PKV für Beamte vs PKV Angestellte – die Unterschiede?

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Die PKV – wichtiges Glied im deutschen Versicherungssystem

PKV für Beamte versus PKV für Angestellte und Selbständige – wo liegen die Unterschiede?
Die Bedingungen und Leistungen in der PKV unterscheiden sich, abhängig von der Berufsgruppe der Versicherten, teilweise sehr stark. Besonders interessant ist dabei der Vergleich zwischen Angestellten und Selbständigen auf der einen Seite und Beamten auf der anderen Seite.

Viele kennen den Begriff „PKV“, aber was steckt wirklich dahinter, und wie funktioniert die PKV für Beamte im Vergleich zur PKV für Angestellte und Selbständige? Dieser Artikel wird Licht ins Dunkel bringen und die wichtigsten Unterschiede sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile der PKV für diese unterschiedlichen Berufsgruppen erläutern.

Die private Krankenversicherung (PKV) stellt, wie den meisten wahrscheinlich bekannt ist, eine der beiden Säulen des deutschen Gesundheitssystems dar, neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Beide Systeme haben ihre spezifischen Vorteile, aber auch ihre Besonderheiten. Während die GKV ein Solidarsystem ist, bei dem die Beitragshöhe in erster Linie vom Einkommen abhängt, orientiert sich die PKV an individuellen Risikofaktoren, wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang.

Die PKV – wichtiges Glied im deutschen Versicherungssystem

In der PKV schließt der Versicherte einen individuellen Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft ab, der ihm einen festgelegten Leistungskatalog zusichert. Die Beiträge in der PKV richten sich nach dem persönlichen Risiko des Versicherten und dem gewählten Leistungsumfang. Daher sind sie für junge, gesunde Menschen oft günstiger als in der GKV, können aber im Alter und bei schlechter Gesundheit deutlich steigen.

Zudem bietet die PKV in der Regel einen umfangreicheren Leistungskatalog als die GKV. Dazu gehören beispielsweise Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder auch umfangreichere Zahnleistungen. Der Versicherte kann oft einzelne Leistungen hinzubuchen oder abwählen und so seinen Versicherungsschutz individuell gestalten.

Doch auch wenn das Prinzip der PKV einfach klingt, so gibt es doch erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen von Versicherten. Die Beitragsbemessung und Leistungserbringung für Angestellte und Selbständige weicht zum Beispiel erheblich von den Bedingungen ab, die für Beamte gelten. In den folgenden Abschnitten werden wir diese Unterschiede näher beleuchten.

Unterschiede in der Finanzierung: Beihilfe für Beamte vs. Arbeitgeberzuschuss für Angestellte

Die finanzielle Beteiligung an der privaten Krankenversicherung ist ein wesentlicher Unterschied zwischen Beamten und Angestellten bzw. Selbständigen. Während Angestellte in der Regel von einem Arbeitgeberzuschuss profitieren, erhalten Beamte eine sogenannte Beihilfe.

Im Falle von Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber in der Regel zur Hälfte an den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung. Die genauen Prozentsätze können variieren, aber im Allgemeinen übernimmt der Arbeitgeber etwa 50 % der Kosten. Selbständige hingegen tragen die gesamten Kosten für ihre private Krankenversicherung selbst.

Beamte und Beamtenanwärter haben allerdings Anspruch auf eine Beihilfe durch ihren Dienstherrn. Im Unterschied zum Arbeitgeberzuschuss handelt es sich hierbei nicht um einen Zuschuss zur Krankenversicherung per se, sondern um eine direkte Beteiligung an den Vorsorge- und Krankheitskosten. Je nach Bundesland und Status des Beamten übernimmt die Beihilfe mindestens 50 % der Kosten. Ab dem zweiten Kind erhöht sich dieser Beihilfeanspruch sogar auf 70 % bei Bundesbeamten und Beamten in vielen Bundesländern. Im Pensionsalter gilt in der Regel ein Beihilfesatz von 70 %, unabhängig von der Kinderzahl.

