Referendare private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung für Referendare

Gute Gründe, warum viele Referendare in die private Krankenversicherung wechseln

Zu Beginn ihres Referendariats wechseln viele Referendare in die private Krankenversicherung. Das hat gute Gründe, denn sie sparen Beiträge und erhalten bessere Leistungen als bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Der finanzielle Vorteil bei der Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse ist das entscheidende Argument für einen Wechsel. Im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung kann der monatliche Beitrag in einer privaten Krankenkasse mehr als 100 Euro günstiger sein.

Private Krankenversicherungen günstiger für Referendare als gesetzliche Krankenkassen

Referendare haben noch kein hohes Einkommen und entscheiden sich daher aufgrund der Einsparmöglichkeiten häufig für eine private Krankenversicherung. Bei der Ermittlung der Beiträge in der privaten Krankenkasse gelten andere Faktoren als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Nicht das Einkommen zählt in der privaten Krankenversicherung, sondern die Beiträge werden auf der Grundlage von Einstiegsalter und Gesundheitszustand ermittelt.

Beamte und Referendare genießen einen sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus, der zu günstigeren Beiträgen in der privaten Krankenversicherung führt. Lehramtsreferendare verfügen bereits über einen Beamtenstatus auf Widerruf und profitieren ebenfalls von dieser Regelung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Versicherte immer den Gesamtbeitrag zahlen, was auch für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Referendare und Beamte auf Lebenszeit gilt. Von ihrem Dienstherrn erhalten freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte keine Zuschüsse. Der Monatsbeitrag für Referendare liegt in der gesetzlichen Krankenversicherung meistens bei mehr als 200 Euro.

Finanzielle Vorteile für Referendare in der privaten Krankenversicherung

Wechseln Referendare in die private Krankenversicherung, haben sie Anspruch auf eine Beihilfe vom Dienstherrn. Dieser Anspruch besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Die Beihilfe ist ein Zuschuss zu den Krankheitskosten und wird mindestens zu 50 Prozent gezahlt. Der restliche Anteil der Krankheitskosten wird durch die private Krankenversicherung gedeckt.

Die Beihilfeverordnung regelt die Höhe der Beihilfe. Je nach Bundesland und Familienstand von Referendaren und Beamten auf Lebenszeit unterscheiden sich die Beihilfesätze. Der Mindestbeihilfesatz liegt bei 50 Prozent, doch kann er für Beamte mit mindestens zwei Kinder auch 70 Prozent betragen.

Zahlt der Dienstherr eine Beihilfe von 50 Prozent, bedeutet das, dass bei Vorsorgeleistungen, Unfall oder Krankheiten 50 Prozent der Kosten mit der Beihilfe abgedeckt sind.

Erhält ein privat krankenversicherter Referendar vom Arzt eine Rechnung über 100 Euro, so werden mit einer Beihilfe von 50 Prozent bereits 50 Euro abgedeckt. Die übrigen 50 Euro werden von der privaten Krankenversicherung übernommen.

Damit eine Beihilfe gewährt werden kann, muss in der privaten Krankenversicherung ein spezieller Beamtentarif abgeschlossen werden. Für Referendare bieten die privaten Krankenversicherungen Tarife mit vergünstigten Monatsbeiträgen an. Die durchschnittlichen monatlichen Beiträge liegen zwischen 65 und 85 Euro.

Entscheidend für die Beiträge in der privaten Krankenversicherung: Einstiegsalter und Gesundheitszustand

Anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen legen die privaten Krankenversicherungen nicht das Einkommen zugrunde, um die Höhe der Beiträge zu berechnen. Die Beiträge für Referendare in der privaten Krankenversicherung werden abhängig vom Einstiegsalter und vom Gesundheitszustand des Versicherten festgelegt. Da die Beiträge umso niedriger sind, je niedriger das Einstiegsalter ist, kann ein späterer Wechsel in eine andere private Krankenversicherung nachteilig sein. Das höhere Einstiegsalter führt zu höheren Beiträgen.

Ein wichtiges Kriterium für die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung ist der Gesundheitszustand. Wechseln Referendare in die private Krankenversicherung, müssen sie Fragen zum Gesundheitszustand beantworten und für die vergangenen Jahre die ärztlich gestellten Diagnosen angeben.

Versicherungsgesellschaften können diese Diagnosen bewerten und Risikozuschläge erheben. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung können sich aufgrund von Vorerkrankungen erhöhen.

Relevant sind bei den Fragen zum Gesundheitszustand nicht die bekannten ärztlichen Diagnosen. Es kommt darauf an, dass Vorerkrankungen angegeben werden, die bei den Ärzten registriert sind. Der Antragsteller muss unterschreiben, dass er alle diese Vorerkrankungen angegeben hat. 

Referendare, die in die private Krankenversicherung wechseln möchten, sollten sich von ihren Ärzten ihre Krankenakten ausdrucken lassen und die Vorerkrankungen bereits beim Versicherungsvergleich berücksichtigen, um einen günstigen Tarif zu finden.

Entwicklung der Tarife in der privaten Krankenversicherung nach dem Referendariat

Referendare, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, sollten nicht nur auf günstige Tarife für Referendare achten. Da sich der Gesundheitszustand im Laufe der Zeit verschlechtern kann, ist beim Wechsel in eine andere private Krankenversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.

Ein Wechsel ist immer mit höheren Beiträgen verbunden, was auch im höheren Einstiegsalter begründet ist. Daher ist es wichtig, beim Vergleich der privaten Krankenversicherung auch auf die Volltarife zu achten, die für Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit gelten.

Bei vielen Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich die Beiträge bei den Volltarifen stark von denen in den Tarifen für Referendare. Daher kommt es nicht nur auf günstige Beiträge für Referendare, sondern auch auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis in den Volltarifen an.

Die günstigen Konditionen für Referendare gelten während der Referendariatszeit, die sich über 18 bis 24 Monate erstreckt. Die späteren Vollbeiträge gelten ab der Verbeamtung auf Probe dauerhaft. Im Laufe der Zeit können die privaten Krankenversicherungen jedoch Beitragsanpassungen vornehmen.

Solche Beitragsanpassungen können von den Krankenversicherungen nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern sie basieren auf gesetzlichen Grundlagen. Bevor eine Beitragserhöhung erfolgt, ist eine Prüfung durch eine unabhängige Institution forderlich.

Vorsicht bei Locktarifen

Beim Vergleich der Tarife für Referendare und der Volltarife sollten Referendare unbedingt aufpassen, nicht auf Locktarife hereinzufallen. Für Referendare werden außerordentlich günstige Tarife angeboten, während die Volltarife für Beamte deutlich überteuert sind.

Es ist wichtig, sich nicht von solchen Tarifen blenden zu lassen, denn bei einer Veränderung des Gesundheitszustandes während des Referendariats ist ein Wechsel des Versicherers in der privaten Krankenversicherung nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass die Versicherten dauerhaft zu viel Geld bezahlen.

Nicht immer erfolgt nach dem Referendariat sofort die Verbeamtung auf Probe. An das Referendariat kann sich auch ein Angestelltenverhältnis oder eine Übergangszeit ohne Beschäftigung anschließen. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich. Viele private Krankenversicherungen bieten die Möglichkeit, die bisherigen Beiträge einzufrieren, damit keine hohen Beiträge folgen.

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