Beihilfe für Beamte – was ist das und wie funktioniert sie?

Beihilfe

Beamte in Deutschland haben Anspruch auf Beihilfe, eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn zur Deckung ihrer medizinischen Kosten oder zur Unterstützung bei den Beiträgen zur Krankenversicherung. Die genaue Art und Höhe der Beihilfe hängt davon ab, ob der Beamte eine private Krankenversicherung (PKV) oder die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gewählt hat.

Entscheidet sich ein Beamter, Beamtenanwärter oder Referendar für eine private Krankenversicherung, erhält er eine individuelle Beihilfe. Die Beihilfe deckt einen festen Prozentsatz der anfallenden medizinischen Kosten ab. Der Restbetrag muss durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. Diese Kombination stellt sicher, dass alle medizinischen Kosten vollständig übernommen werden, wobei der Beamte nur den Anteil für die private Krankenversicherung zahlen muss.

In neun Bundesländern besteht zudem die Möglichkeit, auch bei Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beihilfe zu erhalten. In diesem Fall spricht man von der sogenannten pauschalen Beihilfe. Diese pauschale Beihilfe deckt einen Teil der GKV-Beiträge ab, wodurch die finanzielle Belastung für den Beamten reduziert wird. Dies ist besonders attraktiv für Beamte, die aus verschiedenen Gründen in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten.

Die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung und der damit verbundenen Beihilfe sollte sorgfältig abgewogen werden. Während die private Krankenversicherung oft umfangreichere Leistungen und eine bessere Kostenübernahme für bestimmte Behandlungen bietet, kann die gesetzliche Krankenversicherung Vorteile bei der Familienversicherung und stabileren Beiträgen haben.

Wie funktioniert die individuelle Beihilfe in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte?

Beamte und Beamtenanwärter haben Anspruch auf eine individuelle Beihilfe, die einen erheblichen Teil ihrer medizinischen Kosten abdeckt. Je nach persönlicher Situation beteiligt sich die Beihilfe mit 50 bis 90 Prozent an den anfallenden Kosten. Die verbleibenden Kosten müssen dann durch eine private Krankenversicherung für Beamte abgesichert werden.

Der genaue Beihilfeanspruch ist in der jeweiligen Beihilfeverordnung festgelegt. Für ledige und verheiratete Beamte mit bis zu einem Kind liegt der Beihilfesatz bei 50 Prozent. Ab dem zweiten Kind erhöht sich dieser Anspruch auf 70 Prozent. Beihilfeberechtigte Ehepartner und Kinder haben jeweils einen Anspruch auf 70 beziehungsweise 80 Prozent. Bei Pensionären beträgt der Beihilfesatz generell 70 Prozent, unabhängig von der Kinderzahl.

Zur vollständigen Absicherung der medizinischen Kosten addiert sich der Beihilfeanspruch mit dem Beamtentarif in der privaten Krankenversicherung zu 100 Prozent.

Einige Beispiele verdeutlichen diese Regelung:

  • Ein Beamter mit einem Beihilfesatz von 50 Prozent benötigt eine PKV, die die restlichen 50 Prozent abdeckt.
  • Hat der Beamte Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe, so muss die PKV nur noch 30 Prozent der Kosten übernehmen.

Besondere Regelungen gibt es in Sachsen und Hessen. In Sachsen steigt der Beihilfeanspruch für Beamte ab dem ersten Kind auf 70 Prozent und bei zwei Kindern auf 90 Prozent. Kinder selbst haben immer einen Beihilfeanspruch von 90 Prozent. In Hessen hingegen beginnt der Beihilfesatz bei 50 Prozent und steigt um jeweils 5 Prozent für jedes Kind und einen beihilfeberechtigten Ehepartner, bis zu einem Maximum von 70 Prozent.

Die individuelle Beihilfe deckt also einen Teil der Kosten, während die private Krankenversicherung die restlichen Kosten übernimmt.

Ein weiteres Beispiel zur Veranschaulichung: 

Ein Beamter erhält nach einem Arztbesuch eine Rechnung über 60 Euro. Bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent übernimmt die Beihilfe 30 Euro, und die PKV zahlt die restlichen 30 Euro. Bei einem Beihilfesatz von 70 Prozent übernimmt die Beihilfe 42 Euro, und die PKV trägt die verbleibenden 18 Euro.

Die genaue Beihilfehöhe und die notwendigen Restkostenabsicherungen hängen also stark von der individuellen Familiensituation und den spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab.

Was kostet die individuelle Beihilfe in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte?

