Versicherungen Soldaten

Welche Versicherungen benötigen Soldaten

Welche Versicherungen benötigen Soldaten?

Die Truppenstärke der Bundeswehr belief sich Ende 2022 auf 183.051 Soldatinnen und Soldaten – 173.601 Personen waren entweder Zeit- oder Berufssoldaten. Im Unterschied zu anderen Staatsbediensteten besitzen sie nicht den Status von Beamten.

Ihre berufs- und versorgungsrechtlichen Belange werden durch das Soldatengesetz (SG) und das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Vor allem in den Bereichen Besoldung und Versorgung werden auf Zeit- und Berufssoldaten jedoch zahlreiche beamtenrechtliche Regelungen angewendet. Vom Grundsatz her orientiert sich das Soldatenversorgungsgesetz am Beamtenrecht.

Auf den ersten Blick erscheint es so, als ob Zeit- und Berufssoldaten bei Krankheit und Berufsunfähigkeit durch ihren Dienstherrn – in ihrem Fall die Bundeswehr – umfassend abgesichert sind. Ebenso wie bei Beamten kann es auch bei ihnen je nach individueller Situation zu beträchtlichen Versorgungslücken kommen. Private Versicherungen minimieren dieses Risiko.

Soldaten sollten auf jeden Fall für eine optimale Absicherung bei Berufsunfähigkeit sowie eine leistungsfähige Krankenversicherung nach dem Ende ihrer aktiven Dienstzeit sorgen und auch ihre Altersvorsorge im Blick behalten.

Risikoprofil Zeit- und Berufssoldat

Soldaten erfüllen heute in vielen Bereichen deutlich verantwortungsvollere Aufgaben als noch vor 20 Jahren. Beispielsweise nehmen Bundeswehrangehörige heute an Hilfsmandaten und friedenssichernden Maßnahmen im Ausland teil, sind an bewaffneten Auslandseinsätzen beteiligt und bilden Armeeangehörige anderer Länder aus.

Ebenso übernehmen sie Aufgaben im Rahmen der Terrorbekämpfung und des Katastrophenschutzes. Zeit- und Berufssoldaten werden in der kämpfenden Truppe, in der Führungsstab oder in IT- und technikorientierten Positionen tätig – insgesamt sind in der Bundeswehr heute über 1.000 verschiedene Berufsbilder vertreten.

Allen Bundeswehrangehörigen gemeinsam ist, dass sie im Vergleich zu anderen Berufen besonders hohe körperliche und psychische Anforderungen erfüllen müssen. Verletzungen, chronische Krankheiten oder psychische Belastungen können dazu führen, dass sie dauerhaft nicht mehr zur Dienstausübung in der Lage sind. Neben einer an ihren speziellen Status angepassten Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch die Absicherung gegen einige weitere Risiken von Bedeutung.

Wichtige Versicherungen für Soldaten im Überblick

Wichtige Versicherungen für Soldaten sind die folgenden Policen:

  • Dienstunfähigkeitsversicherung
    Ebenso wie Polizisten, Beamte im Justizvollzug oder Feuerwehrleute haben auch Soldaten ein erhöhtes Berufsrisiko. Eine Dienst- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist für ihren Versicherungsschutz die wichtigste Komponente. Sie muss auch spezielle Risiken versichern, denen Soldaten in ihrer Dienstausübung ausgesetzt sind. Wichtig: Die meisten Versicherungen schließen Leistungen in der Lebensversicherung, aber auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Teilnahme an einem aktiven Kriegsrisiko aus. (Angebot: Dienstunfähigkeit Versicherung)
    Diesem Ausschluss liegt die sogenannte Kriegsklausel der allgemeinen Bedingungen deutscher Lebensversicherungsverträge zugrunde. Optimal ist, wenn eine Berufsunfähigkeits-Police für Soldaten diesen Ausschluss nicht enthält und darauf explizit verweist. Wenn ein Versicherer die Leistung mit Verweis auf die Kriegsklausel ablehnt, haben Soldaten einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Schadensausgleich nach § 63b des Soldatenversorgungsgesetzes. Dabei handelt es sich um eine Ausfallbürgschaft, die der Bund in solchen Fällen leistet.
  • Private Altersvorsorge
    Zeitsoldaten sind während ihrer Dienstzeit rentenversicherungsfrei. Nach dem Ende ihrer Dienstzeit werden sie in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen. Berufssoldaten erhalten nach dem Ende ihrer aktiven Dienstzeit analog zu Beamten ein Ruhegehalt, dessen Höhe von der Dauer ihres Dienstes abhängt. Es beläuft sich auf maximal 71,75 Prozent ihrer vorherigen Bezüge. In beiden Fällen ist es sinnvoll, Versorgungslücken im Alter durch eine private Altersvorsorge zu verringern oder zu vermeiden. (Angebot: private Altersvorsorge )
  • Kranken- und Pflegeversicherung
    Während ihrer aktiven Dienstzeit erhalten Soldaten medizinische Leistungen aus der für sie beitragsfreien Heilfürsorge. Wenn sie nach ihrer Pensionierung oder dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst eine private Krankenversicherung wählen, erhalten sie Beihilfe durch ihren Dienstherrn, so dass sie nur die Differenz zu einem 100-prozentigen Versicherungsschutz im Krankheitsfall privat versichern müssen. (Angebot: Krankenversicherung für Beamte und Soldaten)
    Private Zusatzversicherungen und Anwartschaftsversicherungen für eine private Krankenversicherung sind für Berufssoldaten jedoch bereits in jungen Jahren sinnvoll. In der gesetzlichen Pflegekasse oder einer privaten Pflegeversicherung müssen sich Soldaten auch während ihrer aktiven Dienstzeit selbst versichern.
  • Diensthaftpflichtversicherung
    Viele Bundeswehrangehörige sind der Meinung, dass sie gegen Schadensersatzansprüche Dritter, die durch Fehler im Zusammenhang mit ihrer Dienstausübung entstehen, automatisch abgesichert sind. Dabei handelt es sich allerdings um einen Trugschluss. Wenn durch schuldhaftes Verhalten eines Soldaten ein Schadensersatzanspruch entsteht, haften Soldaten dafür persönlich. Wenn die Bundeswehr wegen einer Pflichtverletzung Schadensersatz an Zivilpersonen leistet, kann der verursachende Soldat dafür in Regress genommen werden.
    Das Soldatengesetz stellt hier ausdrücklich sowohl auf direkte als auch auf indirekte Schäden ab. Eine Diensthaftpflichtversicherung sichert Soldaten nicht nur gegen Schadensersatzforderungen bei allgemeinen Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Durch die Policen werden auch schuldhaft verursachte spezifische Schäden an Ausrüstungsgegenständen, technischen Geräten und Dienstfahrzeugen versichert.

Kranken- und Pflegeversicherung für Soldaten

Zeit- und Berufssoldaten sind während ihrer aktiven Dienstzeit über die Heilfürsorge krankenversichert. Die Kosten dafür trägt die Bundeswehr, so dass sie die Leistungen der Heilfürsorge beitragsfrei in Anspruch nehmen können. Wahlmöglichkeiten im Hinblick auf eine gesetzliche oder private Krankenversicherung haben Soldaten nicht.

Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen im Wesentlichen dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Erbracht werden sie im Wesentlichen im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung. Für Angehörige der Bundeswehr besteht dabei keine freie Arztwahl. Falls ein darüberhinausgehender Krankenversicherungsschutz gewünscht wird, ist für Soldaten eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll.

Je nach Versicherer und Tarif werden bis zu 100 Prozent der Kosten für private ärztliche Behandlungen, Heilpraktiker-Behandlungen, Seh- und Hörhilfen, Augenlaser-Behandlungen und Zahnersatz übernommen. In viele Policen für eine ambulante Zusatzversicherung ist auch ein befristeter Versicherungsschutz für Auslandsreisen integriert.

Die Heilfürsorge erstreckt sich grundsätzlich nicht auf Familienangehörige – eine beitragsfreie Mitversicherung analog zur gesetzlichen Krankenversicherung ist somit ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehepartner und Kinder aktiver Soldaten einen Anspruch auf Beihilfe haben. Für die nicht durch die Beihilfe abgedeckten Gesundheitskosten muss für diese Familienmitglieder eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Dagegen besteht auch für Soldaten eine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Die Versicherung kann entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Zwischen den beiden Versicherungssystemen bestehen Unterschiede im Hinblick auf die Beitragshöhe:

Der Beitrag für die Pflegeversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist einkommensabhängig – bei einer höheren Besoldung steigen auch die Kosten dafür an. Die Beiträge bei einer privaten Krankenversicherung richten sich dagegen nach dem Lebensalter.

