Beihilfeergänzungstarif für Beamte

Beihilfeergänzungstarif für Beamte

Was bringt ein Beihilfeergänzungstarif für Beamte in der privaten Krankenversicherung?

Ein Beihilfeergänzungstarif ist ein empfehlenswerter Zusatzbaustein innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare. Dieser Tarif hilft, die finanziellen Lücken der Beihilfe zu schließen, indem er zusätzliche Leistungen abdeckt, die von der Beihilfe nicht übernommen werden.

Die Beihilfe deckt in der Regel mindestens 50 Prozent der medizinischen Kosten, je nach Beihilfeverordnung des Bundes oder der Bundesländer kann dieser Satz jedoch auf bis zu 90 Prozent steigen. Die verbleibenden Kosten müssen durch eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Beispielsweise bedeutet ein Beihilfeanspruch von 50 Prozent, dass die restlichen 50 Prozent der Kosten von der PKV übernommen werden müssen.

In der Praxis sieht das so aus: Bei einem Arztbesuch und einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent wird die Rechnung zu gleichen Teilen von der Beihilfe und der PKV bezahlt. Stellt der Arzt beispielsweise eine Rechnung über 60 Euro, übernimmt die Beihilfe 30 Euro und die PKV die anderen 30 Euro.

Jedoch gibt es Bereiche, in denen die Beihilfe die Kostenübernahme kürzt. Statt der erwarteten 50 Prozent können in bestimmten Leistungsbereichen nur 40 Prozent, 30 Prozent oder sogar nur 20 Prozent übernommen werden. Hier kommt der Beihilfeergänzungstarif ins Spiel, indem er diese finanziellen Lücken füllt.

Angenommen, die Beihilfe zahlt in einem bestimmten Bereich nur 40 Prozent anstelle der üblichen 50 Prozent. In diesem Fall würde die PKV zusätzlich zu den 50 Prozent auch die 10 Prozent übernehmen, die von der Beihilfe nicht gedeckt werden. Somit werden 60 Prozent der Kosten von der PKV und die restlichen 40 Prozent von der Beihilfe übernommen. Auf diese Weise vermeiden Sie Eigenanteile und haben eine umfassende finanzielle Absicherung.

Die genauen Inhalte und Leistungen eines Beihilfeergänzungstarifs können je nach Versicherungsanbieter variieren. Es ist daher ratsam, bei Abschluss einer PKV die verschiedenen Angebote und deren Bedingungen sorgfältig zu vergleichen. So stellen Sie sicher, dass alle potenziellen Lücken in Ihrer Absicherung geschlossen werden und Sie im Falle von gekürzten Beihilfeleistungen optimal abgesichert sind.

Durch die Kombination von Beihilfe und Beihilfeergänzungstarif können Beamte, Beamtenanwärter und Referendare sicherstellen, dass sie umfassend und finanziell abgesichert sind, ohne auf bestimmte medizinische Leistungen verzichten zu müssen.

Welche finanziellen Lücken gibt es bei der Beihilfe?

Die Beihilfe bietet Beamten eine finanzielle Unterstützung bei medizinischen Kosten, jedoch gibt es bestimmte Bereiche, in denen die Beihilfe begrenzt ist oder gar keine Leistungen erbringt. Diese finanziellen Lücken können je nach Beihilfeverordnung variieren, aber es gibt einige gängige Bereiche, die häufig betroffen sind.

Ein wichtiger Bereich sind Vorsorgeuntersuchungen, die außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenzen liegen. Diese werden oft nur teilweise oder gar nicht von der Beihilfe übernommen. Ebenso sind Heilmittel wie Physiotherapie oder Ergotherapie nicht immer vollständig abgedeckt.

Auch bei Hilfsmitteln, wie orthopädischen Einlagen oder Rollstühlen, gibt es häufig Höchstgrenzen für die Kostenübernahme. Bei Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen übernimmt die Beihilfe nur begrenzte Beträge, die oft nicht die tatsächlichen Kosten decken.