Als Beamter, Beamtenanwärter oder Referendar in Deutschland haben Sie Anspruch auf eine individuelle Beihilfe, die einen Teil Ihrer medizinischen Kosten abdeckt. Dieser Anspruch bringt jedoch keine monatlichen Kosten mit sich, da der Dienstherr die Beihilfe bereitstellt. Dennoch können in den Beihilfeverordnungen versteckte Eigenbeteiligungen enthalten sein.

Für die private Krankenversicherung hingegen fallen monatliche Beiträge an. Die Höhe dieser Beiträge variiert je nach Alter, Gesundheitszustand, Beihilfesatz und gewünschtem Leistungsumfang.

Individuelle Beihilfe

Obwohl keine direkten monatlichen Kosten anfallen, sollten einige Aspekte beachtet werden:

  • Kostendämpfungspauschale: In vielen Bundesländern gibt es eine jährliche Selbstbeteiligung, deren Höhe von Ihrer Lebenssituation abhängt.
  • Leistungskürzungen: In bestimmten Bereichen wie Zahnersatz, Sehhilfen und alternative Heilmethoden kann es zu Kürzungen kommen. Diese Lücken können durch einen Beihilfeergänzungstarif in Ihrer PKV geschlossen werden.
  • Zuzahlungen für Wahlleistungen: Je nach Bundesland können bei stationären Wahlleistungen wie einem Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung zusätzliche Kosten entstehen. Diese können durch ein Krankenhaustagegeld in der PKV oder einen speziellen Tarif abgedeckt werden.

Private Krankenversicherung

Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Beamte hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Alter beim Eintritt in die PKV: Jüngere Versicherte zahlen in der Regel niedrigere Beiträge.
  • Gesundheitszustand: Vorherige Diagnosen können zu Risikozuschlägen führen.
  • Beihilfesatz: Je höher der Beihilfesatz, desto niedriger der Anteil, der über die PKV abgesichert werden muss.
  • Leistungsumfang: Ein umfangreicherer Versicherungsschutz führt zu höheren Beiträgen.

Hier sind einige Beispielberechnungen:

  • Grundschullehrer aus Rheinland-Pfalz: Ein 27-jähriger Grundschullehrer ohne Kinder mit einem Beihilfesatz von 50 Prozent zahlt je nach Tarifwahl zwischen 268 Euro und 365 Euro monatlich.
  • Professorin aus Baden-Württemberg: Eine 42-jährige Professorin mit zwei Kindern und einem Beihilfesatz von 70 Prozent zahlt zwischen 234 Euro und 332 Euro monatlich für die Restkostenabsicherung von 30 Prozent.
  • Lehramtsreferendarin aus Bayern: Eine 23-jährige Referendarin mit einem Beihilfesatz von 50 Prozent zahlt aufgrund vergünstigter Konditionen für Anwärter zwischen 76 Euro und 136 Euro monatlich.

Alle Beispiele enthalten bereits Leistungen wie ein Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, den Beihilfeergänzungstarif und die Pflegeversicherung. Es ist wichtig zu beachten, dass medizinische Diagnosen der letzten Jahre in diesen Berechnungen nicht berücksichtigt wurden, da sie zu Risikozuschlägen führen können.

Aus diesen Gründen sollten Sie sich vor der Entscheidung für eine bestimmte private Krankenversicherung immer einen unabhängigen und individuellen Krankenversicherungsvergleich anfordern.

Wie hoch sind die Kosten in einer gesetzlichen Krankenkasse?

Wenn Sie als Beamter, Beamtenanwärter oder Referendar in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten, ist es zunächst wichtig zu klären, ob Sie Anspruch auf Beihilfe haben. In neun Bundesländern wird Beamten eine pauschale Beihilfe gewährt, die die Kosten der GKV um 50 Prozent reduziert. Diese Bundesländer sind Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

In allen anderen Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe gibt es keinen solchen Zuschuss, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben. Das bedeutet, dass Sie den gesamten Beitrag zur GKV aus eigener Tasche bezahlen müssen. Im Gegensatz zur individuellen Beihilfe bleibt der Beihilfesatz bei der pauschalen Beihilfe stets bei 50 Prozent und erhöht sich nicht durch familiäre Veränderungen oder im Ruhestand.

