Beamte in Hamburg, Bremen, Berlin, Thüringen und Brandenburg – Beihilfe auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung
In den Bundesländern Hamburg, Berlin, Bremen, Thüringen und Brandenburg haben Beamte die Möglichkeit, einen 50-prozentigen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten, wenn sie dies wünschen. Bereits ab dem 01.08.2018 besteht diese Möglichkeit in Hamburg, während in Bremen, Thüringen und Brandenburg der „Arbeitgeberzuschuss“ für Beamte am 01.01.2020 eingeführt wurde.
Eine wichtige Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Beamten auf die Beihilfe im Zusammenhang mit einer privaten Krankenversicherung verzichten. Aus diesem Grund wird der Zuschuss des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenkasse als „pauschale Beihilfe“ bezeichnet.
Die Frage, ob es sich daher grundsätzlich für Beamte und Beamtenanwärter in diesen Bundesländern lohnt, in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder ob sie den Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung mit Beihilfe bevorzugen sollten, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es ist notwendig, jede Situation individuell zu betrachten, um die richtige Entscheidung zu treffen.
Ein wichtiger Rat vorab:
Die pauschale Beihilfe in der gesetzlichen Krankenkasse gilt derzeit nur in diesen vier Bundesländern. Wenn Sie sich als Landesbeamter in einem dieser Bundesländer für diese Option entscheiden und später in ein anderes Bundesland wechseln, das keine pauschale Beihilfe anbietet, kann dies schwerwiegende finanzielle Folgen haben.
In allen anderen Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe besteht die Regelung, dass gesetzlich versicherte Beamte und Beamtenanwärter den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zahlen müssen. Das bedeutet, dass Sie den GKV-Beitrag von 100 Prozent komplett aus eigener Tasche finanzieren müssen. Nur wenn Sie in eine private Krankenversicherung wechseln, erhalten Sie die Beihilfe.
Ein Landesbeamter mit einem Gehalt von beispielsweise A13 und einer höheren Erfahrungsstufe in Vollzeit müsste in der gesetzlichen Krankenkasse ohne pauschale Beihilfe über 800 Euro pro Monat zahlen. In Hamburg, Bremen, Thüringen und Brandenburg würde der Arbeitgeber durch die pauschale Beihilfe die Hälfte dieses Betrages in unserem Beispiel übernehmen. In allen anderen Bundesländern und als Bundesbeamter müssten Sie den vollen Betrag komplett aus eigener Tasche zahlen.
Wenn Sie in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe wechseln, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Entweder müssen Sie den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse leisten oder Sie entscheiden sich für einen Wechsel in eine private Krankenversicherung. Der dauerhafte Vollbeitrag zur GKV ohne pauschale Beihilfe kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Daher bleibt oft nur der Wechsel in eine private Krankenversicherung als Option.
Allerdings spielt hierbei das Einstiegsalter und der Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle. Wenn zum Zeitpunkt des gewünschten Wechsels in eine PKV bestimmte ärztliche Diagnosen vorliegen, kann es zu hohen Risikozuschlägen oder sogar zur Ablehnung der privaten Krankenversicherung kommen. Das Risiko, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Wechsel in eine PKV nicht mehr möglich ist oder nur zu ungünstigen Konditionen erfolgen kann, besteht definitiv.
Basierend auf diesen Fakten lässt sich folgendes Fazit ziehen: Wenn ein dauerhafter Wechsel in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe (oder zur Bundesbeihilfe) in Betracht gezogen werden muss, sollte dieses Risiko immer in die Überlegungen einbezogen werden. In solchen Fällen empfiehlt es sich oft, sofort in eine private Krankenversicherung zu wechseln, um langfristig auf der sicheren Seite zu sein.
Wenn ein Wechsel des Bundeslandes oder zur Bundesbeihilfe definitiv ausgeschlossen ist, spielen weitere Aspekte bei der Entscheidung zwischen der GKV mit pauschaler Beihilfe und der PKV eine wichtige Rolle:
- Ihre Besoldung und der Beihilfesatz
- Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung und Ihre Zukunftspläne
- Ihr gesundheitlicher Zustand und Ihr Eintrittsalter
- Versicherung für Familienmitglieder
Die Höhe Ihrer Besoldung und Ihr Beihilfesatz als entscheidende Faktoren
Bei einer Vollzeitstelle mit A13-Besoldung beträgt der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse über 800 Euro. Durch die pauschale Beihilfe übernimmt der Dienstherr die Hälfte dieses Betrages. Somit würde die gesetzliche Krankenkasse trotz der pauschalen Beihilfe immer noch über 400 Euro im Monat kosten.
