Referendare private Krankenversicherung
Gute Gründe, warum viele Referendare in die private Krankenversicherung wechseln
Zu Beginn ihres Referendariats wechseln viele Referendare in die private Krankenversicherung. Das hat gute Gründe, denn sie sparen Beiträge und erhalten bessere Leistungen als bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Der finanzielle Vorteil bei der Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse ist das entscheidende Argument für einen Wechsel. Im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung kann der monatliche Beitrag in einer privaten Krankenkasse mehr als 100 Euro günstiger sein.
Private Krankenversicherungen günstiger für Referendare als gesetzliche Krankenkassen
Referendare haben noch kein hohes Einkommen und entscheiden sich daher aufgrund der Einsparmöglichkeiten häufig für eine private Krankenversicherung. Bei der Ermittlung der Beiträge in der privaten Krankenkasse gelten andere Faktoren als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Nicht das Einkommen zählt in der privaten Krankenversicherung, sondern die Beiträge werden auf der Grundlage von Einstiegsalter und Gesundheitszustand ermittelt.
Beamte und Referendare im Beamtenverhältnis genießen einen sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus, der zu günstigeren Beiträgen in der privaten Krankenversicherung führt. Lehramtsreferendare verfügen bereits über einen Beamtenstatus auf Widerruf und profitieren ebenfalls von dieser Regelung. Anders ist es bei Rechtsreferendaren: Sie stehen in den meisten Ländern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, sind gesetzlich pflichtversichert und erhalten keine Beihilfe. Verbeamtet werden sie nur in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, in Sachsen und Thüringen besteht ein Wahlrecht (Stand September 2026).
In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen freiwillig versicherte Referendare im Beamtenverhältnis und Beamte auf Lebenszeit den Beitrag grundsätzlich allein zahlen, weil es keinen Arbeitgeberanteil gibt. Einen Zuschuss erhalten sie nur in den zehn Ländern, die Stand September 2026 eine pauschale Beihilfe anbieten; dort übernimmt der Dienstherr auf Antrag die Hälfte des Beitrags. Beim Bund und etwa in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gibt es keinen Zuschuss. Der Monatsbeitrag für Referendare liegt in der gesetzlichen Krankenversicherung dann häufig bei mehr als 200 Euro.
Finanzielle Vorteile für Referendare in der privaten Krankenversicherung
Referendare im Beamtenverhältnis haben Anspruch auf eine Beihilfe vom Dienstherrn. Ihre volle Wirkung entfaltet sie in Kombination mit der privaten Krankenversicherung; gesetzlich Versicherte erhalten in der Regel nur ergänzende Beihilfe oder, wo es sie gibt, die pauschale Beihilfe. Die Beihilfe ist ein Zuschuss zu den Krankheitskosten und wird mindestens zu 50 Prozent gezahlt. Der restliche Anteil der Krankheitskosten wird durch die private Krankenversicherung gedeckt.
Die Beihilfeverordnung regelt die Höhe der Beihilfe. Je nach Bundesland und Familienstand von Referendaren und Beamten auf Lebenszeit unterscheiden sich die Beihilfesätze. Der Mindestbeihilfesatz liegt bei 50 Prozent, doch kann er für Beamte mit mindestens zwei Kindern auch 70 Prozent betragen.
Zahlt der Dienstherr eine Beihilfe von 50 Prozent, bedeutet das, dass bei Vorsorgeleistungen, Unfall oder Krankheiten 50 Prozent der Kosten mit der Beihilfe abgedeckt sind.
Erhält ein privat krankenversicherter Referendar vom Arzt eine Rechnung über 100 Euro, so werden mit einer Beihilfe von 50 Prozent bereits 50 Euro abgedeckt. Die übrigen 50 Euro werden von der privaten Krankenversicherung übernommen.
Damit Beihilfe und Versicherung lückenlos zusammenpassen, wird in der privaten Krankenversicherung ein spezieller Beamtentarif abgeschlossen, der den Restanteil abdeckt. Für Referendare bieten die privaten Krankenversicherungen Tarife mit vergünstigten Monatsbeiträgen an. Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt von Anbieter, Alter und Gesundheitszustand ab.
