GKV und PKV für Beamte im Vergleich – auf Leistungsunterschiede achten
Beamte können sich in einer privaten Krankenversicherung, aber auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. GKV und PKV für Beamte zeigen deutliche Unterschiede in den Beiträgen und den Leistungen. Der GKV und PKV Beamte Vergleich informiert über diese Unterschiede.
Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es verschiedene Tarife, die unterschiedliche Leistungen beinhalten. Das Leistungsspektrum kann sich bei den einzelnen privaten Krankenversicherungen stark voneinander unterscheiden. Deutlich weniger Unterschiede bestehen beim Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen.
Regelleistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen
In den gesetzlichen Krankenkassen gelten feste Regelleistungen. Von diesen Regelleistungen darf keine gesetzliche Krankenkasse abweichen. Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und bessere Leistungen wünscht, muss verschiedene Zusatzversicherungen abschließen und dafür bezahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen können aber auch Extraleistungen anbieten, die sich bei den einzelnen Krankenkassen unterscheiden.
GKV und PKV für Beamte im Vergleich bei konkreten Leistungen
Während bei den gesetzlichen Krankenkassen beim Leistungsspektrum kaum Unterschiede feststellbar sind, unterscheidet sich das Leistungsangebot bei den privaten Krankenversicherungen teilweise deutlich. Nachfolgend werden konkrete Leistungen bei GKV und PKV für Beamte im Vergleich näher unter die Lupe genommen.
Abrechnung der Ärzte
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Ärzte geringere Möglichkeiten für die Abrechnung. Versicherte erhalten eine kassenübliche Behandlung. Anders sieht es in der privaten Krankenversicherung aus. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte. Mit privat Versicherten verdienen Ärzte mehr Geld als mit gesetzlich Krankenversicherten. Daher werden Privatpatienten bevorzugt behandelt.
Versorgung mit Medikamenten
Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss für Medikamente eine Zuzahlung leisten. Die Kosten für die Medikamente entscheiden, wie hoch der vom Patienten zu leistende Eigenanteil ist. Für die Zuzahlungen gilt eine Belastungsgrenze von zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Die Belastungsgrenze für chronisch Kranke liegt bei einem Prozent des Bruttoeinkommens.
In der privaten Krankenversicherung müssen die Versicherten zumeist keine Zuzahlung für Medikamente leisten. Allerdings gibt es auch einige Tarife mit einem geringen Eigenanteil.
Versorgung mit Heilmitteln
Für Heilmittel wie Krankengymnastik, Massagen oder Ergotherapie müssen Patienten der gesetzlichen Krankenkassen eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten leisten. Zusätzlich wird für eine Verordnung noch eine Gebühr von 10 Euro erhoben.
Bei den privaten Krankenversicherungen werden in fast allen Tarifen die Kosten für Heilmittel vollständig übernommen. Allerdings können Maximalsätze gelten. Übersteigen die Kosten den Maximalsatz, trägt der Versicherte die Kosten.
Versorgung mit Hilfsmitteln
Bei einer Verschreibung werden von den gesetzlichen Krankenkassen alle Hilfsmittel bewilligt, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind. Eine Kostenübernahme ist aber auch für Hilfsmittel möglich, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis enthalten sind. Dazu ist eine Einzelfallentscheidung mit Begründung erforderlich. Für die Hilfsmittel müssen Versicherte einen Eigenanteil leisten.
In der privaten Krankenversicherung gilt ein offener Hilfsmittelkatalog in fast allen Tarifen. Medizinische Geräte, die in Deutschland zugelassen sind oder noch zugelassen werden, sind versichert. Medizinischer Fortschritt ist so bis zum Lebensende garantiert. Bei verschiedenen Tarifen gelten jedoch Summenbegrenzungen für die Hilfsmittel.
Krankenhausaufenthalte
Wer gesetzlich krankenversichert ist, wird im nächstgelegenen Krankenhaus behandelt, das zu einer Behandlung in der Lage ist. Die Unterbringung erfolgt in Drei- bis Vierbettzimmern. Die Behandlung erfolgt durch den diensthabenden Arzt.
In der privaten Krankenversicherung können Versicherte die Leistungen in Anspruch nehmen, die auch von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Es gibt aber auch Tarife mit Wahlleistungen, die eine bessere Versorgung bieten, beispielsweise Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Bei einigen Tarifen können Versicherte die Behandlung durch absolute Spezialärzte wählen.
Zahnmedizinische Versorgung
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden jährlich zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen bezahlt. Die Entfernung von Zahnstein ist einmal jährlich möglich. Die Kostenübernahme für die professionelle Zahnreinigung unterscheidet sich bei den einzelnen Krankenkassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Kunststofffüllungen in Zahnfarbe bei den Frontzähnen und Amalgamfüllungen im Seitenbereich. Mehrbeträge für hochwertigere Füllungen müssen von den Versicherten selbst getragen werden.
Für Zahnersatz gilt ein Festkostenzuschuss von 60 Prozent, der sich auf bis zu 75 Prozent erhöht, wenn Versicherte mit dem Bonusheft regelmäßige Zahnarztbesuche nachweisen. Die Kostenübernahme erfolgt für die Regelversorgung. Für hochwertigeren Zahnersatz muss der Patient die Mehrkosten tragen.
Private Krankenversicherungen bezahlen zweimal jährlich die professionelle Zahnreinigung. Sie tragen die Kosten für Kunststofffüllungen, auch für Zähne im Seitenbereich. Darüber hinaus gibt es verschiedene Tarife, bei denen sich die Leistungen für Zahnersatz unterscheiden. Neben Tarifen ohne Zahnersatzbeschränkungen können Tarife mit Zahnstaffel gewählt werden, bei denen die Zuzahlungen steigen, je länger der Patient versichert ist.
Versorgung mit Brillen und Kontaktlinsen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen nicht. Die Versicherten müssen Brillen und Kontaktlinsen selbst bezahlen. Ausnahmen bilden Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien oder Hornhautverkrümmungen von mehr als vier Prozent, bei denen die gesetzlichen Krankenkassen einen geringen Zuschuss leisten, der zumeist 112 Euro pro Glas nicht übersteigt.
Bei den privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich die Leistungen, je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif. In den Bedingungen der einzelnen Krankenversicherungen ist festgelegt, welche Anteile für Brillen und Kontaktlinsen von der Versicherung übernommen werden. Von den meisten privaten Krankenversicherungen werden jedoch die Kosten für Sehhilfen unabhängig vom Ausmaß der Sehschwäche übernommen.
Arztwahl
Versicherte in den gesetzlichen Krankenkassen haben freie Arztwahl und können Fachärzte ohne Attest aufsuchen, wenn kein Tarif mit Hausarztbindung gewählt wurde. Überweisungen sind für Radiologie, Nuklearmedizin, Laboratoriumsmedizin, Pathologie, Transfusionsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie sowie Strahlentherapie erforderlich.
In fast allen Tarifen der privaten Krankenversicherung ist keine Überweisung zum Spezialisten erforderlich. Es gibt jedoch eine geringe Zahl von Tarifen mit Hausarztprinzip, bei denen eine Überweisung vom Hausarzt notwendig ist, um einen Facharzt zu konsultieren. Zahnärzte, Frauenärzte und Notärzte bilden eine Ausnahme bei den Hausarzttarifen und können auch ohne Überweisung aufgesucht werden.