Ein weiterer bedeutender Bereich sind alternative Heilmethoden. Behandlungen durch Heilpraktiker oder Naturheilverfahren werden meist nur teilweise von der Beihilfe erstattet, wenn überhaupt. Die Abrechnung von Ärzten, Zahnärzten und Heilpraktikern oberhalb der Gebührenordnung kann ebenfalls zu hohen Eigenanteilen führen, da die Beihilfe oft nur bis zu bestimmten Höchstsätzen zahlt.

Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalten sind ein weiterer Punkt, bei dem die Beihilfe nicht immer die vollen Kosten übernimmt. Die Unterbringung in einem Einbettzimmer mit privatärztlicher Behandlung kann zu erheblichen Mehrkosten führen, die von der Beihilfe nicht vollständig gedeckt werden.

Auch Schutzimpfungen für Auslandsreisen sind häufig nicht in den Leistungen der Beihilfe enthalten. Gerade für Beamte, die beruflich ins Ausland reisen, können diese Impfungen jedoch notwendig sein und sollten daher abgesichert werden.

Besonders teuer kann Zahnersatz werden. Die Beihilfe übernimmt hier oft nur einen Teil der Kosten, was zu hohen Eigenanteilen führen kann. Ähnliches gilt für den medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland, der in der Regel nicht von der Beihilfe abgedeckt ist.

Um diese finanziellen Lücken zu schließen, ist es ratsam, über eine ergänzende private Krankenversicherung nachzudenken. Ein Beihilfeergänzungstarif kann hier Abhilfe schaffen, indem er die Bereiche abdeckt, die von der Beihilfe nicht oder nur unzureichend übernommen werden. So kann sichergestellt werden, dass Beamte auch in diesen Bereichen optimal abgesichert sind und keine hohen Eigenanteile tragen müssen.

Worauf sollte man beim Beihilfeergänzungstarif in der privaten Krankenversicherung für Beamte achten?

Der Beihilfeergänzungstarif ist ein wichtiger Bestandteil der privaten Krankenversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare. Dieser Tarif schließt finanzielle Lücken, die durch die Beihilfe entstehen können, und bietet zusätzliche Leistungen, die von der Beihilfe nicht abgedeckt werden. Hier sind einige wichtige Punkte, die bei der Wahl eines Beihilfeergänzungstarifs zu beachten sind:

Heilmittel und Medikamente

Die Leistungen für Heilmittel wie Massagen, Fangopackungen, Krankengymnastik, Physiotherapien, Logo- und Ergotherapien sowie manuelle Therapien können stark variieren. Entscheidend ist, welche Bezugsgröße der jeweilige Krankenversicherungstarif für diese Leistungen vorsieht.

Beispiel:

  • Kostenübernahme der Beihilfe: 30 Euro pro Krankengymnastik-Sitzung
  • Rechnung des Physiotherapeuten: 33 Euro pro Sitzung

Falls der Tarif der PKV sich auf die Höhe der Beihilfeerstattung bezieht, würde die PKV bei einem 50-prozentigen Beihilfeanspruch 15 Euro und die Beihilfe ebenfalls 15 Euro übernehmen. Somit bleiben 3 Euro pro Sitzung, die der Beamte selbst zahlen muss.

Erweiterter Beihilfeergänzungstarif:

  • Die PKV übernimmt 10 Prozent mehr als die Beihilfe, was bedeutet, dass sie 16,50 Euro pro Sitzung zahlt.
  • Der Beihilfeergänzungstarif übernimmt die verbleibenden 1,50 Euro.

In einem weiteren Beispiel könnte der Physiotherapeut 38 Euro pro Sitzung berechnen. Falls dieser Preis ortsüblich ist, zahlt die Beihilfe erneut die Hälfte der maximalen Beihilfeübernahme (15 Euro) und die PKV 19 Euro. Der Beihilfeergänzungstarif deckt dann die restlichen 4 Euro, sodass der Beamte keine zusätzlichen Kosten tragen muss.

