Klauseln zur Dienstunfähigkeit im Test

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Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte – Klauseln zur Dienstunfähigkeit im Test

Auch Beamte sind gut beraten, sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit abzusichern. Besonders wichtig ist diese Versicherung für Beamte auf Widerruf, die sich noch im Vorbereitungsdienst befinden und für Beamte auf Probe in den ersten fünf Jahren ihrer Dienstzeit.

Allerdings benötigen Beamte einen Versicherungsschutz, der sich von der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung für angestellte Arbeitnehmer unterscheidet.

Die Versicherungsgesellschaften haben deshalb spezielle Dienstunfähigkeitsversicherungen für Beamte im Programm. Dabei handelt es sich um Berufsunfähigkeitsversicherungen, die auf die speziellen Bedürfnisse von Beamten abgestimmt sind. Unter anderem enthalten die Verträge Klauseln zur allgemeinen Dienstunfähigkeit, die für alle Beamten von Bedeutung sind.

Polizisten, Beamte im Justizvollzug benötigen eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die neben der allgemeinen Dienstunfähigkeit auch die spezielle Dienstunfähigkeit versichert. Das Analysehaus Franke und Bornberg hat die auf dem deutschen Markt verfügbaren Policen im Hinblick auf die darin enthaltenen Dienstunfähigkeitsklauseln analysiert.

Dienstunfähigkeit ist nicht Berufsunfähigkeit

Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind nicht dasselbe. Arbeitnehmer erhalten aus ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr zur Ausübung ihres Berufes in der Lage sind.

Für die Gewährung der Rentenzahlung muss die Berufsunfähigkeit für mindestens sechs Monate bestehen. Versichert wird jeweils der ausgeübte Beruf. Die Berufsunfähigkeit muss durch ärztliche Atteste nachgewiesen werden.

Allgemeine Dienstunfähigkeit

Die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit von Beamten trifft der Dienstherr. Anders als bei der versicherungsrechtlich relevanten Berufsunfähigkeit von Arbeitnehmern bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 Prozent gibt dafür nicht der Grad der Einschränkung den Ausschlag.

Beamte sind dienstunfähig, wenn sie innerhalb eines halben Jahres aufgrund ihres körperlichen Zustandes oder wegen einer Krankheit drei Monate nicht oder nur eingeschränkt arbeiten konnten und in den nächsten sechs Monaten nach ärztlicher Einschätzung voraussichtlich auch nicht wieder vollständig dienstfähig werden. Je nach Einschätzung des Dienstherrn kann Dienstunfähigkeit beispielsweise auch bei einer nur 20-prozentigen Einschränkung der Arbeitsleistung bestehen.

Dienstunfähigkeit muss durch den Amtsarzt bestätigt werden und wird abhängig von ihren Gründen in regelmäßigen Abständen überprüft. Neben der vollständigen allgemeinen Dienstunfähigkeit ist auch eine Teildienstunfähigkeit möglich. Sie setzt ein, wenn nur noch eine Restdienstfähigkeit von 50 Prozent vorhanden sind.

Allerdings besitzt der Dienstherr das Recht, Beamten eine andere Tätigkeit zuzuweisen, die mit ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen vereinbar ist. Die bisher ausgeübten Funktionen spielen dafür keine Rolle. Ebenso ist es beamtenrechtlich zulässig, von Betroffenen eine Fortbildung für eine andere Position oder Laufbahn zu verlangen, um dauerhafte Dienstunfähigkeit oder Teildienstunfähigkeit zu vermeiden.

    Spezielle Dienstunfähigkeit

    Die Dienstfähigkeit einiger Beamtengruppen ist an spezielle und im Vergleich zu anderen Beamten höhere mentale und körperliche Voraussetzungen gebunden. Dieser Umstand trifft beispielsweise auf Polizisten, Beamte im Justizvollzug oder Feuerwehrleute zu.

    Wenn Beamte diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllen können, besteht eine spezielle Dienstunfähigkeit. Bei spezieller Dienstunfähigkeit darf der Dienstherr Betroffene zwar in den Innendienst, jedoch nicht auf eine völlig andere Position versetzen, die gegebenenfalls eine neue Ausbildung oder Fortbildung erfordert.

    Wenn eine Versetzung in den Innendienst nicht möglich ist, erfolgt aufgrund der speziellen Dienstunfähigkeit ein dauerhafter oder befristeter Übergang in den Ruhestand.