Da Soldaten eine private Pflegeversicherung bereits in jungen Jahren abschließen, können sie im Vergleich zur gesetzlichen Pflegekasse grundsätzlich mit günstigeren Beiträgen kalkulieren.

Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst gestaltet sich die Versicherungssituation für Zeit- und Berufssoldaten unterschiedlich. Zeitsoldaten in der sogenannten Mannschaftslaufbahn dienen für maximal 25 Jahre bei der Bundeswehr.

Bis 2019 hatten sie ebenso wie Beamte und Berufssoldaten Anspruch auf die Beihilfe ihres Dienstherrn. Durch eine Gesetzesänderung ist für diese Soldaten der frühere Beihilfeanspruch nicht mehr gegeben. Nach dem Ende ihrer Dienstzeit erhalten sie von der Bundeswehr einen Zuschuss zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Berufssoldaten erhalten nach dem Ende ihres aktiven Dienstes Beihilfe, die 70 Prozent ihrer Gesundheitskosten abdeckt. Die restlichen 30 Prozent müssen durch eine private Krankenversicherung versichert werden. Die private Krankenversicherung bietet Beamten und Soldaten dafür spezielle Beihilfetarife an.

Allerdings werden in diesen Tarifen nur beihilfefähige medizinische Leistungen versichert. Die Beihilfestellen der Bundeswehr geben darüber Auskunft, um welche Gesundheitsdienstleistungen es sich dabei handelt. Nicht beihilfefähige Leistungen müssen pensionierte Soldaten entweder selbst bezahlen oder durch eine private Zusatz-Police versichern.

Anwartschaftsversicherung – für niedrige PKV-Beiträge nach der Pensionierung

Grundsätzlich richten sich die Kosten für eine private Krankenversicherung nach dem Lebensalter und dem individuellen Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages. Berufssoldaten, die sich erst nach dem Ende ihres aktiven Dienstes dafür entscheiden, müssen aufgrund ihres Alters und eventuell bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen mit Risikoaufschlägen und folglich mit höheren Beiträgen rechnen.

Die Lösung dafür ist eine Anwartschaftsversicherung in der PKV – Berufssoldaten sollten keinesfalls darauf verzichten. Eine Anwartschaftsversicherung ist eine Option auf eine beihilfekonforme private Krankenversicherung.

Damit wird der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses zur Basis des Versicherungsvertrages. Beim Übergang in die private Krankenvollversicherung findet keine erneute Gesundheitsprüfung statt. Inzwischen eingetretene Vorerkrankungen oder Unfallfolgen haben keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist die mit Abstand wichtigste Versicherung für Soldaten auf Zeit und für Berufssoldaten. Hier ist auch von Bedeutung, dass ihr Risiko, dienstunfähig zu werden, im Vergleich zu vielen anderen Berufsgruppen deutlich höher ist.

Wann sind Soldaten dienstunfähig?

Die Regelungen für die Dienstunfähigkeit von Soldaten entsprechen weitgehend den rechtlichen Vorgaben bei Beamten. Soldaten gelten als dienstunfähig, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen dauerhaft nicht mehr zur Dienstausübung in der Lage sind.

Dienstunfähigkeit liegt in der Regel vor, wenn krankheitsbedingt innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate kein Dienst geleistet werden konnte und die Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate voraussichtlich nicht wieder hergestellt werden kann.

Die Entscheidung über das Vorliegen einer Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr auf der Basis amtsärztlicher Gutachten. Wenn Dienstunfähigkeit gegeben ist, erfolgt die Entlassung aus dem aktiven Dienst.