Wenn Sie sich für einen Wechsel in eine private Krankenversicherung entscheiden, können Sie sich bereits ab etwa 300 Euro pro Monat absichern (Beispiel: Beamter oder Beamtin aus Bremen, 32 Jahre alt, ohne Vorerkrankungen, PKV ohne Selbstbeteiligung, mit Einbettzimmer und Privatarzt). Dadurch ergibt sich eine deutliche monatliche Ersparnis.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass in der gesetzlichen Krankenkasse nur ein Mehrbettzimmer mit Belegarzt versichert ist und Leistungen wie Zahnersatz begrenzt sind. Um in diesen Bereichen auf das Niveau der privaten Krankenversicherung zu kommen, müssten Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Diese verursachen neben den Kosten der gesetzlichen Krankenkasse mit pauschaler Beihilfe zusätzliche finanzielle Aufwendungen.
Eine Zusatzversicherung mit Altersrückstellungen für Wahlleistungen im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt) kostet beispielsweise für einen 30-Jährigen mindestens 25 Euro pro Monat. Hinzu kommt eine Zahnzusatzversicherung, die mindestens 15 Euro pro Monat kostet. Dadurch entsteht eine Mehrbelastung von 40 Euro pro Monat. In unserem Beispiel läge die gesetzliche Krankenkasse mit Zusatzversicherung bei etwa 440 Euro monatlich, während die private Krankenversicherung bei 300 Euro im Monat liegt.
Alternativ können Sie natürlich auch eine private Krankenversicherung mit dem Leistungsniveau einer gesetzlichen Krankenkasse im Krankenhaus abschließen. In diesem Fall erhalten Sie bereits ab etwa 230 Euro eine gute PKV im obigen Beispiel.
In unserem Beispiel ergibt ein Wechsel definitiv Sinn, da die pauschale Beihilfe lediglich mit 50 Prozent am Krankenversicherungsbeitrag beteiligt ist. Die Beihilfe erhöht ihren Satz sogar in Hamburg, Thüringen und Brandenburg ab dem zweiten Kind und im Pensionsalter unabhängig von der Anzahl der Kinder auf 70 Prozent. Dadurch müssen Sie bei einer 70-prozentigen Beihilfe nur noch 30 Prozent über eine PKV absichern, was die Beiträge entsprechend günstiger macht.
In Bremen erhalten Sie pro Kind 5 Prozent mehr Beihilfe. Dadurch liegt der Beihilfesatz in Bremen mit zwei Kindern bei 60 Prozent, sodass Sie nur noch 40 Prozent über eine private Krankenversicherung abdecken müssen. Auch hier bleibt die Übernahme der pauschalen Beihilfe bei 50 Prozent bestehen. Ein wichtiger Faktor bei der Bewertung ist natürlich auch, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Da sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse ausschließlich nach Ihrer Besoldung richtet, fällt dieser bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend geringer aus.
Die Frage, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, und Ihre Zukunftsplanung sind ebenfalls wichtige Aspekte
In unserem Beispiel nehmen wir an, dass Sie Ihre A13-Stelle nur Teilzeit (50 Prozent) ausüben und sich für die pauschale Beihilfe entscheiden. Der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse würde in diesem Fall etwa 400 Euro betragen. Durch die pauschale Beihilfe von 50 Prozent würden Sie also einen monatlichen Beitrag von rund 200 Euro für Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlen.
Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung würde sich nicht ändern, da Ihre Besoldung hier keine Rolle spielt. Gemäß unserem Beispiel läge dieser Beitrag bei 300 Euro mit den Wahlleistungen im Krankenhaus. In diesem Fall müssten Sie natürlich auch bei der GKV die Kosten für die Zusatzversicherungen hinzurechnen, um das Leistungsniveau der privaten Krankenversicherung zu erreichen (sonst wäre der Vergleich nicht fair). Rechnet man die etwa 40 Euro für die Zusatzversicherungen hinzu, läge der monatliche Beitrag in der GKV bei 240 Euro. In diesem Fall wäre die private Krankenversicherung monatlich um 35 Euro teurer.
Nehmen wir nun an, Sie arbeiten Teilzeit, weil Sie zwei Kinder haben. In Hamburg, Thüringen und Brandenburg steigt dadurch, wie bereits erwähnt, der Beihilfesatz auf 70 Prozent. Dadurch verringert sich der Beitrag zur PKV. Eine Absicherung mit den Wahlleistungen im Krankenhaus ist jetzt ab 210 Euro pro Monat möglich (in Bremen ab 240 Euro monatlich bei 60 Prozent Beihilfe).
