Die wichtigsten Versicherungen für Beamte
Diese Versicherungen sollten Beamte und Anwärter unbedingt abschließen
Durch den Beamtenstatus wiegen sich viele Beamte in Sicherheit. Festes Gehalt, hoher Kündigungsschutz und die Garantie auf eine ausreichend hohe Pension lassen viele Staatsdiener die Risiken durch steigendes Alter, Krankheit oder Unfälle leicht vergessen.
Dabei sind Beamte und Menschen, die eine Beamtenlaufbahn anstreben, den gleichen Gefahren des alltäglichen Lebens ausgesetzt, wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Körperliche Erkrankungen, Burn-out, Depressionen und schwerwiegende Unfälle machen vor Beamten ebenso wenig halt wie vor Arbeitnehmern in der freien Marktwirtschaft.
Daher sind Beamte gut beraten, mindestens folgende Versicherungen abzuschließen, um sich finanziell optimal abzusichern und Versicherungslücken nachhaltig zu schließen.
Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung schützt vor Missgeschicken und den Folgen unachtsamer Momente im Privatleben. Doch kommt es während der Dienstzeit zu einer Panne, sind Beamte nicht automatisch durch den Dienstherrn abgesichert.
Zwar haftet gegenüber dem Geschädigten zunächst der Dienstherr. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er den verantwortlichen Beamten aber in Regress nehmen. Die Privathaftpflicht des Beamten greift in solchen Fällen in der Regel nicht, da sich der Schadensersatzanspruch auf eine Situation während der dienstlichen Tätigkeit bezieht.
Erst der zusätzliche Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung schützt ausreichend vor den finanziellen Folgen grober Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit im Rahmen der Arbeit im öffentlichen Dienst.
Dienstunfähigkeitsversicherung für den Fall von Krankheit oder schweren Unfällen
Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung dient der finanziellen Absicherung von Beamten und Anwärtern im Krankheitsfall. Das Ruhegehalt eines Beamten fällt zumeist wesentlich geringer aus als das ursprüngliche Gehalt.
Diese monatlichen Einbußen nach Feststellung einer bestehenden Dienstunfähigkeit lassen sich optimal durch eine angemessene Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. Sie greift immer dann, wenn ein Beamter seinen Dienst auf unabsehbare Zeit nicht mehr ausüben kann.
Was viele Beamte nicht wissen: Erst nach fünf Jahren Dienst haben sie Anspruch auf ein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit, sofern kein Dienstunfall vorliegt. Besonders Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf haben keinen Anspruch auf diese Form der Einkommenssicherung und sehen sich häufig in ihrer Existenz bedroht, sobald der Ernstfall eintritt.
Zusätzliche Altersvorsorge
Auch wenn die Pension eines Beamten höher ausfällt als die Rente eines normalen Arbeitnehmers, ist mit Einbußen zu rechnen. Die Pension ist geringer als das sonst übliche Gehalt eines Beamten. Diese Lücke lässt sich durch private Altersvorsorge schließen. Dabei sollten Beamte darauf achten, in Finanzprodukte zu investieren, die sich ihren individuellen Lebensumständen anpassen.
Eine gesunde Mischung aus Risiko und Rendite, der Nutzung steuerlicher Vorteile und Sicherheitsmechanismen zum Schutz des Kapitals gewährleisten die Abdeckung von Versorgungslücken im Alter.
Krankenversicherung
Für Beamte gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sie sind Heilfürsorge-berechtigt oder besitzen ein Recht auf Beihilfe. Die Beihilfe übernimmt je nach Dienstherr und Familiensituation 50 bis 70 % der Kosten im Krankheitsfall, für Kinder meist 80 %. Den Rest muss der Beamte eigenständig versichern. Ist der Beamte Teil der Heilfürsorge, sind seine Krankheitskosten während der aktiven Dienstzeit bereits abgedeckt. Weil im Ruhestand die Beihilfe an ihre Stelle tritt, sollte er sich frühzeitig um eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung bemühen. In zehn Bundesländern können Beamte stattdessen die pauschale Beihilfe wählen, einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags (Stand September 2026).
Ob ein Beamter Heilfürsorge-berechtigt ist oder ein Recht auf Beihilfe hat, hängt vom Bundesland und Dienstherren ab. In beiden Fällen muss er sich zusätzlich um eine Pflegeversicherung kümmern: Für Beihilfeberechtigte deckt die private Pflegepflichtversicherung den Teil der Pflegekosten ab, den die Beihilfe nicht trägt.
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