Krankenversicherung und Beihilfe
Mit Beihilfe Geld sparen bei Krankenversicherungskosten
Beamte, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, sparen bares Geld bei den Krankenversicherungskosten. Zur Berechnung der Beiträge werden andere Faktoren als in der gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen.
Es gibt in der privaten Krankenversicherung verschiedene Tarife, doch zumeist sind die Beiträge deutlich niedriger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge werden nicht abhängig vom Einkommen, sondern nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand ermittelt.
Darüber hinaus beeinflussen weitere Faktoren die Beitragshöhe. Einer dieser Faktoren ist die Beihilfe, die vom Dienstherrn gewährt wird.
Niedrigere Krankenversicherungskosten mit der Beihilfe
Ihre volle Wirkung entfaltet die Beihilfe vom Dienstherrn bei Beamten, die privat krankenversichert sind. Für Beamte besteht auch die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Gesetzlich krankenversicherte Beamte bleiben zwar grundsätzlich beihilfeberechtigt, die Beihilfe erstattet dann aber nur Kosten, die die Kasse nicht oder nur teilweise trägt, etwa beim Zahnersatz. In der Praxis ist das wenig.
Das bedeutet, dass freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte ohne Beitragszuschuss meist deutlich höhere Beiträge zahlen müssen als diejenigen, die Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sind.
Die Beihilfe wird vom Bund oder vom Bundesland zur Verfügung gestellt. Beamte und Beamtenanwärter haben Anspruch darauf. Mit der Beihilfe erhalten Beamte und Beamtenanwärter eine Erstattung von mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten.
In den meisten Bundesländern und beim Bund erhöht sich die Beihilfe auf 70 Prozent, wenn Beamte mindestens zwei Kinder haben. Auch Pensionäre haben Anspruch auf eine Beihilfe von 70 Prozent. Die private Krankenversicherung ist daher für die meisten Beamten deutlich attraktiver als die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Übernahme der Krankheitskosten mit der Beihilfe zu mindestens 50 Prozent
Für Beamte gilt eine spezielle sozialversicherungsrechtliche Regelung. Beim Bund, in Bayern und in einigen weiteren Ländern müssen Beamte, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, den vollen Beitrag zahlen. Ein Zuschuss vom Dienstherrn wird dort für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse nicht gewährt.
Stand September 2026 gewähren jedoch zehn Bundesländer eine pauschale Beihilfe, also einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags: Hamburg (seit 2018), Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen (seit 2020), Baden-Württemberg (seit 2023), Sachsen und Niedersachsen (seit 2024), Sachsen-Anhalt (seit 01.01.2026, nur zur GKV und widerruflich) sowie Mecklenburg-Vorpommern (seit 01.05.2026). Schleswig-Holstein zahlt seit 2024 bestimmten Gruppen einen Zuschuss zur freiwilligen GKV, Hessen gewährt stattdessen eine Sachleistungsbeihilfe. Das Saarland hat die pauschale Beihilfe für 2028 zugesagt, in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist sie bisher nur angekündigt.
Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist in den meisten Ländern unwiderruflich. Zusammen mit der Beihilfe kann allerdings auch in diesen Bundesländern die private Krankenversicherung einige attraktive Einsparungsmöglichkeiten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bieten.
Individuelle Prüfung abhängig von der Situation erforderlich
Ob die private oder die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Lösung ist, hängt von der individuellen Situation ab und bedarf einer Prüfung.
Es gibt zahlreiche private Krankenversicherungen mit unterschiedlichen Tarifen. Ein Vergleich der Tarife, Leistungen und Beiträge bei den einzelnen Krankenkassen abhängig vom Einstiegsalter ist erforderlich, um die beste Krankenversicherung und den geeigneten Tarif für den individuellen Fall zu finden.
Ein weiterer wichtiger Faktor, der sich auf die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung auswirkt, ist der Gesundheitszustand des Versicherten.
Wie die Beihilfe funktioniert
Die Beihilfe übernimmt keinen Anteil an den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung, sondern deckt einen Teil der Krankheitskosten. Der Beihilfesatz liegt mindestens bei 50 Prozent, sodass mindestens die Hälfte der Krankheitskosten mit der Beihilfe abgedeckt wird.
Ein Beamter, der vom Arzt eine Rechnung über 200 Euro erhält, bekommt bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent 100 Euro von seinem Dienstherrn erstattet. Die restlichen 100 Euro werden von der privaten Krankenversicherung übernommen. Nur die Restkosten müssen über die private Krankenversicherung abgesichert werden.
Bessere Leistungen in der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung kann im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur finanzielle Vorteile bringen. Sie bietet auch bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Um ein ähnliches Leistungsniveau wie in der privaten Krankenversicherung zu erhalten, müssen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlreiche Zusatzversicherungen abschließen, was mit hohen Kosten verbunden ist. Solche Zusatzversicherungen werden beispielsweise für
– Brillen und Kontaktlinsen
– Zahnersatz
– bessere Leistungen wie Doppelzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus
– alternative Heilmethoden
angeboten. Anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus, bei der solche Leistungen bereits mit den Beiträgen abgedeckt sind. Um Beiträge zu sparen, können Beamte bei vielen privaten Krankenkassen auch unterschiedliche Tarife wählen, um da abzusichern, was sie tatsächlich benötigen.
Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen bei den privaten Krankenversicherungen
Auch wenn die private Krankenversicherung ein Leistungsplus gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen bietet, unterscheiden sich die Beiträge und Leistungen bei den einzelnen Anbietern. Es ist daher sinnvoll, genau auf die einzelnen Tarife und Leistungen zu schauen und die verschiedenen Anbieter zu vergleichen.
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