Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe: Wer zahlt wie viel?
Die Kostendämpfungspauschale ist ein jährlicher Abzug von der Beihilfe, den einige Bundesländer von ihren Beamten verlangen. Wie die Beihilfe grundsätzlich funktioniert und warum die meisten Beamten sie mit einer privaten Krankenversicherung kombinieren, erklärt unser Ratgeber zur Krankenversicherung für Beamte. Dieser Beitrag zeigt, welche Dienstherren die Pauschale 2026 noch erheben, wie hoch sie ausfällt und wie Sie die Belastung senken können.
Zur Einordnung: Beamte sind versicherungsfrei und können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten – in der Regel 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent für berücksichtigungsfähige Ehepartner und Pensionäre sowie 80 Prozent für Kinder. Den Rest deckt meist ein Beihilfetarif der PKV. Wer gesetzlich versichert ist, zahlt den Beitrag grundsätzlich allein – es sei denn, der Dienstherr bietet eine pauschale Beihilfe als Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag an. Wie hoch Ihr persönlicher Satz ist, lesen Sie im Beitrag Beihilfesatz ermitteln.
Was ist die Kostendämpfungspauschale?
Die Kostendämpfungspauschale ist ein fester Betrag pro Kalenderjahr, um den die Beihilfestelle die errechnete Beihilfe kürzt. Sie wird einmal im Jahr abgezogen, in der Regel mit dem ersten Beihilfebescheid. Erst danach zahlt die Beihilfe wieder in voller Höhe. Die Pauschale gilt für den Beihilfeberechtigten samt berücksichtigungsfähigen Angehörigen – also nicht pro Familienmitglied.
Die Namen unterscheiden sich von Land zu Land: Schleswig-Holstein spricht von einem pauschalierten „Selbstbehalt“, Bremen von einem „Eigenbehalt“. In der Wirkung sind beide mit der Kostendämpfungspauschale vergleichbar, weil sie einmal jährlich als fester Betrag anfallen.
Welche Bundesländer erheben 2026 eine Kostendämpfungspauschale?
Stand September 2026 erheben Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland eine Kostendämpfungspauschale, Schleswig-Holstein und Bremen einen vergleichbaren Jahresbetrag. Mehrere Länder haben die Pauschale in den vergangenen Jahren abgeschafft.
Kostendämpfungspauschale nach Bundesland (Stand: September 2026)
| Dienstherr | Jährlicher Abzug | Staffelung und Besonderheiten |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 100 bis 480 € (Versorgungsempfänger 85 bis 330 €) | 9 Stufen nach Besoldungsgruppe, A 1 bis A 7 befreit |
| Rheinland-Pfalz | 100 bis 750 € | 6 Stufen, 40 € weniger je berücksichtigungsfähigem Kind, Teilzeit anteilig |
| Saarland | 50 bis 700 € (seit 01.01.2026) | 6 Stufen, 40 € weniger je Kind, Versorgungsempfänger höchstens 70 % |
| Schleswig-Holstein | 160 bis 710 € („Selbstbehalt“) | erst ab A 10, abhängig von Beschäftigungsumfang und Kindern, höchstens 1 % des Grundgehalts |
| Bremen | 70 bis 100 € („Eigenbehalt“) | nach Bemessungssatz: 100 € bei 50 %, 80 € bei 60 %, 70 € bei 70 % |
| Nordrhein-Westfalen | keiner | abgeschafft rückwirkend zum 01.01.2022 |
| Hamburg | keiner | abgeschafft zum 01.01.2020 |
| Sachsen-Anhalt | keiner | 2013 bis 2016 erhoben, seit 01.01.2017 aufgehoben |
| Niedersachsen | keiner | nur Eigenbehalte, z. B. bei Arzneimitteln und Krankenhaus |
| Hessen | keiner | nur Eigenbehalte für einzelne Leistungen |
| Bund | keiner | Eigenbehalte nach § 49 BBhV |
Für hier nicht aufgeführte Dienstherren sowie für Kommunen gibt die zuständige Beihilfestelle Auskunft. Die Rechtslage ändert sich laufend: Das Saarland hat die Pauschale zum 1. Januar 2026 um 50 Euro je Stufe gesenkt. Im September 2026 hat die Landesregierung eine weitere Senkung um 100 Euro zum 1. Januar 2027 zugesagt, nach der die Pauschale bis Besoldungsgruppe A 11 ganz entfallen soll.
- Höchster Jahresbetrag
- bis 750 €
- Ermäßigung je Kind
- 40 €
- Höchstanteil im Ruhestand
- 70 %
Rheinland-Pfalz, höchste Besoldungsstufe
Rheinland-Pfalz und Saarland
Rheinland-Pfalz und Saarland, bezogen auf den Tabellenbetrag
Quelle: Beihilfestellen und Landesvorschriften, Stand September 2026
Wie hoch ist die Kostendämpfungspauschale für Sie?
Die Höhe der Kostendämpfungspauschale hängt vor allem von Ihrer Besoldungsgruppe ab: Je höher die Besoldung, desto höher die Stufe. In Rheinland-Pfalz zahlen Beamte in A 7 und A 8 zum Beispiel 100 Euro im Jahr, in A 12 bis A 15 sind es 300 Euro und in den höchsten Besoldungsgruppen 750 Euro. Im Saarland liegen die Beträge seit 2026 jeweils 50 Euro darunter.
Maßgeblich sind die Verhältnisse zu einem bestimmten Stichtag. In Rheinland-Pfalz und im Saarland zählen die Verhältnisse bei der ersten Antragstellung im Kalenderjahr. Eine Beförderung oder ein weiteres Kind im Laufe des Jahres wirkt sich deshalb erst im Folgejahr aus. In Baden-Württemberg ordnet das Landesamt die Belege ausschließlich nach dem Rechnungsdatum dem Kalenderjahr zu. Behandlungs- oder Einreichungsdatum spielen dort keine Rolle.
Rechenbeispiel: Beamter in Rheinland-Pfalz, A 13, zwei Kinder
So wirkt die Kostendämpfungspauschale auf die Erstattung
- 1
Pauschale nach Besoldungsgruppe
A 13 fällt in Rheinland-Pfalz in die Stufe mit 300 Euro im Jahr.
- 2
Ermäßigung für Kinder
Für zwei berücksichtigungsfähige Kinder sinkt die Pauschale um 2 × 40 Euro auf 220 Euro.
- 3
Beihilfe berechnen
Im Januar reicht der Beamte Rechnungen über 1.000 Euro ein. Bei einem Beihilfesatz von 70 Prozent (ab zwei Kindern) errechnet die Beihilfestelle 700 Euro.
- 4
Pauschale abziehen
Vom ersten Bescheid werden 220 Euro einbehalten, ausgezahlt werden 480 Euro. Alle weiteren Bescheide im Jahr kommen ungekürzt.
- 5
Teilzeit berücksichtigen
Arbeitet der Beamte mit halber Stelle, halbiert sich die Pauschale auf 110 Euro.
Wer ist von der Kostendämpfungspauschale befreit oder zahlt weniger?
Befreit oder entlastet sind vor allem Anwärter, Waisen, Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen und Familien mit Kindern. Die Details regelt jedes Land selbst:
- Kinder: In Rheinland-Pfalz und im Saarland sinkt die Pauschale um 40 Euro je berücksichtigungsfähigem Kind. In Schleswig-Holstein sinkt der Selbstbehalt um 25 Euro je im Familienzuschlag berücksichtigtem Kind.
- Teilzeit: In Rheinland-Pfalz wird die Pauschale im Verhältnis der Arbeitszeit gekürzt. Schleswig-Holstein berücksichtigt den Beschäftigungsumfang.
- Ruhestand und Hinterbliebene: In Rheinland-Pfalz und im Saarland zahlen Versorgungsempfänger höchstens 70 Prozent des Tabellenbetrags, im Saarland Witwen und Witwer höchstens 40 Prozent. Baden-Württemberg hat eigene, niedrigere Beträge für Versorgungsempfänger.
- Anwärter: Im Saarland und in Rheinland-Pfalz entfällt die Pauschale für Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen. In Baden-Württemberg gilt für sie dagegen die Stufe ihrer Eingangsbesoldungsgruppe.
- Niedrige Besoldung: In Baden-Württemberg sind A 1 bis A 7 befreit, in Schleswig-Holstein fällt der Selbstbehalt erst ab A 10 an.
- Bestimmte Leistungen: Vorsorge, Früherkennung, Schwangerschaftsüberwachung und Pflegeleistungen sind im Saarland und in Rheinland-Pfalz von der Pauschale ausgenommen.
- Waisen und gesetzlich Versicherte: Waisen sind in Baden-Württemberg und im Saarland befreit, gesetzlich krankenversicherte Beihilfeberechtigte in Rheinland-Pfalz und im Saarland. In Rheinland-Pfalz entfällt die Pauschale außerdem für Anträge in der Elternzeit ohne Beschäftigung.
Wie können Sie die Kostendämpfungspauschale absichern?
Absichern lässt sich die Kostendämpfungspauschale über einen Beihilfeergänzungstarif der privaten Krankenversicherung. Solche Tarife schließen Lücken zwischen Beihilfe und Beihilfetarif. Manche übernehmen auch Abzüge wie die Kostendämpfungspauschale oder Eigenbehalte.
Wer vor einem Wechsel des Dienstherrn steht, sollte die Pauschale in den Vergleich einbeziehen. Eine Kostendämpfungspauschale von 600 Euro im Jahr entspricht netto 50 Euro im Monat, denn die Beihilfe ist eine steuerfreie Erstattung.
Kann die Kostendämpfungspauschale von der Steuer abgesetzt werden?
Ja, die Kostendämpfungspauschale zählt steuerlich zu den Krankheitskosten und kann als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Das gilt auch für Eigenbehalte und andere Krankheitskosten, die weder Beihilfe noch PKV erstatten.
Eine Steuerersparnis entsteht allerdings erst, wenn diese Kosten zusammen die zumutbare Belastung übersteigen. Sie hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte, vom Familienstand und von der Zahl der Kinder ab. Bei niedrigen Pauschalen und wenigen weiteren Krankheitskosten wirkt sich der Abzug daher oft nicht aus. Heben Sie Beihilfebescheide trotzdem auf: Sie belegen die Kürzung gegenüber dem Finanzamt.
Was sollten Beamte mit Kostendämpfungspauschale beachten?
Beamte mit Kostendämpfungspauschale sollten die Pauschale bei der Tarifwahl und bei der Planung ihrer Gesundheitskosten mitdenken. Drei Punkte helfen in der Praxis:
- Pauschale einplanen: Der erste Beihilfebescheid des Jahres fällt um die Pauschale niedriger aus. Wer Anfang des Jahres größere Rechnungen erwartet, sollte das bei der Liquidität berücksichtigen.
- Stichtag beachten: Wo die Verhältnisse bei der ersten Antragstellung zählen, wirken Beförderung oder Kinderzuwachs erst im Folgejahr.
- Tarif passend wählen: Ein Beihilfetarif mit Selbstbehalt plus Kostendämpfungspauschale kann die jährliche Eigenbeteiligung spürbar erhöhen. Beide Beträge sollten zusammen betrachtet werden.
Einen Überblick über Beihilfesätze, Antrag und Leistungen gibt unser Beitrag Beihilfe für Beamte – was ist das und wie funktioniert sie?
In: Beihilfe |
Häufige Fragen
Was ist die Kostendämpfungspauschale?
Welche Bundesländer erheben 2026 eine Kostendämpfungspauschale?
Wie hoch ist die Kostendämpfungspauschale?
Gibt es beim Bund eine Kostendämpfungspauschale?
Kann man die Kostendämpfungspauschale von der Steuer absetzen?
Quellen (16)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
- Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg: Kostendämpfungspauschale
- beihilfevorschriften.de: Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz, § 60 Kostendämpfungspauschale
- Landtag Rheinland-Pfalz: Drucksache 18/13095 – Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Kostendämpfungspauschale) (2025)
- PBeaKK Beihilfedienste Saarland: Neue Höhe der Kostendämpfungspauschale seit 01.01.2026 (2026)
- PBeaKK Beihilfedienste Saarland: Kostendämpfungspauschale (Ermäßigungen und Ausnahmen)
- Gewerkschaft der Polizei Saarland: Kostendämpfungspauschale: Verhandlungserfolg (2026)
- Land Schleswig-Holstein: Beihilferecht
- dbb beamtenbund und tarifunion: Besoldung und Alimentation: dbb sh will Beihilfe-Selbstbehalt kippen (2026)
- beihilfevorschriften.de: Bremische Beihilfeverordnung – Übersicht (§ 12a Eigenbehalt)
- beihilfevorschriften.de: Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen, § 12a Kostendämpfungspauschale
- beihilferecht.de: Beihilfeleistungen in Hamburg
- beamtenservice.de: Beihilfe Sachsen-Anhalt (2026)
- beamtenservice.de: Beihilfe Hessen (2026)
- beamtenprimus.com: Beihilfe Niedersachsen (2026)
- Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 49 Eigenbehalte
- Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 50 Belastungsgrenzen
Rechtsstand: September 2026. Beträge nach den Veröffentlichungen der Beihilfestellen und Landesvorschriften von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Bremen; Bund nach § 49 BBhV. Angekündigte Änderungen (Saarland ab 2027) sind noch nicht berücksichtigt.