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Beihilfe-Kompass

Die wichtigsten Begriffe und Regeln der Beihilfe für Beamte beim Bund und in allen 16 Ländern – kompakt, belegt und aktuell.

  • Beihilfe-Lexikon von A bis Z
  • Bund und 16 Länder im Vergleich
  • Antworten auf häufige Fragen
  • Amtliche Quellen, Stand 09/2026
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Die Beihilfe ist eine Leistung des Dienstherrn, die Beamten, Pensionären und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten bei Krankheit, Pflege und Geburt erstattet. Sie beruht auf der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und tritt an die Stelle eines Arbeitgeberzuschusses zur Krankenversicherung: Den nicht gedeckten Rest versichern die meisten Beamten über einen Beihilfetarif der privaten Krankenversicherung.

Weil der Bund und jedes Land eigene Beihilfevorschriften erlassen, unterscheiden sich Bemessungssätze, Eigenanteile, Wahlleistungen und die pauschale Beihilfe je nach Dienstherr deutlich. Der Beihilfe-Kompass erklärt die wichtigsten Begriffe in einem Lexikon, stellt die Regeln des Bundes und der 16 Länder nebeneinander und beantwortet häufige Fragen, jeweils auf Grundlage der geltenden Vorschriften mit Stand September 2026.

