Private Krankenversicherung für Referendare und Beamtenanwärter in Rheinland-Pfalz
Beamtenanwärter und Referendare in Rheinland-Pfalz müssen sich zu Beginn ihrer Laufbahn entscheiden, ob sie sich in einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenkasse versichern möchten. Die private Krankenversicherung bietet für Referendare und Beamtenanwärter in Rheinland-Pfalz ein besseres Leistungsspektrum und günstigere Beiträge als die gesetzliche Krankenversicherung.
Wechsel für Beamtenanwärter und Referendare in Rheinland-Pfalz in die private Krankenversicherung grundsätzlich möglich
Bei Angestellten, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, wird in jedem Monat der Beitrag direkt von der Gehaltsabrechnung abgezogen. Der Arbeitnehmer zahlt die Hälfte der Beiträge, während der Arbeitgeber die andere Hälfte zahlt. In einer privaten Krankenversicherung können sich nur Angestellte mit einem hohen Einkommen versichern. Andere Arbeitnehmer müssen sich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Anders sieht es bei Beamten aus, die sich unabhängig von ihrem Einkommen in einer privaten Krankenkasse, aber auch freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern können. Referendare und Beamtenanwärter in Rheinland-Pfalz sind Beamte auf Widerruf und können ebenfalls zwischen der privaten Krankenversicherung und der freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse wählen.
Kein Anspruch auf Zuschuss vom Dienstherrn für Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Referendare und Beamtenanwärter in Rheinland-Pfalz haben anders als Angestellte bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse keinen Anspruch auf einen Zuschuss von ihrem Dienstherrn. Sie müssen die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse vollständig selbst zahlen. Da die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend hoch sind, wechseln viele Referendare und Beamtenanwärter in die private Krankenversicherung.
Spezielle Tarife in der privaten Krankenversicherung für Referendare und Beamtenanwärter in Rheinland-Pfalz
Für Beamte gelten in der privaten Krankenversicherung spezielle Beamtentarife, die sich von den Tarifen für Selbstständige unterscheiden. Dabei handelt es sich um Restkostentarife, die nur für Beamte verfügbar sind. Das Bundesland Rheinland-Pfalz zahlt eine Beihilfe. Der Beamtentarif deckt die Restkosten ab.
Anders als in einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Beamtenanwärter und Referendare in der privaten Krankenversicherung nicht die gesamten Beiträge selbst tragen. Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt einen Teil der Kosten.
Die Beihilfe des Bundeslandes Rheinland-Pfalz ist kein Zuschuss zu den Krankenkassenbeiträgen, sondern eine Beteiligung an den Krankheitskosten. Sie beträgt mindestens 50 Prozent der ärztlichen Rechnungen. Der restliche Teil der Krankheitskosten wird durch denn Beamtentarif abgedeckt. Versicherte müssen nur den Monatsbeitrag zahlen. Weitere Kosten entstehen nicht.
Faktoren, die sich auf die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung auswirken
Die Vorteile der Beihilfe gelten grundsätzlich für alle Referendare und Beamtenanwärter in Rheinland-Pfalz, die in der privaten Krankenversicherung abgesichert sind. Bei der Höhe der Beiträge spielt das Einkommen im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung keine Rolle. Entscheidend für die Beiträge sind Einstiegsalter, Gesundheitszustand und der gewählte Tarif.
Die Beiträge sind in der privaten Krankenversicherung umso niedriger, je niedriger das Einstiegsalter ist. Beamtenanwärter und Referendare in Rheinland-Pfalz, die bereits das 34. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie ihre Laufbahn als Beamte auf Widerruf beginnen, profitieren nicht mehr von den günstigen Anwärtertarifen. Sie werden als Beamte auf Probe eingestuft und zahlen bereits höhere Beiträge.
Gesundheitszustand und Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge
Auch wenn Referendare und Beamtenanwärter von günstigen Beiträgen profitieren, kann der Gesundheitszustand zum Problem werden. Abhängig vom Gesundheitszustand können für die Versicherten Risikozuschläge erhoben werden. Im Antrag auf die private Krankenversicherung werden Vorerkrankungen abgefragt.
Dabei geht es um die Diagnosen der Ärzte in den Krankenakten. Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da die private Krankenversicherung durch Rückfragen bei den Ärzten nachprüfen kann, ob die Angaben des Antragstellers mit den Diagnosen übereinstimmen. Die Versicherung hat ein Kündigungsrecht, wenn der Antragsteller falsche Angaben gemacht hat. Für Beamtenanwärter und Referendare können dadurch dauerhafte finanzielle Nachteile entstehen.
Hohe Risikozuschläge aufgrund des Gesundheitszustands können zu hohen Beiträgen in der privaten Krankenversicherung führen, auch für Beamtenanwärter und Referendare in Rheinland-Pfalz. In solchen Fällen kann der Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse eine Überlegung wert sein. Liegen keine gesundheitlichen Einschränkungen vor, ist die private Krankenversicherung jedoch für Beamtenanwärter und Referendare attraktiver.
Nützliche Informationen mit dem unabhängigen Krankenkassenvergleich für Referendare und Beamtenanwärter
Der unabhängige Krankenkassenvergleich für Referendare und Beamtenanwärter in Rheinland-Pfalz informiert über die Beiträge, Tarife und Leistungen bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen. Der Gesundheitszustand wird dabei schon berücksichtigt, sodass die Beiträge für den individuellen Fall angezeigt werden. Im Vergleich sollten nicht nur die Beiträge, sondern auch die enthaltenen Leistungen berücksichtigt werden, um eine gute Absicherung zu erhalten.
Die private Krankenversicherung sollte sorgfältig gewählt werden. Kommt es im Laufe der Zeit zu einer Krankheit oder Verletzung, ist der Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung nicht mehr möglich oder zumindest nicht sinnvoll, da eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt, die mit hohen Beiträgen verbunden ist.