Worauf sollte man achten?

Wichtig ist, nach welchen Kriterien der Versicherer Heilmittel abrechnet. Liegt eine maximale Kostenübernahme der Beihilfe vor oder basiert die Erstattung auf einer Liste des Versicherers, sollten Sie vorab prüfen, in welcher Höhe die Kosten getragen werden und dies mit dem Behandler abklären. Bietet der Versicherer eine Leistung über dem Niveau der Beihilfe an, ist eine ergänzende Absicherung durch den Beihilfeergänzungstarif sinnvoll, um mögliche Minderleistungen der Beihilfe auszugleichen.

Hilfsmittel

Die Übernahme von Kosten für medizinische Hilfsmittel variiert je nach Beihilfeverordnung, da es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Summenbegrenzungen gibt. Das betrifft unter anderem medizinische Geräte wie Allergiker-Bettbezüge, Rollstühle oder Hörgeräte. Ein Beispiel aus der Beihilfeverordnung in Nordrhein-Westfalen zeigt, dass die Aufwendungen für ein Komplettset Allergiebettbezüge (Kopfkissen, Oberbett- und Matratzenbezug) bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro für Einzelbetten und 240 Euro für Doppelbetten beihilfefähig sind.

Finanzielle Begrenzungen der Beihilfe

Sollten Ihre Ausgaben für Allergiker-Bettbezüge diesen Höchstbetrag überschreiten, wird die Differenz nicht von der Beihilfe erstattet. Hier kommt der Beihilfeergänzungstarif ins Spiel, der diese Lücke schließen kann. Insofern der Tarif solche Leistungskürzungen abdeckt, übernimmt Ihre private Krankenversicherung die zusätzlichen Kosten. Es ist jedoch wichtig zu prüfen, ob der Beihilfeergänzungstarif selbst Summenbegrenzungen vorsieht.

Geschlossene Hilfsmittelkataloge

Ein weiterer Aspekt ist, dass die Hilfsmittelkataloge in den Beihilfeverordnungen häufig geschlossene Aufzählungen darstellen. Das bedeutet, dass nur die ausdrücklich genannten medizinischen Geräte im vereinbarten Umfang erstattet werden. Benötigen Sie ein anerkanntes Hilfsmittel, das in der Beihilfeverordnung nicht aufgeführt ist, ist es entscheidend, ob Ihr Beihilfeergänzungstarif auch die Kosten für nicht gelistete Hilfsmittel übernimmt.

Wichtige Überlegungen bei der Wahl der PKV

  • Summenbegrenzungen: Achten Sie darauf, ob es finanzielle Begrenzungen in der Beihilfeverordnung gibt und ob Ihr Beihilfeergänzungstarif diese Lücken füllt.
  • Erweiterte Abdeckung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Tarif auch die Kosten für Hilfsmittel übernimmt, die nicht in der Beihilfeverordnung gelistet sind.

Sehhilfen

Beim Kauf von Brillen und Kontaktlinsen können je nach Beihilfeverordnung erhebliche finanzielle Lücken entstehen. Die Unterschiede werden besonders deutlich, wenn man sich die Regelungen der bayrischen Beihilfeverordnung ansieht. Hier werden beispielsweise für Brillengläser bis zu einer Sehschwäche von 6 Dioptrien lediglich 41 Euro pro Glas erstattet. Bei einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent bedeutet dies, dass bayrische Landesbeamte nur 82 Euro für Brillengläser erstattet bekommen.

Beispielrechnung zur Erstattung

Nehmen wir an, Sie kaufen eine Brille für 400 Euro. Bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent würde Ihre private Krankenversicherung 200 Euro übernehmen, während die Beihilfe nur 82 Euro beisteuert. In diesem Fall würden Ihnen insgesamt 282 Euro erstattet, was bedeutet, dass Sie 118 Euro aus eigener Tasche zahlen müssten.