Wenn wir die Zusatzversicherungen berücksichtigen, um den Vergleich fair zu gestalten, sind Sie mit der PKV in Hamburg, Thüringen und Brandenburg günstiger und in Bremen gleichauf. Wenn Sie bei der privaten Krankenversicherung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes auch auf das Zweibettzimmer mit Chefarzt verzichten, wird die PKV natürlich entsprechend günstiger.
Es ist daher wichtig, einen Blick in die Zukunft zu werfen. Wenn Sie dauerhaft wieder Vollzeit arbeiten, wird der finanzielle Vorteil der privaten Krankenversicherung voraussichtlich erneut deutlich größer sein. Daher ist eine langfristige Perspektive bei Ihrer Entscheidung sehr wichtig, um abschätzen zu können, welche Option für Sie die richtige ist.
Bislang haben wir die genauen Leistungen vernachlässigt. Die oben genannten Informationen sollten Ihnen lediglich einen groben finanziellen Überblick verschaffen. Wenn wir tiefer in die Leistungsunterschiede zwischen privater Krankenversicherung und gesetzlicher Krankenkasse eintauchen, sehen wir, dass diese sich nicht nur auf die Wahlleistungen im Krankenhaus und die Vorteile der PKV bei zahnärztlichen Behandlungen beschränken.
Dies sind lediglich zwei wichtige Bereiche. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung erstrecken sich jedoch auf eine Vielzahl weiterer Aspekte. Zum Beispiel können Ärzte Sie nach privatärztlichen Gebührensätzen abrechnen, wodurch Sie bei Fachärzten oft bevorzugt behandelt und schneller Termine erhalten als gesetzlich Krankenversicherte. Zusätzlich werden Leistungen wie Brillen und Kontaktlinsen sowie alternative Heilmethoden von der PKV übernommen.
In Bezug auf die Beitragsentwicklung ist es wichtig zu beachten, dass private Krankenversicherungen oft besser abschneiden als ihr Ruf vermuten lässt. Es ist wichtig, einen Unterschied zu machen zwischen der Entwicklung der privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamte und den Beitragserhöhungen in den Tarifen für Angestellte und Selbstständige. Die Berichte in den Medien über hohe Steigerungen beziehen sich in der Regel auf die Privatversicherungen für Angestellte und Selbstständige. Im Gegensatz dazu zeichnen sich die meisten Beamtentarife durch eine hohe Stabilität der Beiträge aus. Im Vergleich zu den Steigerungen in der gesetzlichen Krankenkasse sind die Beiträge der meisten PKV-Beamtentarife sogar deutlich stabiler.
Um die beste Entscheidung für Ihre persönliche Situation zu treffen, müssen Sie alle relevanten Faktoren berücksichtigen. Dazu gehören Ihre Besoldung, der Beihilfesatz, Ihre Familienkonstellation, Ihre Zukunftspläne, Ihr Gesundheitszustand und Ihre individuellen Präferenzen hinsichtlich der Leistungen. Es ist ratsam, einen individuellen Krankenversicherungsvergleich anzufordern, um die Kosten und Leistungen der verschiedenen Optionen zu analysieren. Nur so können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, die Ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entspricht.
Zusammenfassung in Bezug auf die Besoldung:
Die pauschale Beihilfe kann umso attraktiver sein, je niedriger Ihre Besoldungsgruppe ist. Dennoch ist es entscheidend zu bedenken, dass selbst für niedrige Besoldungsstufen ein Wechsel in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen kann.
Darüber hinaus bieten private Krankenversicherungen zusätzliche Leistungen. Wenn Ihnen die Leistungen wichtiger sind als die finanziellen Kosten für Ihre Gesundheit, kann ein Wechsel in eine PKV auch für niedrigere Besoldungsgruppen eine gute Lösung sein.
Es lässt sich feststellen, dass die pauschale Beihilfe für höhere Besoldungsgruppen (A12 und A13), wie z.B. Professoren, Lehrer, Staatsanwärter, Richter und Regierungsräte, am wenigsten geeignet ist. In solchen Situationen ist oft eine private Krankenversicherung die bessere Wahl. Bei niedrigeren Besoldungen ist es auch wichtig, die zukünftige Entwicklung Ihrer Besoldung zu berücksichtigen. Wenn Ihre Besoldung in den kommenden Jahren steigt, werden sich auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse (pauschale Beihilfe) erhöhen. Bei den Besoldungsgruppen A7 und A8 sollten Sie sich die Frage stellen, ob für Sie der finanzielle Aspekt oder die Leistungen im Krankheitsfall entscheidend sind.