Es ist gut zu wissen, dass diese Beihilfe nur dann gezahlt wird, wenn Beamte sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Wenn sie sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, gibt es keinen Zuschuss von ihrem Dienstherrn. Dieser Umstand führt häufig dazu, dass Beamte sehr hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse zahlen müssen.

Die Beihilfe bedeutet, dass die PKV für Beamte in der Regel nur Restkosten versichert, das heißt die Kosten, die nicht durch die Beihilfe gedeckt sind. Im Gegensatz dazu müssen Angestellte und Selbständige eine Vollversicherung abschließen, die alle Kosten abdeckt. Dieser Unterschied hat erhebliche Auswirkungen auf die Beitragshöhe und wird im nächsten Abschnitt genauer erläutert.

Einblick in die Tarifstrukturen: Vollversicherung vs. Restkostentarife

Die Unterschiede in der Finanzierung der PKV zwischen Beamten und Angestellten oder Selbständigen spiegeln sich auch in den Tarifstrukturen wider. Während Angestellte und Selbständige in der Regel einen Vollversicherungstarif abschließen, handelt es sich bei der PKV für Beamte in der Regel um sogenannte Restkostentarife.

Im Falle einer Vollversicherung übernimmt die private Krankenversicherung im Grunde alle Kosten für medizinische Leistungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Selbständige und Angestellte müssen daher den gesamten Umfang ihrer medizinischen Kosten absichern, was zu höheren Beiträgen führt. Darüber hinaus kann der Beitrag für Selbständige und Angestellte steigen, wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert oder sie älter werden.

Anders bei Beamten: Sie müssen nur die Restkosten versichern, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt sind. Das heißt, sie benötigen eine Versicherung, die nur einen Teil ihrer Gesundheitskosten abdeckt – 50 % oder in manchen Fällen sogar nur 30 % der Kosten. Daher sind die Beiträge für Beamte in der Regel günstiger als für Angestellte oder Selbständige. Außerdem haben sie den Vorteil, dass sie im Alter nicht mit stark steigenden Beiträgen rechnen müssen, da der Beihilfeanteil konstant bleibt.

Diese Unterschiede in den Tarifstrukturen haben nicht nur Auswirkungen auf die Beitragshöhe, sondern auch auf die Leistungen, die im Versicherungsschutz enthalten sind. Dies wird im nächsten Abschnitt näher erläutert.

Leistungsvergleich: Vorteile der PKV für Beamte

Neben den Unterschieden in der Beitragsstruktur bieten die Tarife der PKV für Beamte auch in Bezug auf die Leistungen einige Vorteile gegenüber den Tarifen für Angestellte und Selbständige.

Ein wesentlicher Vorteil liegt in der Regel in den Leistungen im Bereich der Zahnversorgung. Während die Tarife für Angestellte und Selbständige oft nur 60-90 % der Kosten für Zahnersatz abdecken, bieten viele Tarife für Beamte eine vollständige Kostenübernahme in diesem Bereich. Dies ist ein entscheidender Vorteil, da Zahnbehandlungen oft zu den kostspieligsten medizinischen Leistungen gehören.

Unterschiede bestehen auch in der Höhe der Selbstbeteiligung. In der PKV für Angestellte und Selbständige ist es üblich, dass der Versicherte einen Teil der Kosten selbst trägt. Dies kann sich auf bestimmte Leistungen oder einen festen Prozentsatz der Gesamtkosten beziehen. Bei den Tarifen für Beamte ist eine Selbstbeteiligung hingegen sehr ungewöhnlich. Die meisten Anbieter verzichten komplett darauf, was den finanziellen Aufwand für Beamte im Krankheitsfall weiter reduziert.

Außerdem entfällt für Beamte die Notwendigkeit einer Krankentagegeldversicherung. Im Gegensatz zu Angestellten und Selbständigen erhalten Beamte auch nach einer längeren Krankheitsphase ihr volles Gehalt weiter. Bis zur Dienstunfähigkeit erhalten Beamte 100 % ihrer Bezüge, während Angestellte und Selbständige nach 6 Wochen auf das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung angewiesen sind, das nur einen Teil des bisherigen Einkommens abdeckt.

