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Dienstunfähigkeit – wichtige Vorsorge

Dienstunfaehigkeit Vorsorge

Dienstunfähigkeitsversicherung – wichtige private Vorsorge für jeden Beamten

Beamte genießen zwar finanzielle Vorteile, da ihr Arbeitsplatz als sicher gilt, sie ein gutes Einkommen erzielen und im Alter eine attraktive Pension erhalten, doch die Dienstunfähigkeit kann jeden Beamten treffen. Nicht jeder, der dienstunfähig und damit vorzeitig in den Ruhestand verabschiedet wird, profitiert von einer guten Pension.

Die Pension bei Dienstunfähigkeit beträgt beim Bund maximal 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, abzüglich eines Versorgungsabschlags, doch diejenigen, die erst am Beginn ihrer Beamtenlaufbahn stehen, gehen bei Dienstunfähigkeit oft leer aus. Umso wichtiger ist daher die private Absicherung mit der Dienstunfähigkeitsversicherung.

Beamte und das Treueverhältnis zum Dienstherrn

Anders als Angestellte in der freien Wirtschaft stehen Beamte nicht im Arbeitnehmerverhältnis. Sie sind bei Bund, Land oder Gemeinde beschäftigt, die nicht als Arbeitgeber, sondern als Dienstherr gelten. Das Bundesbeamtengesetz (BBG) legt in § 2 fest, wer Beamte beschäftigen darf.

Zu ihrem Dienstherrn stehen die Beamten in einem Dienst- und Treueverhältnis. Kann ein Beamter aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen seinen Dienstpflichten gegenüber seinem Dienstherrn nicht mehr dauerhaft ordnungsgemäß nachkommen, hat der Dienstherr das Recht, ihn für dienstunfähig zu erklären und in den vorzeitigen Ruhestand zu entlassen.

Einkommensverluste durch Dienstunfähigkeit

In jedem Fall ist die Dienstunfähigkeit für den Beamten mit Einkommensverlusten verbunden. Wie hoch die Einkommensverluste tatsächlich ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

– ausgeübte Tätigkeit
– Besoldungsgruppe
– Zahl der Dienstjahre

Diese Faktoren bestimmen, wie hoch die Pension letztendlich ausfällt. Wer die Wartezeit von fünf Jahren Dienstzeit noch nicht erfüllt hat, erhält kein Ruhegehalt, es sei denn, die Dienstunfähigkeit geht auf einen Dienstunfall zurück. Diese Beamten gehen leer aus und werden lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Wer auch im vorzeitigen Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit seinen Lebensstandard beibehalten möchte, sollte unbedingt eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, um sich abzusichern.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollte möglichst frühzeitig abgeschlossen werden und ist auch schon für Beamte auf Probe und auf Widerruf sinnvoll.

Die Konditionen in der Dienstunfähigkeitsversicherung können sich je nach Anbieter stark voneinander unterscheiden. Umso wichtiger ist es daher, mehrere Angebote zu vergleichen und auch auf die Vertragsbedingungen zu achten.

Verschiedene Gründe für die Dienstunfähigkeit

Verschiedene Gründe können zu einer Dienstunfähigkeit führen. Abhängig von der ausgeübten Tätigkeit ist das Risiko einer Dienstunfähigkeit unterschiedlich hoch. Für einen Sachbearbeiter in einer Gemeinde ist das Risiko der Dienstunfähigkeit deutlich niedriger als für einen Lehrer oder einen Polizisten im Außendienst.

Die ausgeübte Tätigkeit und das damit verbundene Risiko, dienstunfähig zu werden, wirken sich auf die Höhe der Beiträge in der Dienstunfähigkeitsversicherung aus.

Der Dienstherr kann einen Beamten für dienstunfähig erklären, wenn er innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate lang seinen Dienst nicht ausüben konnte und wenn nicht absehbar ist, dass er in den kommenden sechs Monaten wieder dienstfähig wird. Diese Frist gilt beim Bund; die Länder regeln sie in ihren Beamtengesetzen selbst.

Zwischen Beamten und Dienstherrn können die Meinungen über Dienstunfähigkeit stark voneinander abweichen. Sowohl der Beamte selbst als auch der Dienstherr sind an einer Prüfung der Dienstunfähigkeit interessiert.

Der Dienstherr kann nicht nur die volle Dienstunfähigkeit, sondern auch eine Teildienstunfähigkeit bescheinigen lassen. Der Amtsarzt stellt die Dienstunfähigkeit oder Teildienstunfähigkeit fest. Bei einer Teildienstunfähigkeit werden Arbeitszeit und Besoldung reduziert.