Entscheidend für die Beiträge in der privaten Krankenversicherung: Einstiegsalter und Gesundheitszustand
Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen legen die privaten Krankenversicherungen nicht das Einkommen zugrunde, um die Höhe der Beiträge zu berechnen. Die Beiträge für Referendare in der privaten Krankenversicherung werden abhängig vom Einstiegsalter und vom Gesundheitszustand des Versicherten festgelegt. Da die Beiträge umso niedriger sind, je niedriger das Einstiegsalter ist, kann ein späterer Wechsel in eine andere private Krankenversicherung nachteilig sein. Das höhere Einstiegsalter führt zu höheren Beiträgen.
Ein wichtiges Kriterium für die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung ist der Gesundheitszustand. Wechseln Referendare in die private Krankenversicherung, müssen sie Fragen zum Gesundheitszustand beantworten und für die vergangenen Jahre die ärztlich gestellten Diagnosen angeben.
Versicherungsgesellschaften können diese Diagnosen bewerten und Risikozuschläge erheben. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung können sich aufgrund von Vorerkrankungen erhöhen.
Relevant sind bei den Fragen zum Gesundheitszustand nicht nur die Diagnosen, an die man sich selbst erinnert. Es kommt darauf an, dass Vorerkrankungen angegeben werden, die bei den Ärzten registriert sind. Der Antragsteller muss unterschreiben, dass er alle diese Vorerkrankungen angegeben hat.
Referendare, die in die private Krankenversicherung wechseln möchten, sollten sich von ihren Ärzten ihre Krankenakten ausdrucken lassen und die Vorerkrankungen bereits beim Versicherungsvergleich berücksichtigen, um einen günstigen Tarif zu finden.
Entwicklung der Tarife in der privaten Krankenversicherung nach dem Referendariat
Referendare, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, sollten nicht nur auf günstige Tarife für Referendare achten. Da sich der Gesundheitszustand im Laufe der Zeit verschlechtern kann, ist beim Wechsel in eine andere private Krankenversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.
Ein Wechsel ist immer mit höheren Beiträgen verbunden, was auch im höheren Einstiegsalter begründet ist. Daher ist es wichtig, beim Vergleich der privaten Krankenversicherung auch auf die Volltarife zu achten, die für Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit gelten.
Bei vielen Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich die Beiträge bei den Volltarifen stark von denen in den Tarifen für Referendare. Daher kommt es nicht nur auf günstige Beiträge für Referendare, sondern auch auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis in den Volltarifen an.
Die günstigen Konditionen für Referendare gelten während der Referendariatszeit, die je nach Land und Laufbahn in der Regel zwischen einem und zwei Jahren dauert. Die späteren Vollbeiträge gelten ab der Verbeamtung auf Probe dauerhaft. Im Laufe der Zeit können die privaten Krankenversicherungen jedoch Beitragsanpassungen vornehmen.
Solche Beitragsanpassungen können von den Krankenversicherungen nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern sie basieren auf gesetzlichen Grundlagen. Bevor eine Beitragserhöhung erfolgt, muss ein unabhängiger Treuhänder zustimmen.
Vorsicht bei Locktarifen
Beim Vergleich der Tarife für Referendare und der Volltarife sollten Referendare unbedingt aufpassen, nicht auf Locktarife hereinzufallen. Für Referendare werden außerordentlich günstige Tarife angeboten, während die Volltarife für Beamte bei manchen Anbietern deutlich teurer sind.
Es ist wichtig, sich nicht von solchen Tarifen blenden zu lassen, denn bei einer Veränderung des Gesundheitszustandes während des Referendariats ist ein Wechsel des Versicherers in der privaten Krankenversicherung oft kaum noch sinnvoll möglich. Das bedeutet, dass die Versicherten dauerhaft zu viel Geld bezahlen.
Nicht immer erfolgt nach dem Referendariat sofort die Verbeamtung auf Probe. An das Referendariat kann sich auch ein Angestelltenverhältnis oder eine Übergangszeit ohne Beschäftigung anschließen. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, etwa wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird. Viele private Krankenversicherungen bieten dann eine Anwartschaftsversicherung an, die Gesundheitszustand und gegebenenfalls Eintrittsalter sichert, damit bei einer späteren Rückkehr keine hohen Beiträge folgen.
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