Checkliste private Krankenversicherung

Krankenversicherung für Referendare

Auf einen Blick: Checkliste zu den Leistungen der privaten Krankenversicherung für Beamte​​

Für Beamte und Beamtenanwärter kann die Auswahl der geeigneten privaten Krankenversicherung (PKV) aufgrund der Vielzahl an angebotenen Tarifen zu einer herausfordernden Aufgabe werden. Diese Tarife weisen merkliche Unterschiede sowohl in Bezug auf die monatlichen Kostenbeiträge als auch hinsichtlich der im Paket enthaltenen Leistungen auf.

Jeder Tarif innerhalb der privaten Krankenversicherung bringt spezifische Vor- und Nachteile mit sich. Um eine fundierte Entscheidung zu treffen und den optimalen Tarif zu identifizieren, der Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht, ist es von wesentlicher Bedeutung, die verschiedenen Angebote eingehend zu analysieren und miteinander zu vergleichen.

Um Ihnen bei dieser wichtigen Aufgabe zu helfen, habe ich eine ausführliche Checkliste zusammengestellt. Diese dient als Orientierungshilfe und enthält entscheidende Kriterien, die bei der Betrachtung und Bewertung der Leistungsspektren verschiedener privater Krankenversicherungen beachtet werden sollten.

Eigenbeteiligung bei Krankheitskosten: Eine Seltenheit in der Beamten-Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung (PKV) für Selbständige und Angestellte hat sich das Prinzip der Selbstbeteiligung weitgehend etabliert. Im Gegensatz dazu ist die Option einer Selbstbeteiligung in den Tarifen für Beamte eher eine Rarität. Nur eine begrenzte Anzahl von Versicherern bietet Beamtentarife an, die überhaupt eine solche Option vorsehen.

Die Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie als Versicherungsnehmer zunächst einen bestimmten Anteil der im Laufe eines Jahres anfallenden Krankheitskosten selbst tragen. Dieser Eigenanteil kann in Form eines festen Betrags oder als prozentualer Anteil der entstandenen Kosten gestaltet sein. Erst nach Erreichen dieses Eigenanteils beginnt die Krankenversicherung, ihre Leistungen zu erbringen.

Trotzdem sind die Tarife mit Selbstbeteiligung im Beamtenbereich nicht sehr verbreitet, und in vielen Fällen stellen sie auch keine echte Alternative zu Tarifen ohne Selbstbeteiligung dar. Aus diesem Grund rate ich Ihnen, sich gegen eine Selbstbeteiligung zu entscheiden. Dies hat den Vorteil, dass Ihre private Krankenversicherung die anfallenden Kosten vollumfänglich ab dem ersten Euro übernimmt. So sind Sie in der Lage, sich voll und ganz auf Ihre Genesung zu konzentrieren, ohne sich um zusätzliche Kostenbelastungen sorgen zu müssen.

Ambulante Versorgung: Die Bedeutung der freien Arztwahl und das Fehlen des Primärarztprinzips

In Bezug auf ambulante Dienstleistungen ist es unerlässlich, bei der Tarifauswahl sicherzustellen, dass Ihnen die volle Freiheit bei der Wahl Ihres Arztes gewährt wird. Einige Tarife könnten Sie dazu verpflichten, zuerst einen Hausarzt oder Allgemeinmediziner zu konsultieren, bevor Sie einen Facharzt aufsuchen dürfen. Dies ist als das sogenannte „Primärarztprinzip“ bekannt.

Das Primärarztprinzip verpflichtet Sie, bei jeglichen gesundheitlichen Problemen zunächst einen Hausarzt oder Allgemeinmediziner zu konsultieren. Die Ausnahme bilden Augen-, Frauen- und Notärzte. Erst nach dem Besuch beim Allgemeinmediziner entscheidet dieser, ob eine Überweisung zu einem Facharzt notwendig ist.

Die große Mehrheit der privaten Krankenversicherungen bietet Ihnen jedoch die volle Flexibilität bei der Arztwahl. Das bedeutet, dass Sie direkt einen Facharzt aufsuchen können, ohne zunächst einen Allgemeinmediziner konsultieren zu müssen. Dieser Vorteil spart Ihnen wertvolle Zeit und vermeidet unnötige Wege.

Daher ist meine Empfehlung an Sie als Beamter oder Beamtenanwärter, einen Tarif ohne Primärarztprinzip zu wählen. So sichern Sie sich die Möglichkeit, unabhängig von vorherigen Arztbesuchen einen Spezialisten aufzusuchen und sich auf die beste verfügbare Versorgung zu konzentrieren.

