Versicherungsbeiträge private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Beamte Versicherungsbeitraege

Versicherungsbeiträge zur privaten Krankenversicherung für Beamte berechnen

Eine private Krankenversicherung ist für Beamte kein Muss, doch bietet sie deutliche Vorteile gegenüber der freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Beamte profitieren meistens von niedrigen Beiträgen, die jedoch von anderen Faktoren abhängen als in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung (PKV) sind umfangreicher als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Die wichtigsten Kriterien für die Berechnung der Beiträge in der PKV sind das Einstiegsalter und der Gesundheitszustand des Versicherten.

Beihilfesatz berücksichtigen bei der Berechnung der Beiträge

Neben dem Einstiegsalter und dem Gesundheitszustand des Versicherten wirkt sich der Beihilfesatz auf die Höhe der Beiträge zur privaten Krankenversicherung und den enthaltenen Versicherungsschutz aus. Abhängig vom Familienstand des Beamten, von der Zahl der Kinder und vom Bundesland unterscheidet sich der Beihilfesatz für Beamte.

Ledige oder verheiratete Beamte, die nicht mehr als ein Kind haben, können mit einem Beihilfesatz von 50 Prozent rechnen. Die Beihilfe erhalten Beamte von ihrem Dienstherrn. Im Krankheitsfall erstattet der Dienstherr dem Beamten in der Höhe des Beihilfesatzes die Krankheitskosten. Die Differenz wird über die private Krankenversicherung gedeckt.

Erhält ein Beamter im Krankheitsfall von seinem Dienstherrn 50 Prozent Beihilfe, so müssen die restlichen 50 Prozent der Krankheitskosten von der privaten Krankenversicherung getragen werden. Beamte erhalten nur dann eine Beihilfe, wenn sie in einer privaten Krankenversicherung versichert sind.

Beamte, die sich für die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse entscheiden, haben keinen Anspruch auf Beihilfe. Es ist daher für Beamte sinnvoll, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden.

Unterschiedliche Höhe der Beihilfe unter bestimmten Bedingungen

Die Beihilfe des Bundes wird in vielen Bundesländern für Beamte ab dem zweiten Kind zu 70 Prozent gewährt.

Beihilfeberechtigt sind auch Ehepartner, die als Freiberufler oder Selbstständige unter den festgelegten Einkommensgrenzen liegen und nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Kinder können sogar eine Beihilfe von 80 Prozent erhalten, wenn sie nicht in den Bundesländern Bremen oder Hessen wohnen.

Hoher Beihilfesatz für Pensionäre

Eine Beihilfe von 70 Prozent wird vom Bund und vielen Bundesländern nicht nur für Beamte mit mindestens zwei Kindern und für beihilfeberechtigte Ehepartner gewährt. Von einer Beihilfe von 70 Prozent profitieren auch die meisten Pensionäre. Die Zahl der Kinder spielt dabei keine Rolle.

Die Finanzierung der privaten Krankenversicherung für Beamte ist daher auch im Alter gesichert. Beamte im Ruhestand müssen sich keine Sorgen um die Beiträge machen, wenn sie in einer privaten Krankenkasse versichert sind.

Anders als bei Selbstständigen oder Angestellten, die in einer privaten Krankenkasse versichert sind, müssen Beamte im Ruhestand keine überhöhten Kosten für die Krankenversicherung befürchten.

Keine Zuschüsse bei Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung

Beamte sind nicht verpflichtet, in der privaten Krankenversicherung versichert zu sein. Die private Krankenversicherung ist jedoch auch schon für Beamtenanwärter oder Lehramtsreferendare möglich. Die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung für Beamte ist freiwillig.

Beamte und Beamtenanwärter haben auch die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings besteht dann kein Anspruch auf einen Zuschuss vom Dienstherrn. Eine Beihilfe wird nicht gewährt.

Beamte als freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen den kompletten Krankenkassenbeitrag allein zahlen.

Das ist vor allem für Beamte in einer hohen Besoldungsstufe mit hohen Kosten verbunden, da in der gesetzlichen Krankenversicherung das Einkommen die Grundlage zur Ermittlung der Beiträge bildet.

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