Hier kommt der Beihilfeergänzungstarif ins Spiel. Dieser Tarif kann die Differenz ausgleichen, sodass Sie keine finanziellen Einbußen haben. Wenn der Ergänzungstarif die Lücke komplett schließt, erstattet Ihre PKV Ihnen die fehlenden 118 Euro. Übernimmt der Tarif jedoch nur 30 Euro pro Glas, erhalten Sie lediglich 60 Euro und müssten die restlichen 58 Euro selbst tragen.

Heilpraktiker und Naturheilverfahren

Alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren erfreuen sich wachsender Beliebtheit, doch nicht alle Beihilfeverordnungen decken diese umfassend ab. Oftmals werden die Leistungen reduziert oder es gibt festgelegte Höchstbeträge für die Kostenübernahme. In solchen Fällen kann ein Beihilfeergänzungstarif sinnvoll sein, um finanzielle Lücken zu schließen.

Begrenzte Kostenübernahme durch die Beihilfe

Viele Beihilfeverordnungen bieten nur eingeschränkte Leistungen für alternative Heilmethoden, wie sie beispielsweise im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt sind. Das bedeutet, dass für bestimmte Behandlungen durch Heilpraktiker oder Naturheilverfahren häufig keine oder nur teilweise Kostenübernahmen erfolgen. Wenn Ihre Beihilfeverordnung diese Methoden nicht vollständig abdeckt, bleibt ein erheblicher Teil der Kosten an Ihnen hängen.

Rolle des Beihilfeergänzungstarifs

Der Beihilfeergänzungstarif kann hier Abhilfe schaffen. Dieser Tarif soll die Lücken füllen, die durch die begrenzte Kostenübernahme der Beihilfe entstehen. Wenn Ihre private Krankenversicherung die Kosten für alternative Heilmethoden deckt, sollte der Ergänzungstarif ebenfalls für diese Bereiche eine Erstattung vorsehen. Dies stellt sicher, dass Sie auch bei teuren und speziellen Behandlungsmethoden finanziell abgesichert sind.

Darauf sollten Sie achten

Beim Abschluss einer PKV und eines Beihilfeergänzungstarifs ist es wichtig, genau zu prüfen, welche Leistungen im Bereich der alternativen Heilmedizin abgedeckt sind. Folgende Fragen sollten Sie klären:

  • Welche alternativen Heilmethoden und Naturheilverfahren werden von der Beihilfe übernommen?
  • Gibt es eine Höchstübernahmesumme für diese Behandlungen?
  • Deckt der Beihilfeergänzungstarif die Differenz vollständig ab?

Eine sorgfältige Prüfung der Tarifdetails hilft Ihnen, finanzielle Engpässe zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Behandlungen umfassend abgesichert sind. Es lohnt sich, verschiedene Versicherungsangebote zu vergleichen, um den besten Schutz für alternative Heilmethoden zu finden.

Einbettzimmer im Krankenhaus

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt decken die Beihilfestellen in Deutschland generell nicht die Kosten für ein Einbettzimmer. Die zusätzlichen Kosten müssen daher vollständig durch die private Krankenversicherung getragen werden. Unterschiedliche Versicherer bieten dafür verschiedene Ansätze: Einige inkludieren diese Leistung direkt in den Beihilfeergänzungstarif, während andere sie als separaten Baustein anbieten. Ist die Leistung bereits im Beihilfeergänzungstarif enthalten, führt dies meist zu höheren Beiträgen im Vergleich zu Tarifen ohne diese Zusatzleistung.

Wichtige Überlegungen:

Wenn Sie ein Einbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt absichern möchten, prüfen Sie, ob dies bereits im Beihilfeergänzungstarif enthalten ist. Andernfalls bieten viele Versicherer einen separaten Tarifbaustein an. Falls diese Leistung für Sie unwichtig ist, können Sie durch die Wahl eines Tarifs ohne Einbettzimmer möglicherweise Kosten sparen.