Arznei- und Verbandsmittel: Die Relevanz der Originalpräparate und fehlender Zuzahlungen

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist das sogenannte Generika-Prinzip maßgeblich. Das bedeutet, dass, sofern es für ein Originalpräparat eine kostengünstigere Alternative mit identischen Wirkstoffen gibt, diese Alternative verschrieben werden muss.

Im Grunde genommen stellt das Generika-Prinzip keinen negativen Aspekt dar, allerdings ist es bei Privatversicherten eher die Ausnahme als die Regel. Dies bedeutet, dass Sie bei jedem Arztbesuch darauf hinweisen müssten, dass Sie als Privatversicherter sind, denn Ärzte gehen oft davon aus, dass ihnen problemlos Originalpräparate verschrieben werden können.

Falls Sie einen Tarif haben, der eine Verpflichtung zur Verwendung von Generika vorschreibt, und Ihnen trotzdem das Originalpräparat verschrieben wird, müssen Sie die Differenz in den Kosten selbst tragen. Daher ist es wichtig, darauf zu achten, dass Ihr Tarif keine solche Anforderung stellt. Nur eine geringe Anzahl von Tarifen für Beamte verlangt in ihren Vertragsbedingungen eine Bindung an Generika.

Darüber hinaus verlangt die Mehrheit der Beamtentarife keine Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, die Rezeptgebühren erheben, sind solche Gebühren bei privaten Krankenversicherungen nicht üblich. Eine geringe, auf das Kalenderjahr begrenzte Zuzahlung für Arzneimittel sollte allerdings kein Ausschlusskriterium bei der Wahl der PKV sein. Wichtig ist jedoch, dass diese Zuzahlung auf einen akzeptablen jährlichen Betrag begrenzt ist, um sicherzustellen, dass Sie auch bei chronischen Krankheiten mit hohen Medikamentenkosten kein finanzielles Risiko eingehen.

Heilbehandlungen: Die Vorteile von Zuzahlungsfreiheit

Wenn es um medizinisch verordnete Therapien wie Massagen, Fango-Packungen, Krankengymnastik, Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie und so weiter geht, sollte Ihr Tarif für die private Krankenversicherung als Beamter idealerweise keine zusätzlichen Zuzahlungen vorsehen.

Rückenschmerzen, als eine der häufigsten gesundheitlichen Beschwerden der Bevölkerung, erfordern oft spezielle Behandlungen wie Massagen oder Physiotherapie. Ebenso kann die Verordnung von Heilbehandlungen nach Sportverletzungen unausweichlich sein. Aus diesem Grund ist es auf lange Sicht besonders vorteilhaft, wenn Ihr Tarif der privaten Krankenversicherung keine zusätzlichen Zuzahlungen für diese Art von Dienstleistungen verlangt. Das entlastet nicht nur Ihr Budget, sondern ermöglicht Ihnen auch, sich ganz auf Ihre Genesung zu konzentrieren, ohne sich Sorgen um zusätzliche Kosten zu machen.

Medizinische Hilfsmittel: Offene Kataloge für umfassenden Schutz

Die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln kann ein entscheidender Aspekt der Gesundheitsversorgung sein. Gerade im Krankheitsfall können medizintechnische Geräte, wie Rollstühle, Prothesen oder Sehimplantate, essenziell, aber auch kostspielig sein. Daher ist es unabdingbar, genau zu prüfen, welche Hilfsmittel Ihr gewählter Tarif der privaten Krankenversicherung (PKV) abdeckt, um Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Ein sogenannter „geschlossener Hilfsmittelkatalog“ listet in den Vertragsbedingungen genau die Hilfsmittel auf, die von der Versicherung abgedeckt sind. Nicht aufgeführte Hilfsmittel sind demnach nicht im Versicherungsschutz enthalten. Dies kann insbesondere bei medizinischem Fortschritt problematisch werden, denn es gibt keine Garantie, ob und wann neu entwickelte und medizinisch anerkannte Hilfsmittel in den geschlossenen Katalog aufgenommen werden.

Daher empfehle ich Ihnen, einen Tarif mit einem offenen Hilfsmittelkatalog zu wählen. Dies garantiert, dass jedes medizinisch anerkannte Hilfsmittel, einschließlich solcher, die durch wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritt entstehen, zu jeder Zeit in Ihrem Versicherungsschutz enthalten ist.

