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Lehramtsreferendariat Berlin

Lehramtsreferendariat Berlin

Im Lehramtsreferendariat in Berlin zur PKV wechseln und anschließend wieder in die GKV zurückzukehren?

Lehramtsreferendare in der Hauptstadt Berlin haben die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen. Lange galt in Berlin eine Besonderheit: Lehrer wurden nach dem Referendariat nicht verbeamtet, sondern angestellt. Das hat sich geändert. Seit Sommer 2022 werden neu eingestellte Lehrkräfte in Berlin grundsätzlich wieder verbeamtet, Bestandslehrkräfte auf Grundlage des Gesetzes vom 10. Februar 2023 (Stand September 2026). Wer die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht erfüllt, wird aber weiterhin als angestellte Lehrkraft beschäftigt.

Für diese Gruppe stellt sich eine wichtige Frage: Ist es für diejenigen, die sich während des Referendariats für die private Krankenversicherung entschieden haben, später möglich, wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln?

In diesem Artikel möchte ich genau diese Frage ausführlich beleuchten und Ihnen eine klare Antwort darauf liefern.

Warum sollten sich vor allem Referendare aus Berlin mit dieser Frage beschäftigen?

Für Lehramtsanwärter in Berlin stellt sich oft die Frage nach der besten Krankenversicherungsoption. Warum? Weil angestellte Lehrer in Berlin nach dem Abschluss ihrer Referendariatszeit häufig eine Position annehmen, die ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze vorsieht. Infolgedessen gibt es ein weit verbreitetes Missverständnis: Viele glauben, dass ein Übergang von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung nach der Anwärterphase nicht machbar ist.

Doch diese Annahme ist nicht pauschal zutreffend. Wenn das Angestelltenverhältnis als Lehrer die erste Position ist, die einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung entspricht (wobei geringfügige Beschäftigungen wie Minijobs nicht dazu gehören), dann ist eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse erlaubt, selbst wenn das Gehalt über der genannten Grenze liegt.

Was auch zu bedenken ist: Als Beamter auf Widerruf sind Sie in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert. Seit 2020 können Sie in Berlin allerdings die pauschale Beihilfe wählen: Das Land übernimmt dann die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags, ähnlich einem Arbeitgeberzuschuss. Die Entscheidung ist unwiderruflich, der Anspruch auf individuelle Beihilfe entfällt, und die pauschale Beihilfe wird erst ab dem Monat nach Antragseingang gezahlt. Den Antrag sollten Sie deshalb vor der Ernennung stellen.

Alternativ kann die private Krankenversicherung für Beamte auf Widerruf eine kosteneffiziente Lösung sein. In diesem Fall beteiligt sich das Land Berlin über die individuelle Beihilfe mit mindestens 50 Prozent an Ihren Krankheitskosten. Sie müssen nur den verbleibenden Betrag durch einen speziellen Tarif für Beamtenanwärter in der privaten Krankenversicherung abdecken. Beachten Sie: Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind in Berlin nicht beihilfefähig und müssen bei Bedarf vollständig privat versichert werden.

Hier ein Beispiel:

Nehmen wir an, Sie sind Beamtenanwärter in Berlin und erhalten Anwärterbezüge von 1.600 Euro brutto im Monat. In der gesetzlichen Krankenkasse gilt für Beamte ohne Krankengeldanspruch 2026 der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent zuzüglich des Zusatzbeitrags, im Durchschnitt 2,9 Prozent (Stand September 2026). Das ergibt rund 270 Euro Krankenversicherungsbeitrag im Monat, hinzu kommt die Pflegeversicherung. Mit der pauschalen Beihilfe übernimmt das Land Berlin davon die Hälfte, also rund 135 Euro.

Entscheiden Sie sich stattdessen für die private Krankenversicherung mit einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent (für Beamtenanwärter ohne zwei Kinder), sind Anwärtertarife je nach Anbieter und Gesundheitszustand häufig noch günstiger als dieser Eigenanteil. Ein individueller Vergleich lohnt sich deshalb.

Angesichts dieses möglichen finanziellen Vorteils ist es verständlich, warum viele Beamtenanwärter sich fragen, ob es später eine Möglichkeit gibt, wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren, insbesondere nach Abschluss des Referendariats.

Die Möglichkeit, nach dem Lehramtsreferendariat wieder in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurückzukehren, ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden:

  • Sie können zur GKV zurückkehren, wenn Ihr Einkommen als neuer Angestellter unter der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt.
  • Selbst wenn Ihr Verdienst die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, besteht die Möglichkeit zur Rückkehr, solange es sich bei Ihrer neuen Stelle um Ihr erstes Angestelltenverhältnis handelt, das unter das Sozialversicherungsrecht fällt.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie bereits vor Beginn des Referendariats im Rahmen des Sozialversicherungsrechts tätig waren und nach dem Referendariat ein Einkommen beziehen, das die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, ist eine Rückkehr in die GKV leider nicht möglich.

Falls Sie nach dem Abschluss des Referendariats aufgrund der genannten Kriterien weiterhin in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sein müssen, sollten Sie bereits vor Beginn Ihrer Anwärterzeit sorgfältig prüfen, ob ein Verbleib in der GKV für Ihre individuellen Umstände und Zukunftspläne nicht vorteilhafter wäre.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für die private Krankenversicherung für Angestellte, insbesondere in Bezug auf die Mitversicherung von Kindern, oft höher sind als für Beamte. Auf lange Sicht könnten sich die Kosten als nachteilig für Sie erweisen. Daher ist es entscheidend, sich umfassend zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen, welche Krankenversicherungsoption für Sie persönlich am besten geeignet ist.

Es gilt also:

Werden Sie nach dem Referendariat nicht verbeamtet, sondern angestellt, gilt: Wenn Sie vor Beginn Ihres Lehramtsreferendariats noch keine Anstellung im Rahmen des Sozialversicherungsrechts innehatten, haben Sie die Möglichkeit, während Ihrer Zeit als Anwärter von den Vorzügen einer privaten Krankenversicherung für Referendare zu profitieren. Nach Abschluss des Referendariats steht es Ihnen frei, wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren. Dies gilt auch, wenn Ihr Einkommen als angestellter Lehrer in Berlin über der festgelegten Versicherungspflichtgrenze liegt.

Falls Ihr Einkommen als Lehrer nach Abschluss des Referendariats jedoch unter der besagten Grenze liegt, besteht in der Regel keine Wahlmöglichkeit. Gemäß § 5 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) sind Sie in diesem Fall verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern.

In Fällen, in denen ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse nach der Anwärterzeit möglich ist, kann es vorteilhaft sein, sich für die Dauer des Referendariats für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Dies liegt daran, dass Beamte auf Widerruf oft deutlich günstigere Tarife bei privaten Anbietern finden können, verglichen mit den Gebühren der gesetzlichen Kassen. Zudem kommen Sie in den Genuss der umfassenden Leistungen, die private Versicherungen oftmals bieten.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass nicht alle privaten Krankenversicherungen gleich sind. Daher empfiehlt es sich, einen umfassenden und unabhängigen Vergleich der Angebote durchzuführen, um den Tarif zu finden, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Je nach Anbieter können Beiträge und abgedeckte Leistungen erheblich variieren.

Ein objektiver Versicherungsvergleich, speziell zugeschnitten auf Lehramtsreferendare in Berlin, kann Ihnen dabei helfen, das Versicherungsangebot herauszufiltern, das Ihnen das beste Verhältnis von Preis zu Leistung bietet.

In: Krankenversicherung |

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