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Wichtige Versicherungen für Beamte

Welche Versicherungen benötigen Beamte in Deutschland

Versicherungen für Beamte: Diese Versicherungen sind relevant

Beamte stehen in einem besonderen Dienstverhältnis, welches sich in vielerlei Hinsicht von dem eines normalen Arbeitnehmers unterscheidet. Viele haben den Glauben, durch ihren Beamtenstatus automatisch besonders gut und vor allem hinreichend abgesichert zu sein.

Doch in vielen Fällen sieht die Realität anders aus und Beamte müssen ihren Versicherungsschutz in Eigeninitiative erweitern, um in ihrem Berufs- und Privatleben in den wichtigsten Bereichen versichert zu sein.

Im Folgenden wird auf die wichtigsten Versicherungen für Beamte, sowie die jeweils zu beachtenden Dinge beim Versicherungsabschluss eingegangen. Außerdem werden die Unterschiede zum Versicherungs- und Vorsorgeschutz von normalen Arbeitnehmern geklärt.

Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Beamten in puncto Versicherungsschutz und Altersvorsorge

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Beamte, insofern sie zu Beamten auf Lebenszeit erklärt wurden, durchschnittlich deutlich höhere Renten- beziehungsweise Pensionsansprüche haben als Arbeitnehmer. Auch in Sachen Arbeitsschutz und Dienstunfähigkeit sind Beamte meist besser abgesichert und ihnen wird eine höhere Mindestversorgung zuteil.

Doch häufig ruhen sich Beamte auf dieser grundlegenden Tatsache aus und vergessen die für sich selbst geltenden Konditionen in Erfahrung zu bringen. Es wird von überdurchschnittlichen Ansprüchen ausgegangen, ohne dabei zu berücksichtigen, dass es eine Vielzahl von Faktoren gibt, die sich negativ auf die Absicherungshöhe auswirken können.

So werden Beamten im Fall einer bezogenen Elternzeit, Dienstunfähigkeit, Teilzeit oder einem vorzeitigen Ruhestand ebenso die Zahlungen gekürzt wie anderen Arbeitnehmern.

Deshalb ist es wichtig, sich genau über die eigene, ganz individuelle Situation bewusst zu werden und falls nötig, entsprechende Zusatzversicherungen abzuschließen.

Die Absicherung gegen Dienstunfähigkeit

Einen besonders hohen Stellenwert sollte für Beamte die Absicherung gegen eine Dienstunfähigkeit haben.

Diese wird häufig verharmlost, da vor allem Beamte auf Lebenszeit den Eindruck eines vollumfänglichen Versicherungsschutzes haben, ohne genau zu wissen, wie hoch ihre Bezüge im Ernstfall wirklich ausfallen würden. Beamte auf Widerruf beziehungsweise Beamte auf Probe sind dahingehend noch schlechter abgesichert.

In jedem Fall ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte sehr sinnvoll. Nicht vergessen sollte dabei der Abschluss der zusätzlichen Dienstunfähigkeitsklausel werden. Denn dienstunfähig ist nicht gleich berufsunfähig. Man kann als dienstunfähig erklärt und entlassen werden, ohne dass die Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen muss.

Die private Krankenversicherung

Oft wird von einer vollumfänglichen Krankenversicherung durch den Dienstherren ausgegangen. Doch dies entspricht häufig nur zum Teil der Wahrheit. Die Beihilfe des Dienstherrn erstattet nur einen Prozentsatz der beihilfefähigen Krankheitskosten, je nach Dienstherr und Familiensituation meist 50 bis 80 Prozent.

Für einen vollumfänglichen Schutz ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung notwendig. Dieser ist für Beamte besonders attraktiv, da sie nur einen Teil der sonst üblichen Beitragskosten zahlen müssen und trotzdem einen hochwertigen Versicherungsschutz genießen können.

Außerdem genießen angehende Beamte mit Vorerkrankungen das große Privileg der sogenannten Beamtenöffnungsaktion. Sie werden dadurch trotz Vorerkrankung zum Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung befähigt: Wer den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung stellt, wird nicht abgelehnt, und ein Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent begrenzt. Die Öffnungsaktion gilt für den beihilfekonformen Tarif, nicht für Beihilfeergänzungstarife und nicht bei Wahl der pauschalen Beihilfe.

Die Diensthaftpflichtversicherung

Auch Beamte können für im Dienst verursachte Schäden haften: Gegenüber Dritten haftet zwar zunächst der Dienstherr, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er den Beamten aber in Regress nehmen, ebenso bei Schäden am Eigentum des Dienstherrn. Die normale private Haftpflichtversicherung greift hier meist nicht, weshalb der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung absolut empfehlenswert ist, um dienstliche Schäden nicht mit dem eigenen Vermögen bezahlen zu müssen.

Die Rechtsschutzversicherung

Eine solche Versicherung ist nicht für alle Beamten unbedingt relevant. Doch Polizisten, Lehrer und Beamte anderer Berufsgruppen, die eine erhöhte Wahrscheinlichkeit haben, in Rechtsstreits verwickelt zu werden, sollten dringend über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenken. Die in einem Streit vor Gericht entstehenden Kosten können schnell erhebliche Summen ausmachen, die ohne Versicherung vom Privatvermögen bezahlt werden müssen.

Weitere Versicherungen

Natürlich sollten Beamte zusätzlich zu den bereits genannten Versicherungen auch eine Unfallversicherung, eine Hausratversicherung und gegebenenfalls eine Wohngebäudeversicherung abschließen.

Auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, sowie Pflegezusatz- und Zahnzusatzversicherung kann abgewogen werden. Doch bei all diesen Versicherungstypen wird nicht zwischen Angestellten und Beamten unterschieden und die Beitragszahlungen richten sich lediglich nach den festgelegten Vertragskonditionen.

Auch Beamte sollten sich eingehend mit ihrem Versichertenstatus befassen und die Wichtigkeit zusätzlicher privater Versicherungen nicht unterschätzen. Es ist ratsam, sich gleich zu Beginn der Beamtenlaufbahn über die passenden Versicherungen bewusst zu werden und sie abzuschließen. Besonders wichtig sind dabei die Versicherung der Arbeitskraft, der Gesundheit und der Haftung im Dienst.

In: Allgemein |

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