Außerdem sollten Sie besonders auf mögliche Begrenzungen bei der Kostenübernahme für Hilfsmittel achten. Es ist entscheidend zu wissen, ob der Versicherer alle medizinisch notwendigen Kosten vollständig trägt oder ob die Kostenübernahme für bestimmte medizintechnische Geräte begrenzt ist.

Sollten derartige Übernahmebegrenzungen bestehen, empfehle ich Ihnen dringend, genau zu prüfen, welche Hilfsmittel betroffen sind und wie hoch diese Begrenzungen angesetzt sind.

Es ist ratsam, einen Tarif zu vermeiden, der keine vollständige Kostenübernahme für bedeutende und teure medizintechnische Geräte garantiert. Im schlimmsten Fall könnten auf Sie Kosten von mehreren tausend Euro zukommen, von denen nur ein begrenzter Teil von Ihrer PKV übernommen wird. Dies würde bedeuten, dass Sie gezwungen wären, einen Großteil der Kosten für das Hilfsmittel selbst zu tragen – ein Risiko, das es zu vermeiden gilt. Prüfen Sie daher genau, ob es Übernahmebegrenzungen gibt und welche Hilfsmittel davon betroffen sind.

Sehhilfen – Eine bedachte Abwägung der Leistungen

Es ist eine häufige Tendenz unter Beamten, Referendaren und Beamtenanwärtern, sich stark auf die Leistungen für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen zu konzentrieren. Gerade für Menschen, die auf diese Sehhilfen angewiesen sind, scheint das natürlich und vernünftig.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet in diesem Bereich häufig wenig oder gar keine Zuschüsse. Die Möglichkeit, durch die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) höhere Rückerstattungen zu erhalten, erscheint daher besonders attraktiv.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Zahlen in den Versicherungsbedingungen zuweilen irreführend sein können. Die Beträge, die in den Bedingungen angegeben werden, stellen die Gesamtbeträge dar, die von der Versicherung übernommen werden können.

Hier ein Beispiel: Eine Versicherung bietet an, die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen bis zu einem Betrag von 700 Euro zu übernehmen. Wenn Sie einen Beihilfeanspruch von 60 Prozent haben, würden Sie daher 420 Euro erhalten, wenn die Rechnung für Ihre Brille 700 Euro beträgt. Wenn Sie eine Brille für 350 Euro kaufen, werden entsprechend 210 Euro erstattet.

Ein entscheidender Faktor in diesem Bereich ist die Leistung des Beihilfeergänzungstarifs. Dieser gleicht eventuelle Lücken Ihrer Beihilfe innerhalb des versicherten Rahmens durch die private Krankenversicherung aus. Ähnlich wie die GKV zahlen die meisten Bundesländer und der Bund nur einen geringen Betrag für Sehhilfen.

Hier ein Beispiel: Ihre Brille kostet 350 Euro. Bei einem Beihilfeanspruch von 60 Prozent würden normalerweise 210 Euro durch die Beihilfe übernommen. Da die Beihilfe die Leistungen für Sehhilfen jedoch oft begrenzt oder ganz streicht, gehen wir in unserem Beispiel davon aus, dass nur 60 Euro vonseiten des Landes oder Bundes gezahlt werden. Somit verbleibt in unserem Beispiel eine Leistungslücke von 150 Euro. Idealerweise wird diese Lücke nun durch den Beihilfeergänzungstarif Ihrer privaten Krankenversicherung für Beamte geschlossen.

Wenn also ein Anspruch auf Sehhilfen ausschließlich vonseiten der PKV-Leistungen über zum Beispiel 700 Euro besteht, so würden von einer 350 Euro teuren Brille durch die Privatversicherung 210 Euro bezahlt (bei einem Beihilfeanspruch von 60 Prozent). Wenn wir davon ausgehen, dass Ihre Beihilfe 60 Euro zahlt, kommen Sie auf eine Gesamterstattung von 270 Euro (sofern keine Leistung aus dem Beihilfeergänzungstarif gezahlt wird).

Wenn Ihre Krankenversicherung nur eine Leistung von 400 Euro anbietet, aber inklusive des Beihilfeergänzungstarifs, dann würden die vollen 350 Euro geleistet, da die fehlenden 140 Euro durch den Ergänzungstarif erstattet werden.

Die auf den ersten Blick geringere Leistung (Übernahme von nur 400 Euro – aber inklusive Beihilfeergänzungstarif) könnte also zu einer höheren Gesamterstattung führen, als eine Übernahme von 700 Euro ohne einen Leistungsanspruch aus dem Beihilfeergänzungstarif.

