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Beihilfesatz ermitteln

Beihilfesatz ermitteln

So kann Ihr Beihilfesatz ermittelt werden

Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, wie zum Beispiel Beamte, Beamtenanwärter und Referendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf (etwa Lehramtsreferendare), haben das Recht, Beihilfe zu erhalten (Beihilfesatz ermitteln). Diese finanzielle Unterstützung wird von der jeweiligen Landesregierung oder der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Der Grundprozentsatz für die Beihilfe, der sogenannte Bemessungssatz, beträgt in der Regel mindestens 50 Prozent, kann aber auch höher sein, abhängig von verschiedenen Faktoren.

Wenn man beispielsweise ledig ist oder verheiratet und bis zu einem Kind hat, hat man in der Regel Anspruch auf eine Beihilfe von 50 Prozent. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen in einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Hessen und Bremen. In diesen Ländern wird der Beihilfesatz bereits mit der Heirat und mit dem ersten Kind erhöht. Sachsen zahlt seit 2024 schon mit einem Kind 70 Prozent.

Angenommen, man hat einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent, was bedeutet das?

Hier ein Beispiel:

Stellen Sie sich vor, Sie fühlen sich grippekrank und müssen einen Arzt aufsuchen, woraufhin Sie eine Rechnung über 80 Euro erhalten. In diesem Fall würde die Beihilfe 50 Prozent, also 40 Euro, der Rechnung übernehmen, und Ihre private Krankenversicherung würde die restlichen 50 Prozent, also 40 Euro, decken. So würden Ihnen die vollen 80 Euro zurückerstattet, was natürlich sehr zufriedenstellend ist. In einigen Bundesländern wird die Beihilfe allerdings einmal im Jahr um eine Kostendämpfungspauschale gekürzt.

In den meisten Bundesländern erhöht sich der Beihilfesatz auf 70 Prozent, sobald Ihr zweites Kind geboren wird oder Sie in den Ruhestand gehen. Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Hessen und Bremen mit ihrem familienbezogenen System sowie Sachsen, das ab zwei Kindern sogar 90 Prozent zahlt.

Wenn Ihnen ein Beihilfesatz von 70 Prozent gewährt wird, verringern sich natürlich die Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung, da Sie nur noch die verbleibenden 30 Prozent der Kosten decken müssen.

Nehmen wir das Beispiel mit dem grippalen Infekt weiter an und gehen diesmal von einem Beihilfesatz von 70 Prozent aus. Die Rechnung beträgt wieder 80 Euro. Diesmal würde die Beihilfe 70 Prozent der Kosten, also 56 Euro, übernehmen, und die private Krankenversicherung für Beamte würde die restlichen 30 Prozent, also 24 Euro, übernehmen.

Für Familien mit zwei oder mehr Kindern ist der Bezug von Kindergeld und damit die Kinderzulage entscheidend für die Gewährung des Beihilfesatzes von 70 Prozent. Das heißt, wenn Sie als Beamter den kinderbezogenen Familienzuschlag für mindestens zwei Kinder erhalten, haben Sie auch Anspruch auf den erhöhten Beihilfesatz.

In Baden-Württemberg galt früher eine andere Regelung: Für Beamte, die nach dem 31. Dezember 2012 verbeamtet wurden, galt generell ein Beihilfesatz von 50 Prozent, unabhängig von der Anzahl der Kinder und auch im Ruhestand. Seit dem 1. Januar 2023 ist diese Sonderregel aufgehoben; es gelten wieder für alle Beamten 70 Prozent ab zwei Kindern und im Ruhestand.

In Hessen und Bremen beträgt der Beihilfesatz für Alleinstehende 50 Prozent und für Verheiratete 55 Prozent; er erhöht sich um 5 Prozentpunkte pro Kind. Wenn Sie also alleinstehend sind und für zwei Kinder den kinderbezogenen Familienzuschlag erhalten, beträgt Ihr Beihilfesatz in Hessen und Bremen 60 Prozent. In diesem Fall wäre eine private Restkostenversicherung in Höhe von 40 Prozent erforderlich. Sind Sie verheiratet und zählt Ihr Ehepartner mit, sind es 65 Prozent Beihilfe und 35 Prozent Restkostenversicherung. Der maximale Beihilfesatz in Hessen und Bremen beträgt 70 Prozent.

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In: Beihilfe |

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