Krankenversicherung für Beamte – Beihilfe und Versicherungsauswahl
Die absolute Mehrheit der Beamten ist in der PKV versichert. Ausschlaggebend dafür ist nicht nur der im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen höhere Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung, sondern auch der Beihilfeanspruch von Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn.
Privat versichert werden müssen nur Gesundheitskosten, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. Beamte profitieren deshalb von besonders günstigen PKV-Tarifen. Jedoch ist auch für sie ein Angebotsvergleich wichtig, um den optimal geeigneten Versicherer auszuwählen.
Freie Versicherungswahl für Beamte
Grundsätzlich gilt, dass Beamte unabhängig von der Höhe ihres Arbeitseinkommens von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Auch Beamtenanwärter können frei wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen. Allerdings ist die gesetzliche Krankenversicherung im Regelfall nicht beihilfefähig.
Zwar bieten einige Bundesländer inzwischen eine pauschale Beihilfe in Form eines 50-Prozent-Zuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Auf breiter Basis hat sich das sogenannte „Hamburger Modell“ jedoch bisher nicht durchgesetzt. Hierfür spielen verschiedene Faktoren eine Rolle.
Die private Krankenversicherung bietet Beamten günstigere Beiträge, ein attraktiveres Leistungsangebot, aber auch Sicherheit im Hinblick auf die Zahlung der Beihilfe. Wenn die pauschale Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamte – beispielsweise nach einem Wechsel in ein Bundesland ohne diese Regelung – nicht greift, müssen sie ihren GKV-Beitrag vollständig allein bezahlen.
Zudem müssen Beamte die Entscheidung über die Art ihrer Krankenversicherung zu Beginn ihrer Laufbahn fällen. Ein späterer Wechsel in die private Krankenversicherung mit individueller Beihilfe ist im Beamtenrecht nicht vorgesehen.
Wie funktioniert die Beihilfe bei Beamten?
Die Beihilfe ist die Grundlage der Krankenversicherung für Beamte. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss des Dienstherrn zu den Gesundheitskosten. In der Regel wird sie als individuelle Beihilfe gezahlt und dann mit einer privaten Krankenversicherung kombiniert.
Die Höhe der Beihilfe wird in den Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder geregelt. Für unverheiratete und kinderlose Beamte und Beamtenanwärter liegt sie bei 50 Prozent der Gesundheitskosten und steigt spätestens nach dem zweiten Kind auf 70 Prozent.
Für pensionierte Beamte sowie die Hinterbliebenen von Beamten gilt ebenfalls ein Beihilfe-Satz von 70 Prozent. Versichert werden muss nur der Anteil der Gesundheitskosten, der nicht von der Beihilfe übernommen wird.
Wer ist beihilfeberechtigt?
Beihilfeberechtigt sind alle Beamten und Beamtenanwärter des Bundes, der Länder und Kommunen. Ausnahmen gelten für Polizisten, Lehrer, Justizvollzugsbeamte, Feuerwehrleute und Soldaten im aktiven Dienst, die der sogenannten Heilfürsorge unterliegen.
Für diese Beamten übernimmt der Dienstherr 100 Prozent der Gesundheitskosten. Der Wechsel in die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung erfolgt bei ihnen erst nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst – beispielsweise durch die Versetzung auf eine Verwaltungsposition oder beim Übergang in den Ruhestand.
Solange ein Anspruch auf kostenfreie Heilfürsorge besteht, ist kein zusätzlicher PKV-Versicherungsschutz erforderlich. Sinnvoll ist jedoch, frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, damit der spätere Übergang in die Kombination aus privater Krankenversicherung und Beihilfe ohne erneute Gesundheitsprüfung und zu günstigen Konditionen erfolgen kann.
Haben Familienangehörige von Beamten einen Beihilfeanspruch?
Der Anspruch auf individuelle Beihilfe gilt auch für die Familienangehörigen von Beamten. Kinder sind grundsätzlich beihilfeberechtigt – durch die Beihilfe werden 80 Prozent ihrer Gesundheitskosten übernommen. Der gleiche Satz gilt für hinterbliebene Kinder. Der Beihilfeanspruch von Kindern besteht, solange sie einen Anspruch auf das staatliche Kindergeld besitzen – in der Regel also bis zur Aufnahme einer eigenen Berufstätigkeit oder mit der Vollendung des 25. Lebensjahres.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent, sofern ihre Einkünfte eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Die Einkommensgrenzen dafür unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern und liegen derzeit zwischen 17.000 und 20.450 Euro jährlich. Für die Angehörigen von Bundesbeamten gilt aktuell eine Einkommensgrenze von 20.000 Euro.
