Was bedeutet Pauschale Beihilfe (Hamburger Modell)?
Ohne pauschale Beihilfe zahlen gesetzlich versicherte Beamte den vollen Kassenbeitrag allein, weil das klassische Beihilferecht keinen Arbeitgeberanteil kennt. Das Hamburger Modell ändert das: Der Dienstherr übernimmt die Hälfte des Beitrags zu einer Krankenvollversicherung, ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten. Im Gegenzug verzichtet der Beamte auf die individuelle Beihilfe, also auf die Erstattung einzelner Rechnungen nach dem Bemessungssatz. Ergänzende Beihilfe gibt es danach in der Regel nicht mehr, in mehreren Ländern mit Ausnahme der Pflege.
Stand September 2026 bieten zehn Länder die pauschale Beihilfe an. Die Regeln unterscheiden sich in drei Punkten. Erstens bei der Versicherungsart: Die meisten Länder bezuschussen GKV und private Vollversicherung, bei der PKV oft höchstens bis zur Hälfte des Basistarifs; Sachsen-Anhalt zahlt nur zur GKV. Zweitens bei der Bindung: Fast überall ist die Entscheidung unwiderruflich, nur Sachsen-Anhalt erlaubt einen Widerruf. Drittens bei Fristen und Neuentscheidungen, etwa nach dem Vorbereitungsdienst.
Lohnend ist die pauschale Beihilfe vor allem für Beamte, die in der PKV hohe Risikozuschläge zahlen müssten, und für Familien, deren Kinder in der GKV beitragsfrei mitversichert sind. Für junge, gesunde Beamte ist die individuelle Beihilfe mit einem günstigen Beihilfetarif meist wirtschaftlicher. Wer die pauschale Beihilfe wählt, kann zudem die Öffnungsaktion der PKV nicht nutzen, weil sie nach den Regeln des PKV-Verbands nicht für Beamte mit Beitragszuschuss gilt.
Die Entscheidung wirkt lange nach. In mehreren Ländern gilt sie auch im Ruhestand, und beim Wechsel des Dienstherrn zählt allein das Recht des neuen Dienstherrn. Bietet dieser keine pauschale Beihilfe an, zahlen gesetzlich versicherte Beamte ihren Beitrag wieder allein. Einen Überblick gibt der Ratgeber Krankenversicherung für Beamte.
Rechenbeispiel: Beamtin in Niedersachsen, freiwillig gesetzlich versichert
- 1Angenommen, ihr Beitrag zur freiwilligen GKV beträgt 820 Euro im Monat für die Krankenversicherung.
- 2Die pauschale Beihilfe beträgt höchstens die Hälfte: 410 Euro im Monat, 4.920 Euro im Jahr.
- 3Ihr Eigenanteil liegt ebenfalls bei 410 Euro; der Beitrag zur Pflegeversicherung wird in Niedersachsen nicht bezuschusst.
- 4Ihre Kinder sind in der GKV beitragsfrei familienversichert, sofern die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sind.
So regeln es Bund und Länder
| Dienstherr | Regelung |
|---|---|
| Hamburg | Seit 1. August 2018; GKV und PKV (PKV höchstens hälftiger Basistarif); unwiderruflich. Beamte auf Widerruf entscheiden nach der Übernahme auf Probe neu. |
| Berlin | Seit 2020; GKV und PKV (PKV höchstens hälftiger Basistarif); unwiderruflich, Zahlung erst ab dem Monat nach Antragseingang. |
| Brandenburg | Seit 1. Januar 2020; GKV und PKV (PKV höchstens hälftiger Basistarif); unwiderruflich, bei einem neuen Beamtenverhältnis neue Entscheidung möglich. |
| Bremen | Seit 1. Januar 2020, für Anwärter seit 1. Juni 2019; GKV und PKV (PKV höchstens hälftiger Basistarif); unwiderruflich. |
| Thüringen | Seit 1. Januar 2020; GKV und PKV; unwiderruflich, ergänzende Beihilfe nur bei Pflege. Für Anwärter bindet die Wahl nur bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes. |
| Baden-Württemberg | Seit 1. Januar 2023; GKV und private Vollversicherung; unwiderruflich, gilt auch im Ruhestand (außer Pflege und Todesfall). |
| Sachsen | Seit 1. Januar 2024; GKV und PKV (PKV höchstens hälftiger Basistarif); unwiderruflich. Es bleibt bei 50 Prozent, die höheren Familiensätze gelten nur in der individuellen Beihilfe. |
| Niedersachsen | Seit 1. Februar 2024; GKV und PKV, ohne Pflegeversicherung; unwiderruflich, Antrag innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr. |
| Sachsen-Anhalt | Seit 1. Januar 2026; nur GKV; widerruflich zum Monatsbeginn mit drei Monaten Vorlauf. |
| Mecklenburg-Vorpommern | Seit 1. Mai 2026; GKV und PKV; unwiderruflich. |
| Schleswig-Holstein | Kein Hamburger Modell; seit 1. Januar 2024 unwiderruflicher Zuschuss von 50 Prozent nur zur GKV und nur für bestimmte Gruppen, etwa Beamte auf Widerruf. |
| Hessen | Nicht eingeführt; stattdessen Sachleistungsbeihilfe von 50 Prozent, begrenzt auf die selbst gezahlten Kassenbeiträge der letzten zwölf Monate. |
| Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen | Nicht eingeführt; das Saarland hat den 1. Januar 2028 zugesagt, Rheinland-Pfalz plant eine schrittweise Lösung, in Nordrhein-Westfalen ist sie angekündigt, aber nicht umgesetzt. |
| Bund und Bayern | Nicht eingeführt; gesetzlich versicherte Beamte zahlen den Kassenbeitrag allein und erhalten Beihilfe nur ergänzend. |