Beamte stehen zu ihrem Dienstherrn in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis.
Ihr rechtlicher Status unterscheidet sich daher von anderen Arbeitnehmern. Hiervon ist nicht zuletzt die Absicherung ihrer Arbeitskraft betroffen. Allerdings überschätzen viele Beamte die Leistungsansprüche gegenüber ihrem Dienstherrn.
Oft gehen sie – ebenso wie die öffentliche Meinung – von einem lebenslangen Rundumschutz in allen Lebensbereichen aus. Allerdings fällt dieser Schutz im Leistungsfall oft geringer als erwartet aus. In der Praxis sind dafür der aktuelle Status und die geleisteten Dienstjahre ausschlaggebend.
Auch Beamte sollten sich somit um einen Versicherungsschutz kümmern, der ihren Bedürfnissen optimal entspricht.
Unterschiede zwischen Beamten und anderen Arbeitnehmern
Beamte auf Lebenszeit stehen sich gegenüber anderen Arbeitnehmern im Hinblick auf ihre Altersversorgung und ihre Absicherung bei Krankheit oder Dienstunfähigkeit in der Regel besser. Deutlich wird dies vor allem bei ihren Pensionsansprüchen.
Sie betragen derzeit maximal 71,75 Prozent ihres Bruttogehaltes der letzten beiden Jahre vor der Pensionierung. Die tatsächliche Höhe von Beamtenpensionen hängt von der Dauer der Beamtenlaufbahn ab. Hier schlägt jedes Jahr mit rund 1,79 Prozent zu Buche.
Um den Höchstsatz zu erreichen, sind 40 Dienstjahre erforderlich. Faktoren wie Teilzeitarbeit, Elternzeit, Dienstunfähigkeit oder der vorzeitige Eintritt in den Ruhestand können die Pensionsansprüche von Beamten erheblich mindern.
Komfortabel erscheint auf den ersten Blick auf die Absicherung von Beamten im Fall von Krankheit und Dienstunfähigkeit. Vor allem im Hinblick auf die ersten Berufsjahre können Einschränkungen oder der Verlust der individuellen Arbeitsfähigkeit jedoch auch bei Beamten zu einer absoluten Versorgungslücke führen.
Auch für Beamte ist es folglich wichtig, ihre Absicherung in verschiedenen Lebenssituationen im Blick zu haben und ihren aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Neben der Absicherung der Arbeitskraft und gegebenenfalls einer privaten Altersvorsorge ist für Beamte auch die Absicherung gegen Haftungsansprüche aus dem Dienstverhältnis von Bedeutung: Anders als normale Arbeitnehmer unterliegen Beamte der Berufshaftung – beispielsweise dann, wenn ihnen Fehlentscheidungen aufgrund von Verletzungen ihrer Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden können.
Relevante Versicherungen für Beamte
Beamte sollten mindestens über die folgenden Versicherungen verfügen:
- Absicherung gegen Dienstunfähigkeit
- Krankenversicherung (in der Regel als Privatversicherung)
- Diensthaftpflichtversicherung.
Abhängig vom persönlichen Arbeitsfeld können für Beamte einige weitere Versicherungen wichtig sein. Beispielsweise sind Lehrer, Polizisten und Beamte in vergleichbaren Positionen mit einer Rechtsschutzversicherung gut beraten, die auch die Kosten für beruflich bedingte Rechtsstreitigkeiten abdeckt. Vor allem für Beamte, die in ihrer Berufsausübung mit besonderen Gefährdungen konfrontiert sind, kann der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sinnvoll sein.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Ebenso wie für Arbeitnehmer ist eine zuverlässige Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft auch für Beamte von entscheidender Bedeutung.
Allerdings gehen viele Beamte hier von einem Trugschluss aus: Sie nehmen an, dass sie bei Dienstunfähigkeit von ihrem Dienstherrn automatisch lebenslang ein auskömmliches Ruhegehalt erhalten. In der Praxis gestalten sich ihre Versorgungsansprüche jedoch deutlich anders: Ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit erhalten ausschließlich Beamte auf Lebenszeit.
