Versicherungsbeiträge private Krankenversicherung
Versicherungsbeiträge zur privaten Krankenversicherung für Beamte berechnen
Eine private Krankenversicherung ist für Beamte kein Muss, doch bietet sie deutliche Vorteile gegenüber der freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Beamte profitieren meistens von niedrigen Beiträgen, die jedoch von anderen Faktoren abhängen als in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung (PKV) sind umfangreicher als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Die wichtigsten Kriterien für die Berechnung der Beiträge in der PKV sind das Einstiegsalter und der Gesundheitszustand des Versicherten.
Beihilfesatz berücksichtigen bei der Berechnung der Beiträge
Neben dem Einstiegsalter und dem Gesundheitszustand des Versicherten wirkt sich der Beihilfesatz auf die Höhe der Beiträge zur privaten Krankenversicherung und den enthaltenen Versicherungsschutz aus. Abhängig vom Familienstand des Beamten, von der Zahl der Kinder und vom Bundesland unterscheidet sich der Beihilfesatz für Beamte.
Ledige oder verheiratete Beamte, die nicht mehr als ein Kind haben, können beim Bund und in den meisten Ländern mit einem Beihilfesatz von 50 Prozent rechnen. Die Beihilfe erhalten Beamte von ihrem Dienstherrn. Im Krankheitsfall erstattet der Dienstherr dem Beamten in der Höhe des Beihilfesatzes die Krankheitskosten. Die Differenz wird über die private Krankenversicherung gedeckt.
Erhält ein Beamter im Krankheitsfall von seinem Dienstherrn 50 Prozent Beihilfe, so müssen die restlichen 50 Prozent der Krankheitskosten von der privaten Krankenversicherung getragen werden. Voll nutzen können Beamte die Beihilfe nur, wenn sie privat versichert sind.
Beamte, die sich für die freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse entscheiden, erhalten Beihilfe allenfalls ergänzend, etwa zu Leistungen, die die Kasse nicht voll übernimmt. Es ist daher für viele für Beamte sinnvoll, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden.
Unterschiedliche Höhe der Beihilfe unter bestimmten Bedingungen
Beim Bund und in vielen Bundesländern erhalten Beamte ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind eine Beihilfe von 70 Prozent.
Berücksichtigungsfähig sind auch Ehepartner, die als Freiberufler oder Selbstständige unter den festgelegten Einkommensgrenzen liegen (beim Bund Stand September 2026: 22.648 Euro im Jahr) und nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Kinder können sogar eine Beihilfe von 80 Prozent erhalten, sofern der Dienstherr nicht familienbezogen rechnet wie Bremen und Hessen.
Hoher Beihilfesatz für Pensionäre
Eine Beihilfe von 70 Prozent wird vom Bund und vielen Bundesländern nicht nur für Beamte mit mindestens zwei Kindern und für berücksichtigungsfähige Ehepartner gewährt. Von einer Beihilfe von 70 Prozent profitieren auch die meisten Pensionäre. Die Zahl der Kinder spielt dabei keine Rolle.
Die Finanzierung der privaten Krankenversicherung für Beamte wird dadurch auch im Alter erleichtert, denn der Tarif muss nur noch den kleineren Restanteil abdecken.
Anders als Selbstständige oder Angestellte, die in einer privaten Krankenkasse vollversichert sind, müssen Beamte im Ruhestand deshalb meist deutlich geringere Beiträge für die Krankenversicherung tragen. Beitragsanpassungen gibt es aber auch in Beihilfetarifen.
Oft keine Zuschüsse bei Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung
Beamte sind nicht verpflichtet, in der privaten Krankenversicherung versichert zu sein. Die private Krankenversicherung ist jedoch auch schon für Beamtenanwärter oder Lehramtsreferendare möglich. Die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung für Beamte ist freiwillig.
Beamte und Beamtenanwärter haben auch die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Beim Bund, in Bayern und in einigen weiteren Ländern besteht dann kein Anspruch auf einen Zuschuss vom Dienstherrn; Beihilfe gibt es nur ergänzend. Stand September 2026 zahlen jedoch zehn Bundesländer auf Antrag eine pauschale Beihilfe in Höhe der Hälfte des Beitrags.
Beamte als freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ohne pauschale Beihilfe müssen den kompletten Krankenkassenbeitrag allein zahlen.
Das ist vor allem für Beamte in einer hohen Besoldungsstufe mit hohen Kosten verbunden, da in der gesetzlichen Krankenversicherung das Einkommen die Grundlage zur Ermittlung der Beiträge bildet.
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