Allerdings darf für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner von Beamten keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer gilt ab einem Verdienst oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 502 Euro bis zu einem Jahreseinkommen von aktuell 64.350 Euro. Für Selbstständige und Freiberufler besteht mit wenigen Ausnahmen keine GKV-Versicherungspflicht.
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder von Beamten, die einen Anspruch auf kostenfreie Heilfürsorge besitzen, können ebenfalls Beihilfe erhalten. Angehörige von Beamten, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entschiedenen haben, besitzen dagegen keinen Beihilfeanspruch – für sie kommt gegebenenfalls die Familienversicherung der GKV in Frage.
Für alle Familienangehörigen von Beamten, die beihilfeberechtigt sind und die Beihilfe in Anspruch nehmen wollen, muss ein separater Vertrag über eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Vor allem bei Beamten mit vielen Kindern, die Alleinverdiener sind, kann daraus trotz der Beihilfe eine hohe finanzielle Belastung resultieren – in solchen Fällen kann die Familienversicherung in der GKV die bessere Lösung sein, um die persönlich zu tragenden Gesundheitskosten zu begrenzen.
Was regeln die Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder?
Die Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder regeln zum einen die grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die Beihilfe und die Höhe der Beihilfesätze. Beispielsweise haben Ehegatten von Personen, deren Verbeamtung ab dem 01. Januar 2013 erfolgt ist, in Baden-Württemberg nur einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent. Hessen und Bremen zahlen ihren Beamten familienbezogene Zuschüsse: Alle Familienmitglieder erhalten den gleichen Beihilfesatz, der mit der Familiengröße steigt.
Zum anderen wird in den Verordnungen entschieden, welche konkreten Leistungen der Dienstherr im Krankheits- und Pflegefall übernimmt. Im Hinblick auf die beihilfefähigen Leistungen, aber auch die dafür vorgesehenen Bemessungssätze gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern große Unterschiede.
Als ein Beispiel: In einigen Ländern sind Chefarztbehandlungen und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer im Krankenhaus beihilfefähig, in anderen werden die Kosten dafür nicht anteilig durch die Beihilfe übernommen.
Zudem arbeiten einige Bundesländer mit sogenannten Kostendämpfungspauschalen, die für Krankenhausaufenthalte und/oder Medikamente Zuzahlungen des der beihilfeberechtigten Personen vorsehen. Informationen über die Leistungen der Beihilfe erhalten Beamte bei den Beihilfestellen ihres Dienstherrn.
Wie funktionieren die PKV-Tarife für Beamte?
Für Beamte haben die privaten Krankenversicherer spezielle Tarife konzipiert, die den durch die Beihilfe gegebenen besonderen Voraussetzungen dieser Berufsgruppen Rechnung tragen. In den Beamtentarifen werden grundsätzlich nur Gesundheitsleistungen versichert, die nicht durch die Beihilfe übernommen werden. Die private Krankenversicherung für Beamte ist somit eine Quoten- oder Restkostenversicherung, die hierdurch besonders günstige Beiträge ermöglicht.
Allerdings deckt die PKV mit ihren Beamtentarifen nur Versicherungsleistungen ab, die auch die Voraussetzung der Beihilfefähigkeit erfüllen. Wenn Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung oder Ein- oder Zweibettzimmer durch die Beihilfe nicht erstattet werden, übernimmt auch die PKV diese Kosten nicht. Im Einzelnen sind zahlreiche Gesundheitsleistungen – beispielsweise Sehhilfen, Zahnersatz, Psychotherapie oder Erstattung von naturheilkundlichen Behandlungen von dieser Regelung betroffen.
Beamte müssen eine Entscheidung darüber treffen, ob sie solche Leistungen selbst bezahlen oder bei einem privaten Krankenversicherer dafür einen Beihilfe-Ergänzungstarif abschließen.
Was passiert, wenn sich der Beihilfeanspruch ändert?
