So funktioniert die pauschale Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter in Thüringen
In diesem ausführlichen Beitrag möchte ich Ihnen eine tiefgehende Einsicht in das Konzept der pauschalen Beihilfe für Beamte aus Thüringen bieten. Insbesondere soll dabei beleuchtet werden, wie sich diese Regelung konkret auf die Wahl der Krankenversicherung für bereits im Dienst stehende Beamte und solche, die sich auf dem Weg zur Verbeamtung befinden, in Thüringen auswirkt.
Neuerungen durch die pauschale Beihilfe in Thüringen: Was gibt es alles zu berücksichtigen?
Durch die jüngst eingeführte pauschale Beihilfe kommen Staatsdiener und diejenigen, die kurz vor ihrer Verbeamtung stehen, in den Genuss, einen finanziellen Zuschuss für ihre gesetzlichen Krankenkassenbeiträge von ihrem Arbeitgeber – in diesem Fall dem Staat – zu erhalten.
Es war bis vor Kurzem gängige Praxis in Thüringen, dass Beamte, die sich für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse entschieden hatten, die Beitragszahlungen hierfür vollumfänglich selbst stemmen mussten. Infolgedessen wurde die gesetzliche Krankenkasse, vornehmlich wegen der in der Regel hohen Beiträge, oft nicht als eine wirkliche Alternative zur privaten Krankenversicherung angesehen.
Dank der Reform durch die pauschale Beihilfe hat sich diese Situation signifikant geändert. Dennoch wäre es für aktuelle und zukünftige Staatsdiener von enormer Bedeutung, sich ausgiebig mit den Vor- und Nachteilen von gesetzlicher und privater Krankenversicherung auseinanderzusetzen, um eine fundierte und wohlüberlegte Entscheidung treffen zu können.
Welchen Anteil der GKV-Beiträge deckt die pauschale Beihilfe in Thüringen konkret ab?
Die in Thüringen wirksame pauschale Beihilfe kommt Beamten insofern zugute, als sie bis zu einem definierten Höchstbetrag der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse übernimmt. Um genauer zu sein: Für das Jahr 2021 wurde dieser Höchstbetrag auf 703,31 Euro festgelegt.
Das impliziert, dass anstelle einer allgemeinen Übernahme von exakt 50 % der Beiträge lediglich bis zu einem maximalen Betrag von 351,66 Euro (das entspricht der Halbierung von 703,61 Euro) beigesteuert wird. Ein weiterer wichtiger Hinweis ist, dass sich die pauschale Beihilfe in Thüringen ausdrücklich nicht an den Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung beteiligt.
Hier ein erläuterndes Beispiel:
Ein Pädagoge, der sich in Thüringen in der Gehaltsklasse A13 auf der Stufe 4 befindet, erhält monatlich 4.268,47 Euro. Hier ist, wie man seinen monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe kalkuliert:
Von seinem Gehalt, das 4.268,47 Euro beträgt, werden durchschnittlich 15,3 Prozent für den Krankenkassenbeitrag (inklusive eines zusätzlichen Beitrags ohne Krankentagegeld) sowie 3,3 Prozent für die Pflegeversicherung abgezogen. Das ergibt monatliche Kosten von insgesamt 793,94 Euro. Von diesem Betrag entfallen 140,86 Euro auf die Pflegeversicherung, während 653,08 Euro der Anteil für die gesetzliche Krankenkasse sind. In diesem Szenario würde der Staat die Hälfte der 653,08 Euro, also 326,54 Euro, für die gesetzliche Krankenkasse übernehmen.
Konkret bedeutet dies: Der Pädagoge würde 326,54 Euro für seine gesetzliche Krankenversicherung und zusätzlich 140,86 Euro für die Pflegepflichtversicherung, insgesamt also 467,40 Euro monatlich, aufbringen.
Lassen Sie uns das anhand eines weiteren Beispiels verdeutlichen:
Ein Angestellter der Gehaltsstufe A9 (Stufe 2) in Thüringen hat ein monatliches Einkommen von 2.791,79 Euro. In diesem Fall beträgt sein Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse (unter Berücksichtigung der 50-prozentigen pauschalen Beihilfe in Thüringen) 213,57 Euro. Zusätzlich fallen 92,13 Euro für die Pflegepflichtversicherung an. Dies ergibt insgesamt einen monatlichen Beitrag von 305,70 Euro für beide Versicherungen zusammen.
In Thüringen hängt der Beitrag zur pauschalen Beihilfe immer von Ihrem Einkommen ab. Sollte sich Ihr Gehalt erhöhen, steigt dementsprechend auch Ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse (bis zu einem festgelegten Höchstbetrag abzüglich des Beitrags aus der pauschalen Beihilfe). Falls Sie jedoch Ihre Arbeitszeit verringern und dadurch Ihr Gehalt sinkt, werden auch Ihre monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse entsprechend reduziert.
Ein wichtiger Hinweis:
Die Regelung der pauschalen Beihilfe ist aktuell auf die oben genannten fünf Bundesländer beschränkt. Wenn Sie als Beamter aus Thüringen in ein Land wechseln, in dem diese Regelung nicht besteht, müssen Sie den vollen Betrag für die gesetzliche Krankenversicherung selbst tragen.
