In der Krankenversicherung für Beamte den Risikozuschlag beachten

Welche Versicherungen benötigen Beamte in Deutschland

In der Krankenversicherung für Beamte ist der Risikozuschlag von Bedeutung, anders als in der gesetzlichen Krankenkasse. Er wirkt sich auf die Höhe der Prämien aus.

Das monatliche Einkommen (Besoldung) spielt anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung bei der privaten Krankenversicherung nur eine untergeordnete Rolle. Wichtige Faktoren für die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind der Gesundheitszustand, der Beihilfeanspruch und das Einstiegsalter.

Vorerkrankungen können sich negativ auf den monatlichen Beitrag auswirken und dazu führen, dass die Beiträge deutlich über dem eigentlichen Tarifbeitrag liegen.

Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht in der privaten Krankenversicherung?

Beamte und Beamtenanwärter profitieren zumeist von niedrigeren monatlichen Beiträgen und besseren Leistungen in der privaten Krankenversicherung, verglichen mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Allerdings werden Vorerkrankungen im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht bewertet. Aufgrund solcher Vorerkrankungen können die privaten Krankenversicherungen Risikozuschläge erheben, bei denen es sich um Beiträge handelt, die zusätzlich zu den normalen Tarifbeiträgen anfallen.

Die einzelnen Versicherer bewerten solche Vorerkrankungen unterschiedlich. Die Risikozuschläge können sich abhängig vom Versicherer und von der Art der Vorerkrankung unterscheiden.

Warum in der Krankenversicherung für Beamte Risikozuschläge zu hohen Beiträgen führen können

Risikozuschläge können die monatlichen Beiträge in der privaten Krankenversicherung für Beamte stark in die Höhe treiben. Bereits vor der Wahl einer privaten Krankenversicherung sollten sich Beamte darüber informieren, wie sich Vorerkrankungen auf den Risikozuschlag auswirken können.

Im Antrag auf eine Krankenversicherung stellt jede PKV zahlreiche Fragen zum Gesundheitszustand und zu bestehenden Vorerkrankungen. Die wichtigsten Fragen müssen Antragsteller zu

  • chronischen Erkrankungen
  • ambulanten Diagnosen und Behandlungen in den letzten drei Jahren
  • psychotherapeutischen Behandlungen in den letzten drei bis zehn Jahren, abhängig von der PKV
  • stationären Behandlungen in den letzten fünf Jahren
    beantworten.

Die meisten privaten Krankenversicherungen fragen auch nach beabsichtigten Behandlungen oder Operationen. Auch zum Zustand der Zähne müssen verschiedene Fragen beantwortet werden.

Weiterhin können die privaten Krankenkassen körperliche Fehlstellungen, HIV-Infektionen oder Abhängigkeiten abfragen.

Die Fragen zum Gesundheitszustand können sich abhängig von der Krankenkasse deutlich unterscheiden. Wer einen Antrag auf eine private Krankenversicherung stellt, sollte sich nur auf die genannten Zeiträume fokussieren.

Ein Versicherungsexperte kann hinzugezogen werden, um einzuschätzen, wie sich Vorerkrankungen auf den Risikozuschlag auswirken.

Risikozustand abhängig von der Diagnose in den ärztlichen Akten

Die Fragen zum Gesundheitszustand im Antrag auf eine private Krankenversicherung müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Bei den Fragen zu den Vorerkrankungen geht es nicht um die Vorerkrankungen, die dem Antragsteller bekannt sind. Viel wichtiger sind die Diagnosen aus den ärztlichen Akten.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, sieht nicht, welche Diagnose der Arzt tatsächlich nach Abschluss der Behandlung in der Krankenakte hinterlegt hat. Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Antragsteller daher beim Arzt einen Ausdruck ihrer Krankenakten anfordern.

Mit ihrer Unterschrift im Antrag bestätigen die Antragsteller, dass sie alle Angaben entsprechend der ärztlichen Akten gemacht haben.

Prüfung der Angaben in der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann die Krankenkasse während der Vertragslaufzeit prüfen, ob der Versicherte die Angaben wahrheitsgemäß gemacht hat.

Treten während der Mitgliedschaft in der Krankenkasse bestimmte Erkrankungen auf, kann die Versicherungsgesellschaft beim Arzt nachfragen, ob eine entsprechende Diagnose bereits vor dem Versicherungsabschluss bekannt war.

Lag die Diagnose bei der Antragstellung schon vor und wurde die entsprechende Angabe nicht gemacht, hat die Versicherungsgesellschaft aufgrund einer vertraglichen Anzeigepflichtverletzung ein Kündigungsrecht. Dem Versicherten kann die Mitgliedschaft gekündigt werden.

Vorerkrankungen bereits beim Vergleich der privaten Krankenversicherungen berücksichtigen

Bereits vor der Antragstellung bei einer privaten Krankenversicherung sollten Sie sich über Ihre gesundheitlichen Diagnosen informieren. Erstellen Sie eine Liste über ärztliche Diagnosen und vergleichen Sie die verschiedenen privaten Krankenversicherungen.

Achten Sie darauf, welche Risikozuschläge bei den einzelnen Versicherern für die jeweiligen Vorerkrankungen erhoben werden.

So können Sie sich bereits vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung informieren, mit welchen Beiträgen Sie aufgrund der Risikozuschläge tatsächlich rechnen müssen.

Fazit:

In der Krankenversicherung für Beamte ist der Risikozuschlag aufgrund von Vorerkrankungen ein wichtiges Thema. Sie können zu einer deutlichen Erhöhung der monatlichen Beiträge gegenüber den regulären tariflichen Beiträgen führen.

Bereits im Vorfeld sollten Sie sich informieren, wie in der Krankenversicherung für Beamte der Risikozuschlag aufgrund von Vorerkrankungen ausfällt. Vergleichen Sie die Risikozuschläge, die sich bei den einzelnen Versicherern unterscheiden und abhängig von den Vorerkrankungen unterschiedlich ausfallen.

Es ist wichtig, dass Sie die Fragen zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantworten. Die Krankenversicherung hat das Recht, bei einer Erkrankung während der Versicherungszeit beim Arzt nachzufragen, ob bereits vor dem Versicherungsabschluss eine diesbezügliche Diagnose vorlag.

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