Auslandsreisekrankenversicherung für Beamte

Pflegeversicherung für Beamte

Zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung für Beamte: Ein Muss, oder nicht?

Die meisten privaten Krankenversicherungstarife für Beamte enthalten eine Deckung für Auslandsreisen. Doch trotz dieser Deckung gibt es bestimmte Aspekte und Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen, insbesondere im Hinblick auf den Rücktransport aus dem Ausland und die Beitragsrückerstattung.

Dies führt zu der wichtigen Frage, ob Beamte zusätzlich zu ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) eine Auslandsreisekrankenversicherung benötigen.

Unterscheidung zwischen kurzfristigen und langfristigen Auslandsaufenthalten

Die Frage, ob zusätzlich zur privaten Krankenversicherung (PKV) eine Auslandsreisekrankenversicherung notwendig ist, hängt maßgeblich von der Dauer des Auslandsaufenthaltes ab. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen kurzfristigen und langfristigen Auslandsaufenthalten.

Kurzfristige Auslandsaufenthalte sind in der Regel Urlaubs- oder Geschäftsreisen, die nur wenige Tage oder Wochen dauern. Obwohl die meisten PKV-Tarife für Beamte einen gewissen Schutz für Auslandsreisen bieten, kann dieser Schutz in bestimmten Bereichen, vornehmlich beim Rücktransport aus dem Ausland oder bei im Ausland entstehenden Krankheitskosten, unzureichend sein.

Zudem können solche Kosten die Beitragsrückerstattung der PKV beeinträchtigen. Daher wird für kurzfristige Aufenthalte im Ausland empfohlen, eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

Langfristige Auslandsaufenthalte hingegen sind Aufenthalte, die mehrere Monate bis Jahre dauern, beispielsweise im Rahmen einer Entsendung, eines Studiums oder einer Weltreise. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, den Versicherungsschutz genau zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, da die in der PKV enthaltene Auslandsdeckung oft nicht ausreichend ist.

Hier kann es sinnvoll sein, eine spezielle Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, die einen umfassenden Schutz für die gesamte Dauer des Aufenthaltes bietet.

Bedeutung des Rücktransportes aus dem Ausland

Der Rücktransport aus dem Ausland ist ein zentraler Bestandteil jeder Reisekrankenversicherung und besonders wichtig für Beamte, die sich im Ausland aufhalten. Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport können extrem hoch sein und schnell in den fünfstelligen Bereich gehen. Daher ist es essenziell, dass dieser Aspekt ausreichend in der Versicherung abgedeckt ist.

In den meisten PKV-Beamtentarifen gibt es verschiedene Formulierungen bezüglich des Rücktransportes. Die optimale Absicherung bietet die Klausel „medizinisch sinnvoller Rücktransport“. Diese bedeutet, dass die Kosten für den Rücktransport übernommen werden, auch wenn am Aufenthaltsort im Ausland die Möglichkeit einer Behandlung und gegebenenfalls einer Operation besteht.

Dies ist besonders wichtig, da viele Menschen es vorziehen, in ihrer Heimat behandelt zu werden, wo sie sich wohler fühlen und die medizinische Versorgung kennen und vertrauen. Mit dieser Klausel wird man auf Kosten des Versicherers in die Heimat gebracht, solange dies medizinisch möglich und sinnvoll ist.

Eine andere, weniger empfehlenswerte Formulierung ist der „medizinisch notwendige Rücktransport“. Diese besagt, dass der Rücktransport nur dann erfolgt, wenn eine Behandlung vor Ort nicht möglich ist. Das bedeutet, dass, wenn eine Operation beispielsweise im Ausland durchgeführt werden kann, kein Rücktransport auf Kosten der Versicherung erfolgt. Dies kann dazu führen, dass man wochenlang im Ausland verweilen muss, bis man wieder selbstständig die Rückreise antreten kann.

Falls der bestehende PKV-Tarif keine ausreichende Deckung für den Rücktransport bietet oder gar keinen Rücktransport anbietet, besteht glücklicherweise die Möglichkeit, zusätzlich zur PKV eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Diese deckt in der Regel alle Kosten im Ausland ab, einschließlich des medizinisch sinnvollen Rücktransportes.

Zusätzliche Absicherung durch eine Auslandsreisekrankenversicherung

Obwohl die meisten privaten Krankenversicherungstarife für Beamte einen gewissen Schutz für Auslandsreisen bieten, gibt es einige Bereiche, in denen die Deckung oft unzureichend ist. Insbesondere im Bereich des Rücktransportes aus dem Ausland und bei Krankheitskosten, die im Ausland entstehen, kann dies schädlich für die Beitragsrückerstattung sein.

Daher kann es sinnvoll sein, zusätzlich zur privaten Krankenversicherung (PKV) eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung bietet eine Reihe von Vorteilen. Erstens deckt sie in der Regel alle Kosten im Ausland ab, einschließlich des medizinisch sinnvollen Rücktransportes. Zweitens kann sie einen positiven Einfluss auf die Beitragsrückerstattung der PKV haben. Viele private Krankenversicherungen bieten eine Beitragsrückerstattung an, wenn im Laufe des Jahres nur wenige oder keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Wenn man jedoch im Ausland erkrankt und hohe Kosten entstehen, kann dies die Beitragsrückerstattung erheblich beeinträchtigen. Mit einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung können die Kosten über diese Versicherung abgerechnet werden, sodass der PKV-Tarif leistungsfrei bleibt und die Beitragsrückerstattung nicht beeinträchtigt wird.

Die Kosten für eine Auslandsreisekrankenversicherung sind in der Regel sehr günstig, insbesondere im Vergleich zu den potenziellen Kosten, die bei einem Auslandsaufenthalt entstehen können. Mit nur ca. 10-20 Euro im Jahr (je nach Einstiegsalter) ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für kurzfristige Auslandsreisen sehr preiswert.

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