      Wann brauchen Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

      Die finanziellen Risiken einer Dienstunfähigkeit sind unterschiedlich ausgeprägt. Beamte auf Widerruf, die sich noch in der Ausbildung/im Vorbereitungsdienst befinden, aber auch Beamte auf Probe in den ersten fünf Jahren ihrer Laufbahn haben in der Regel keine Versorgungsansprüche gegen ihren Dienstherrn. Bei Dienstunfähigkeit werden sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Der Dienstherr sorgt für eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

      Ein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist damit häufig nicht verbunden, da er erst nach einer fünfjährigen Wartefrist mit mindestens dreijähriger Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenkasse entsteht. Vor allem Beamtenanwärter und ehemalige Beamte in den ersten Laufbahnjahren können diese Voraussetzungen, aber auch die strikten gesetzlichen Vorgaben für die Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit meist nicht erfüllen.

      Ohne private Dienstunfähigkeitsversicherung müssen sie möglicherweise zunächst die staatliche Grundsicherung in Anspruch nehmen. Ausnahmen bestehen, wenn die Dienstunfähigkeit durch eine sogenannte Dienstbeschädigung (Berufskrankheit) oder einen Dienstunfall entstanden ist – in diesem Fall haben auch Beamte auf Widerruf und Probe Anspruch auf die Zahlung eines Ruhegehalts durch ihren Dienstherrn.

      Beamte auf Lebenszeit beziehen bei Dienstunfähigkeit ein – falls erforderlich – lebenslanges Ruhegehalt von ihrem Dienstherrn. Abhängig von der Höhe ihrer regulären Bezüge und den bereits geleisteten Dienstjahren kann daraus vor allem bei kurzen Dienstzeiten allerdings eine nicht unbeträchtliche Versorgungslücke resultieren.

      Bei Teildienstfähigkeit können sich Beamte auf Lebenszeit nach Absprache mit dem Dienstherrn für eine reduzierte Weiterarbeit entscheiden. Neben ihren Dienstbezügen erhalten sie dann ein anteiliges Ruhegehalt, das dem Grad ihrer Leistungseinschränkung entspricht.

      Vor diesem Hintergrund ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe unverzichtbar. Auf Lebenszeit verbeamtete Personen müssen entscheiden, ob eine Dienstunfähigkeitsversicherung für sie sinnvoll ist.

      Zwischen dem sechsten und 20. Dienstjahr erhalten Beamte als Ruhegehalt lediglich die Mindestversorgung in Höhe von 35 Prozent ihrer regulären Bezüge.
      Danach steigt das zu erwartende Ruhegehalt sukzessive an. Nach 40 Vollzeit-Dienstjahren erreicht es einen Maximalwert von 71,75 Prozent.

      In die Berechnung der realen Ruhegehälter fließen allerdings auch Minderungsfaktoren wie beispielsweise Elternzeit oder Teilzeitarbeit ein. Ebenso ist die Besoldungsgruppe für das zu erwartende Ruhegehalt ein wesentlicher Faktor. Jüngere Beamte sollten auf eine private Dienstunfähigkeitsversicherung nicht verzichten, um potenzielle Versorgungslücken von vornherein abzufangen.

      Eine in jungen Jahren abgeschlossene Dienstunfähigkeitsversicherung passt sich in ihren Leistungen und in ihrer Beitragshöhe dynamisch der Entwicklung der Bezüge an. In der ersten Phase der Versicherung zahlen Versicherungsnehmer höhere Beiträge und erhalten im Leistungsfall eine entsprechend höhere Rente.

      Wer bietet Dienstunfähigkeitsversicherungen für Beamte an?

      Das Statistische Bundesamt weist aus, wie häufig die Dienstunfähigkeit von Beamten ist: Im Jahr 2019 wurden von insgesamt 63.500 neu pensionierten Personen nach dem Beamten- und Soldatenversorgungsrecht 16 Prozent wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.

      Ihr Durchschnittsalter lag bei 56 Jahren und 11 Monaten. Diese Zahlen sprechen dafür, dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte grundsätzlich sinnvoll ist.

      Laut Franke und Bornberg bieten in Deutschland derzeit (Status: Juni 2022) 20 Versicherungsgesellschaften Dienstunfähigkeitsversicherungen für Beamte bzw. Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Dienstunfähigkeitsklauseln an.

      Hierbei geht es zunächst um die allgemeine Dienstunfähigkeit. Bei den Gesellschaften, die Policen mit speziellen Dienstunfähigkeitsklauseln im Programm haben, gestaltet sich die Situation differenzierter. Generell werden spezielle Dienstunfähigkeitsklauseln nur von wenigen Versicherern angeboten.

      Zudem wird gibt es hier Unterschiede zwischen den versicherbaren Beamtengruppen, für die eine solche Klausel wichtig ist. Die Analysten von Franke und Bornberg weisen hier die folgenden Angebote aus:

      • 11 Policen mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsklausel für Polizeibeamte
      • 9 Policen mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsklausel für Feuerwehrleute
      • 8 Policen mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsklausel für den Justizvollzugsdienst.