Versorgung bei Dienstunfähigkeit nach dem Soldatenversorgungsgesetz

Die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit werden durch das Soldatenversorgungsgesetz nicht vollständig abgedeckt. Zudem ist hier zwischen Zeit- und Berufssoldaten zu unterscheiden:

  • Soldaten auf Zeit werden unabhängig von ihrer Dienstzeit entlassen und durch die Bundeswehr in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Sie besitzen keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Ohne Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten sie keinerlei Bezüge und sind im ungünstigen Fall auf staatliche Sozialleistungen angewiesen. Falls sie die Versicherungsfristen dafür erfüllen, kommt für sie eventuell die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Frage, über deren Gewährung von der Rentenversicherung allerdings eher restriktiv entschieden wird. Der Einkommensverlust durch Dienst- oder Berufsunfähigkeit wird durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur in sehr geringem Maße kompensiert.
  • Berufssoldaten werden vorzeitig in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt, dessen Höhe sich nach der aktiven Dienstzeit und der Höhe der Besoldung bei Eintritt der Dienstunfähigkeit richtet. Wenn die Dienstunfähigkeit nicht erst wenige Jahre vor der regulären Pensionierung eintritt, entsteht hierdurch eine beträchtliche Versorgungslücke. Auf das Ruhegehalt wird bei Dienstunfähigkeit außerdem ein Abschlag von bis zu 10,8 Prozent erhoben.

Zu berücksichtigen ist in diesem Kontext auch, dass nahezu alle Berufssoldaten ihre Laufbahn als Soldat auf Zeit beginnen und diesen Status – und die damit verbundene grundsätzliche Unsicherheit im Fall einer Dienstunfähigkeit – meist über einen längeren Zeitraum behalten.

Anforderungen an eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten

Ebenso wie Beamte benötigen Soldaten eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung. Diese ist nicht mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer und Selbstständige identisch. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vertraglich vereinbarte Rente, wenn die Ausübung des versicherten Berufs aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr möglich ist.

Dagegen liegt die Entscheidung über eine Dienstunfähigkeit im Ermessen des Dienstherrn. Sie kann bereits bei einem Dienstunfähigkeitsgrad von 20 oder 25 Prozent erfolgen – eine Berufsunfähigkeitsversicherung würde in diesem Fall nicht greifen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten muss eine entsprechende Dienstunfähigkeitsklausel enthalten und den besonderen Risiken ihrer Tätigkeit Rechnung tragen.

„BU Protect Bundeswehr“ – der neue Soldaten-Tarif der Bayerischen

Seit 1962 besteht zwischen der Versicherungswirtschaft und der Bundeswehr auf der Grundlage des Bundeswehrrahmenvertrages eine Konsortiallösung für den Fall der Dienstunfähigkeit von Soldaten. Hierdurch haben Soldaten die Möglichkeit, eine auf ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmte Dienstunfähigkeits-Police zu erhalten.

Im Jahr 2022 hat die Bayerische, die von Anfang an Mitglied des Konsortiums war, unter dem Motto „Füreinander einstehen“ und dem Markennamen „BU Protect Bundeswehr“ ein neues Versicherungsprodukt für Soldaten auf den Markt gebracht, das sich im Vergleich zu anderen Policen als deutlich leistungsstärker erweisen könnte. Zum Leistungsumfang des Tarifs gehören unter anderem:

  • Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel für Soldaten. Die Dienstunfähigkeit wird durch den Versicherer ohne weitere Prüfung anerkannt, wenn sie durch den Dienstherrn und ein amtsärztliches Gutachten bestätigt wurde.
  • Absicherung bei Auslandseinsätzen
  • Umfangreiche Nachversicherungsoptionen und eine Verlängerungsgarantie
  • Keine Reduzierung der vereinbarten Dienstunfähigkeitsrente bei der Ernennung zum Berufssoldaten
  • Neueinstufung des versicherten Berufs bei Ausscheiden aus der Bundeswehr
  • Fortbestehende Soldatenklausel bei Wiedereinstieg
  • Eine echte Beamtenklausel für Soldaten, die nach ihrem aktiven Dienst in eine Beamtenlaufbahn wechseln.

Fazit

Zeit- und Berufssoldaten benötigen einen auf ihre speziellen Anforderungen und Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsschutz. Am wichtigsten für Soldaten ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die ihren speziellen Risiken Rechnung trägt und sich flexibel an unterschiedliche Stationen ihrer Lebenssituation und ihrer Laufbahn anpasst.

Ähnliche Artikel