Der Beamte kann noch einige Stunden am Tag arbeiten, was mit einem geringeren Einkommen verbunden ist. Die Arbeitszeit wird entsprechend der verbleibenden Dienstfähigkeit herabgesetzt; Voraussetzung ist, dass der Beamte seine Dienstpflichten noch mindestens während der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann.

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte nicht nur die volle Dienstunfähigkeit, sondern auch die Teildienstunfähigkeit abgesichert werden.

Bei einer Teildienstunfähigkeit schließt die private Dienstunfähigkeitsversicherung die Versorgungslücke zwischen dem letzten Monatseinkommen vor Eintritt der Teildienstunfähigkeit und dem verringerten Monatseinkommen bei Teildienstunfähigkeit.

Achten Sie darauf, ob und in welchem Umfang der Tarif auch bei einer Teildienstunfähigkeit leistet.

Uneingeschränkte Absicherung der Dienstunfähigkeit

Der Versicherungsumfang der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ist abhängig von der Beitragshöhe. Eine umfassende Dienstunfähigkeitsversicherung, mit der auch eine Teildienstunfähigkeit abgesichert wird, ist mit entsprechend höheren Monatsbeiträgen verbunden.

Sie sichert die volle Dienstunfähigkeit ebenso wie die Teildienstunfähigkeit ab. Die Teildienstunfähigkeit ist mit der Berufsunfähigkeit für Arbeitnehmer vergleichbar.

Um eine zu zahlende monatliche Rente in der Dienstunfähigkeitsversicherung zu vereinbaren, muss berücksichtigt werden, wie hoch die Pension des Beamten von seinem Dienstherrn bei einer Dienstunfähigkeit ausfällt. Die Pension ist abhängig vom Beamtenstatus.

Ein Beamter auf Lebenszeit kann nach fünf Jahren Dienstzeit mit einer Pension rechnen, während ein Beamter auf Probe oder auf Widerruf in der Regel aus dem Dienst entlassen wird und – außer nach einem Dienstunfall – keine Pension erhält.

Unterschiede bei der Anerkennung der Dienstunfähigkeit

Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung ist umso wichtiger, da der Versicherer eine Dienstunfähigkeit, die vom Dienstherrn erklärt wird, nicht immer anerkennt. So kann ein Beamter zu Beginn seiner Laufbahn, der von seinem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt wird, völlig leer ausgehen, wenn der Versicherer die Dienstunfähigkeit nicht anerkennt.

Eine solche Versorgungslücke kann für den Beamten existenzbedrohend sein. Mit einer allumfassenden Dienstunfähigkeitsversicherung kann das vermieden werden. Die Versicherung muss eine echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel enthalten, die jede Dienstunfähigkeit abdeckt.

Der Versicherer verweist mit der echten Dienstunfähigkeitsklausel nicht auf Prüfungskriterien der Dienstunfähigkeit und veranlasst keine weitere Prüfung, ob der Beamte tatsächlich dienstunfähig ist. Eine vollständige Dienstunfähigkeitsklausel trifft ausnahmslos auf jeden Beamtenstatus zu.

Dienstunfähigkeitsversicherung abhängig von der Beamtengruppe wählen

Eine eigenständige Dienstunfähigkeitsversicherung ist die Ausnahme. In der Regel handelt es sich bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel enthalten sollte.

Die Versicherer bieten unterschiedliche Tarife an, die abhängig vom Dienstverhältnis und vom Dienstherrn gewählt werden sollten. Spezielle Klauseln werden für Polizeibeamte, Beamte im Vollzugsdienst und Feuerwehrbeamte angeboten, da das Risiko der Dienstunfähigkeit hoch ist.

In der Dienstunfähigkeitsversicherung müssen Beamte mögliche Leistungsausschlüsse vermeiden, da der Versicherer im Leistungsfall oft prüft, ob ein Anspruch auf eine ungekürzte Zahlung besteht. Wie solche Nachprüfungen ablaufen, regeln die Versicherungsbedingungen.

Achten Sie beim Abschluss der Versicherung auf möglichst klare und verbraucherfreundliche Regeln, was jedoch zu höheren Beiträgen führen kann.

Genau auf das Kleingedruckte achten

Vor dem endgültigen Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Beamte genau auf das Kleingedruckte achten. Es ist sinnvoll, einen Versicherungsexperten hinzuzuziehen, der prüft, ob die Dienstunfähigkeitsversicherung klar ausformuliert ist und ob keine Kannbestimmungen enthalten sind.

Der Versicherer muss im Leistungsfall oft fünf- bis sechsstellige Eurobeträge an den Versicherten zahlen, auch wenn sich die Zahlung über viele Jahre erstreckt. Er wird daher im Leistungsfall prüfen, ob er tatsächlich zahlen muss. Er zahlt nur, wenn der Leistungsfall zweifelsfrei feststeht.

In: Dienstunfähigkeit |

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