Wie hoch es ausfällt, hängt von der absolvierten Dienstzeit ab. Referendare und Beamtenanwärter, die sich noch in der Ausbildung befinden, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Das Gleiche gilt für Beamte auf Probe in den ersten fünf Jahren ihrer Laufbahn sowie für Beamte auf Zeit wie beispielsweise Bürgermeister.
Berufsunfähigkeit versus Dienstunfähigkeit
Die Dienstunfähigkeit von Beamten ist nicht identisch mit der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit von Arbeitnehmern.
Erwerbs- und Berufsunfähigkeit bei Arbeitnehmern
Für die Zahlung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sieht der Gesetzgeber sehr strikt gefasste Regelungen vor – sie wird als Voll- oder Teilrente gezahlt, wenn Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage sind, eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden abzuleisten.
Ausschlaggebend für die Zahlung ist ihre generelle Arbeitsfähigkeit, der erlernte oder ausgeübte Beruf spielt dafür keine Rolle. Private Erwerbsunfähigkeitsversicherungen mit vergleichbaren Kriterien sind auf dem Markt verfügbar, in der Praxis jedoch vor allem eine Notfalllösung, wenn der Abschluss einer echten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist.
Berufsunfähigkeit ist dagegen vor allem ein versicherungsrechtlicher Begriff. Durch eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Ausübung eines bestimmten Berufs versichert. Die Versicherung zahlt, wenn die Ausübung dieses Berufes aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent für länger als sechs Monate nicht möglich ist.
Dienstunfähigkeit bei Beamten
Die Entscheidung, ob ein Beamter dienstunfähig ist, trifft grundsätzlich der Dienstherr. Anders als bei der Feststellung der Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit als Voraussetzung für die Zahlung einer gesetzlichen Rente oder bei Berufsunfähigkeit gelten dafür keine festen Regelungen.
Dienstunfähigkeit kann abhängig von behördenspezifischen Vorgaben und Entscheidungen auch schon bei gesundheitlich bedingten Einschränkungen der Arbeitskraft von 20 oder 25 Prozent gegeben sein. Zudem gelten hierfür bei Bundesbehörden sowie den Behörden der Länder und Kommunen unterschiedliche Rahmenregelungen.
Die Beurteilung der Dienstunfähigkeit von Beamten erfolgt durch einen Amtsarzt. Gegeben ist sie, wenn Beamte nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst im vom Dienstherrn vorausgesetzten Umfang auszuüben oder innerhalb von sechs Monaten wegen einer Erkrankung für mindestens drei Monate nicht arbeitsfähig sind.
Zu den Entscheidungsrechten des Dienstherrn bei Dienstunfähigkeit gehört, davon betroffenen Beamten eine andere Tätigkeit zuzuweisen, die mit ihrer gesundheitlichen Verfassung vereinbar ist.
Versorgungslücken durch Dienstunfähigkeit bei Beamten
Dienstunfähigkeit kann jeden Beamten treffen. In der Praxis stellen psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout auch für diese Berufsgruppen ein Risiko dar, das in den vergangenen Jahren stetig angestiegen ist. Durch ihren Eintritt können beträchtliche Versorgungslücken entstehen – ihre Auswirkungen hängen vom individuellen Status des Beamten ab.
Beamte auf Lebenszeit erhalten ein Ruhegehalt, das vor allem bei einem frühen Eintritt der Dienstunfähigkeit allerdings deutlich unter dem Höchstsatz von Beamtenpensionen liegt. Zwar sind die Ruhegehälter von Beamten bei Dienstunfähigkeit in der Regel höher als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente – der bisherige Lebensstandard kann damit jedoch oft nicht gehalten werden.
