Ansprüche bei Dienstunfähigkeit

Auslandsreisekrankenversicherung für Beamte

Was Beamte bei Dienstunfähigkeit über Ansprüche wissen sollten

Kann ein Beamter über längere Zeit seinen Dienst aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen nicht ausüben, wird dessen Dienstunfähigkeit geprüft.

Eine Dienstunfähigkeit kann auch vorliegen, wenn ein Beamter innerhalb eines halben Jahres mindestens drei Monate lang seinem Dienst nicht nachgehen kann und für die kommenden sechs Monate nicht zu erwarten ist, dass er seinen

Dienst wieder ausüben kann. Beamte haben bei Dienstunfähigkeit Ansprüche, doch hängt es von der Dauer des Dienstverhältnisses ab, welche Pension sie bekommen.

Geringe Ansprüche für Beamte mit kurzer Dienstzeit

Diejenigen, die erst seit wenigen Jahren verbeamtet sind, bekommen nur eine geringe Pension. Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf oder Referendare gehen leer aus, wenn sie dienstunfähig werden.

Um diese Versorgungslücke zu schließen, ist es für Beamte wichtig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen.

Feststellung der Dienstunfähigkeit bei Beamten

Der Amtsarzt stellt die Dienstunfähigkeit bei Beamten fest und unterscheidet dabei nicht, ob eine körperliche oder psychische Erkrankung der Grund dafür ist. Auch aufgrund eines Unfalls kann es zur Dienstunfähigkeit kommen. Die Ursache der Dienstunfähigkeit wirkt sich nicht auf die Ansprüche aus.

Häufig führen psychische Erkrankungen zu Dienstunfähigkeit, da die Anforderungen immer höher und die Arbeitsbedingungen immer stressiger werden. Die Folgen sind oft Nervenerkrankungen, beispielsweise zu Depressionen oder Burnout.

Wie stehen die Chancen für Beamte bei Dienstunfähigkeit auf Ansprüche?

Beamte genießen zwar viele Vorteile, doch die eigene Arbeitskraft ist die wichtigste Grundlage dafür. Wer als Beamter ungefähr 35 Jahre lang arbeitet und ein Netto-Beamtengehalt von 3.250 Euro im Monat erzielt, verdient im Laufe seines Lebens ungefähr 1,36 Millionen Euro.

Bei Dienstunfähigkeit und der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand geht ein großer Teil davon verloren. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält, können Beamte diese Versorgungslücke schließen.

Der finanzielle Verlust und die Ansprüche bei Dienstunfähigkeit hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Die Dienstjahre und der Beamtenstatus entscheiden darüber, wie hoch für Beamte bei Dienstunfähigkeit die Ansprüche sind. Während der Beamtenlaufbahn verändern sich die Ansprüche bei Dienstunfähigkeit.

Keine Ansprüche für Beamte auf Widerruf und auf Probe

Kein Anspruch auf Ruhegehalt vom Dienstherrn besteht für Beamte auf Widerruf und auf Probe. Bei einer Dienstunfähigkeit werden Beamte auf Widerruf und auf Probe aus dem Dienst entlassen.

In der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt eine Nachversicherung durch den Dienstherrn. Wie bei Arbeitnehmern besteht ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, die jedoch nur gering ausfällt.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel zur Absicherung

Bei Dienstunfähigkeit ist eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung keine optimale Absicherung, da sie nicht immer leistet. Eine Dienstunfähigkeit bedeutet nicht immer, dass derjenige auch berufsunfähig ist, da er noch eine Arbeit in der Verwaltung ausüben könnte.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet erst, wenn der Versicherte seinen aktuellen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Um die Versorgungslücke bei einer Dienstunfähigkeit zu schließen, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten.

Es gibt keine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung, doch Beamte auf Lebenszeit, Referendare und Beamtenanwärter können sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel absichern.

Bei Eintritt der Dienstunfähigkeit hat der Versicherer mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel keinen Anspruch darauf, zu prüfen, ob der Versicherte leistungsberechtigt ist.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel zahlt eine monatliche Rente, wenn der Dienstherr den Beamten für dienstunfähig erklärt und in den vorzeitigen Ruhestand entlässt.

