Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten – BU-Protect Bundeswehr
„Wir bieten das stärkste Produkt am Markt“ betitelt „Die Bayrische“ ihren Blogbeitrag auf der Internetseite des Versicherers.
Mit dem Tarif „BU-Protect Bundeswehr“ bietet der Anbieter eine Dienstunfähigkeitsversicherung an, die, laut eigener Aussage, echten Mehrwert für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bietet. „Die Bayrische“ wirbt mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel, zusätzliche Absicherung für Auslandseinsätze und maximaler Flexibilität.
Was Angehörige der deutschen Streitkräfte vom neuen Tarif erwarten können und inwiefern eine zusätzliche Absicherung für Armeeangehörige sinnvoll ist, soll die folgende Zusammenfassung näher beleuchten.
Soldaten sind durch Konsortiallösung bereits abgesichert
Nach jahrelanger Flaute nimmt die Personalentwicklung bei der Bundeswehr wieder Fahrt auf. Das Verteidigungsministerium zählte Ende 2022 173.592 Berufs- und Zeitsoldaten sowie 8.913 freiwillig Wehrdienstleistende.
Der Arbeitsalltag der Soldaten erstreckt sich vom Dienst an der Waffe, über verwalterische Tätigkeiten im Bundesministerium für Verteidigung bis zur seelsorgerischen Betreuung durch Militärgeistliche. Aufgrund der vielseitigen Tätigkeitsfelder verspricht „Die Bayrische“ besondere Flexibilität für ihre Versicherungsnehmer. Doch benötigen Soldaten überhaupt eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung?
Seit 1962 profitieren Soldaten von der sogenannten Konsortiallösung. Durch diese erhalten dienstunfähige Soldaten Leistungen, die im Bundeswehrvertragsrahmen festgeschrieben sind.
Ein Zusammenschluss aus Versicherungsgesellschaften übernimmt gemeinschaftlich die Absicherung von Angehörigen der Streitkräfte, wenn sie aufgrund einer festgestellten Dienstunfähigkeit nicht mehr länger als Soldat dienen können. „Die Bayrische“ ist bereits seit Bestehen des Konsortiums an der Vereinigung beteiligt.
Dieser Schutz bietet nur mäßige Absicherung gegen die Gefahren einer Dienstunfähigkeit. So müssen Soldaten trotz der Konsortiallösung mit Einbußen durch den Verlust des sicher geglaubten Arbeitsplatzes rechnen:
- Wegfall der Dienstbezüge
- (Teilweiser) Verlust der üblicherweise gewährten Übergangsgebührnisse
- Möglicherweise kein Anspruch auf Übergangshilfe
- Kein Recht auf truppenärztliche Versorgung
- Erschwerte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Erkrankung
- Nachversicherung bei einer gesetzlichen Rentenversicherung für die geleistete Dienstzeit, jedoch kein Rentenanspruch bei Dienstunfähigkeit
Ergänzende Lösungen einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung
„Die Bayrische“ wirbt mit Leistungen, die über die im Bundeswehrvertragsrahmen vereinbarten Zahlungen hinausgehen.
Da der Umgang mit Waffen und Sprengstoff sowie die Gefahren in Auslandseinsätzen besondere Anforderungen an eine Dienstunfähigkeitsversicherung stellen, möchte die Versicherungsgesellschaft spezielle Lösungen für Armeeangehörige bieten:
- Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel
- Reduzierung der versicherten Rente im Falle der Ernennung zum Berufssoldat ist ausgeschlossen
- Verlängerungsgarantie
- Neueinstufung der Risikobewertung nach Beendigung des Dienstverhältnisses
- Fortbestand der Soldatenklausel im Falle des späteren Wiedereinstiegs
- Echte Beamtenklausel für Soldaten, die in eine Beamtenlaufbahn wechseln
- diverse Nachversicherungsoptionen
Dienstunfähig bedeutet nicht berufsunfähig
Dienstunfähige Soldaten sehen sich großen Herausforderungen am Arbeitsmarkt gegenüber. Oftmals bieten Versicherer keine echte Dienstunfähigkeitsklausel. Ein Wehrdienstleistender ist je nach Einsatzgebiet großen Gefahren ausgesetzt und muss gesundheitliche Mindestanforderungen erfüllen, um weiterhin am aktiven Dienst teilnehmen zu können.
Regelmäßige Gesundheitschecks durch Truppenärzte decken Mängel in der Verfassung schnell auf. Wer für dienstunfähig erklärt wird, kann in den meisten Fällen jedoch einen Beruf in der freien Marktwirtschaft annehmen. Häufig zu schlechteren Bedingungen.
Fazit – „Bu-Protect Bundeswehr“ für Soldaten
Wie auch andere Versicherer bietet „Die Bayrische“ mit ihrem Produkt eine zusätzliche Absicherung gegen die Folgen der Dienstunfähigkeit. Besonderer Mehrwert ist in der echten Dienstunfähigkeitsklausel sowie dem Fortbestand der Soldatenklausel bei Wiedereinstieg und der versprochenen Neubewertung nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erkennen.
Egal, für welche Dienstunfähigkeitsversicherung Soldaten sich entscheiden: Der gänzliche Verzicht auf die private Absicherung ist mindestens fahrlässig. Bei der Wahl für einen Versicherer sollten Soldaten ihr Hauptaugenmerk auf die Flexibilität des angebotenen Tarifs legen.
Denn mannigfaltige Tätigkeitsfelder und wechselnde Einsatzbedingungen während der Laufbahn verlangen anpassungsfähige Leistungen durch eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung.