Wie hoch sind die Bezüge für dienstunfähige Beamte?
Beamte und Beamtenanwärter müssen vor Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung zunächst feststellen, wie hoch Ihre Ansprüche gegenüber ihrem Dienstherren ausfallen. Da die private Vorsorge einer von mehreren Bausteinen zur Arbeitskraftabsicherung ist, müssen zunächst alle anderen Parameter eindeutig geklärt sein, um die Höhe der monatlichen Rente festzulegen, die im Ernstfall ausgezahlt werden soll.
Vermittler von Dienstunfähigkeitsversicherungen haben die Aufgabe, herauszufinden, wie groß die Versorgungslücke ist, die es zu schließen gilt. Zusätzlich müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um als Beamter Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente zu haben. Denn in vielen Fällen erhalten ehemalige Beamte oder solche, die es werden wollen, kein Ruhegehalt von Ihrem Dienstherren, sondern werden entlassen und anschließend gesetzlich nachversichert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf Ruhegehalt zu haben
Um einen Anspruch auf Ruhegehalt im Falle der Dienstunfähigkeit zu haben, muss der Betroffene zunächst mindestens fünf Jahre lang den Beamtenstatus innegehabt haben. Somit ist ein Ruhegehalt für Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf regelmäßig von vornherein ausgeschlossen.
Diese Personengruppen sollten besonders großes Interesse daran besitzen, privat für den Fall der Dienstunfähigkeit vorzusorgen, um im Krankheitsfall oder nach einem schweren Unfall nicht in finanzielle Schieflage zu geraten und ihre sowie die Existenz ihrer Familien zu bedrohen.
In der Regel werden Beamte auf Widerruf und gleichgestellte Anwärter entlassen und anschließend gesetzlich nachversichert. Wer dienstunfähig ist, kann trotzdem berufsfähig sein. Das bedeutet, dass ein ehemaliger Beamtenanwärter, der in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wurde, unter Umständen einer beliebigen Tätigkeit in der freien Marktwirtschaft nachgehen muss und keine Bezüge von staatlicher Seite erhält.
Selbst wenn der Betroffene zugleich dienstunfähig und berufsunfähig ist, gibt es auch in der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmte Wartezeiten und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht.
Die volle Erwerbsminderungsrente liegt zurzeit bei rund 1.000 EUR monatlich und ist somit kaum vergleichbar mit den bisherigen Einkünften eines Beamten. Es kann also zu existenziell bedrohlichen Versorgungslücken kommen, sofern Beamtenanwärter das Risiko eingehen und sich gegen den Abschluss einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung entschließen.
Haben Beamtenanwärter eine Chance auf Ruhegehalt?
Anwärter und Beamte auf Probe oder auf Widerruf erhalten Anspruch auf Ruhegehalt, wenn der Grund für die Dienstunfähigkeit ein Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung ist. Dabei muss grobe Fahrlässigkeit und Eigenverschulden des Beamten im Dienst jedoch ausgeschlossen sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat der Beamte auf Probe Anrecht auf staatliche Versorgung, die denen eines Beamten auf Lebenszeit entspricht.
Wie berechnet sich das Ruhegehalt?
Das Ruhegehalt eines Beamten auf Lebenszeit berechnet sich anhand zweier Variablen: Zum einen anhand der „ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge“ und zum anderen nach dem „Ruhegehaltssatz“. Erstere ergeben sich aus dem Grundgehalt des Beamten, Familienzulagen sowie Amts- und Strukturzulagen.
Als Grundlage zieht der Dienstherr die aktuelle Besoldungsstufe heran, wenn diese bereits seit zwei Jahren besteht. Im Falle einer kürzlichen Beförderung wird die vorherige Besoldungsstufe als Berechnungsgrundlage genommen oder es wird gequotelt.
Der Ruhegehaltssatz beträgt pro Jahre 1,79375 %, kann den Maximalsatz von 71,75 % jedoch nicht überschreiten. Dieser ist nach 40 vollen Jahren erreicht. Hierzu zählen Wehrdienst, 3 Jahre Studium, fünf Jahre Ausbildungszeit und Elternzeit. Geht ein Beamter frühzeitig in den Ruhestand, addiert sich ein Bonus auf die Zurechnungszeit. Dieser beträgt zwei Drittel der noch ausstehenden Dienstjahre bis zum 60. Lebensjahr.
Der Ruhegehaltssatz ist schlussendlich mit den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen zu multiplizieren. Vom Ergebnis ist der Versorgungsabschlag abzuziehen, welcher für jeden vor der Regelaltersgrenze liegenden Monat 0,3 % beträgt. Die Obergrenze liegt bei 10,8 %. Im Falle eines Dienstunfalles wird auf den Abschlag verzichtet.
Mindestversorgungsgrenzen oft höher als berechnetes Ruhegehalt
Das Ergebnis aus der Berechnung des Ruhegehaltes wird im letzten Schritt mit der im Beamtenbesoldungsgesetz festgelegten Mindestversorgungsgrenze verglichen. Das Ruhegehalt muss mindestens 35 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge betragen und darf 65 % der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 nicht unterschreiten.
Im Ernstfall kommt die für den Beamten vorteilhaftere Mindestversorgung zur Anwendung, sofern das zuvor berechnete Ruhegehalt unterhalb dieser Grenzen liegt. Generell liegt der Mindestanspruch für Beamte auf Lebenszeit bei 1.800 EUR.
Dienstunfähigkeitsversicherung als wichtiger Baustein zur privaten Vorsorge
Nach einem Unfall oder im Falle einer schweren Erkrankung kann es bei unzureichender Absicherung schnell zu finanziellen Engpässen kommen. Darum ist eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig, um die finanziellen Folgern für sich selbst und die Familie abzufedern.
Die genaue Berechnung des Ruhegehaltes gestaltet sich häufig kompliziert und sollte am besten von einem Fachmann übernommen werden. Der zusätzliche Aufwand lohnt sich jedoch, da nur so eine angemessene monatliche Rente festgelegt werden kann. Sonst kommt es schnell zur Über- oder Unterversicherung.
Der anschließende Vergleich unterschiedlicher Angebote der unzähligen Versicherungsgesellschaften hilft, die passende Versicherung abzuschließen und sich optimal gegen Dienstunfähigkeit abzusichern.