Es ist daher sinnvoll, zwei Aspekte genau zu betrachten: Erstens, welchen Anspruch Sie gegenüber Ihrer Beihilfe beim Kauf von Sehhilfen haben (diese Information finden Sie in Ihrer Beihilfeverordnung). Zweitens, achten Sie nicht nur auf die versicherten Leistungen der PKV, sondern insbesondere auch auf die Bedingungen des Beihilfeergänzungstarifs.

Heilpraktikerleistungen – Inbegriffen und oft überlegen in PKV-Tarifen

Die Abdeckung von Heilpraktikerleistungen ist ein Standardmerkmal der meisten Tarife für private Krankenversicherungen (PKV) für Beamte. Auch wenn Sie persönlich der Meinung sein könnten, dass dieser Bereich für Sie von geringer Bedeutung ist, ist es nicht möglich, diese Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu entfernen.

Wenn Ihnen alternative Heilmethoden wichtig sind, bieten private Krankenversicherungen in der Regel einen höheren Leistungsumfang in diesem Bereich als gesetzliche Krankenversicherungen.

Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass es auch in diesem Bereich Unterschiede zwischen den verschiedenen Tarifen gibt. Achten Sie auf mögliche Beschränkungen bei der Erstattung. Sind die Heilpraktikerleistungen pro Versicherungs- oder Kalenderjahr auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt, oder gibt es eine unbegrenzte Deckung?

Wie bei Brillen und Kontaktlinsen sind auch bei den meisten Beihilfeverordnungen Kürzungen bei Leistungen im Bereich alternativer Heilmethoden vorgesehen. Deshalb ist es wichtig, dass der Beihilfeergänzungstarif auch in diesem Bereich einspringt. Sie sollten daher prüfen, ob diese Übernahme von Leistungen garantiert ist und in welchem Umfang der Beihilfeergänzungstarif die Lücke der Beihilfe schließt.

Dieser Aspekt könnte von entscheidender Bedeutung sein, wenn Sie alternative Heilmethoden regelmäßig in Anspruch nehmen oder in Betracht ziehen, dies in Zukunft zu tun. Letztendlich können die feinen Unterschiede in der Deckung von Heilpraktikerleistungen einen erheblichen Einfluss auf Ihre Entscheidung haben, welchen PKV-Tarif Sie wählen.

Ambulante Psychotherapieleistungen – Unbegrenzte Sitzungsanzahl als bevorzugte Option

Wir alle hoffen natürlich, nie auf ambulante Psychotherapieleistungen angewiesen sein zu müssen. Allerdings lässt sich eine solche Notwendigkeit leider nicht vollständig ausschließen.

Da dies ein Bereich ist, der mit hohen Kosten verbunden sein kann, sollten wir die möglichen Unterschiede in den Leistungsangeboten der verschiedenen Versicherer genauer betrachten.

Die jeweiligen Versicherungsgesellschaften haben verschiedene Modelle zur Kostenerstattung für Psychotherapieleistungen im Programm. Diese können grob in die folgenden Kategorien eingeteilt werden:

Vollständige Kostendeckung: Hierbei werden von der ersten bis zur letzten medizinisch notwendigen Sitzung alle Kosten vollständig erstattet. Dies ist natürlich die ideale Leistung.

Begrenzte Kostendeckung (Anzahl der Sitzungen): Setzt der Versicherer ein Limit für die Anzahl der Sitzungen, die innerhalb eines Versicherungs- oder Kalenderjahres erstattet werden? Hier gilt es zu überprüfen, wie viele Sitzungen garantiert erstattet werden.

Gestaffelte Kostendeckung: Verfolgt der Krankenversicherer einen gestaffelten Ansatz zur Kostendeckung? Zahlt der Versicherer für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen während einer Therapie den vollen Betrag und reduziert danach die Leistung prozentual? Bezahlt der Versicherer jedoch trotz dieser Reduzierung garantiert für die gesamte Therapie?

Das Ideal ist natürlich immer eine vollständige Kostendeckung für alle Sitzungen ohne jegliche Abstriche. Bei den beiden anderen Modellen ist eine individuelle Entscheidung erforderlich, welche Art der Absicherung die bessere Option darstellt. Dies hängt stark davon ab, wie viele Sitzungen garantiert übernommen werden und zu welchem Zeitpunkt welche Art von Kostensenkungen einsetzen.

Hier ein Beispiel: Wenn ein Versicherer nur die Übernahme von 30 psychotherapeutischen Sitzungen pro Jahr garantiert, könnte dieses Angebot weniger vorteilhaft sein als das eines Versicherers, der die vollständigen Kosten für 20 Sitzungen übernimmt, ab der 21. Sitzung jedoch nur noch 80 Prozent der Kosten deckt – dafür jedoch ohne eine generelle Begrenzung der Sitzungsanzahl.

Sie sollten eine Versicherung vermeiden, die generell pro Therapie oder Jahr nur eine geringe Anzahl von Sitzungen übernimmt. Ein umfassenderer Schutz kann sich letztlich als wesentlich vorteilhafter erweisen, insbesondere wenn eine langfristige Psychotherapie erforderlich wird.

Ärztliche Gebührenordnungssätze – Vollständige Deckung durch alle Versicherer ist Standard

In der heutigen Zeit ist es Standard, dass private Krankenversicherungen die Kosten für ärztliche Dienstleistungen bis hin zu den Maximalsätzen der Gebührenordnung vollständig decken.

Daher müssen Sie sich in der Regel keine Gedanken über diesen Aspekt machen. Der Höchstsatz liegt bei dem 3,5-fachen des Grundbetrages (für technische Leistungen und Labordienstleistungen ist der Satz geringer).

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ist in der Regel gut darüber informiert, wie er oder sie als Privatpatient abrechnen kann. Daher werden Sie als Patient in der Realität selten mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) konfrontiert. Ausnahmen können auftreten, wenn es beispielsweise zu Fehlern bei der Anwendung der GOÄ durch Ihre Arztpraxis kommt.

In solchen Situationen ist es von großem Vorteil, wenn Sie Ihre private Krankenversicherung für Beamte durch einen Fachberater oder Experten abgeschlossen haben. Ein solcher Profi kann Sie während der gesamten Laufzeit Ihres Versicherungsvertrags unterstützen und Ihnen helfen, jegliche Herausforderungen zu meistern. Dies kann sich besonders dann als wertvoll erweisen, wenn es um komplexe Fragen zur Abrechnung oder zur Auslegung von Versicherungsbedingungen geht.

Ambulante und stationäre Transportkosten – Schlüsselelemente der Versicherungsdeckung

Eines der Kernelemente einer jeden privaten Krankenversicherung ist die Abdeckung von Notarzt- und Rettungswagenkosten. Darüber hinaus sollte die Versicherungspolice auch den Einsatz eines Rettungshubschraubers abdecken.

Doch wie verhält es sich mit der Erstattung von Taxifahrten, die im Zuge einer Krankheit notwendig werden? Die Leistungen für solche ambulanten Transportkosten sind in den Leistungsverzeichnissen privater Krankenversicherer häufig stark begrenzt, ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen. Im Allgemeinen übernehmen Versicherungsgesellschaften in ihren Tarifen die Kosten für solche Fahrten unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn der Versicherte nicht in der Lage ist zu gehen, sich einer Chemo- oder Strahlentherapie unterzieht oder Dialysebehandlungen benötigt.

Sie sollten jedoch nicht davon ausgehen, dass eine Krankenversicherungsgesellschaft die Kosten für Taxifahrten zu Ärzten für sonstige medizinische Bedürfnisse abdeckt, wie zum Beispiel bei einer Erkältung oder einem grippalen Infekt. Die Versicherungsbedingungen sind in der Regel so gestaltet, dass nur solche Fahrten abgedeckt sind, die aus medizinischer Sicht unbedingt erforderlich sind. Eine genaue Kenntnis der in Ihrem Tarif enthaltenen Leistungen ist daher von entscheidender Bedeutung.

Impfschutz – Die Rolle der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Ihren Versicherungsschutz

Die Ständige Impfkommission (STIKO), eine unabhängige Expertenkommission in Deutschland, gibt einmal jährlich aktualisierte Impfempfehlungen heraus. Diese Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden, sollten in jedem Fall Bestandteil Ihres Krankenversicherungsschutzes sein. Es ist daher völlig legitim, dass die Versicherungsbedingungen ausdrücklich auf die Empfehlungen der STIKO verweisen.

Einige Versicherungstarife gehen sogar noch einen Schritt weiter und bieten zusätzlich die Übernahme von Kosten für Impfungen an, die im Zuge eines Auslandsaufenthaltes notwendig werden. Es gibt dabei oft eine Unterscheidung zwischen beruflich und privat veranlassten Auslandsreisen. Sollte für diese erweiterte Impfdeckung ein zusätzlicher Baustein in Ihrer Versicherung notwendig sein, der zusätzliche Kosten verursacht, sollten Sie genau abwägen, ob diese Erweiterung für Sie finanziell sinnvoll ist.

Unter Umständen könnten die Kosten für seltene oder spezielle Impfungen, die nur für bestimmte Reiseziele notwendig sind, die zusätzlichen Versicherungskosten übersteigen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre individuellen Bedürfnisse und Reisepläne berücksichtigen und eine fundierte Entscheidung über die Art und den Umfang des benötigten Versicherungsschutzes treffen.

Stationäre Leistungen – Wählen Sie zwischen Ein- oder Zweibettzimmer und freier Arztwahl

Wenn es um die Absicherung für zukünftige stationäre Krankenhausaufenthalte geht, haben Sie die Möglichkeit, sich für eine bestimmte Versorgungsart zu entscheiden. Die meisten privaten Krankenversicherungen für Beamte bieten Ihnen die Wahl zwischen der gesetzlichen Regelleistung, die ein Mehrbettzimmer mit einem Belegarzt umfasst, und einem Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung.

Natürlich spielt hierbei auch der Beitrag eine Rolle, insbesondere wenn Sie an den zusätzlichen Leistungen interessiert sind. In vielen Krankenhäusern besteht jedoch heutzutage eine deutliche Differenzierung zwischen den verschiedenen Versorgungsstufen. Daher empfehle ich Ihnen, sich für ein Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Versorgung zu entscheiden. Vornehmlich im Falle schwerer Erkrankungen oder Unfälle kann es für Sie von großem Vorteil sein, Zugang zu Spezialisten auch im stationären Bereich zu haben.

Entscheiden Sie sich gegen die Wahlleistungen, entspricht Ihr Versicherungsschutz im stationären Bereich in den meisten privaten Krankenversicherungen dem gesetzlichen Standard. Das bedeutet, dass Sie ein Mehrbettzimmer zugewiesen bekommen und von einem Belegarzt behandelt werden.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre persönlichen Bedürfnisse und Präferenzen bei der Entscheidung berücksichtigen. Denken Sie auch an die möglichen finanziellen Auswirkungen und vergleichen Sie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen sorgfältig, um die bestmögliche Absicherung für Ihren stationären Aufenthalt zu gewährleisten.

Stationäre Psychotherapien – Unbegrenzte Leistung ohne Einschränkungen bei der Klinikwahl

Bei der Absicherung von stationären Psychotherapien ist es äußerst wichtig, auf Nummer sicher zu gehen. Obwohl wir hoffen, dass Sie diese Leistungen nicht benötigen werden, kann ein stationärer Klinikaufenthalt zur psychologischen Behandlung hohe Kosten verursachen.

Daher rate ich Ihnen dringend, bei der Auswahl eines Tarifs für stationäre Psychotherapien keine Kompromisse einzugehen und sicherzustellen, dass es keinerlei Begrenzungen gibt – weder in Bezug auf die Anzahl der erstatteten Tage noch hinsichtlich der Auswahl der psychiatrischen Kliniken.

Idealerweise sollte Ihr Versicherungsschutz eine uneingeschränkte Anzahl von Tagen für die stationäre Psychotherapie abdecken. Dies bedeutet, dass die Versicherung alle notwendigen Tage der Behandlung vollständig übernimmt, ohne eine Begrenzung vorzunehmen. Zudem sollte Ihnen die freie Wahl der Klinik ermöglicht werden, damit Sie die für Sie passende Einrichtung auswählen können.

Durch eine umfassende Absicherung ohne Einschränkungen schützen Sie sich vor finanziellen Belastungen und erhalten gleichzeitig die Flexibilität, die beste Behandlungsumgebung für Ihre Bedürfnisse auszuwählen. Ein bedingungsloser Versicherungsschutz in diesem Bereich gibt Ihnen die Gewissheit, dass Sie im Falle eines stationären Klinikaufenthalts für psychotherapeutische Behandlungen gut abgesichert sind.

Achten Sie daher genau auf die Bedingungen des Versicherungstarifs und stellen Sie sicher, dass darin explizit eine uneingeschränkte Leistung ohne Begrenzungen bei der Anzahl der erstatteten Tage sowie bei der Wahl der Klinik festgelegt ist. Dies gibt Ihnen die notwendige Sicherheit und ermöglicht Ihnen den bestmöglichen Zugang zu qualitativ hochwertiger stationärer psychotherapeutischer Versorgung.

Zahnärztliche Leistungen – Eine umfassende Absicherung für Zahnersatz

Der Bereich der zahnärztlichen Leistungen spielt eine entscheidende Rolle bei der Gesundheitsabsicherung. Insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen weisen hier oft große Lücken auf und lassen Sie bei Zahnersatzmaßnahmen mitunter hohe Eigenanteile tragen. Deshalb ist es wichtig, die Kriterien für eine gute private Krankenversicherung für Beamte in diesem Bereich genau zu betrachten. Zunächst sollten wir den Zahnbereich in drei Kategorien unterteilen:

Zahnbehandlungen: Unter Zahnbehandlungen fallen beispielsweise Vorsorgeleistungen, Wurzelbehandlungen, Plomben und Füllungen (achten Sie darauf, dass Kunststofffüllungen in der PKV ohne Eigenanteil erstattet werden).

Kieferorthopädische Maßnahmen: Die Kieferorthopädie umfasst klassische Zahnspangen sowie beispielsweise Aufbissschienen oder Knirschleisten.

Zahnersatz: Beim Zahnersatz geht es um den vollständigen Ersatz von Zähnen, beispielsweise durch Kronen, Brücken, Implantate, Inlays oder Onlays.

Gerade der Bereich Zahnersatz kann bei größeren Eingriffen hohe Kosten verursachen. Selbst eine einzelne Krone kann durchschnittlich 700-1.000 Euro kosten. Daher sollten Sie besonderen Wert auf die Absicherung von Zahnersatz legen. In Bezug auf Zahnersatz bieten verschiedene Versicherungsgesellschaften drei Lösungsansätze:

  • Keine Begrenzung bei Zahnersatz ab dem ersten Tag: Ein optimaler Tarif sieht keine Summenbegrenzungen für Zahnersatz ab dem ersten Tag vor. Dadurch entsteht für Sie weder kurz- noch langfristig ein Kostenrisiko im Zusammenhang mit Zahnersatzleistungen.
  • Zahnersatzstaffel auf die ersten Versicherungsjahre begrenzt: Viele Versicherungen bieten eine Zahnersatzstaffel an, die jedoch nur für die ersten Jahre der Mitgliedschaft in der PKV gilt. Das bedeutet, dass für Zahnersatzleistungen in den ersten Jahren nach Abschluss der Privatversicherung ein bestimmtes Budget zur Verfügung steht.
  • Begrenzungen im Beihilfeergänzungstarif: Die meisten Beihilfeverordnungen sehen Kürzungen bei Material- und Laborkosten für Zahnersatz vor. Diese Reduzierungen können in der Regel durch den Beihilfeergänzungstarif der privaten Krankenversicherung ausgeglichen werden.


Überprüfen Sie die Bedingungen des Beihilfeergänzungstarifs genau, um festzustellen, ob Begrenzungen bei der Erstattung bestehen. Diese Begrenzungen können prozentual sein (z. B. nur 80 Prozent der Lücke werden erstattet) oder es gibt eine jährliche Höchstsumme für den Lückenschluss. Werfen Sie auch einen Blick auf eventuelle weitere Einschränkungen der Leistungen im Zahnbereich.

Durch eine umfassende Absicherung für Zahnersatz schützen Sie sich vor finanziellen Belastungen und gewährleisten eine hochwertige zahnärztliche Versorgung. Überprüfen Sie die Bedingungen Ihres Versicherungstarifs sorgfältig und stellen Sie sicher, dass sie eine vollständige Absicherung ohne Begrenzungen für Zahnersatz umfassen. Auf diese Weise erhalten Sie die notwendige Sicherheit und können sich auf eine umfassende Versorgung verlassen, wenn es um Ihren Zahngesundheitsbereich geht.

Vorsorgemaßnahmen und Zahnreinigung: Wie die PKV zur Gesundheitsförderung beiträgt

In der heutigen Zeit berücksichtigen nahezu alle hochwertigen Tarife der privaten Krankenversicherungen die Kostenübernahme für eine professionelle Zahnreinigung, die zweimal jährlich durchgeführt wird. Zwar ist dies keine zwingende Anforderung, doch stellt es einen signifikanten Vorteil für diejenigen dar, die die Bedeutung einer gründlichen und regelmäßigen Mundhygiene zu schätzen wissen.

Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass der Versicherungstarif die Kosten aller wichtigen Vorsorgeuntersuchungen abdeckt. Dies beinhaltet Checks zur Früherkennung von Krankheiten, wie Zahnuntersuchungen, gynäkologische Kontrollen, Hautkrebs-Screenings und dergleichen. Es ist wichtig zu beachten, dass einige dieser Vorsorgemaßnahmen altersabhängig sein können, wie beispielsweise die Untersuchung auf Prostatakrebs bei Männern oder Darmkrebsvorsorgeuntersuchungen.

