterscheiden, ob Sie es mit einem unabhängigen Versicherungsmakler oder einem gebundenen Versicherungsvertreter zu tun haben. Ein gebundener Vertreter wird tendenziell die Produkte seines Arbeitgebers bevorzugen. Ein unabhängiger Makler hingegen kann aus einem breiteren Angebot wählen, sollte aber dennoch auf seine Spezialisierung auf Beamtenversicherungen geprüft werden.
  2. Spezialisierung und Referenzen: Ein guter Berater sollte sich auf die private Krankenversicherung für Beamte spezialisieren. Überprüfen Sie die Referenzen und Bewertungen des Beraters auf unabhängigen Portalen, um ein Bild seiner Fachkompetenz und Zuverlässigkeit zu erhalten.
  3. Qualität der Beratung: Achten Sie darauf, dass der Berater sachlich berät und sich auf Fakten stützt. Emotional gefärbte Argumente sollten skeptisch betrachtet werden. Überprüfen Sie alle mündlich getroffenen Aussagen anhand der schriftlichen Vertragsbedingungen. Es ist Ihr Recht, alle behaupteten Vorteile auch schriftlich in den Vertragsunterlagen bestätigt zu sehen.
  4. Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Ein seriöser Berater sollte in der Lage sein, Ihnen die Unterschiede zwischen den verschiedenen Krankenversicherungsgesellschaften anhand nachvollziehbarer, betriebswirtschaftlicher Daten zu erläutern. Lassen Sie sich nicht von vagen Aussagen leiten, sondern fordern Sie konkrete, belegbare Fakten.
  5. Betreuung nach Vertragsabschluss: Die Qualität der nachträglichen Betreuung ist ein oft unterschätzter Aspekt. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Abrechnung über die Krankenkassenkarte läuft, erhalten Sie in der PKV direkt die Arztrechnungen. Hier kann es zu Unstimmigkeiten kommen, etwa, wenn Behandlungskosten von der Versicherung nicht anerkannt werden. Ein engagierter Berater kann hier vermitteln und Ihnen zur Seite stehen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ist es möglich, als privat krankenversicherter Beamter eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen?

Für Beamte, die sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben, stellt sich häufig die Frage, ob zusätzlich eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden kann. Die Antwort darauf ist allerdings nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheinen mag.

Generell sind Zahnzusatzversicherungen in erster Linie für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung konzipiert. Sie sollen die Lücken schließen, die die gesetzliche Absicherung im Bereich der zahnärztlichen Versorgung offenlässt. Für privat Versicherte sieht die Situation anders aus: Als Beamter mit privater Krankenversicherung haben Sie in der Regel keinen Zugang zu den üblichen Zahnzusatzversicherungen, die auf dem Markt angeboten werden. Das liegt daran, dass die Tarife und Leistungen einer privaten Krankenversicherung bereits umfassende Zahnbehandlungen und oft auch hochwertigen Zahnersatz abdecken, was den Bedarf an einer zusätzlichen Zahnzusatzversicherung minimiert.

Sollten Sie jedoch vor Ihrem Eintritt in die private Krankenversicherung als Beamter eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, ergibt sich daraus eine besondere Situation. In diesem Fall haben Sie das Recht, diesen Zusatzvertrag zu kündigen, sobald Ihre Mitgliedschaft in der privaten Beamtenversicherung beginnt. Für die Kündigung der Zahnzusatzversicherung ist lediglich ein formloses Schreiben notwendig, das an Ihre Versicherungsgesellschaft gerichtet wird. Wichtig dabei ist, dass Sie den Beginn Ihrer Mitgliedschaft in der PKV nachweisen können.

Ist eine zusätzliche Auslandreisekrankenversicherung für Beamte in der PKV notwendig?

Die Frage, ob Beamte, die privat krankenversichert sind, eine zusätzliche Auslandreisekrankenversicherung benötigen, hängt stark von den spezifischen Bedingungen ihrer privaten Krankenversicherung ab. In den meisten Policen ist zwar eine Grundabsicherung für Auslandsaufenthalte enthalten, jedoch variieren die Leistungen stark, insbesondere was die Übernahme von Kosten für Rücktransporte angeht.

Kernpunkte der Auslandsabsicherung in der PKV

In der Regel deckt die private Krankenversicherung für Beamte medizinische Behandlungen im Ausland ab. Jedoch ist es wichtig, im Versicherungsvertrag unter dem Punkt „Weltgeltung“ genau nachzulesen, welche Leistungen im Detail abgesichert sind. Ein kritischer Punkt dabei ist oft die Übernahme der Kosten für den Rücktransport nach Deutschland. Während einige Versicherungen dies im Rahmen eines Beihilfeergänzungstarifs abdecken, schließen andere diese Leistung aus, falls sie nicht im Vertrag explizit erwähnt wird. Falls ein Rücktransport notwendig wird und dieser nicht abgedeckt ist, können die Kosten hierfür sehr hoch ausfallen, insbesondere wenn die Beihilfe diesen nicht übernimmt und der PKV-Tarif nur einen Teil der Kosten trägt.

Wann ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

Trotz einer bestehenden Auslandsdeckung durch die PKV ist es oft ratsam, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung zu erwägen. Die Policen sind üblicherweise sehr preisgünstig und decken auch den medizinisch sinnvollen Rücktransport ab, der Ihnen erlaubt, nach Deutschland zurückzukehren, unabhängig davon, ob eine Behandlung vor Ort möglich ist oder nicht. Dies bietet eine zusätzliche Sicherheit, die in vielen PKV-Tarifen so nicht enthalten ist.

Eine separate Auslandreisekrankenversicherung bietet zudem den Vorteil, dass geringere medizinische Kosten im Ausland über diese abgerechnet werden können, was Ihre PKV unberührt lässt. Das ist besonders vorteilhaft, wenn Sie eine Beitragsrückerstattung Ihrer PKV erhalten, die bei Inanspruchnahme von Leistungen entfallen könnte. Für die durchschnittlichen Kosten von etwa 20 Euro jährlich für eine Familienpolice ist dies eine effiziente Methode, um potenzielle hohe Selbstbeteiligungen und Kosten im Ausland abzusichern.

Für Beamte, die häufig oder langfristig im Ausland sind, wie etwa Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes, bieten einige Versicherer spezielle Konditionen an, die einen umfassenderen Schutz gewährleisten. In solchen Fällen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, die einen vollumfänglichen Versicherungsschutz im Ausland sicherstellen.

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