Ein Umzug nach Hessen oder Bayern beispielsweise würde bedeuten, dass, selbst wenn Ihr Gehalt gleich bleibt, Ihre Krankenversicherungsbeiträge erheblich ansteigen würden. Bei einem Monatsgehalt von 4.268,47 Euro müssten Sie beispielsweise 793,94 Euro für Ihre Krankenversicherung zahlen. Dieser gesamte Betrag würde direkt von Ihnen getragen werden. Bei einem Gehalt von 2.791,79 Euro in einem Land ohne pauschale Beihilfe, wären es 519,27 Euro, die Sie zur gesetzlichen Krankenversicherung beisteuern müssten.
Das zeigt deutlich ein Risiko der pauschalen Beihilfe auf: Ein Umzug in ein Land ohne diese Unterstützung kann zu erheblichen Krankenversicherungskosten führen. Die pauschale Beihilfe bietet Leistungen, die genau denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Wenn Sie sich in Thüringen als Beamter oder zukünftiger Beamter für eine private Krankenversicherung entscheiden, hängen Ihre Beiträge nicht von Ihrem Gehalt ab. In diesem Kontext sind drei Faktoren entscheidend: Ihr Alter bei Eintritt in die private Krankenversicherung, Ihr Beihilfeanspruch und Ihr aktueller Gesundheitszustand.
Während in Thüringen die pauschale Beihilfe bis zu 50 Prozent berücksichtigt wird, kann Ihr Anspruch auf Beihilfe bei einer privaten Krankenversicherung im Laufe Ihrer Karriere steigen. Ab dem zweiten Kind erhöht sich dieser Anspruch sogar auf 70 Prozent. Dieser erhöhte Satz gilt generell im Ruhestand für Landesbeamte in Thüringen, unabhängig von der Anzahl Ihrer Kinder.
Ein höherer Beihilfeanspruch bedeutet natürlich auch, dass Sie einen geringeren Betrag über eine private Krankenversicherung selbst absichern müssen.
Betrachten wir das Szenario eines 29-jährigen, der seine Karriere als Landesbeamter in Thüringen beginnt:
Bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent besteht die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung für monatlich ab 240 Euro abzuschließen, die die Unterbringung in einem Einzelzimmer und die Behandlung durch einen Privatarzt beinhaltet (vorausgesetzt es liegen keine vorherigen Erkrankungen vor).
Angenommen, dieser Beamte erhält eine A13-Besoldung, wie im vorherigen Beispiel dargestellt, dann müsste er für die gesetzliche Krankenversicherung unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe monatlich 467,40 Euro entrichten. Im Vergleich dazu liegen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bei lediglich 240 Euro monatlich. Dies bedeutet, dass der Beamte durch den Übergang in eine private Krankenversicherung monatlich etwa 227 Euro einsparen könnte und zusätzlich den Vorteil der höheren Servicequalität der privaten Versicherung genießen würde.
Auch bei der A9-Besoldung bleibt die private Krankenversicherung die wirtschaftlich vorteilhaftere Option. Hier liegt der monatliche Beitrag für die pauschale Beihilfe bei 305,70 Euro, was 65 Euro mehr ist als der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Beamte in Thüringen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass allgemeine Beispiele nicht immer die gesamte Bandbreite individueller Situationen abdecken können. Aber diese Beispielszenarien verdeutlichen, dass private Krankenversicherungen oft günstigere Monatsprämien anbieten können, auch wenn die pauschale Beihilfe als Option zur Verfügung steht.
Es ist immer ratsam, vor einer endgültigen Entscheidung einen unparteiischen Vergleich der Krankenversicherungsoptionen für Beamte in Thüringen durchführen zu lassen. Dadurch erhalten Sie einen klaren Überblick darüber, welche Option langfristig am besten zu Ihrer Situation passt. Eventuelle „Vorerkrankungen“ können die Versicherungsprämien beeinflussen, und solche Details werden in einem objektiven Krankenversicherungsvergleich berücksichtigt.
Auswahl der PKV in Thüringen
Bei der Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung in Thüringen spielen nicht nur die monatlichen Beiträge eine wichtige Rolle. Es ist ebenso entscheidend, welche Leistungen jeweils inbegriffen sind. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen Leistungskatalog an, der gesetzlich festgelegt ist. Während eines Krankenhausaufenthaltes sind Sie in der Regel in einem Mehrbettzimmer untergebracht und werden von einem Belegarzt behandelt. Was den Zahnersatz angeht, gibt es bei der GKV oft Kürzungen. Auch die Unterstützung für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen durch die gesetzliche Krankenversicherung ist entweder nicht vorhanden oder nur minimal.
Dagegen offerieren private Krankenversicherungen oft ein breiter gefächertes Leistungsangebot. Für eine detaillierte Betrachtung der Unterschiede zwischen den Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung verweise ich Sie auf meinen Blogartikel mit dem Titel „Unterschiede in den Leistungen zwischen GKV und PKV„.
Für privat Versicherte gibt es beispielsweise oft Unterstützung bei der Anschaffung von Brillen und Kontaktlinsen. Ärzte haben die Möglichkeit, nach den Gebührenordnungen für Ärzte abzurechnen, wodurch Privatpatienten bei einigen Fachärzten vorteilhaftere Terminvergaben haben können. Ein weiteres Plus der PKV: Die professionelle Zahnreinigung wird oftmals bis zu zweimal jährlich übernommen. Auch im Bereich Zahnersatz bieten viele Tarife der privaten Krankenversicherung eine umfassendere Deckung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung.