- Beihilfesystem
- Wahl zwischen individueller Beihilfe mit personenbezogenen Bemessungssätzen und – seit 01.02.2024 – pauschaler Beihilfe als Zuschuss zum Versicherungsbeitrag.Quelle: §§ 80, 80a NBG, NLBV
- Bemessungssätze
- 50 % aktive Beamte (auch Anwärter), 70 % ab zwei Kindern im Familienzuschlag, 70 % Versorgungsempfänger, 70 % Ehe- und Lebenspartner, 80 % Kinder und Waisen.Quelle: NLBV, Informationsblatt Vordruck 2719 (Stand 01.08.2025)
- Wahlleistungen
- Nicht beihilfefähig: Ein- und Zweibettzimmer sowie Wahlarztbehandlung sind vollständig und ausnahmslos ausgeschlossen.Quelle: § 21 NBhVO, NLBV
- Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
- Keine Kostendämpfungspauschale. Eigenbehalte u. a. 10 %, mind. 5 € und höchstens 10 € bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Fahrten; 10 € je Tag im Krankenhaus (max. 28 Tage im Jahr); Kinder unter 18 weitgehend befreit.Quelle: § 45 NBhVO, NLBV
- Pauschale Beihilfe
- Seit 01.02.2024: monatlich höchstens die Hälfte des Beitrags zur freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung (nicht zur Pflegeversicherung). Antrag schriftlich, unwiderruflich, innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr.Quelle: § 80a NBG, NLBV
- Einkommensgrenze Partner
- Berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung 22.000 € nicht übersteigt; Ausnahme, wenn die Grenze im laufenden Jahr voraussichtlich eingehalten wird.Quelle: § 80 Abs. 3 NBG, § 2 NBhVO
- Heilfürsorge
- Polizeivollzugsbeamte seit 01.01.2017 wieder mit Heilfürsorge (Anrechnung 1,3 % des Grundgehalts); Feuerwehrbeamte nach § 115 NBG. Angehörige erhalten Beihilfe, Wahlleistungen nur nach Dienstunfall.Quelle: §§ 114, 115 NBG, NLBV
- Verbeamtung Lehrkräfte
- Lehrkräfte im 18-monatigen Vorbereitungsdienst sind in der Regel Beamte auf Widerruf mit Beihilfe. Zahnersatz, Kronen und Implantate sind für sie nicht beihilfefähig.Quelle: Bildungsportal Niedersachsen, NLBV
- Rechtsreferendare
- Keine Beamten: Der juristische Vorbereitungsdienst läuft in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe, ohne Beihilfeanspruch.Quelle: § 5 NJAG, OLG Celle
- Beihilfestelle
- Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV), zuständig auch für die pauschale Beihilfe und die Heilfürsorge der Polizei.Quelle: NLBV
- Rechtsgrundlage
- §§ 80 und 80a Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) in Verbindung mit der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO).Quelle: NBG, NBhVO