So kann Ihr Beihilfesatz ermittelt werden
Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, wie zum Beispiel Beamte, Beamtenanwärter und Referendare, haben das Recht, Beihilfe zu erhalten (Beihilfesatz ermitteln). Diese finanzielle Unterstützung wird von der jeweiligen Landesregierung oder der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Der Grundprozentsatz für die Beihilfe beträgt in der Regel mindestens 50 Prozent, kann aber auch höher sein, abhängig von verschiedenen Faktoren.
Wenn man beispielsweise ledig ist oder verheiratet und bis zu einem Kind hat, hat man in der Regel Anspruch auf eine Beihilfe von 50 Prozent. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen in einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Hessen und Bremen. In diesen Ländern wird der Beihilfesatz bereits mit dem ersten Kind erhöht.
Angenommen, man hat einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent, was bedeutet das?
Hier ein Beispiel:
Stellen Sie sich vor, Sie fühlen sich grippekrank und müssen einen Arzt aufsuchen, woraufhin Sie eine Rechnung über 80 Euro erhalten. In diesem Fall würde die Beihilfe 50 Prozent, also 40 Euro, der Rechnung übernehmen, und Ihre private Krankenversicherung würde die restlichen 50 Prozent, also 40 Euro, decken. So würden Ihnen die vollen 80 Euro zurückerstattet, was natürlich sehr zufriedenstellend ist.
In den meisten Bundesländern erhöht sich der Beihilfesatz auf 70 Prozent, sobald Ihr zweites Kind geboren wird und Sie das Rentenalter erreichen. Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Hessen, Bremen und Baden-Württemberg.
Wenn Ihnen ein Beihilfesatz von 70 Prozent gewährt wird, verringern sich natürlich die Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung, da Sie nur noch die verbleibenden 30 Prozent der Kosten decken müssen.
Nehmen wir das Beispiel mit dem grippalen Infekt weiter an und gehen diesmal von einem Beihilfesatz von 70 Prozent aus. Die Rechnung beträgt wieder 80 Euro. Diesmal würde die Beihilfe 70 Prozent der Kosten, also 56 Euro, übernehmen, und die private Krankenversicherung für Beamte würde die restlichen 30 Prozent, also 24 Euro, übernehmen.
Für Familien mit zwei oder mehr Kindern ist der Bezug von Kindergeld und damit die Kinderzulage entscheidend für die Gewährung des Beihilfesatzes von 70 Prozent. Das heißt, wenn Sie als Beamter den Kinderzuschlag für mindestens zwei Kinder erhalten, haben Sie auch Anspruch auf den erhöhten Beihilfesatz.
In Baden-Württemberg gilt jedoch eine andere Regelung. Für Beamte, die nach dem 31. Dezember 2012 verbeamtet wurden, gilt generell ein Beihilfesatz von 50 Prozent, unabhängig von der Anzahl der Kinder und auch im Rentenalter.
In Hessen und Bremen erhöht sich der Beihilfesatz um 5 Prozent pro Kind. Wenn Sie also für zwei Kinder Kindergeld beziehen und als Beamter den Kinderzuschlag erhalten, beträgt Ihr Beihilfesatz in Hessen und Bremen 60 Prozent. In diesem Fall wäre eine private Restkostenversicherung in Höhe von 40 Prozent erforderlich. Der maximale Beihilfesatz in Hessen und Bremen beträgt 70 Prozent.
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