Pflegeversicherung für Beamte – Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle Beamten und Beamtenanwärter neben ihrem Krankenversicherungsschutz auch eine Pflegepflichtversicherung abschließen müssen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Krankenversicherungsschutz gesetzlich oder privat ist.
Die Pflegepflichtversicherung ist essenziell und umfasst fünf Pflegegrade. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird der Betroffene in einen dieser Pflegegrade eingestuft und erhält entsprechend finanzielle Leistungen. Die Einstufung wird von einem Gutachter vorgenommen, der die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen in sechs lebensrelevanten Bereichen prüft.
Die Höhe der Leistungen variiert je nach Pflegegrad und die Leistungen sollen sicherstellen, dass die notwendige Pflege und Unterstützung finanziell abgedeckt ist. Eine Einstufung in die Pflegegrade erfolgt auf Basis eines Gutachtens, das die individuellen Einschränkungen und den Hilfebedarf des Betroffenen ermittelt.
Dabei werden verschiedene Aspekte wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltagslebens bewertet.
Wie funktioniert die Pflegepflichtversicherung für Beamte?
Die Pflegepflichtversicherung umfasst fünf Pflegegrade, die den Umfang der Pflegebedürftigkeit bestimmen. Die Einstufung erfolgt durch einen Gutachter, der die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten in sechs lebensrelevanten Bereichen prüft:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte
Basierend auf der Punktevergabe in diesen Bereichen erfolgt die Einstufung in einen der Pflegegrade:
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Die Höhe des Pflegegrades bestimmt die finanziellen Leistungen, auf die Sie Anspruch haben:
- Ambulante Geldleistungen:
Zwischen 316 Euro (Pflegegrad 2) und 901 Euro (Pflegegrad 5) monatlich. - Ambulante Sachleistungen:
Zwischen 689 Euro (Pflegegrad 2) und 1.995 Euro (Pflegegrad 5) monatlich. - Teilstationäre Leistungen:
Zwischen 689 Euro (Pflegegrad 2) und 1.995 Euro (Pflegegrad 5). - Stationäre Leistungen:
Ab Pflegegrad 1 gibt es 125 Euro, bis zu 2.005 Euro im Pflegegrad 5.
Diese Leistungen sind durch die Pflegepflichtversicherung garantiert. In der Regel ist die Pflegeversicherung bereits als Bestandteil in den Angeboten der privaten Krankenversicherung enthalten. Hier gibt es kaum Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern.
Dagegen unterscheiden sich die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Beamte deutlich. Ein unabhängiger Vergleich der Krankenversicherungen kann Ihnen helfen, das beste Angebot für Ihre Bedürfnisse zu finden. Ein solcher Vergleich zeigt Ihnen, welche Versicherer das beste Preis-Leistungsverhältnis bieten und welche Zusatzleistungen für Ihre Situation am besten geeignet sind.
Warum sollten Beamte auch eine Pflegezusatzversicherung in Betracht ziehen?
Die Pflegepflichtversicherung stellt zwar eine Grundabsicherung im Pflegefall dar, reicht jedoch häufig nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken. Insbesondere bei schwereren Pflegegraden kann die finanzielle Belastung für Betroffene und ihre Familien erheblich sein. Daher ist es sinnvoll, über eine Ergänzung dieser Basisabsicherung nachzudenken.
Eine Möglichkeit, die Leistungen der Pflegepflichtversicherung zu erweitern, ist die Pflegezusatzversicherung. Sie schließt die Lücken, die die gesetzliche Pflegepflichtversicherung hinterlässt, und bietet eine finanzielle Entlastung in schwierigen Zeiten.
Es gibt verschiedene Formen der Pflegezusatzversicherung, darunter die staatlich geförderte „Pflege-Bahr“ und die Pflegetagegeldversicherung. Der „Pflege-Bahr“ Tarif wird vom Staat gefördert und ist somit eine kostengünstige Option, um die Pflegevorsorge zu verbessern. Die Pflegetagegeldversicherung hingegen zahlt im Pflegefall einen festen Betrag pro Tag, der individuell vereinbart wird, und bietet somit eine flexible und umfassende Absicherung.
Ein Vorteil der Pflegetagegeldversicherung ist, dass sie entweder über Ihren bestehenden privaten Krankenversicherer oder bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden kann. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Angebote zu vergleichen und das für Sie attraktivste auszuwählen.
Fazit zur Pflegeversicherung für Beamte
Beamte, ob gesetzlich oder privat krankenversichert, benötigen gesetzlich vorgeschrieben auch eine Pflegeversicherung. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob man sich für eine gesetzliche Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung entscheidet.
Ein großer Teil der Beamten wählt die private Kranken- und Pflegeversicherung, weil die Beihilfe einen Teil der anfallenden Krankheitskosten übernimmt. Gesetzlich versicherte Beamte hingegen müssen den vollen Beitrag zur Krankenkasse selbst tragen, was die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter oft weniger attraktiv macht.
Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen variieren stark. Die Pflegeversicherung jedoch deckt in beiden Systemen die fünf Pflegegrade ab, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit greifen. Bei privaten Krankenversicherungen für Beamte ist die Pflegeversicherung in der Regel bereits integriert.
Im Pflegefall erweist sich die Basisabsicherung der Pflegeversicherung häufig als unzureichend. Um diese Lücken zu schließen, besteht die Möglichkeit, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Die Zusatzversicherung kann entweder über den eigenen privaten Krankenversicherer oder über einen anderen Anbieter abgeschlossen werden und bietet eine zusätzliche finanzielle Absicherung, die über die Grundleistungen hinausgeht.