Hier sind einige Beispiele, die die Kosten in der gesetzlichen Krankenkasse verdeutlichen:

Beispiel 1: Grundschullehrer aus Rheinland-Pfalz

Ein zukünftiger Grundschullehrer in Rheinland-Pfalz, der mit A12 besoldet wird und ein monatliches Einkommen von 3.773,05 Euro hat, ist bei der HKK versichert. Der Beitragssatz der HKK beträgt 14,98 Prozent, zuzüglich 2,3 Prozent für die Pflegepflichtversicherung. Da es in Rheinland-Pfalz keine pauschale Beihilfe gibt, muss der Lehrer den vollen Beitrag zahlen:

3.773,05 Euro x 17,28 Prozent = 651,98 Euro monatlicher GKV-Beitrag

Im Vergleich dazu kostet eine private Krankenversicherung mit individueller Beihilfe etwa 268 bis 365 Euro pro Monat. Dadurch könnte der Lehrer 286 bis 383 Euro monatlich sparen, wenn er zur PKV wechselt.

Beispiel 2: Professorin aus Baden-Württemberg

Eine Professorin in Baden-Württemberg mit einem Einkommen von 6.862,62 Euro (W2-Besoldung) liegt über der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro im Jahr 2024. Daher wird der Beitrag nur auf 5.175 Euro monatlich berechnet. Die Techniker Krankenkasse (TK) erhebt einen Beitragssatz von 15,2 Prozent, der sich durch die pauschale Beihilfe auf 7,6 Prozent halbiert. Hinzu kommt ein vergünstigter Pflegeversicherungsbeitrag von 1,45 Prozent:

5.175 Euro x 9,05 Prozent = 468,34 Euro monatlicher GKV-Beitrag

Im Vergleich dazu kostet eine PKV zwischen 234 und 332 Euro pro Monat. Somit könnte die Professorin 136 bis 234 Euro monatlich sparen und zusätzlich von den besseren Leistungen der PKV profitieren. Sollte sie jedoch in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe wechseln, müsste sie den vollen Beitrag zahlen, was 861,64 Euro pro Monat bedeuten würde.

Beispiel 3: Lehramtsreferendarin aus Bayern

Eine Lehramtsreferendarin in Bayern mit einer Besoldung von 1.506,96 Euro monatlich ist bei der Barmer versichert und zahlt einen Beitragssatz von 16,19 Prozent plus 2,3 Prozent für die Pflegeversicherung. Da Bayern keine pauschale Beihilfe bietet, zahlt sie den vollen Beitrag:

1.506,96 Euro x 18,49 Prozent = 278,64 Euro monatlicher GKV-Beitrag

Die PKV für Beamtenanwärter kostet sie zwischen 76 und 136 Euro pro Monat, was eine Ersparnis von 136 bis 202 Euro monatlich bedeutet.

Alle drei Beispiele verdeutlichen, dass die Kosten in der GKV für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare ohne pauschale Beihilfe oft deutlich höher sind als in der PKV. Ein Wechsel zur PKV kann erhebliche finanzielle Vorteile bieten.

Dennoch sollten Sie immer Ihre individuelle Situation prüfen lassen, da gesundheitliche Vorerkrankungen zu höheren Beiträgen in der PKV führen können. Ein unabhängiger Krankenversicherungsvergleich kann Ihnen helfen, die beste Entscheidung zu treffen.

Zusammenfassung – das macht die Beihilfe für Beamte so wichtig

Beihilfe für Beamte bietet zwei Hauptarten der Unterstützung: die individuelle und die pauschale Beihilfe. Beide Formen zielen darauf ab, den Krankenversicherungsbeitrag durch einen Zuschuss vom Dienstherrn zu reduzieren.

Die individuelle Beihilfe wird nur in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung für Beamte gewährt. Diese Form der Beihilfe passt sich Ihrer Lebenssituation an, indem sie den Beihilfesatz je nach Anzahl der Kinder und im Pensionsalter erhöht. Dadurch können Beamte mit Kindern und Pensionäre von niedrigeren PKV-Beiträgen profitieren.

Andererseits gibt es in neun Bundesländern die pauschale Beihilfe, die einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung bietet. Dieser Satz bleibt konstant, unabhängig von der Lebenssituation oder dem Pensionsalter. In allen anderen Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe gibt es keinen Zuschuss zur GKV. Beamte müssen hier die vollen Beiträge selbst tragen.Die Kombination aus individueller Beihilfe und PKV bietet oft nicht nur günstigere Beiträge, sondern auch bessere Leistungen im Vergleich zur GKV. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt, da individuelle Faktoren wie gesundheitliche Vorerkrankungen die Beiträge in der PKV erhöhen können. Daher ist es wichtig, vor der Entscheidung für eine PKV oder GKV einen unabhängigen und individuellen Krankenversicherungsvergleich unter Berücksichtigung Ihres spezifischen Beihilfeanspruchs durchzuführen. Ein solcher Vergleich kann Ihnen helfen, die für Sie beste Wahl zu treffen.

Ähnliche Artikel