Beihilfe-Lexikon

Alle Begriffe von A bis Z

Abweichender Bemessungssatz Bemessung & Sätze
Ein abweichender Bemessungssatz ist eine Erhöhung des regulären Beihilfesatzes in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen. Der Bund sieht in § 47 BBhV etwa eine Erhöhung um 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 Prozent, vor, wenn eine private Krankenversicherung Leistungen wegen angeborener Leiden oder bestimmter Krankheiten individuell ausschließt oder dauerhaft einstellt. Zum Lexikon-Eintrag
Alimentationsprinzip Grundlagen
Das Alimentationsprinzip ist der verfassungsrechtliche Grundsatz, nach dem der Dienstherr Beamte und ihre Familien lebenslang amtsangemessen unterhalten muss. Es zählt zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz und wird über Besoldung und Versorgung erfüllt. Zum Lexikon-Eintrag
Angemessenheit und Notwendigkeit Grundlagen
Angemessenheit und Notwendigkeit sind die beiden Grundvoraussetzungen, unter denen Aufwendungen beihilfefähig sind. Nach § 6 BBhV müssen Aufwendungen medizinisch notwendig und der Höhe nach wirtschaftlich angemessen sein. Ärztliche Rechnungen gelten als angemessen, wenn sie sich im Gebührenrahmen der einschlägigen Gebührenordnung bewegen. Zum Lexikon-Eintrag
Antragsfrist Verfahren & Antrag
Die Antragsfrist ist der Zeitraum, in dem Beihilfe zu einer Rechnung beantragt werden muss. Beim Bund sind das drei Jahre nach dem Rechnungsdatum (§ 54 BBhV); wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch auf Beihilfe für diese Aufwendungen. Länder: Die Länder regeln die Frist selbst, teils deutlich kürzer: in Bremen ein Jahr, in Sachsen zwei Jahre. Zum Lexikon-Eintrag
Anwartschaftsversicherung Alternativen & Sonderformen
Eine Anwartschaftsversicherung ist ein ruhender privater Krankenversicherungsvertrag, der das Recht sichert, später ohne neue Gesundheitsprüfung in den vollen Versicherungsschutz zu wechseln. Die kleine Anwartschaft sichert den Gesundheitszustand, die große zusätzlich das Eintrittsalter. Länder: Relevant ist sie besonders für Polizeibeamte mit Heilfürsorge, die im Ruhestand in die Beihilfe wechseln, zum Beispiel in Bremen. Zum Lexikon-Eintrag
Arzneimittel Leistungen
Arzneimittel sind ärztlich oder zahnärztlich verordnete Medikamente, deren Kosten grundsätzlich beihilfefähig sind. Beim Bund wird je Arzneimittel ein Eigenbehalt von 10 Prozent abgezogen, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten (§ 49 BBhV). Länder: Einige Länder haben feste Beträge je Packung oder Verordnung, etwa 3 Euro in Bayern, 4 Euro in Thüringen, 4,50 Euro in Hessen und 6 Euro in Bremen. Zum Lexikon-Eintrag
Basistarif Alternativen & Sonderformen
Der Basistarif ist ein branchenweit einheitlicher Tarif der privaten Krankenversicherung, dessen Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind (§ 152 VAG). Sein Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Für Beihilfeberechtigte gibt es eine Variante, die nur den nicht von der Beihilfe gedeckten Teil versichert. Länder: In mehreren Ländern mit pauschaler Beihilfe, etwa Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Sachsen, ist der Zuschuss zu einer privaten Vollversicherung auf die Hälfte des Basistarifs begrenzt. Zum Lexikon-Eintrag
BBhV (Bundesbeihilfeverordnung) Grundlagen
Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) ist die Rechtsverordnung, die Voraussetzungen, Umfang und Verfahren der Beihilfe für Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes regelt. Sie beruht auf § 80 Bundesbeamtengesetz und legt unter anderem Bemessungssätze, Eigenbehalte, Höchstbeträge und Antragsfristen fest. Länder: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben keine eigene Beihilfeverordnung und wenden die BBhV an, die übrigen Länder haben eigene Verordnungen. Zum Lexikon-Eintrag
Beamte auf Probe Personen & Status
Beamte auf Probe sind Beamte, die nach dem Vorbereitungsdienst eine Probezeit ableisten, bevor sie auf Lebenszeit ernannt werden. Beihilferechtlich sind sie wie Beamte auf Lebenszeit gestellt und erhalten die regulären Bemessungssätze. Für die private Krankenversicherung ist der Beginn des Beamtenverhältnisses wichtig, weil daran Fristen wie die der Öffnungsaktion anknüpfen. Länder: In Berlin erhalten Polizeianwärter des mittleren Dienstes Heilfürsorge nur während der Ausbildung; mit dem Beamtenverhältnis auf Probe gilt die Beihilfe. Zum Lexikon-Eintrag
Beamte auf Widerruf Personen & Status
Beamte auf Widerruf sind Beamte im Vorbereitungsdienst, etwa Anwärter und Lehramtsreferendare, die Anwärterbezüge erhalten. Sie sind beihilfeberechtigt, beim Bund und in den meisten Ländern mit einem Bemessungssatz von 50 Prozent. Länder: Hessen gewährt Beamten auf Widerruf einheitlich 70 Prozent; in Rheinland-Pfalz und im Saarland entfällt für sie die Kostendämpfungspauschale, in Niedersachsen ist Zahnersatz für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nicht beihilfefähig. Zum Lexikon-Eintrag
Beihilfe Grundlagen
Die Beihilfe ist eine Leistung des Dienstherrn, die Beamten, Versorgungsempfängern und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten bei Krankheit, Pflege und Geburt erstattet. Sie beträgt je nach Person und Dienstherr in der Regel 50 bis 80 Prozent. Länder: Jedes Land hat eigene Beihilfevorschriften; Hessen und Bremen nutzen ein familienbezogenes System, Sachsen gewährt bis zu 90 Prozent. Zum Lexikon-Eintrag
Beihilfe-App und eBeihilfe Verfahren & Antrag
Beihilfe-Apps und eBeihilfe-Portale sind digitale Wege, Beihilfeanträge mit fotografierten oder hochgeladenen Belegen bei der Beihilfestelle einzureichen. Beim Bund bietet das Bundesverwaltungsamt die App „Beihilfe Bund“ an; die BBhV lässt elektronische Anträge und Belege ausdrücklich zu (§ 51 BBhV). Länder: Die Länder nutzen eigene Lösungen, etwa die App „Beihilfe Freistaat Bayern“, die Beihilfe NRW App, eBeihilfe in Hessen und Rheinland-Pfalz oder dBeihilfePlus in Brandenburg, Hamburg und Sachsen-Anhalt. Zum Lexikon-Eintrag
Beihilfeantrag Verfahren & Antrag
Der Beihilfeantrag ist der Antrag, mit dem Beihilfeberechtigte bei ihrer Beihilfestelle die Erstattung eingereichter Rechnungen verlangen. Beim Bund ist er schriftlich oder elektronisch zu stellen; Belege werden als Kopie vorgelegt oder elektronisch übermittelt (§ 51 BBhV). Die Beihilfestelle setzt die Beihilfe anschließend mit einem Bescheid fest. Zum Lexikon-Eintrag
Beihilfeberechtigte Personen & Status
Beihilfeberechtigte sind Personen, die aus eigenem Recht Anspruch auf Beihilfe haben, vor allem Beamte mit Anspruch auf Besoldung und Versorgungsempfänger. Ehe- oder Lebenspartner und Kinder erhalten Beihilfe dagegen nicht selbst, sondern als berücksichtigungsfähige Angehörige über den Beihilfeberechtigten. Zum Lexikon-Eintrag
Beihilfebescheid Verfahren & Antrag
Der Beihilfebescheid ist die schriftliche Entscheidung der Beihilfestelle darüber, welche Aufwendungen beihilfefähig sind und wie viel Beihilfe ausgezahlt wird. Er weist auch Abzüge wie Eigenbehalte oder eine Kostendämpfungspauschale aus. Bescheide sollten aufbewahrt werden, weil sie gegenüber Versicherer und Finanzamt als Nachweis dienen. Länder: In Ländern mit Kostendämpfungspauschale wird diese in der Regel mit dem ersten Bescheid des Kalenderjahres einbehalten. Zum Lexikon-Eintrag
Beihilfeergänzungstarif Kosten & Eigenanteile
Ein Beihilfeergänzungstarif ist ein Zusatztarif der privaten Krankenversicherung, der Lücken zwischen Beihilfe und Beihilfetarif schließt. Er greift dort, wo die Beihilfe weniger zahlt als ihren Bemessungssatz, etwa wegen Höchstbeträgen, Eigenbehalten oder einer Kostendämpfungspauschale. Zum Lexikon-Eintrag
Beihilfefähige Aufwendungen Leistungen
Beihilfefähige Aufwendungen sind der Teil einer Rechnung, den die Beihilfestelle als erstattungsfähig anerkennt und auf den sie den Bemessungssatz anwendet. Beim Bund müssen sie notwendig, wirtschaftlich angemessen und nicht ausgeschlossen sein (§ 6 BBhV). Zum Lexikon-Eintrag
Beihilfestelle Verfahren & Antrag
Die Beihilfestelle ist die Behörde, die Beihilfeanträge prüft, die Beihilfe festsetzt und auszahlt. Die Bundesbeihilfeverordnung nennt sie Festsetzungsstelle. Beim Bund ist die Beihilfestelle der jeweiligen Dienststelle zuständig, für viele Bundesbehörden bearbeitet das Bundesverwaltungsamt (BVA) die Anträge. Länder: In den Ländern sind meist zentrale Landesämter zuständig, etwa das LBV in Baden-Württemberg, das Landesamt für Finanzen in Bayern, das NLBV in Niedersachsen oder das Regierungspräsidium Kassel in Hessen. Zum Lexikon-Eintrag
Belastungsgrenze Kosten & Eigenanteile
Die Belastungsgrenze ist eine Obergrenze für Eigenbehalte, oberhalb derer die Beihilfe auf weitere Abzüge verzichtet. Beim Bund liegt sie bei 2 Prozent der jährlichen Einnahmen des Vorjahres, für chronisch Kranke bei 1 Prozent (§ 50 BBhV). Sie muss beantragt werden, spätestens bis zum Ende des Folgejahres. Länder: Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen kennen ebenfalls 2 bzw. 1 Prozent; in Nordrhein-Westfalen gilt eine Belastungsgrenze von 2 Prozent der Jahresbezüge. Zum Lexikon-Eintrag
Bemessungssatz Bemessung & Sätze
Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen, den die Beihilfe erstattet. Beim Bund beträgt er je nach Person 50, 70 oder 80 Prozent (§ 46 BBhV). Länder: Die meisten Länder folgen dem Bund; Hessen und Bremen rechnen familienbezogen, Sachsen gewährt mit einem Kind 70 und ab zwei Kindern 90 Prozent. Zum Lexikon-Eintrag
Berücksichtigungsfähige Angehörige Personen & Status
Berücksichtigungsfähige Angehörige sind Ehe- oder Lebenspartner und Kinder, deren Krankheitskosten über den Beihilfeberechtigten beihilfefähig sind. Partner müssen eine Einkommensgrenze einhalten, Kinder müssen im Familienzuschlag berücksichtigt sein. Beim Bund erhalten Partner 70 Prozent und Kinder 80 Prozent Beihilfe. Länder: Die Einkommensgrenzen für Partner unterscheiden sich stark, von 12.000 Euro in Bremen bis 23.861 Euro in Nordrhein-Westfalen. Zum Lexikon-Eintrag
Chefarztbehandlung Leistungen
Die Chefarztbehandlung ist eine wahlärztliche Leistung im Krankenhaus, bei der ein leitender Arzt persönlich behandelt und gesondert abrechnet. Beim Bund sind gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen beihilfefähig (§ 26 BBhV). Viele Länder schließen sie dagegen aus oder verlangen einen Eigenbeitrag. Länder: Nicht beihilfefähig ist sie unter anderem in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, dem Saarland und Schleswig-Holstein; Hessen (18,90 Euro), Baden-Württemberg (22 Euro) und Rheinland-Pfalz (26 Euro) verlangen einen Monatsbeitrag. Zum Lexikon-Eintrag
Direktabrechnung Verfahren & Antrag
Die Direktabrechnung ist ein Verfahren, bei dem ein Krankenhaus seine Rechnung unmittelbar an die Beihilfestelle und die private Krankenversicherung schickt, die ihren Anteil direkt an die Klinik zahlen. Beamte müssen hohe Krankenhausrechnungen dadurch nicht vorstrecken. Zum Lexikon-Eintrag
Eigenbehalt Kosten & Eigenanteile
Ein Eigenbehalt ist ein Betrag, um den die Beihilfestelle die beihilfefähigen Aufwendungen je Leistung kürzt, etwa je Arzneimittel, je Fahrt oder je Krankenhaustag. Beim Bund sind das 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, sowie 10 Euro je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr (§ 49 BBhV). Länder: Bremen nennt auch seinen jährlichen Pauschalabzug von 70 bis 100 Euro „Eigenbehalt“; er wirkt wie eine Kostendämpfungspauschale. Zum Lexikon-Eintrag
Einkommensgrenze Ehepartner Personen & Status
Die Einkommensgrenze für Ehepartner ist der Höchstbetrag eigener Einkünfte, bis zu dem ein Ehe- oder Lebenspartner in der Beihilfe berücksichtigungsfähig ist. Beim Bund zählt der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung; die Grenze liegt ab 1. Januar 2026 bei 22.648 Euro (§ 6 Abs. 2 BBhV). Länder: Die Länder haben eigene Grenzen, zum Beispiel 12.000 Euro in Bremen, 18.000 Euro in Thüringen, 22.000 Euro in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz und 23.861 Euro in Nordrhein-Westfalen (2026). Zum Lexikon-Eintrag
Elternzeit Bemessung & Sätze
Die Elternzeit ist eine Freistellung zur Kinderbetreuung, während der der Beihilfeanspruch bestehen bleibt. Beim Bund erhalten Beamte in Elternzeit einen Bemessungssatz von 70 Prozent (§ 46 BBhV). Der private Beihilfetarif kann für diese Zeit entsprechend angepasst werden. Länder: Auch Bayern, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gewähren in der Elternzeit 70 Prozent; in Rheinland-Pfalz entfällt die Kostendämpfungspauschale für Anträge in der Elternzeit ohne Beschäftigung. Zum Lexikon-Eintrag
Familienbezogenes Beihilfesystem Bemessung & Sätze
Ein familienbezogenes Beihilfesystem ist ein Modell, in dem ein einziger Bemessungssatz für den Beamten und alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen gemeinsam gilt und mit der Familiengröße steigt. Ausgangspunkt sind 50 Prozent für Alleinstehende, die sich für Ehepartner und Kinder in Schritten von 5 Prozentpunkten erhöhen, höchstens auf 70 Prozent. Länder: Familienbezogen rechnen Hessen und Bremen; in Hessen steigt der Satz bei stationärer Behandlung zusätzlich um 15 Prozentpunkte, höchstens auf 85 Prozent. Zum Lexikon-Eintrag
Familienzuschlag Personen & Status
Der Familienzuschlag ist ein Bestandteil der Besoldung, der sich nach Familienstand und Kinderzahl richtet. Für die Beihilfe ist er wichtig, weil Kinder in der Regel nur berücksichtigungsfähig sind, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält beim Bund nur derjenige den erhöhten Satz ab zwei Kindern, der den Familienzuschlag für die Kinder bezieht. Zum Lexikon-Eintrag
Freie Heilfürsorge Alternativen & Sonderformen
Freie Heilfürsorge ist eine vom Dienstherrn getragene Gesundheitsversorgung für bestimmte Beamtengruppen, vor allem im Polizeivollzugsdienst, die an die Stelle der Beihilfe tritt. Sie gilt nur für den Beamten selbst und nur, solange er Dienst- oder Anwärterbezüge erhält. Länder: Frei ist die Heilfürsorge nicht überall: Hamburg rechnet 1,4 Prozent, Niedersachsen 1,3 Prozent und Schleswig-Holstein 1 Prozent des Grundgehalts an; Hessen und das Saarland kennen keine Heilfürsorge für die Polizei. Zum Lexikon-Eintrag
Fürsorgepflicht Grundlagen
Die Fürsorgepflicht ist die Pflicht des Dienstherrn, für das Wohl der Beamten und ihrer Familien zu sorgen, auch nach dem Ende des aktiven Dienstes. Sie gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und ist die Grundlage der Beihilfe. Zum Lexikon-Eintrag
GKV für Beamte Alternativen & Sonderformen
Die GKV für Beamte ist die freiwillige Mitgliedschaft eines Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne pauschale Beihilfe zahlt der Beamte den vollen Beitrag allein, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Beihilfe gibt es dann nur ergänzend zu Leistungen, die die Kasse nicht oder nur teilweise übernimmt. Länder: Zehn Länder zahlen gesetzlich versicherten Beamten die pauschale Beihilfe; Hessen gewährt stattdessen eine Sachleistungsbeihilfe, Schleswig-Holstein einen Zuschuss zur freiwilligen GKV. Zum Lexikon-Eintrag
Heilfürsorge Alternativen & Sonderformen
Die Heilfürsorge ist eine Gesundheitsversorgung durch den Dienstherrn, die für bestimmte Beamtengruppen an die Stelle der Beihilfe tritt und die Kosten grundsätzlich vollständig übernimmt. Beim Bund erhalten sie die Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag (§ 70 Abs. 2 BBesG). Anders als die Beihilfe gilt sie nur für den Beamten selbst. Länder: Die Länder gewähren Heilfürsorge meist der Polizei, teils auch Feuerwehr und Justizvollzug, etwa Hamburg seit 1. April 2026 und Sachsen seit 1. Juli 2025; Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen beschränken sie auf bestimmte Einheiten oder die Ausbildung. Zum Lexikon-Eintrag
Heilmittel Leistungen
Heilmittel sind ärztlich verordnete therapeutische Leistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Massagen. Sie sind beihilfefähig, allerdings nur bis zu Höchstbeträgen, die die Beihilfeverordnung je Behandlung festlegt. Liegt das Honorar darüber, trägt der Beamte die Differenz selbst oder über seinen Tarif. Zum Lexikon-Eintrag
Heilpraktiker Leistungen
Heilpraktiker sind nichtärztliche Behandler mit staatlicher Erlaubnis, deren Leistungen in der Beihilfe grundsätzlich erstattungsfähig sind. Beim Bund gelten sie als wirtschaftlich angemessen, soweit sie die Höchstbeträge nach Anlage 2 der BBhV nicht übersteigen (§ 6 BBhV). Viele Heilpraktikerrechnungen liegen darüber, sodass ein Eigenanteil bleiben kann. Länder: In Hessen sind Heilpraktikerleistungen beihilfefähig; in Bayern erhalten auch gesetzlich versicherte Beamte Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen. Zum Lexikon-Eintrag
Hilfsmittel Leistungen
Hilfsmittel sind ärztlich verordnete Gegenstände, die einen Behandlungserfolg sichern oder eine Behinderung ausgleichen, etwa Hörgeräte, Rollstühle oder Prothesen. Sie sind beihilfefähig, für viele gelten jedoch Höchstbeträge, und beim Bund wird je Hilfsmittel ein Eigenbehalt abgezogen. Länder: Niedersachsen zieht bei Hilfsmitteln ebenfalls 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro ab. Zum Lexikon-Eintrag
Höchstbeträge Kosten & Eigenanteile
Höchstbeträge sind Obergrenzen, bis zu denen bestimmte Aufwendungen als beihilfefähig anerkannt werden. Was eine Rechnung darüber hinaus kostet, erstattet die Beihilfe nicht. Beim Bund gelten sie etwa für Heilpraktiker, Heilmittel, Brillen und das Zweibettzimmer. Zum Lexikon-Eintrag
Kostendämpfungspauschale Kosten & Eigenanteile
Die Kostendämpfungspauschale ist ein fester Jahresbetrag, um den der Dienstherr die Beihilfe eines Beamten kürzt, gestaffelt nach Besoldungsgruppe. Sie wird einmal im Kalenderjahr abgezogen und gilt für den Beihilfeberechtigten samt berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Länder: Stand September 2026 erheben sie Baden-Württemberg (100 bis 480 Euro), Rheinland-Pfalz (100 bis 750 Euro) und das Saarland (50 bis 700 Euro); Schleswig-Holstein und Bremen ziehen vergleichbare Jahresbeträge ab. Zum Lexikon-Eintrag
Krankenversicherungspflicht (§ 193 VVG) Grundlagen
Die Krankenversicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 VVG ist die seit 1. Januar 2009 geltende Pflicht jeder Person mit Wohnsitz in Deutschland, eine Krankheitskostenversicherung abzuschließen. Beihilfeberechtigte müssen den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil versichern. Zum Lexikon-Eintrag
Landesbeihilfeverordnung Grundlagen
Eine Landesbeihilfeverordnung ist die Rechtsverordnung eines Landes, die die Beihilfe für Landes- und Kommunalbeamte regelt. Grundlage ist jeweils das Landesbeamtengesetz, etwa Art. 96 BayBG in Bayern oder § 80 HBG in Hessen. Die Verordnungen weichen in Bemessungssätzen, Eigenanteilen und Wahlleistungen teils deutlich vom Bund ab. Länder: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben keine eigene Verordnung und wenden die Bundesbeihilfeverordnung an. Zum Lexikon-Eintrag
Mindestbetrag Verfahren & Antrag
Der Mindestbetrag ist die Summe an Aufwendungen, die ein Beihilfeantrag mindestens erreichen muss. Beim Bund wird Beihilfe nur gewährt, wenn die geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen (§ 51 Abs. 8 BBhV). Kleinere Rechnungen werden daher gesammelt und gemeinsam eingereicht. Länder: Auch Bremen verlangt einen Mindestbetrag von 200 Euro je Antrag. Zum Lexikon-Eintrag
Öffnungsaktion Alternativen & Sonderformen
Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung vieler privater Krankenversicherer, Beamtenanfänger unabhängig von Vorerkrankungen in einen beihilfekonformen Tarif aufzunehmen. Niemand wird wegen Vorerkrankungen abgelehnt, es gibt keine Leistungsausschlüsse, und Risikozuschläge sind auf 30 Prozent begrenzt. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung gestellt werden; die Regeln erstrecken sich auch auf Ehe- oder Lebenspartner und Kinder. Zum Lexikon-Eintrag
Pauschale Beihilfe (Hamburger Modell) Alternativen & Sonderformen
Die pauschale Beihilfe ist ein monatlicher Zuschuss des Dienstherrn in Höhe der Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, der an die Stelle der individuellen Beihilfe tritt. Sie wurde 2018 in Hamburg eingeführt und macht vor allem die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte bezahlbar. Länder: Stand September 2026 bieten sie zehn Länder an: Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern; der Bund und Bayern nicht. Zum Lexikon-Eintrag
Personenbezogenes Beihilfesystem Bemessung & Sätze
Ein personenbezogenes Beihilfesystem ist ein Modell, in dem jede Person der Familie einen eigenen Bemessungssatz erhält. Beim Bund sind das 50 oder 70 Prozent für den Beamten, 70 Prozent für den Ehe- oder Lebenspartner und 80 Prozent für jedes Kind (§ 46 BBhV). Länder: Ausnahmen sind Hessen und Bremen mit familienbezogenem System; Sachsen kombiniert personen- und familienbezogene Elemente. Zum Lexikon-Eintrag
Pflegebeihilfe Leistungen
Die Pflegebeihilfe ist die Beihilfe zu Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit, etwa für häusliche oder stationäre Pflege. Sie ergänzt die Leistungen der Pflegeversicherung, die bei Beihilfeberechtigten nur anteilig versichert ist. Voraussetzung ist beim Bund eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 SGB XI (§ 37 BBhV). Länder: In Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen-Anhalt bleibt die Beihilfe bei Pflege auch für Empfänger der pauschalen Beihilfe bzw. des GKV-Zuschusses erhalten. Zum Lexikon-Eintrag
Pflegepflichtversicherung Leistungen
Die Pflegepflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung des Pflegerisikos, die privat krankenversicherte Beamte bei ihrem Krankenversicherer oder einem anderen privaten Anbieter abschließen. Nach § 23 SGB XI müssen Beihilfeberechtigte einen anteiligen, beihilfekonformen Vertrag abschließen, der zusammen mit der Beihilfe Leistungen wie die soziale Pflegeversicherung erbringt. Gesetzlich versicherte Beamte sind in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Zum Lexikon-Eintrag
Rechtsreferendare Personen & Status
Rechtsreferendare sind angehende Volljuristen im juristischen Vorbereitungsdienst, der in den meisten Ländern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und nicht im Beamtenverhältnis stattfindet. Sie erhalten dann eine Unterhaltsbeihilfe, sind gesetzlich krankenversicherungspflichtig und nicht beihilfeberechtigt. Länder: In Hessen und Mecklenburg-Vorpommern sind Rechtsreferendare in der Regel Beamte auf Widerruf mit Beihilfe; Sachsen und Thüringen bieten ein Wahlrecht. Zum Lexikon-Eintrag
Restkostentarif (Beihilfetarif) Kosten & Eigenanteile
Ein Restkostentarif, auch Beihilfetarif genannt, ist ein Tarif der privaten Krankenversicherung, der genau den Prozentsatz der Kosten versichert, den die Beihilfe nicht übernimmt. Bei 50 Prozent Beihilfe versichert er 50 Prozent, bei Kindern mit 80 Prozent Beihilfe nur 20 Prozent. Deshalb sind Beihilfetarife deutlich günstiger als Vollversicherungen. Zum Lexikon-Eintrag
Risikozuschlag Kosten & Eigenanteile
Ein Risikozuschlag ist ein Aufschlag auf den PKV-Beitrag, den ein Versicherer wegen Vorerkrankungen oder erhöhter Gesundheitsrisiken verlangt. Er wird bei der Gesundheitsprüfung festgelegt und gilt in der Regel dauerhaft; Beamtenanfänger können ihn über die Öffnungsaktion auf höchstens 30 Prozent begrenzen. Zum Lexikon-Eintrag
Sachleistungsbeihilfe Alternativen & Sonderformen
Die Sachleistungsbeihilfe ist eine hessische Sonderform der Beihilfe für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte. Sie beträgt 50 Prozent des Geldwerts der in Anspruch genommenen Kassenleistungen, höchstens aber die selbst gezahlten Beiträge der letzten zwölf Monate (§ 5 Abs. 5 HBeihVO). Länder: Die Sachleistungsbeihilfe gibt es nur in Hessen. Zum Lexikon-Eintrag
Sanatorium und Kur Leistungen
Sanatoriumsbehandlungen und Kuren sind stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, deren Kosten unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig sind. Die Bundesbeihilfeverordnung regelt sie heute als Anschlussheilbehandlung (§ 34) und Rehabilitationsmaßnahme (§ 35); für viele Maßnahmen ist eine vorherige Anerkennung durch die Beihilfestelle nötig (§ 36 BBhV). Länder: Berlin zieht bei stationärer Rehabilitation 10 Euro je Kalendertag ab, höchstens für 28 Tage im Jahr. Zum Lexikon-Eintrag
Selbstbehalt Kosten & Eigenanteile
Ein Selbstbehalt ist ein Betrag, den Versicherte vereinbarungsgemäß selbst tragen, bevor die private Krankenversicherung leistet. Er senkt den Beitrag, ist nach § 193 VVG aber für Beihilfeberechtigte nur anteilig bis zur Grenze von 5.000 Euro im Jahr zulässig. In der Beihilfe bezeichnet der Begriff teils auch einen jährlichen Pauschalabzug. Länder: Schleswig-Holstein erhebt ab Besoldungsgruppe A 10 einen jährlichen „Selbstbehalt“ von 160 bis 710 Euro, der wie eine Kostendämpfungspauschale wirkt. Zum Lexikon-Eintrag
Versorgungsempfänger Personen & Status
Versorgungsempfänger sind Ruhestandsbeamte und Hinterbliebene, die Versorgungsbezüge vom Dienstherrn erhalten. Sie bleiben beihilfeberechtigt, beim Bund mit einem Bemessungssatz von 70 Prozent (§ 46 BBhV). Der PKV-Beihilfetarif wird beim Eintritt in den Ruhestand entsprechend auf 30 Prozent reduziert. Länder: In Hessen und Bremen steigt der Satz im Ruhestand um 10 Prozentpunkte, in Sachsen erhalten Pensionäre 70 Prozent und ab zwei Kindern 90 Prozent. Zum Lexikon-Eintrag
Vorsorgeuntersuchungen Leistungen
Vorsorgeuntersuchungen sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und zur Gesundheitsvorsorge, etwa Krebsfrüherkennung oder Kinderuntersuchungen. Sie sind beihilfefähig, und beim Bund fallen für Vorsorgeleistungen keine Eigenbehalte an (§ 49 Abs. 4 BBhV). Welche Untersuchungen in welchem Alter erstattet werden, legt die Beihilfeverordnung fest. Länder: Im Saarland und in Rheinland-Pfalz sind Vorsorge und Früherkennung von der Kostendämpfungspauschale ausgenommen. Zum Lexikon-Eintrag
Wahlleistungen Leistungen
Wahlleistungen sind gesondert berechnete Krankenhausleistungen über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus, vor allem die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Ob und in welchem Umfang die Beihilfe sie erstattet, regelt jeder Dienstherr selbst. Länder: Teils gar nicht beihilfefähig (z. B. Berlin, Hamburg, Niedersachsen), teils gegen Monatsbeitrag (Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz) oder mit Tagesabzügen (z. B. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen). Zum Lexikon-Eintrag
Wechsel des Dienstherrn Personen & Status
Ein Wechsel des Dienstherrn ist der Übertritt eines Beamten etwa vom Land zum Bund oder in ein anderes Land, womit auch eine andere Beihilfeverordnung gilt. Bemessungssätze, Eigenanteile, Wahlleistungen und die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe können sich dadurch ändern. Länder: Beim Wechsel sind Fristen zu beachten, etwa die Erklärung zu Wahlleistungen binnen drei Monaten in Hessen und Rheinland-Pfalz oder fünf Monaten in Baden-Württemberg. Zum Lexikon-Eintrag
Zahnersatz Leistungen
Zahnersatz umfasst Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. In der Beihilfe sind die Kosten grundsätzlich beihilfefähig, beim Bund aber mit Einschränkungen: Material- und Laborkosten zählen seit 2026 zu 80 Prozent, Implantatleistungen außerhalb besonderer Indikationen zu 50 Prozent. Länder: In Nordrhein-Westfalen sind Material- und Laborkosten zu 70 Prozent beihilfefähig; in Niedersachsen ist Zahnersatz für Beamte auf Widerruf nicht beihilfefähig, in Bayern erhalten gesetzlich versicherte Beamte Beihilfe zum Zahnersatz. Zum Lexikon-Eintrag
Zweibettzimmer Leistungen
Das Zweibettzimmer ist eine gesondert berechnete Unterbringung im Krankenhaus als Wahlleistung. Beim Bund ist es bis zur Höhe von 1,3 Prozent der oberen Grenze des einheitlichen Basisfallwertkorridors je Tag beihilfefähig (§ 26 BBhV), 2026 sind das 60,90 Euro. Mehrkosten für ein Einbettzimmer trägt die Beihilfe nicht. Länder: Viele Länder ziehen einen Tagesbetrag ab, etwa 7,50 Euro in Bayern und Thüringen, 12 Euro in Rheinland-Pfalz, 14,50 Euro in Sachsen, 15 Euro in Nordrhein-Westfalen und 16 Euro in Hessen. Zum Lexikon-Eintrag