      Ob die Versicherungen im Leistungsfall halten, was sie versprechen und die Versicherungsnehmer von ihnen erwarten, hängt allerdings maßgeblich von der Gestaltung der Dienstunfähigkeitsklauseln ab. Im Juni 2022 kamen die Analysten in einem entsprechenden Test zum Ergebnis, dass es hier beträchtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern gibt.

      Nicht alle Berufsunfähigkeitsversicherer bieten Beamten eine echte Dienstunfähigkeitsklausel an. Zudem sind die Dienstunfähigkeitsversicherungen für Beamte qualitativ sehr unterschiedlich ausgestaltet.

      Qualität der Policen – abhängig von den integrierten Dienstunfähigkeitsklauseln

      In den Versicherungsverträgen sind neben echten auch unechte Dienstunfähigkeitsklauseln enthalten – Klarheit darüber, welche Qualität die Police in dieser Hinsicht bietet, verschaffen oft erst ein sehr aufmerksamer Blick ins Kleingedruckte oder die Konsultation eines professionellen und unabhängigen Versicherungsberaters. Ebenso wichtig sind Vereinbarungen, die für Beamte auf Widerruf und Probe sowie bei Teildienstunfähigkeit einen zuverlässigen und ausreichenden Versicherungsschutz bieten.

      Echte Dienstunfähigkeitsklauseln

      Echte Dienstunfähigkeitsklauseln bieten den Versicherten tatsächlich eine vereinfachte Leistungsanerkennung im Versicherungsfall. Die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn der Dienstherr die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit getroffen hat und deren amtsärztliche Bestätigung vorliegt. Einige Versicherer verzichten dann vollständig auf ein eigenes Überprüfungsrecht.

      Selbst wenn die Entscheidung des Dienstherrn falsch ist, kann und darf der Versicherer in diesem Fall nichts dagegen unternehmen, sondern muss die vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente gewähren.

      Aus dem Versicherungsvertrag muss hervorgehen, ob es sich dabei um eine allgemeine oder (auch) eine spezielle Dienstunfähigkeit handelt. Eine solche Police ist einfach und rechtssicher – der Versicherte erhält die vereinbarte Leistung ohne Wenn und Aber.

      Eingeschränkt echte Dienstunfähigkeitsklausel

      Graduell von einer echten Dienstunfähigkeitsklausel unterschieden ist eine sogenannte eingeschränkt echte Klausel. Der Versicherer erkennt in diesem Fall eine Dienstunfähigkeit ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen an und behält sich damit das Recht vor, diesen Sachverhalt – gegebenenfalls durch eigene Gutachter – zu überprüfen.

      Die Gründe für solche Klauseln lagen ursprünglich darin, dass durch die Privatisierung von staatlichen Unternehmen wie der Deutschen Post massenhaft Beamte in den Ruhestand versetzt wurden – zum Teil mit der Begründung einer gesundheitlich bedingten Dienstunfähigkeit.

      Die Analysten von Franke und Bornberg halten hierzu fest, dass die Versicherer mit eingeschränkt echten Dienstunfähigkeitsklauseln sich und die Versichertengemeinschaft vor der Willkür eines Dienstherrn schützen wollen. Für den Versicherungsnehmer ergibt sich daraus allerdings ein erhöhter Prüfungsaufwand.

      Unechte Dienstunfähigkeitsklauseln

      Ein Beispiel für eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel sind laut Franke und Bornberg beispielsweise Formulierungen, die darauf abstellen, dass die versicherte Person aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, ihre Dienstpflicht zu erfüllen UND deshalb wegen allgemeiner (oder spezifischer) Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird.

      Hieraus – und zwar speziell aus dem UND – ergibt sich ein vollkommen eigenständiges Prüfungsrecht der Versicherungsgesellschaft. Der Versicherer darf aufgrund einer so formulierten Klausel überprüfen, ob Dienstunfähigkeit vorliegt und ob die gesundheitliche Beeinträchtigung die Ursache für die Nichterfüllung der Dienstpflicht ist.

      Folglich kann er zu einer Einschätzung kommen, die mit der Dienstunfähigkeitsentscheidung des Dienstherrn nicht übereinstimmt. Bei einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel ist die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn und den Amtsarzt nicht mehr die einzige Voraussetzung für die Versicherungsleistung.

      Unter Umständen kann die Versicherung ihre Leistungen verweigern. Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer liegt die Beweislast nach dem Einreichen der Versetzung in den Ruhestand und der amtsärztlichen Bestätigung der Dienstunfähigkeit jedoch ausschließlich bei der Versicherungsgesellschaft.