Eine präzise Antwort kann jedoch nur bei einer individuellen Betrachtung gegeben werden. Durch einen unverbindlichen und kostenlosen Vergleich von Krankenversicherungen für Beamte können Sie herausfinden, ob die pauschale Beihilfe oder eine private Krankenversicherung besser für Sie geeignet ist. Sie haben hier die Möglichkeit, Ihren persönlichen Vergleich der Krankenversicherungen anzufordern.
Die Relevanz von Gesundheitszustand und Einstiegsalter für die Beitragshöhe der PKV
Es ist von großer Bedeutung, die Höhe der Beiträge für eine private Krankenversicherung sorgfältig zu betrachten und dabei einige wichtige Aspekte zu beachten. Das Einstiegsalter und der Gesundheitszustand spielen eine entscheidende Rolle bei dieser Betrachtung. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Besoldung keine relevante Rolle bei der Berechnung der PKV-Beiträge spielt. Die individuelle Gesundheitssituation kann den monatlichen Beitrag der privaten Krankenversicherung aufgrund von vorliegenden „Vorerkrankungen“ beeinflussen und erhöhen.
Daher ist es wichtig, neben der pauschalen Beihilfe auch den Gesundheitszustand bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Um von Anfang an einen Überblick über mögliche Risikozuschläge zu erhalten, kann eine anonyme Risikoanfrage bei verschiedenen privaten Krankenversicherungen hilfreich sein. So können die endgültigen Beiträge der privaten Krankenversicherung mit der pauschalen Beihilfe verglichen werden.
Aufgrund der genannten Faktoren ist es entscheidend, einen individuellen Vergleich der Krankenversicherungen durchzuführen. Ein solcher Vergleich berücksichtigt von Anfang an mögliche Risikozuschläge, die bei den privaten Krankenversicherungen anfallen können. Es besteht die Möglichkeit, einen unverbindlichen Vergleich der PKV anzufordern, der speziell auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dadurch erhält man eine fundierte Grundlage für die Entscheidung.
Versicherung auch für die Familie?
Abschließend stellt sich die Frage, ob nur Sie selbst versichert werden müssen oder ob auch weitere Familienmitglieder versichert werden sollen. In der gesetzlichen Krankenkasse besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer kostenfreien Familienversicherung für Kinder, während in der privaten Krankenversicherung immer ein monatlicher Beitrag für Kinder anfällt.
Die durchschnittlichen monatlichen Beiträge für Kinder in der PKV belaufen sich auf etwa 35-45 Euro (mit Ausnahme von Hessen und Bremen). Sofern es rechtlich zulässig ist, können Sie Ihre Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse Ihres Ehepartners mitversichern, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen. Aus finanzieller Sicht ist dies eine sinnvolle Lösung.
Natürlich haben Sie auch die Option, Ihr Kind privat zu versichern (mit Ausnahme von Hessen), was jedoch mit Kosten verbunden ist. In diesem Fall profitiert Ihr Kind jedoch von den Leistungsvorteilen einer privaten Krankenversicherung. Informationen zu den rechtlichen Grundlagen für die Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung finden Sie hier.
Für Ehepartner besteht in der gesetzlichen Krankenkasse immer eine Versicherungspflicht, solange sie einer Beschäftigung oberhalb eines Minijobs nachgehen oder ihr Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung für den Ehepartner besteht jedoch nur, wenn dieser kein eigenes Einkommen hat (oder nur einen Minijob) oder die Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit unterhalb der festgelegten Grenzen der jeweiligen Beihilfe liegen.
Detaillierte Informationen finden Sie in den entsprechenden Beihilfenverordnungen des Bundes oder der Bundesländer. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, bei der zuständigen Beihilfestelle individuell nachzufragen, ob Ihr Ehepartner anspruchsberechtigt ist. Eine Beihilfeberechtigung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass auch eine Absicherung in einer PKV möglich ist (wenn gleichzeitig eine Versicherungspflicht in der GKV besteht, ist dies nicht möglich).
Im Vergleich zur pauschalen Beihilfe in der GKV gibt es in der privaten Krankenversicherung keine kostenfreie Familienversicherung. Allerdings gilt dies auch nicht generell in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Entscheidung zwischen PKV und pauschaler Beihilfe müssen letztendlich alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden. Ein individueller Vergleich ist unerlässlich. Daher ist es ratsam, einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich der Krankenversicherungen anzufordern, bevor Sie eine Entscheidung treffen.