Diese Vorteile machen die PKV für Beamte zu einer besonders attraktiven Option, die sowohl finanziell als auch in Bezug auf den Leistungsumfang überzeugt. Im abschließenden Fazit werden die wesentlichen Punkte noch einmal zusammengefasst.

Die PKV im Alter: Besonderheiten für Beamte im Vergleich zu Angestellten und Selbständigen

Ein weiterer bedeutsamer Unterschied in der PKV für Beamte im Vergleich zu Angestellten und Selbständigen zeigt sich, wenn man den Blick auf das Alter richtet. Insbesondere im Hinblick auf die Beitragshöhe und die damit verbundenen Kosten im Alter gibt es erhebliche Differenzen.

Bei Angestellten und Selbständigen ist es häufig so, dass die Beiträge zur PKV mit dem Alter steigen. Der Grund dafür ist, dass das Risiko für gesundheitliche Probleme und somit auch für höhere Gesundheitskosten mit zunehmendem Alter steigt. Zudem gibt es bei diesen Versicherungsnehmern oft eine gestaffelte Selbstbeteiligung, die ebenfalls mit dem Alter steigen kann.

Im Kontrast dazu sind Beamte in der glücklichen Lage, dass ihre Beihilfeansprüche auch im Alter konstant bleiben. Das bedeutet, sie müssen auch im Ruhestand nur die Restkosten versichern, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt sind. In den meisten Bundesländern und auf Bundesebene erhöht sich der Beihilfeanspruch im Pensionsalter sogar auf 70 %. Dies bedeutet, dass Beamte nur noch einen PKV-Tarif für die restlichen 30 % abschließen müssen.

Diese Tatsache führt dazu, dass die Beiträge zur PKV für Beamte im Alter oft günstiger sind als für Angestellte und Selbständige. Hinzu kommt, dass die Leistungsvorteile der PKV für Beamte, wie beispielsweise der umfassende Zahnersatz oder die fehlende Selbstbeteiligung, auch im Alter bestehen bleiben. Dadurch können Beamte auch im Alter von einer kostengünstigen und leistungsstarken Krankenversicherung profitieren.

Schlussbemerkungen: Die Wahl der richtigen Krankenversicherung

Die Entscheidung für die richtige Krankenversicherung ist eine hochkomplexe und persönliche Angelegenheit, die auf den individuellen Umständen und Bedürfnissen jedes Einzelnen beruht. Für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare bietet die PKV aufgrund der Beihilferegelung und der darauf abgestimmten Restkostentarife bedeutende Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung.

Einer der Hauptvorteile besteht darin, dass Beamte nur die Restkosten versichern müssen, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt sind. Dies führt in der Regel zu niedrigeren Versicherungsbeiträgen im Vergleich zu Angestellten und Selbständigen, sowohl während der aktiven Dienstzeit als auch im Alter. Darüber hinaus bieten viele PKV-Tarife für Beamte umfangreichere Leistungen, beispielsweise im Bereich der Zahnversorgung, und verzichten oft auf eine Selbstbeteiligung.

Für Angestellte und Selbständige ist die Situation komplizierter, da sie nicht von der Beihilfe profitieren können. Sie müssen daher eine vollständige PKV abschließen, die alle anfallenden Gesundheitskosten abdeckt. Diese kann jedoch in bestimmten Fällen, insbesondere für jüngere Menschen und Personen mit einem höheren Einkommen, dennoch Vorteile bieten.

Die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist eine Entscheidung, die sorgfältig abgewogen werden sollte. Es ist ratsam, die verschiedenen Optionen zu prüfen und ggf. fachkundigen Rat einzuholen. Unabhängig vom Status – Beamter, Angestellter oder Selbständiger – sollte das Hauptziel sein, einen umfassenden und bezahlbaren Versicherungsschutz zu finden, der den persönlichen Bedürfnissen und Lebensumständen entspricht.

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