Beamten auf Widerruf oder in der Probezeit sowie Beamte auf Zeit werden bei Dienstunfähigkeit in der Regel aus ihrem Beruf und aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Ausnahmen bestehen bei Dienstunfällen oder bei Erkrankungen, die durch die Berufsausübung entstanden sind. Der Dienstherr leitet bei diesen Beamtengruppen eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung in die Wege.
Eine Absicherung bei Dienstunfähigkeit ist damit jedoch häufig nicht verbunden. Auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben Arbeitnehmer in der Regel erst nach einer Wartezeit von fünf beitragspflichtigen Jahren Anspruch.
Vor allem ehemalige Beamte am Anfang ihrer Laufbahn können dieses Kriterium nicht erfüllen. Im Zweifelsfall besitzen sie keinerlei Versorgungsansprüche und sind ohne private Dienstunfähigkeitsversicherung auf die staatliche Grundsicherung angewiesen.
Eine Lösung für Beamte – Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel
Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung gehört für Beamte mit Abstand zu den wichtigsten Versicherungen. Für Beamte auf Lebenszeit ist sie relevant, wenn absehbar ist, dass eine Dienstunfähigkeit zu erheblichen finanziellen Einbußen führen würde.
Beamte auf Widerruf oder Probe sowie Beamte auf Zeit sollten auf diesen Versicherungsschutz auf keinen Fall verzichten. Allerdings sind bei dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung einige wesentliche Punkte zu beachten.
Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung reicht für die Absicherung des Einkommens bei Dienstunfähigkeit nicht aus, da sie erst greift, wenn die Berufsausübung zu mindestens 50 Prozent nicht mehr möglich ist. Beamte, die mit einer Berufsfähigkeit oberhalb dieser Grenze für dienstunfähig erklärt werden, würden somit keine Versicherungsleistungen erhalten.
Die Versicherungsgesellschaften haben aus diesem Grund spezielle Dienstunfähigkeitsversicherungen für Beamte im Programm. Dabei handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die mit einer Dienstunfähigkeitsklausel versehen ist. Die Klausel sichert die Versicherungsleistung auch oberhalb der Standardgrenze der normalen Berufsunfähigkeitsversicherungen ab.
Wichtig ist, dass es sich bei der Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine echte und vollständige Klausel handelt und dass durch die Versicherung auch eine Teildienstunfähigkeit abgesichert wird:
- Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel ist erforderlich, um eine Nachprüfung der Dienstunfähigkeit durch das Versicherungsunternehmen auszuschließen. Für die Zahlung der Versicherungsleistung reicht dann die Bescheinigung der Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt aus.
- Eine vollständige Dienstunfähigkeitsklausel ist für Beamte auf Widerruf und Probe sowie für Beamte auf Zeit von entscheidender Bedeutung. Wenn sie fehlt, kann der Versicherer die Leistung gegebenenfalls unter Verweis auf die fehlende lebenszeitliche Verbeamtung verweigern.
- Neben vollständiger Dienstunfähigkeit ist in der Praxis auch die Attestierung einer Teildienstunfähigkeit möglich. Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollte in solchen Fällen – beispielsweise dann, wenn die Dienstausübung noch zu wenigstens 50 Prozent möglich ist – einen Teil der Rente zahlen.
Polizisten, Beamte im Justizvollzug und einige andere Beamtengruppen unterliegen in ihrer Dienstausübung besonderen Gefährdungen. Wenn sie gegeben sind, sollte die Versicherung außerdem eine Klausel zur Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit enthalten.
Als ein Beispiel: Ein Polizist ist wegen einer Verletzung nicht mehr in der Lage, eine Waffe zu tragen und daher für den Vollzugsdienst nicht mehr geeignet. Eine Versetzung in die Verwaltung ist dagegen möglich. Wenn die Police auch die spezielle Dienstunfähigkeit versichert, erhält er daraus eine Rente, die Gehaltsausfälle bis zu einem bestimmten Umfang kompensieren kann.