Länder-Vergleich

Beihilfe beim Bund und in den 16 Ländern

Jeder Dienstherr regelt die Beihilfe selbst. Wählen Sie Ihren Dienstherrn auf der Karte oder in der Liste – der Steckbrief zeigt die wichtigsten Regeln auf einen Blick.

Beihilfesystem
Personenbezogenes System: Beamte, Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder haben jeweils eigene Bemessungssätze; keine pauschale Beihilfe.Quelle: § 46 BBhV
Bemessungssätze
50 % aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und in Elternzeit, 70 % Versorgungsempfänger sowie Ehe- und Lebenspartner, 80 % Kinder und Waisen.Quelle: § 46 BBhV
Wahlleistungen
Wahlärztliche Leistungen (Chefarzt) und Zweibettzimmer beihilfefähig, ohne monatlichen Eigenbeitrag; Zweibettzimmer bis 1,3 % der oberen Grenze des Basisfallwertkorridors je Tag.Quelle: § 26 Abs. 1 Nr. 5 BBhV
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
Keine Kostendämpfungspauschale. Eigenbehalte 10 % der Kosten (mind. 5 €, höchstens 10 €) u. a. je Arznei-, Verband- und Hilfsmittel und Fahrt; 10 € je Krankenhaustag, höchstens 28 Tage im Jahr; nicht für Kinder unter 18. Belastungsgrenze 2 % bzw. 1 % der Einnahmen.Quelle: §§ 49, 50 BBhV
Pauschale Beihilfe
Nicht eingeführt. Freiwillig gesetzlich versicherte Bundesbeamte zahlen den Kassenbeitrag allein und erhalten Beihilfe nur ergänzend zu den Kassenleistungen.Quelle: BBhV (§ 47 Abs. 5)
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung die Grenze nicht übersteigt: Grundbetrag 20.000 €, jährlich mit dem Rentenwert angepasst, ab 01.01.2026 22.648 €.Quelle: § 6 Abs. 2 BBhV, Bundesverwaltungsamt
Heilfürsorge
Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag; alle übrigen Bundesbeamten erhalten Beihilfe.Quelle: § 70 Abs. 2 BBesG
Verbeamtung Lehrkräfte
Entfällt (Landessache): Lehrkräfte an öffentlichen Schulen stehen im Dienst der Länder.Quelle: Landesrecht
Rechtsreferendare
Entfällt (Landessache): Den juristischen Vorbereitungsdienst gestalten die Länder.Quelle: Landesrecht
Beihilfestelle
Beihilfestelle der jeweiligen Dienststelle; für viele Bundesbehörden bearbeitet das Bundesverwaltungsamt (BVA) die Anträge. Antrag schriftlich, elektronisch oder per Beihilfe-App; Frist drei Jahre nach Rechnungsdatum, Mindestbetrag über 200 €.Quelle: BVA, §§ 51, 54 BBhV
Rechtsgrundlage
§ 80 Bundesbeamtengesetz (BBG) in Verbindung mit der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).Quelle: BBG, BBhV