Ein weiterer Aspekt, den man bei der Wahl eines PKV-Tarifs berücksichtigen sollte, ist die Beitragsrückerstattung. Dies bedeutet, dass viele Versicherungsgesellschaften einen Teil der gezahlten Beiträge zurückzahlen, wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres keine Krankheitskosten geltend gemacht haben. Hierbei sollte man prüfen, ob Vorsorgekosten die Beitragsrückerstattung beeinträchtigen oder ob Sie trotz der Inanspruchnahme von Vorsorgeleistungen Ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung behalten können. Die genaue Höhe der Rückerstattung ist ebenfalls ein relevanter Punkt, auch wenn diese nicht immer in den Tarifdetails festgelegt ist und sich ändern kann.

Trotz der Attraktivität der Beitragsrückerstattung rate ich Ihnen, diese nicht zum primären Entscheidungskriterium für die Auswahl einer bestimmten PKV zu machen. Es ist wichtiger, einen Tarif zu wählen, der Ihren gesundheitlichen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten optimal entspricht.

Auslandsreisekrankenversicherung – Der medizinisch sinnvolle Rücktransport als wichtiger Bestandteil

Die meisten Krankenversicherungsgesellschaften bieten bereits in ihren Beamtentarifen eine Auslandsreisekrankenversicherung an. Es ist jedoch wichtig zu prüfen, ob diese auch den Rücktransport im Krankheitsfall aus dem Ausland abdeckt. Dabei spielt die Formulierung bezüglich des Rücktransports eine entscheidende Rolle.

Es gibt zwei Möglichkeiten: der medizinisch notwendige Rücktransport oder der medizinisch sinnvolle Rücktransport. Der medizinisch notwendige Rücktransport wird nur dann von der Versicherung übernommen, wenn vor Ort im Ausland keine angemessene medizinische Behandlung, Operation oder Versorgung möglich ist. In den meisten Teilen der Welt ist dies heutzutage jedoch gut gewährleistet, sodass ein Rücktransport nicht stattfinden würde. Sie müssten sich so lange vor Ort behandeln lassen, bis Sie eigenständig die Rückreise antreten können, und möglicherweise für einen längeren Zeitraum fernab von zu Hause im Krankenhaus bleiben.

Natürlich ist dies alles andere als optimal. Daher ist es ratsam, bei einer Auslandsreisekrankenversicherung den Begriff „medizinisch sinnvoller Rücktransport“ zu wählen. Nur mit dieser Formulierung ist Ihnen ein Rücktransport auf jeden Fall garantiert.

Beachten Sie jedoch, dass die Bedingungen der Auslandsreisekrankenversicherung in Ihrem PKV-Tarif keine übergeordnete Bedeutung haben. Sie können eine separate Auslandsreiseversicherung mit dem Zusatz „medizinisch sinnvoller Rücktransport“ für nur wenige Euro im Jahr abschließen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie im Krankheitsfall im Ausland immer die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten und im Bedarfsfall problemlos zurücktransportiert werden.

Fazit: Den passenden PKV-Tarif für Ihre individuellen Bedürfnisse finden

Bevor Sie sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden, ist es ratsam, die Leistungen der verschiedenen Tarife am Markt sorgfältig miteinander zu vergleichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine PKV für Beamtenanwärter, Referendare oder Beamte auf Probe oder Lebenszeit benötigen.

Deutsche Beamtenversicherungen – Versicherungen für Beamte, Anwärter und den öffentlichen Dienst

Neben den aufgeführten Leistungssegmenten sollten Sie auch die Absicherung bei Reha- und Kurmaßnahmen prüfen und überlegen, ob eine Krankenhaustagegeldversicherung für Sie sinnvoll ist. Darüber hinaus bieten sich Pflegezusatztarife als Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeversicherung an.

Um den optimalen Tarif für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden, empfehle ich Ihnen, einen unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich für Beamte anzufordern und diesen Punkt für Punkt in Ruhe zu durchgehen. Bei Bedarf können Sie auch einen neutralen PKV-Experten für Beamte hinzuziehen.

Auf diese Weise sind Sie nicht auf nichtssagende Testergebnisse oder den gut gemeinten Rat Ihrer Kollegen angewiesen, sondern können anhand der Versicherungsbedingungen den Tarif finden, der optimal zu Ihnen passt. Ihre individuellen Bedürfnisse stehen im Vordergrund, und Sie können sicherstellen, dass Sie umfassend abgesichert sind und von den Leistungen Ihrer PKV im Ernstfall profitieren können.

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