Um maximale Rechtssicherheit zu erreichen, ist es sinnvoll, wenn bei diesen Klauseln, sofern möglich, auch auf die entsprechenden Gesetze Bezug genommen wird.
Deckungssumme einer Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Rente durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung wird individuell vereinbart. Die Rentenhöhe sollte ausreichen, um die Alltagsbedürfnisse und den Lebensstandard des Versicherten grundsätzlich abzusichern. Für die Entscheidung darüber sollten Beamte auch die künftige Entwicklung ihrer Bezüge kennen und mit der zuständigen Besoldungsstelle klären.
Als Faustregel kann gelten, dass Beamte, die noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit besitzen, aber auch Beamte auf Lebenszeit in den ersten Laufbahnjahren eine höhere Absicherung benötigen als Beamte, die bereits seit vielen Jahren im Beruf sind.
Die Versicherungszeit einer Dienstunfähigkeitsversicherung wird daher – allerdings abhängig vom gewählten Versicherer – in mehrere Phasen aufgeteilt, über deren Dauer der Versicherungsnehmer selbst bestimmen kann.
In der ersten Phase zahlen die Versicherten höhere Beiträge und erhalten dafür auch eine höhere Rente. Im Zeitverlauf sinken Beitrags- und Rentenhöhe aufgrund der steigenden Ruhegehälter ab, so dass eine geringere Absicherung benötigt wird.
Krankenversicherung für Beamte
Beamte sind in der Regel in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert. Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in die Privatversicherung ist in der Regel auch für Beamte auf Widerruf oder auf Probe möglich.
Die private Krankenversicherung ist für Beamte lukrativ, da sie hier nur medizinische Leistungen versichern müssen, die durch ihren Beihilfeanspruch gegenüber dem Dienstherrn nicht abgedeckt werden. Sie erhalten den hochwertigen Versicherungsschutz der PKV im Vergleich zu Arbeitnehmern und Selbstständigen daher zu besonders günstigen Konditionen.
Ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist für Beamte wenig sinnvoll. Zwar ist er auf freiwilliger Basis möglich, jedoch müssen Beamte dann den kompletten GKV-Beitrag aus eigener Tasche zahlen, da die gesetzliche Versicherung in der Regel nicht beihilfefähig ist.
Für Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen bieten die privaten Krankenversicherer seit einigen Jahren eine sogenannte „Beamtenöffnungsaktion“ mit erleichterten Aufnahmebedingungen an. Sie gilt sowohl für angehende Beamte als auch für Personen mit einer Verbeamtung auf Lebenszeit. Auch Angehörige erhalten hierdurch einen leichteren Zugang zur PKV.
Beamtenanwärter benötigen für ihre private Krankenversicherung möglicherweise einen Beihilfeergänzungstarif, eine Vereinbarung über Krankenhaustagegeld oder einen Kur-Tarif. Diese Punkte sollten bei der Versicherungs- und Tarifwahl beachtet werden.
Diensthaftpflichtversicherung für Beamte
Eine Diensthaftpflichtversicherung kommt vor allem für Beamte in Betracht, die in Arbeitsfeldern tätig sind, in denen sie hohe Verantwortung tragen und Entscheidungen mit großer Tragweite treffen müssen. Versichert werden durch eine Diensthaftpflicht Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Fazit
Beamte benötigen einen an ihren individuellen Status angepassten Versicherungsschutz. Im Fokus stehen dabei die Dienstunfähigkeitsversicherung, die Krankenversicherung für Beamte sowie eine Diensthaftpflicht für Personen, die auf Positionen mit hohen Haftungsrisiken tätig sind.
Die Planung einer privaten Altersvorsorge sollte sich bei Beamten nach ihren zu erwartenden Pensionsansprüchen und persönlichen Erwartungen an ihren Lebensstandard im Alter richten lassen. Sinnvoll ist, wenn Beamte für die Auswahl des optimalen Versicherungsschutzes und des passenden Versicherers die Unterstützung von Experten in Anspruch nehmen.
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