Schutzimpfungen für Auslandsreisen

In der Regel sind Schutzimpfungen für private Auslandsreisen nicht beihilfefähig. Wenn Sie beispielsweise eine Reise nach Afrika planen und eine Malaria-Impfung benötigen, übernimmt die Beihilfe diese Kosten nicht. Hier ist es wichtig, dass der Beihilfeergänzungstarif solche Kosten abdeckt.

Zahnersatz

Bei Zahnersatz werden die Material- und Laborkosten von der Beihilfe oft nur teilweise übernommen, was eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann. Diese Lücke kann durch einen umfassenden Beihilfeergänzungstarif geschlossen werden. Achten Sie dabei auf folgende Punkte:

  • Wird vom ersten Tag an unbegrenzt erstattet?
  • Gibt es Begrenzungen in den ersten Jahren, danach jedoch unbegrenzte Erstattung?
  • Sind lebenslange Begrenzungen im Bedingungswerk vorgesehen?
  • Gibt es weitere Einschränkungen im Bereich des Zahnersatzes?

Darauf sollten Sie achten:

Zahnersatz kann im Alter sehr teuer werden, daher ist eine genaue Prüfung der Erstattungsbedingungen im Beihilfeergänzungstarif wichtig. Sprechen Sie ggf. auch mit Ihrem Zahnarzt, um den Versicherungsschutz optimal abzustimmen.

Rücktransport aus dem Ausland

Falls ein medizinischer Rücktransport aus dem Ausland notwendig wird, übernimmt die Beihilfe die Kosten in der Regel nicht. Daher ist es wichtig, dass der Beihilfeergänzungstarif diese Leistung abdeckt. Falls der Tarif nur den medizinisch notwendigen Rücktransport und nicht den medizinisch sinnvollen Rücktransport versichert, sollten Sie eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Diese können Sie bereits für unter 20 Euro im Jahr erhalten und sie deckt den medizinisch sinnvollen Rücktransport ab.

Kostenübernahme bei ärztlichen und zahnärztlichen Abrechnungen über der Gebührenordnung

Bei der Abrechnung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen orientieren sich private Krankenversicherungen sowie die Beihilfeverordnungen in der Regel an den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ). Die Sätze legen fest, wie hoch die Erstattungen für verschiedene Leistungen maximal sein dürfen. Es gibt jedoch Situationen, in denen Ärzte und Zahnärzte Leistungen über diese Höchstsätze hinaus abrechnen.

Höchstsätze der Gebührenordnung

Die GOÄ und GOZ legen verschiedene Höchstsätze fest:

  • Laborleistungen: bis zum 1,3-fachen Satz
  • Technische Leistungen: bis zum 2,5-fachen Satz
  • Ärztliche Leistungen: bis zum 3,5-fachen Satz

Auch die Beihilfeverordnungen folgen in der Regel diesen Sätzen. Es gibt jedoch Beihilfeverordnungen, insbesondere im zahnmedizinischen Bereich, die unter diesen Sätzen liegen und somit eine niedrigere Erstattung vorsehen.

Abrechnungen über den Höchstsätzen

In der Praxis kann es vorkommen, dass Ärzte und Zahnärzte Leistungen über diesen Höchstsätzen abrechnen. Damit diese höheren Kosten erstattet werden, müssen sowohl der Haupttarif der PKV als auch der Beihilfeergänzungstarif diese zusätzlichen Kosten decken. Nur dann werden die vollständigen Leistungen auch bei höheren Abrechnungen übernommen.

Wichtig ist, dass solche Abrechnungen nicht willkürlich erfolgen dürfen. Ärzte und Zahnärzte müssen Sie vor der Behandlung darüber informieren und Ihre Zustimmung durch eine schriftliche Honorarvereinbarung einholen.

