Diese Versicherungen sollten Beamte und Anwärter unbedingt abschließen
Durch den Beamtenstatus wiegen sich viele Beamte in Sicherheit. Festes Gehalt, hoher Kündigungsschutz und die Garantie auf eine ausreichend hohe Pension lassen Angestellte im öffentlichen Dienst die Risiken durch steigendes Alter, Krankheit oder Unfälle leicht vergessen.
Dabei sind Beamte und Menschen, die eine Beamtenlaufbahn anstreben, den gleichen Gefahren des alltäglichen Lebens ausgesetzt, wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Körperliche Erkrankungen, Burn-out, Depressionen und schwerwiegende Unfälle machen vor Beamten ebenso wenig halt wie vor Arbeitnehmern in der freien Marktwirtschaft.
Daher sind Beamte gut beraten, mindestens folgende Versicherungen abzuschließen, um sich finanzielle optimal abzusichern und Versicherungslücken nachhaltig zu schließen.
Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung schützt vor Missgeschicken und den Folgen unachtsamer Momente im Privatleben. Doch kommt es während der Dienstzeit zu einer Panne, sind Beamte nicht automatisch durch den Dienstherrn abgesichert.
Grobe Fahrlässigkeit und Zufälle sorgen regelmäßig dafür, dass der Dienstherr die Schadensersatzansprüche von Klägern an den verantwortlichen Mitarbeiter weiterreicht und sich sprichwörtlich aus der Affäre zieht. Die Privathaftpflicht des Beamten greift in solchen Fällen nicht, da es sich der Schadensersatzanspruch auf eine Situation während der offiziellen Dienstzeit bezieht.
Erst der zusätzliche Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung schützt ausreichend vor den finanziellen Folgen grober Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit im Rahmen der Arbeit im öffentlichen Dienst.
Dienstunfähigkeitsversicherung für den Fall von Krankheit oder schweren Unfällen
Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung dient der finanziellen Absicherung von Beamten und Anwärtern im Krankheitsfall. Das Ruhegehalt eines Beamten fällt zumeist wesentlich geringer aus als das ursprüngliche Gehalt.
Diese monatlichen Einbußen nach Feststellung einer bestehenden Dienstunfähigkeit lassen sich optimal durch eine angemessene Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. Sie greift immer dann, wenn ein Beamter seinen Dienst auf unabsehbare Zeit nicht mehr ausüben kann.
Was viele Beamte nicht wissen: Erst nach fünf Jahren Dienst haben sie Anspruch auf die Auszahlung einer Dienstunfähigkeitsrente. Besonders Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf haben keinen Anspruch auf diese Form der Einkommenssicherung und sehen sich häufig in ihrer Existenz bedroht, sobald der Ernstfall eintritt.
Zusätzliche Altersvorsorge
Auch wenn die Pension eines Beamten höher ausfällt als die Rente eines normalen Arbeitnehmers, ist mit Einbußen zu rechnen. Die Pension ist geringer als das sonst übliche Gehalt eines Beamten. Diese Lücke lässt sich durch private Altersvorsorge schließen. Dabei sollten Beamte darauf achten, in Finanzprodukte zu investieren, die sich ihren individuellen Lebensumständen anpassen.
Eine gesunde Mischung aus Risiko und Rendite, der Nutzung steuerlicher Vorteile und Sicherheitsmechanismen zum Schutz des Kapitals gewährleisten die Abdeckung von Versorgungslücken im Alter.
Krankenversicherung
Für Beamte gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sie sind Heilfürsorge-berechtigt oder besitzen ein Recht auf Beihilfe. Die Beihilfe übernimmt 50 % der Kosten im Krankheitsfall. Die andere Hälfte muss der Beamte eigenständig versichern. Ist der Beamte Teil der Heilfürsorge, ist er bereits krankenversichert. Er muss sich nur in der Zeit seiner Anwartschaft um eine private Krankenversicherung bemühen.
Ob ein Beamter Heilfürsorge-berechtigt ist oder ein Recht auf Beihilfe hat, hängt vom Bundesland und Dienstherren ab. In beiden Fällen muss er sich zusätzlich um eine private Pflegeversicherung bemühen, da diese von keinem der beiden Träger übernommen wird.
Sie lesen: „Ratgeber – Versicherungen für Beamte“