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Pauschale Beihilfe in Thüringen

So funktioniert die pauschale Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter in Thüringen

In diesem ausführlichen Beitrag möchte ich Ihnen eine tiefgehende Einsicht in das Konzept der pauschalen Beihilfe für Beamte aus Thüringen bieten. Insbesondere soll dabei beleuchtet werden, wie sich diese Regelung konkret auf die Wahl der Krankenversicherung für bereits im Dienst stehende Beamte und solche, die sich auf dem Weg zur Verbeamtung befinden, in Thüringen auswirkt.

Neuerungen durch die pauschale Beihilfe in Thüringen: Was gibt es alles zu berücksichtigen?

Durch die seit dem 1. Januar 2020 geltende pauschale Beihilfe (§ 72 Abs. 6 ThürBG) kommen Staatsdiener und diejenigen, die kurz vor ihrer Verbeamtung stehen, in den Genuss, auf Antrag einen finanziellen Zuschuss für ihre Krankenversicherungsbeiträge von ihrem Arbeitgeber – in diesem Fall dem Staat – zu erhalten. Der Zuschuss gilt für die gesetzliche Krankenversicherung ebenso wie für eine private Vollversicherung. Die Wahl ist unwiderruflich; für Beamte auf Widerruf bindet sie nur bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes.

Bis Ende 2019 war es gängige Praxis in Thüringen, dass Beamte, die sich für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse entschieden hatten, die Beitragszahlungen hierfür vollumfänglich selbst stemmen mussten. Infolgedessen wurde die gesetzliche Krankenkasse, vornehmlich wegen der in der Regel hohen Beiträge, oft nicht als eine wirkliche Alternative zur privaten Krankenversicherung angesehen.

Dank der Reform durch die pauschale Beihilfe hat sich diese Situation signifikant geändert. Dennoch wäre es für aktuelle und zukünftige Staatsdiener von enormer Bedeutung, sich ausgiebig mit den Vor- und Nachteilen von gesetzlicher und privater Krankenversicherung auseinanderzusetzen, um eine fundierte und wohlüberlegte Entscheidung treffen zu können.

Welchen Anteil der GKV-Beiträge deckt die pauschale Beihilfe in Thüringen konkret ab?

Die in Thüringen wirksame pauschale Beihilfe kommt Beamten insofern zugute, als sie grundsätzlich die Hälfte der Beiträge zu einer Krankenvollversicherung übernimmt. Eine Obergrenze ergibt sich in der gesetzlichen Krankenkasse aus der Beitragsbemessungsgrenze, die 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat liegt: Beamte zahlen den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag (2026 im Durchschnitt 2,9 Prozent), der Krankenversicherungsbeitrag beträgt damit höchstens rund 982 Euro im Monat (Stand September 2026).

Das impliziert, dass die pauschale Beihilfe bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag höchstens rund 491 Euro im Monat beträgt, also die Hälfte dieses Höchstbeitrags. Bei einer privaten Vollversicherung ist der Zuschuss auf den hälftigen Beitrag im Basistarif begrenzt. Ein weiterer wichtiger Hinweis ist, dass sich die pauschale Beihilfe in Thüringen ausdrücklich nicht an den Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung beteiligt.

Hier ein erläuterndes Beispiel:

Ein Pädagoge in Thüringen in der Besoldungsgruppe A13 erhält in unserem Beispiel angenommene Bruttobezüge von monatlich 4.268,47 Euro. Hier ist, wie man seinen monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe kalkuliert (Beitragssätze Stand 2026):

Von seinem Gehalt, das 4.268,47 Euro beträgt, werden durchschnittlich 16,9 Prozent für den Krankenkassenbeitrag fällig (ermäßigter Beitragssatz ohne Krankengeld von 14,0 Prozent plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent). Das ergibt einen Krankenversicherungsbeitrag von 721,37 Euro im Monat. In diesem Szenario würde der Staat die Hälfte davon, also rund 360,69 Euro, übernehmen. Hinzu kommt der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung, für den gesetzlich versicherte Beamte wegen der Pflegebeihilfe nur den halben Beitragssatz zahlen.

