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Ratgeber Dienstunfähigkeitsversicherung

20 Fragen zur Krankenversicherung für Beamte

Wichtige Punkte bei der Dienstunfähigkeitsversicherung – darauf sollte geachtet werden

Als Beamter bekommt man schnell das Gefühl vermittelt, in einem ganz besonderen Dienstverhältnis zu stehen und deshalb auch besonders gut abgesichert zu sein. Dies stimmt auch in gewissem Maße, da die geregelten Bezüge meist höher sind, als bei normalen Arbeitnehmern.

In vielen Fällen reichen diese Regelbezüge bei einer eintretenden Dienstunfähigkeit allerdings nicht aus und es ist für Beamte sinnvoll, sich zusätzlich privat abzusichern. Die beste und umfänglichste Versicherung ist hier die Dienstunfähigkeitsversicherung.

Sie bietet einen umfassenden Schutz zur Arbeitskraftabsicherung. Vor allem für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe ist sie essenziell, um ausreichend abgesichert zu sein. Doch wie auch bei allen anderen Versicherungen, gibt es hier einiges zu beachten, um den eigenen Ansprüchen gerecht zu werden. Die wichtigsten zu beachtenden Dinge werden im Folgenden aufgezählt und erörtert.

Die Dienstunfähigkeitsklausel

Sie ist das wichtigste, auf das beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung geachtet werden sollte. Die Dienstunfähigkeitsklausel sichert den Versicherungsnehmer dahingehend ab, dass die vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit im Sinne des Vertrags anerkannt wird.

Denn DU-Versicherung ist nicht gleich BU-Versicherung. Eine Dienstunfähigkeit kann erteilt werden und zur Entlassung führen, ohne dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen muss.

Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr, in der Regel auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens, während für eine Berufsunfähigkeit meist eine Minderung der Leistungsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf um mindestens 50 % notwendig ist.

Rentenbezüge hoch genug und lang genug ansetzen

Es ist wichtig sich darüber im Klaren zu sein, dass das Höchstruhegehalt – beim Bund 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge – erst nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht wird.

Da eine solche Dienstlänge nur von wenigen Beamten erreicht wird beziehungsweise überhaupt erreicht werden kann, ist es wichtig, die Laufzeit der Versicherung lange genug anzusetzen. Im Fall der Fälle sollten die eventuell geringen Ruhestandsbezüge durch die Rentenzahlungen der Dienstunfähigkeitsversicherung kompensiert werden können.

Die Höhe der potenziellen Rentenzahlungen sollte auch abgesehen davon hoch genug angesetzt werden. Zwar wird die Versicherung dadurch teurer, doch ein zu niedriger Rentensatz, kann auch gut im Leben stehende Beamte in Existenznot bringen.

Worauf sonst noch zu achten ist

Jüngere Beamte sollten darauf achten, dass die Rentenbezüge über die Zeit dem Steigen ihres Gehaltes nach angepasst und angehoben werden. Außerdem empfiehlt sich hier eine Zusatzklausel namens Nachversicherungsgarantie.

Diese ermöglicht es, die Konditionen einer Dienstunfähigkeitsversicherung im Nachhinein ändern zu können, ohne dafür eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen. Eine solche Prüfung ist zum erstmaligen Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung notwendig, damit der Versicherer den gesundheitlichen Zustand des zu Versichernden einschätzen kann.

Auch aufgrund dieser Prüfung gilt im generellen: umso früher man eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließt, umso besser das Preis-Leistungs-Verhältnis. Mit dem Alter kommt ein unvermeidbarer gesundheitlicher Verfall einher, der die monatlichen Beitragszahlungen der Versicherung in die Höhe schießen lässt.

Um sich gegen alle Eventualitäten abzusichern und die Vertragsbedingungen zu durchschauen, empfiehlt sich eine Beratung durch einen kompetenten Fachberater. So sind Sie auf der sicheren Seite, können alle Anliegen vorbringen und eine individuelle Lösung finden, die sich ganz nach Ihren Ansprüchen richtet.

In: Dienstunfähigkeit |

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