Wichtige Aspekte bei der Tarifwahl

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass auch höhere Abrechnungen erstattet werden, sollten Sie bei der Auswahl Ihrer PKV und des Beihilfeergänzungstarifs auf folgende Punkte achten:

  • Vertragliche Vereinbarung im PKV-Tarif: Der Tarif sollte ausdrücklich festlegen, dass Kosten über den Höchstsätzen der GOÄ und GOZ erstattet werden.
  • Leistung des Beihilfeergänzungstarifs: Der Ergänzungstarif sollte die Differenz zwischen den Erstattungen der Beihilfe und den tatsächlich anfallenden Kosten abdecken.

Ein solcher umfassender Schutz gewährleistet, dass Sie im Falle höherer Abrechnungen nicht auf den zusätzlichen Kosten sitzen bleiben.

Kosten für einen Beihilfeergänzungstarif: Was beeinflusst den Preis?

Die Kosten für einen Beihilfeergänzungstarif variieren stark, abhängig von den vertraglichen Inhalten und dem Leistungsumfang. Grundsätzlich gilt: Je mehr Leistungen in den Tarif integriert sind, desto höher fällt der Beitrag aus.

Ein wesentlicher Faktor für die Preisgestaltung ist die Unterbringung im Einbettzimmer. Viele Versicherer bieten diesen Komfort als Teil des Beihilfeergänzungstarifs an, was die Kosten erhöht. Zudem können auch Leistungen wie die Abdeckung von Kostenkürzungen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt im Tarif enthalten sein, was ebenfalls zu höheren Beiträgen führt.

Für einen 28-jährigen Bundesbeamten mit einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent liegen die monatlichen Beiträge für einen Beihilfeergänzungstarif im Durchschnitt zwischen 9 Euro und 20 Euro. Hierbei ist zu beachten, dass ein günstiger Tarif möglicherweise nicht alle gewünschten Leistungen abdeckt. So könnten Zusatzbausteine wie das Einbettzimmer oder Krankenhaustagegeld separat abgeschlossen werden müssen, was die Gesamtkosten erhöht.

Besonderheiten für Beamtenanwärter

Beamte auf Widerruf, also Beamtenanwärter, profitieren von vergünstigten Konditionen in der privaten Krankenversicherung. Für einen Beamtenanwärter mit denselben Bedingungen wie in unserem obigen Beispiel betragen die Beiträge für einen Beihilfeergänzungstarif im Durchschnitt zwischen 1 Euro und 8 Euro monatlich. Diese reduzierten Beiträge machen den Beihilfeergänzungstarif besonders attraktiv für angehende Beamte.

Darauf sollten Sie achten:

  • Leistungsumfang prüfen: Ein günstiger Tarif mag auf den ersten Blick verlockend sein, doch entscheidend ist, ob er alle gewünschten Leistungen abdeckt. Ein umfassender Tarif könnte höhere Beiträge verlangen, bietet dafür aber auch mehr Sicherheit und Komfort.
  • Zusätzliche Bausteine berücksichtigen: Prüfen Sie, ob wichtige Leistungen wie das Einbettzimmer und Krankenhaustagegeld im Tarif enthalten sind oder ob diese separat abgeschlossen werden müssen. Die Kosten für Zusatzbausteine sollten in Ihre Gesamtkalkulation einfließen.
  • Vergünstigungen für Anwärter nutzen: Beamtenanwärter sollten die vergünstigten Konditionen nutzen und sich über die spezifischen Angebote für ihre Berufsgruppe informieren.

Die Wahl des richtigen Beihilfeergänzungstarifs erfordert also eine sorgfältige Abwägung zwischen Kosten und Leistungen. Ein detaillierter Vergleich der Angebote kann Ihnen helfen, die optimale Absicherung zu finden, die sowohl Ihren finanziellen Möglichkeiten als auch Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht.

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