Konkret bedeutet dies: Der Pädagoge würde rund 360,69 Euro für seine gesetzliche Krankenversicherung und zusätzlich den Beitrag zur Pflegepflichtversicherung monatlich selbst aufbringen.

Lassen Sie uns das anhand eines weiteren Beispiels verdeutlichen:

Ein Beamter der Besoldungsgruppe A9 in Thüringen hat in unserem Beispiel angenommene Bruttobezüge von monatlich 2.791,79 Euro. Der volle Krankenversicherungsbeitrag beträgt dann 471,81 Euro. Unter Berücksichtigung der 50-prozentigen pauschalen Beihilfe in Thüringen zahlt er selbst rund 235,91 Euro. Zusätzlich fällt der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung an, der nicht bezuschusst wird.

In Thüringen hängt die Höhe der pauschalen Beihilfe bei gesetzlich Versicherten immer von Ihrem Einkommen ab. Sollte sich Ihr Gehalt erhöhen, steigt dementsprechend auch Ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse (bis zum Höchstbeitrag an der Beitragsbemessungsgrenze, abzüglich der pauschalen Beihilfe). Falls Sie jedoch Ihre Arbeitszeit verringern und dadurch Ihr Gehalt sinkt, werden auch Ihre monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse entsprechend reduziert.

Ein wichtiger Hinweis:

Die pauschale Beihilfe gibt es Stand September 2026 in zehn Ländern: Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (als widerruflicher Zuschuss nur zur GKV) und Mecklenburg-Vorpommern. Der Bund und Bayern haben sie nicht eingeführt, im Saarland ist sie für 2028 zugesagt. Wenn Sie als Beamter aus Thüringen in ein Land wechseln, in dem diese Regelung nicht besteht, müssen Sie den vollen Betrag für die gesetzliche Krankenversicherung selbst tragen.

Ein Wechsel nach Bayern oder zum Bund beispielsweise würde bedeuten, dass, selbst wenn Ihr Gehalt gleich bleibt, Ihre Krankenversicherungsbeiträge erheblich ansteigen würden. Bei einem Monatsgehalt von 4.268,47 Euro müssten Sie beispielsweise 721,37 Euro für Ihre Krankenversicherung zahlen, zuzüglich Pflegeversicherung. Dieser gesamte Betrag würde direkt von Ihnen getragen werden. Bei einem Gehalt von 2.791,79 Euro in einem Land ohne pauschale Beihilfe wären es 471,81 Euro, die Sie zur gesetzlichen Krankenversicherung beisteuern müssten.

Das zeigt deutlich ein Risiko der pauschalen Beihilfe auf: Ein Umzug in ein Land ohne diese Unterstützung kann zu erheblichen Krankenversicherungskosten führen. Die pauschale Beihilfe bietet Leistungen, die genau denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Wenn Sie sich in Thüringen als Beamter oder zukünftiger Beamter für eine private Krankenversicherung entscheiden, hängen Ihre Beiträge nicht von Ihrem Gehalt ab. In diesem Kontext sind drei Faktoren entscheidend: Ihr Alter bei Eintritt in die private Krankenversicherung, Ihr Beihilfeanspruch und Ihr aktueller Gesundheitszustand.

Während in Thüringen die pauschale Beihilfe bis zu 50 Prozent berücksichtigt wird, kann Ihr Anspruch auf Beihilfe bei einer privaten Krankenversicherung im Laufe Ihrer Karriere steigen. Ab dem zweiten Kind erhöht sich dieser Anspruch sogar auf 70 Prozent. Dieser erhöhte Satz gilt generell im Ruhestand für Landesbeamte in Thüringen, unabhängig von der Anzahl Ihrer Kinder.

Ein höherer Beihilfeanspruch bedeutet natürlich auch, dass Sie einen geringeren Betrag über eine private Krankenversicherung selbst absichern müssen.

