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Was erhalten dienstunfähige Beamte

Beihilfesatz ermitteln

Wie hoch sind die Bezüge für dienstunfähige Beamte?

Beamte und Beamtenanwärter müssen vor Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung zunächst feststellen, wie hoch ihre Ansprüche gegenüber ihrem Dienstherrn ausfallen. Da die private Vorsorge einer von mehreren Bausteinen zur Arbeitskraftabsicherung ist, müssen zunächst alle anderen Parameter eindeutig geklärt sein, um die Höhe der monatlichen Rente festzulegen, die im Ernstfall ausgezahlt werden soll.

Vermittler von Dienstunfähigkeitsversicherungen haben die Aufgabe, herauszufinden, wie groß die Versorgungslücke ist, die es zu schließen gilt. Zusätzlich müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um als Beamter Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente zu haben. Denn in vielen Fällen erhalten ehemalige Beamte oder solche, die es werden wollen, kein Ruhegehalt von ihrem Dienstherrn, sondern werden entlassen und anschließend gesetzlich nachversichert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf Ruhegehalt zu haben

Um einen Anspruch auf Ruhegehalt im Falle der Dienstunfähigkeit zu haben, muss der Betroffene zunächst mindestens fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet haben (Wartezeit nach § 4 BeamtVG). Somit ist ein Ruhegehalt für Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf regelmäßig von vornherein ausgeschlossen.

Diese Personengruppen sollten besonders großes Interesse daran besitzen, privat für den Fall der Dienstunfähigkeit vorzusorgen, um im Krankheitsfall oder nach einem schweren Unfall nicht in finanzielle Schieflage zu geraten und ihre sowie die Existenz ihrer Familien zu bedrohen.

In der Regel werden Beamte auf Widerruf und gleichgestellte Anwärter entlassen und anschließend gesetzlich nachversichert. Wer dienstunfähig ist, kann trotzdem berufsfähig sein. Das bedeutet, dass ein ehemaliger Beamtenanwärter, der in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wurde, unter Umständen einer beliebigen Tätigkeit in der freien Marktwirtschaft nachgehen muss und keine Bezüge von staatlicher Seite erhält.

Selbst wenn der Betroffene zugleich dienstunfähig und berufsunfähig ist, gibt es auch in der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmte Wartezeiten und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht.

Die volle Erwerbsminderungsrente fällt gerade nach kurzer Versicherungszeit meist deutlich niedriger aus und ist somit kaum vergleichbar mit den bisherigen Einkünften eines Beamten. Es kann also zu existenziell bedrohlichen Versorgungslücken kommen, sofern Beamtenanwärter das Risiko eingehen und sich gegen den Abschluss einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung entschließen.

Haben Beamtenanwärter eine Chance auf Ruhegehalt?

Beamte auf Probe erhalten auch ohne erfüllte Wartezeit Anspruch auf Ruhegehalt, wenn der Grund für die Dienstunfähigkeit ein Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung ist. Dabei muss grobes Verschulden des Beamten jedoch ausgeschlossen sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat der Beamte auf Probe Anrecht auf staatliche Versorgung, die der eines Beamten auf Lebenszeit entspricht. Anwärter als Beamte auf Widerruf werden dagegen auch in diesem Fall in der Regel entlassen; nach einem Dienstunfall kommen für sie aber Leistungen der Unfallfürsorge in Betracht.

Wie berechnet sich das Ruhegehalt?

Das Ruhegehalt eines Beamten auf Lebenszeit berechnet sich anhand zweier Variablen: Zum einen anhand der „ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge“ und zum anderen nach dem „Ruhegehaltssatz“. Erstere ergeben sich aus dem Grundgehalt des Beamten, Familienzulagen sowie Amts- und Strukturzulagen.

Als Grundlage zieht der Dienstherr das aktuelle Amt heran, wenn der Beamte es bereits seit mindestens zwei Jahren innehat. Im Falle einer kürzlichen Beförderung wird in der Regel das vorherige Amt als Berechnungsgrundlage genommen.

Der Ruhegehaltssatz beträgt beim Bund pro Jahr 1,79375 %, kann den Maximalsatz von 71,75 % jedoch nicht überschreiten. Dieser ist nach 40 vollen Jahren erreicht. Neben der Dienstzeit können unter bestimmten Voraussetzungen etwa Wehrdienst sowie Ausbildungs- und Studienzeiten in begrenztem Umfang angerechnet werden. Wird ein Beamter vor dem 60. Lebensjahr dienstunfähig, wird ihm die Zeit bis zum 60. Lebensjahr zu zwei Dritteln als sogenannte Zurechnungszeit hinzugerechnet (§ 13 BeamtVG).

Der Ruhegehaltssatz ist schlussendlich mit den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen zu multiplizieren. Vom Ergebnis ist der Versorgungsabschlag abzuziehen, welcher für jeden vor der maßgeblichen Altersgrenze liegenden Monat 0,3 % (3,6 % je Jahr) beträgt. Die Obergrenze liegt bei 10,8 %. Im Falle eines Dienstunfalles wird auf den Abschlag verzichtet.

Mindestversorgungsgrenzen oft höher als berechnetes Ruhegehalt

Das Ergebnis aus der Berechnung des Ruhegehaltes wird im letzten Schritt mit der im Beamtenversorgungsgesetz festgelegten Mindestversorgung verglichen (§ 14 Abs. 4 BeamtVG). Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge oder, wenn das günstiger ist, 65 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich eines festen Erhöhungsbetrags (amtsunabhängige Mindestversorgung).

Im Ernstfall kommt die für den Beamten vorteilhaftere Mindestversorgung zur Anwendung, sofern das zuvor berechnete Ruhegehalt unterhalb dieser Grenzen liegt. Die Länder haben eigene Versorgungsgesetze mit teils abweichenden Werten, sodass sich die konkrete Höhe der Mindestversorgung je nach Dienstherr unterscheidet.

Dienstunfähigkeitsversicherung als wichtiger Baustein zur privaten Vorsorge

Nach einem Unfall oder im Falle einer schweren Erkrankung kann es bei unzureichender Absicherung schnell zu finanziellen Engpässen kommen. Darum ist eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig, um die finanziellen Folgen für sich selbst und die Familie abzufedern.

Die genaue Berechnung des Ruhegehaltes gestaltet sich häufig kompliziert und sollte am besten von einem Fachmann übernommen werden. Der zusätzliche Aufwand lohnt sich jedoch, da nur so eine angemessene monatliche Rente festgelegt werden kann. Sonst kommt es schnell zur Über- oder Unterversicherung.

Der anschließende Vergleich unterschiedlicher Angebote der unzähligen Versicherungsgesellschaften hilft, die passende Versicherung abzuschließen und sich optimal gegen Dienstunfähigkeit abzusichern.

In: Dienstunfähigkeit |

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