      Günstiger-Prüfung

      Vorhergehend wurde bereits angesprochen, dass Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit nicht identisch sind. In der Praxis besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Beamte die Kriterien für eine Berufsunfähigkeitsrente erfüllen. Wenn ihr Dienstherr sie bei bestehender Berufsunfähigkeit nicht für dienstunfähig erklärt, sondern auf einen anderen Posten versetzen will, ist die sogenannte Günstiger-Prüfung in der Dienstunfähigkeitsversicherung von Vorteil.

      Dabei handelt es sich beispielsweise um eine Klausel, dass bei Beamten auch eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit zum Erhalt der Versicherungsleistung ausreicht. Die Dienstunfähigkeitsentscheidung des Dienstherrn ist für die Versicherungsleistung nicht mehr von Bedeutung, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist.

      Beamte auf Widerruf und Probe

      In den Versicherungsbedingungen für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe finden sich laut Franke und Bornberg häufig zeitliche Beschränkungen der Versicherungsleistung auf 24 oder 36 Monate. Generell ist für Beamte auf Widerruf und Probe wichtig, dass die Dienstunfähigkeitsklauseln nicht nur bei einer Versetzung in den Ruhestand, sondern auch bei Entlassung greifen, da der Bezug eines Ruhegehalts wegen Dienstunfähigkeit für sie in der Regel nicht in Frage kommt.

      Verzicht auf konkrete Verweisung bei Nachprüfungen von Beamten auf Lebenszeit

      Als neues Kriterium für eine gute Dienstunfähigkeitsklausel heben die Analysten von Franke und Bornberg den Verzicht auf die konkrete Verweisung von Nachprüfungen von Beamten auf Lebenszeit hervor. Er wird von einigen Versicherungen angeboten.

      Wenn in den Vertragsbedingungen eine konkrete Verweisung vorgesehen ist, hat der Versicherer das Recht, die Zahlung der Dienstunfähigkeitsrente zu verweigern oder abzubrechen, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen zwar seinen Beruf nicht mehr ausübt oder – als Beamter – seiner Dienstverpflichtung nicht mehr nachkommen kann, aber eine andere Tätigkeit ausübt, die seinen Kenntnissen, Fähigkeiten und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

      Versicherungsgesellschaften, die auf eine konkrete Verweisung im Rahmen von Nachprüfungen verzichten, zahlen an Beamte auf Lebenszeit unabhängig davon eine Dienstunfähigkeitsrente, solange der Versicherte von seinem Dienstherrn fortlaufende Bezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz (Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag oder Unfallruhegehalt) erhält.

      Teildienstunfähigkeit

      Dienstunfähigkeitsrenten bei Teildienstfähigkeit sind in der Praxis von untergeordneter Bedeutung. Die Kombination aus regulären Bezügen und anteiligem Ruhegehalt reichen zur Kompensierung von Versorgungslücken zumindest bei älteren Beamten meist weitestgehend aus.

      Eine anteilige Rentenzahlung durch die Dienstunfähigkeitsversicherung ist möglich. Einige Versicherer haben diese Möglichkeit in ihre Policen ohne Aufpreis integriert.

      Dienstunfähigkeitsklauseln – Testsieger nach Franke und Bornberg

      Die Analysten von Franke und Bornberg haben unter den 20 Anbietern einer allgemeinen Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte 13 Versicherer ermittelt, die sowohl Beamten auf Lebenszeit als auch Beamtenanwärtern und Beamten auf Probe eine echte Dienstunfähigkeitsklausel und gegebenenfalls eine Günstiger-Prüfung und den Verzicht auf eine konkrete Verweisen.

      Auf den ersten vier Rängen dieses Anbietervergleichs liegen die Allianz, die DBV, die Bayerische und die SIGNAL IDUNA. DBV und SIGNAL IDUNA haben ihre Policen außerdem mit Leistungen bei Teildienstunfähigkeit für Beamte auf Lebenszeit, Widerruf oder Probe ausgestattet.

      Testsieger bei den Versicherungen mit spezifischen Dienstunfähigkeitsklauseln sind – nach weitgehend identischen Kriterien, ohne Teildienstunfähigkeit und mit ausreichender Leistungsdauer bei spezifischer Dienstunfähigkeit von Beamten auf Widerruf und Probe – die gleichen vier Anbieter. Die DBV und die SIGNAL IDUNA überzeugen dabei in allen Bereichen.

      Im Hinblick auf die Leistungsdauer für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe haben die Allianz und die Bayerische demgegenüber leichte Abstriche zu verzeichnen. In diese Untersuchung wurden elf Versicherer einbezogen.

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