Betrachten wir das Szenario eines 29-jährigen, der seine Karriere als Landesbeamter in Thüringen beginnt:

Bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent bestand bei Erstellung dieses Beitrags die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung für monatlich ab rund 240 Euro abzuschließen, die die Unterbringung in einem Einzelzimmer und die Behandlung durch einen Privatarzt beinhaltet (vorausgesetzt es liegen keine vorherigen Erkrankungen vor). Die aktuellen Beiträge hängen vom Tarif ab und sind individuell zu ermitteln.

Angenommen, dieser Beamte erhält eine A13-Besoldung, wie im vorherigen Beispiel dargestellt, dann müsste er für die gesetzliche Krankenversicherung unter Berücksichtigung der pauschalen Beihilfe monatlich rund 360,69 Euro plus Pflegeversicherung entrichten. Im Vergleich dazu lag der Beispielbeitrag zur privaten Krankenversicherung bei rund 240 Euro monatlich. Dies bedeutet, dass der Beamte durch den Übergang in eine private Krankenversicherung monatlich einen spürbaren Betrag einsparen könnte und zusätzlich den Vorteil der höheren Servicequalität der privaten Versicherung genießen würde.

Bei der A9-Besoldung liegen die Beiträge dagegen näher beieinander: Hier beträgt der Eigenanteil in der GKV mit pauschaler Beihilfe rund 235,91 Euro plus Pflegeversicherung. Welche Option günstiger ist, hängt dann stark vom konkreten PKV-Tarif, vom Gesundheitszustand und von der Familiensituation ab.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass allgemeine Beispiele nicht immer die gesamte Bandbreite individueller Situationen abdecken können. Aber diese Beispielszenarien verdeutlichen, dass private Krankenversicherungen oft günstigere Monatsprämien anbieten können, auch wenn die pauschale Beihilfe als Option zur Verfügung steht.

Es ist immer ratsam, vor einer endgültigen Entscheidung einen unparteiischen Vergleich der Krankenversicherungsoptionen für Beamte in Thüringen durchführen zu lassen. Dadurch erhalten Sie einen klaren Überblick darüber, welche Option langfristig am besten zu Ihrer Situation passt. Eventuelle „Vorerkrankungen“ können die Versicherungsprämien beeinflussen, und solche Details werden in einem objektiven Krankenversicherungsvergleich berücksichtigt.

Auswahl der PKV in Thüringen

Bei der Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung in Thüringen spielen nicht nur die monatlichen Beiträge eine wichtige Rolle. Es ist ebenso entscheidend, welche Leistungen jeweils inbegriffen sind. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen Leistungskatalog an, der gesetzlich festgelegt ist. Während eines Krankenhausaufenthaltes sind Sie in der Regel in einem Mehrbettzimmer untergebracht und werden vom diensthabenden Krankenhausarzt behandelt. Was den Zahnersatz angeht, gibt es bei der GKV oft Kürzungen. Auch die Unterstützung für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen durch die gesetzliche Krankenversicherung ist entweder nicht vorhanden oder nur minimal.

Dagegen offerieren private Krankenversicherungen oft ein breiter gefächertes Leistungsangebot. Für eine detaillierte Betrachtung der Unterschiede zwischen den Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung verweise ich Sie auf meinen Blogartikel mit dem Titel „Unterschiede in den Leistungen zwischen GKV und PKV“.

Für privat Versicherte gibt es beispielsweise oft Unterstützung bei der Anschaffung von Brillen und Kontaktlinsen. Ärzte haben die Möglichkeit, nach den Gebührenordnungen für Ärzte abzurechnen, wodurch Privatpatienten bei einigen Fachärzten vorteilhaftere Terminvergaben haben können. Ein weiteres Plus der PKV: Die professionelle Zahnreinigung wird oftmals bis zu zweimal jährlich übernommen. Auch im Bereich Zahnersatz bieten viele Tarife der privaten Krankenversicherung eine umfassendere Deckung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung.

In: Beihilfe |

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