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Beihilfe-Lexikon Alternativen & Sonderformen

Pauschale Beihilfe (Hamburger Modell)

Definition

Die pauschale Beihilfe ist ein monatlicher Zuschuss des Dienstherrn in Höhe der Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, der an die Stelle der individuellen Beihilfe tritt. Sie wurde 2018 in Hamburg eingeführt und macht vor allem die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte bezahlbar.

Stand September 2026 · Alle 57 Begriffe · Länder-Vergleich

Was bedeutet Pauschale Beihilfe (Hamburger Modell)?

Ohne pauschale Beihilfe zahlen gesetzlich versicherte Beamte den vollen Kassenbeitrag allein, weil das klassische Beihilferecht keinen Arbeitgeberanteil kennt. Das Hamburger Modell ändert das: Der Dienstherr übernimmt die Hälfte des Beitrags zu einer Krankenvollversicherung, ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten. Im Gegenzug verzichtet der Beamte auf die individuelle Beihilfe, also auf die Erstattung einzelner Rechnungen nach dem Bemessungssatz. Ergänzende Beihilfe gibt es danach in der Regel nicht mehr, in mehreren Ländern mit Ausnahme der Pflege.

Stand September 2026 bieten zehn Länder die pauschale Beihilfe an. Die Regeln unterscheiden sich in drei Punkten. Erstens bei der Versicherungsart: Die meisten Länder bezuschussen GKV und private Vollversicherung, bei der PKV oft höchstens bis zur Hälfte des Basistarifs; Sachsen-Anhalt zahlt nur zur GKV. Zweitens bei der Bindung: Fast überall ist die Entscheidung unwiderruflich, nur Sachsen-Anhalt erlaubt einen Widerruf. Drittens bei Fristen und Neuentscheidungen, etwa nach dem Vorbereitungsdienst.

Lohnend ist die pauschale Beihilfe vor allem für Beamte, die in der PKV hohe Risikozuschläge zahlen müssten, und für Familien, deren Kinder in der GKV beitragsfrei mitversichert sind. Für junge, gesunde Beamte ist die individuelle Beihilfe mit einem günstigen Beihilfetarif meist wirtschaftlicher. Wer die pauschale Beihilfe wählt, kann zudem die Öffnungsaktion der PKV nicht nutzen, weil sie nach den Regeln des PKV-Verbands nicht für Beamte mit Beitragszuschuss gilt.

Die Entscheidung wirkt lange nach. In mehreren Ländern gilt sie auch im Ruhestand, und beim Wechsel des Dienstherrn zählt allein das Recht des neuen Dienstherrn. Bietet dieser keine pauschale Beihilfe an, zahlen gesetzlich versicherte Beamte ihren Beitrag wieder allein. Einen Überblick gibt der Ratgeber Krankenversicherung für Beamte.

Rechenbeispiel: Beamtin in Niedersachsen, freiwillig gesetzlich versichert

  1. 1Angenommen, ihr Beitrag zur freiwilligen GKV beträgt 820 Euro im Monat für die Krankenversicherung.
  2. 2Die pauschale Beihilfe beträgt höchstens die Hälfte: 410 Euro im Monat, 4.920 Euro im Jahr.
  3. 3Ihr Eigenanteil liegt ebenfalls bei 410 Euro; der Beitrag zur Pflegeversicherung wird in Niedersachsen nicht bezuschusst.
  4. 4Ihre Kinder sind in der GKV beitragsfrei familienversichert, sofern die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind.

So regeln es Bund und Länder

DienstherrRegelung
HamburgSeit 1. August 2018; GKV und PKV (PKV höchstens hälftiger Basistarif); unwiderruflich. Beamte auf Widerruf entscheiden nach der Übernahme auf Probe neu.
BerlinSeit 2020; GKV und PKV (PKV höchstens hälftiger Basistarif); unwiderruflich, Zahlung erst ab dem Monat nach Antragseingang.
BrandenburgSeit 1. Januar 2020; GKV und PKV (PKV höchstens hälftiger Basistarif); unwiderruflich, bei einem neuen Beamtenverhältnis neue Entscheidung möglich.
BremenSeit 1. Januar 2020, für Anwärter seit 1. Juni 2019; GKV und PKV (PKV höchstens hälftiger Basistarif); unwiderruflich.
ThüringenSeit 1. Januar 2020; GKV und PKV; unwiderruflich, ergänzende Beihilfe nur bei Pflege. Für Anwärter bindet die Wahl nur bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes.
Baden-WürttembergSeit 1. Januar 2023; GKV und private Vollversicherung; unwiderruflich, gilt auch im Ruhestand (außer Pflege und Todesfall).
SachsenSeit 1. Januar 2024; GKV und PKV (PKV höchstens hälftiger Basistarif); unwiderruflich. Es bleibt bei 50 Prozent, die höheren Familiensätze gelten nur in der individuellen Beihilfe.
NiedersachsenSeit 1. Februar 2024; GKV und PKV, ohne Pflegeversicherung; unwiderruflich, Antrag innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr.
Sachsen-AnhaltSeit 1. Januar 2026; nur GKV; widerruflich zum Monatsbeginn mit drei Monaten Vorlauf.
Mecklenburg-VorpommernSeit 1. Mai 2026; GKV und PKV; unwiderruflich.
Schleswig-HolsteinKein Hamburger Modell; seit 1. Januar 2024 unwiderruflicher Zuschuss von 50 Prozent nur zur GKV und nur für bestimmte Gruppen, etwa Beamte auf Widerruf.
HessenNicht eingeführt; stattdessen Sachleistungsbeihilfe von 50 Prozent, begrenzt auf die selbst gezahlten Kassenbeiträge der letzten zwölf Monate.
Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-WestfalenNicht eingeführt; das Saarland hat den 1. Januar 2028 zugesagt, Rheinland-Pfalz plant eine schrittweise Lösung, in Nordrhein-Westfalen ist sie angekündigt, aber nicht umgesetzt.
Bund und BayernNicht eingeführt; gesetzlich versicherte Beamte zahlen den Kassenbeitrag allein und erhalten Beihilfe nur ergänzend.

Hinweise und Tipps

Fragen zu Pauschale Beihilfe (Hamburger Modell)

Kann ich mit pauschaler Beihilfe privat versichert bleiben?
In den meisten Ländern ja, wenn es sich um eine private Vollversicherung handelt. Der Zuschuss ist dann oft auf die Hälfte des Basistarifs begrenzt. In Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es den Zuschuss nur zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Nehme ich die pauschale Beihilfe bei einem Wechsel in ein anderes Land mit?
Nein. Maßgeblich ist das Recht des neuen Dienstherrn. Bietet er die pauschale Beihilfe an, ist meist ein neuer Antrag nötig; bietet er sie nicht an, etwa der Bund oder Bayern, trägt der gesetzlich versicherte Beamte den Beitrag allein.
Gilt die pauschale Beihilfe auch im Ruhestand?
In mehreren Ländern ja, etwa in Hamburg, Bremen und Baden-Württemberg. In Thüringen können auch Versorgungsempfänger sie noch wählen, die Entscheidung ist dann ebenfalls unwiderruflich. In Bremen können frühere Heilfürsorgeberechtigte sie mit Beginn des Ruhestands beantragen.
Quellen (3)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG), § 80 Beihilfe
  2. Verband der Privaten Krankenversicherung: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige – Öffnungsaktionen der PKV (Stand Januar 2026)
  3. Beihilfevorschriften der Länder: Landesbeamtengesetze und Beihilfeverordnungen der 16 Länder (Einzelnachweise auf den jeweiligen Landesseiten)

Rechtsstand: September 2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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