Der Beamte bekommt seine vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente schneller, da keine weiteren medizinischen Prüfungen durchgeführt werden.

Unterschied zwischen echter und unechter Dienstunfähigkeitsklausel

Bei der Dienstunfähigkeitsklausel wird zwischen der echten und der unechten Dienstunfähigkeitsklausel unterschieden. Damit Beamte bei Dienstunfähigkeit Ansprüche auf die vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente haben, muss die echte Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart werden.

Nicht alle Versicherer bieten eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel an. Bei einigen Versicherern kann in der Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich die unechte Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart werden.

Handelt es sich nur um eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel, kann die Versicherung für Beamte auf Probe und auf Widerruf eine Leistungspflicht bei Dienstunfähigkeit ausschließen. So besteht Leistungspflicht nur für Beamte auf Lebenszeit.

Die echte Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet hingegen, dass bei Beamten im öffentlichen Dienst eine Versetzung in den Ruhestand aufgrund von allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Bei Beamten auf Probe und Beamtenanwärtern erfolgt nur eine Entlassung, aber keine Versetzung in den Ruhestand.

Damit auch Beamte auf Probe oder auf Widerruf bei Dienstunfähigkeit eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, kommt es bei der Dienstunfähigkeitsklausel auf ein entscheidendes Detail an.

Enthält die Berufsunfähigkeitsversicherung eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel, wird nach der Definition der Berufsunfähigkeit entschieden, ob Ansprüche auf Leistungen bestehen.

Auch wenn der Beamte offiziell als dienstunfähig gilt, muss noch kein Anspruch auf die versicherte Dienstunfähigkeitsrente bestehen, wenn er nach den Kriterien der Berufsunfähigkeit noch nicht als berufsunfähig gilt.

Die Dienstunfähigkeitsklausel greift nicht mehr, wenn Beamte aus dem öffentlichen Dienst in die freie Wirtschaft wechseln. Allerdings schützt die Versicherung dann vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit und zahlt die Rente, wenn der Versicherte berufsunfähig wird.

Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel wichtig?

Wer in das Beamtenverhältnis eintritt, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel abschließen. Das ist schon frühzeitig wichtig, denn in den ersten fünf Jahren des Beamtenverhältnisses besteht bei Dienstunfähigkeit kein finanzieller Schutz durch den Dienstherrn.

Ein Vorteil ist das jüngere Einstiegsalter beim Beginn der Beamtenlaufbahn, das mit geringeren Prämien in der Versicherung verbunden ist. Ab dem sechsten Jahr haben Beamte bei Dienstunfähigkeit Ansprüche auf eine Pension vom Dienstherrn, doch handelt es sich eher um eine Grundabsicherung.

Sie fällt oft nicht höher als das Arbeitslosengeld II aus. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel wichtig, um diese Versorgungslücke zu schließen.

Die monatlichen Beiträge in der Berufsunfähigkeit mit Dienstunfähigkeitsklausel sind von verschiedenen Faktoren abhängig:

– Alter beim Abschluss der Versicherung
– Gesundheitszustand
– Höhe der vereinbarten Dienstunfähigkeitsrente
– Berufsbezeichnung und damit verbundene Einstufung der Gefährdung

Die Berufsbezeichnung wirkt sich auf die Höhe der Prämien aus, da sie etwas über das Risiko für die Dienstunfähigkeit aussagt. Bei einem Verwaltungsbeamten ist das Risiko deutlich geringer als bei einem Polizisten, der im Außendienst verschiedenen Gefahren ausgesetzt ist.

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf Details achten

Damit Beamte bei Dienstunfähigkeit Ansprüche auf Leistungen aus der Versicherung haben, kommt es beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung auf Details an. Die verschiedenen Versicherungen sollten mit ihren Prämien und Leistungen unbedingt verglichen werden.

Sinnvoll ist auch eine Beratung durch einen Experten, der die Fallstricke in den Versicherungsbedingungen kennt. Er kann feststellen, ob tatsächlich eine echte Berufsunfähigkeitsklausel enthalten ist.

Ähnliche Artikel