Wie hoch ihr Beihilfesatz ist, hängt von den Lebensumständen von Beamten ab. Von besonderer Bedeutung für die Höhe des Beihilfenanspruchs ist die Anzahl ihrer Kinder.
Eine Besonderheit der Krankenversicherung von Beamten besteht darin, dass die Höhe ihres Beihilfeanspruchs maßgeblich von der Anzahl beihilfeberechtigter Kinder abhängt. Ein Beihilfeanspruch von 70 Prozent entsteht erst ab dem zweiten Kind.
Wenn nur noch ein beihilfeberechtigtes Kind vorhanden ist oder alle Kinder den Anspruch darauf verloren haben, fällt die Beihilfe für aktive Beamte wieder auf 50 Prozent zurück und wird erst zum Zeitpunkt der Pensionierung wieder auf 70 Prozent angehoben. Ob für anspruchsberechtigte Kinder eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird oder nicht, ist für die Anwendung dieser Regelung unerheblich.
Ihre private Krankenversicherung müssen Beamte daher an die Höhe ihrer Beihilfe anpassen. Betroffen sind davon der Leistungsumfang und somit auch der Beitrag für die Versicherung. In den Beamtentarifen der PKV sind solche Veränderungen problemlos möglich, jedoch ist dafür die Einhaltung von Fristen nötig.
Veränderungen ihres Beihilfeanspruchs haben Beamte innerhalb von sechs Monaten ihrem Krankenversicherer mitzuteilen, damit die Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen wird.
Welche Rolle spielt die Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung für Beamte?
Auch Beamte können einen Vertrag über eine private Krankenversicherung nur nach einer Gesundheitsprüfung durch das Versicherungsunternehmen abschließen. Der Versicherungsantrag enthält dafür zahlreiche Gesundheitsfragen, die vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Wer hier schummelt, läuft Gefahr, seinen Versicherungsschutz vollständig zu verlieren.
Bei Vorerkrankungen werden durch die privaten Krankenversicherer zum Teil erhebliche Risikozuschläge erhoben. Ebenso ist es möglich, dass der Abschluss eines Versicherungsvertrages komplett verweigert wird. Allerdings gehen die einzelnen Anbieter damit sehr unterschiedlich um.
Wenn Vorerkrankungen bestehen, ist die Zusammenarbeit mit einem kompetenten Fachberater für die Auswahl der passenden Versicherung besonders wichtig. Durch anonyme Voranfragen ermittelt der Berater, welche Versicherer für eine private Krankenversicherung trotzdem günstige Konditionen bieten.
Im Rahmen ihrer Öffnungsaktion für Beamte haben sich die privaten Krankenversicherer seit 2019 dazu verpflichtet, keine Interessenten abzulehnen und den Risikoaufschlag bei Vorerkrankungen bei 30 Prozent zu deckeln, sofern der Versicherungsvertrag im ersten halben Jahr nach der Verbeamtung abgeschlossen wird. Hiervon profitieren auch Ehepartner und Kinder von Beamten.
Fazit: Wie finde ich als Beamter eine private Krankenversicherung?
Vor der Auswahl ihrer privaten Krankenversicherung sollten sich Beamte grundsätzlich durch einen Experten beraten lassen. Zwar sind auch individuelle Versicherungsvergleiche möglich, die allerdings im Hinblick auf wichtige Details der Policen schnell an ihre Grenzen stoßen.
Wesentliche Punkte bei der Versicherungsauswahl sind der Leistungsumfang sowie das Preis-Leistungs-Verhältnis der Versicherung. Für die Beamtentarife in der PKV sind dabei auch die Beihilfefähigkeit von Versicherungsleistungen und der Abschluss individuell gewünschter Beihilfeergänzungstarife, aber auch Selbstbeteiligungen, freie Arztwahl und offene Hilfsmittelkataloge von Bedeutung.
Wichtige allgemeine Auswahlkriterien für die private Krankenversicherung sind die finanzielle Leistungskraft und die Service-Qualität der Versicherungsunternehmen. Ein unabhängiger Berater hilft Beamten dabei, eine optimal auf ihre Bedürfnisse abgestimmte private Krankenversicherung zu finden, die auch langfristig hält, was der Vertrag verspricht.
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