Beihilfe in Baden-Württemberg

Alles zu Beamten in Baden-Württemberg →
Beihilfesystem
Personenbezogenes System mit eigenen Sätzen für Beamte, Ehegatten und Kinder; wahlweise pauschale Beihilfe als Beitragszuschuss.Quelle: § 78, § 78a LBG, § 14 BVO
Bemessungssätze
Beamte 50 % (ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %), Ehegatten/Lebenspartner 70 %, Versorgungsempfänger 70 %, Kinder und Waisen 80 %; seit 01.01.2023 auch für ab 2013 eingestellte Beamte.Quelle: § 14 BVO, LBV
Wahlleistungen
Chefarzt und Zweibettzimmer beihilfefähig gegen 22 € monatlich für die ganze Familie; Erklärung innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten, Erstattung nach dem Bemessungssatz.Quelle: § 6a BVO, LBV
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
Jährlich 100 bis 480 € nach Besoldungsgruppe, Versorgungsempfänger 85 bis 330 €; A 1 bis A 7 und Waisen befreit. Zuordnung nach Rechnungsdatum.Quelle: BVO, LBV
Pauschale Beihilfe
Seit 01.01.2023 auf Antrag: monatlicher Zuschuss zur freiwilligen GKV oder privaten Vollversicherung; unwiderruflicher Verzicht auf die Beihilfe, gilt auch im Ruhestand (außer Pflege und Todesfall).Quelle: § 78a LBG, LBV
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig, wenn die Einkünfte in mindestens einem der beiden Kalenderjahre vor dem Antrag 20.000 € nicht übersteigen.Quelle: LBV
Heilfürsorge
Heilfürsorge für Polizeivollzugsdienst und Einsatzdienst der Feuerwehr, solange Dienst- oder Anwärterbezüge gezahlt werden; Justizvollzug (mittlerer/gehobener Dienst) mit unwiderruflichem Wahlrecht.Quelle: § 79 LBG, HVO
Verbeamtung Lehrkräfte
Lehrkräfte werden verbeamtet; Lehramtsanwärter und Referendare sind Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen und Beihilfe (Nicht-EU-Staatsangehörige: öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis).Quelle: Kultusministerium, Statistisches Landesamt
Rechtsreferendare
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe; Versicherungspflicht in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.Quelle: § 5 Abs. 1 JAG
Beihilfestelle
Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Fellbach für Landesbeamte; Anträge auch über das LBV-Kundenportal.Quelle: LBV
Rechtsgrundlage
§§ 78, 78a Landesbeamtengesetz (LBG) in Verbindung mit der Beihilfeverordnung (BVO); Heilfürsorge nach § 79 LBG und Heilfürsorgeverordnung (HVO).Quelle: LBG, BVO, HVO

Beihilfe in Bayern

Alles zu Beamten in Bayern →
Beihilfesystem
Personenbezogenes System: Für Beamte, Ehegatten und Kinder gelten jeweils eigene Bemessungssätze; Kernregeln stehen im Beamtengesetz.Quelle: Art. 96 BayBG
Bemessungssätze
Beamte 50 % (ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und während der Elternzeit 70 %), Ehegatten/Lebenspartner und Versorgungsempfänger 70 %, Kinder und Waisen 80 %.Quelle: Art. 96 Abs. 3 BayBG, § 46 BayBhV
Wahlleistungen
Chefarzt und Zweibettzimmer beihilfefähig ohne Monatsbeitrag; Eigenbeteiligung 25 € je Aufenthaltstag für wahlärztliche Leistungen und 7,50 € je Tag für das Zweibettzimmer (höchstens 30 Tage im Jahr).Quelle: Art. 96 BayBG, § 28 BayBhV
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
Keine Kostendämpfungspauschale. Eigenbeteiligung 3 € je verordnetem Arzneimittel, Verbandmittel und Medizinprodukt; ausgenommen u. a. Kinder, Waisen und Beamte im Vorbereitungsdienst.Quelle: Art. 96 Abs. 3 BayBG
Pauschale Beihilfe
Nicht eingeführt. Gesetzlich versicherte Beamte tragen den Kassenbeitrag allein; Beihilfe erhalten sie nur zu Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen und Wahlleistungen im Krankenhaus.Quelle: Art. 96 Abs. 2 BayBG
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.648 € nicht übersteigt (Stand 2026); die Grenze wird jährlich an den Rentenwert angepasst.Quelle: Art. 96 Abs. 1 BayBG
Heilfürsorge
Freie Heilfürsorge nur für Polizeivollzugsbeamte der Bereitschaftspolizei in Ausbildung, der Einsatzstufen und bei Einsätzen im geschlossenen Verband; sonst Beihilfe.Quelle: § 1 HeilfürsV
Verbeamtung Lehrkräfte
Lehrkräfte werden verbeamtet; Lehramtsreferendare sind im Vorbereitungsdienst Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen und Beihilfe.Quelle: Art. 77 BayBesG, Art. 96 BayBG
Rechtsreferendare
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe; nicht beihilfeberechtigt, daher gesetzlich krankenversicherungspflichtig.Quelle: SiGjurVD, Merkblatt OLG München
Beihilfestelle
Landesamt für Finanzen (LfF) mit den Beihilfe-Dienststellen Ansbach, Augsburg, Bayreuth, Landshut und Würzburg; Antrag auch per App „Beihilfe Freistaat Bayern“.Quelle: Landesamt für Finanzen
Rechtsgrundlage
Art. 96 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) in Verbindung mit der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV).Quelle: BayBG, BayBhV

Beihilfe in Berlin

Alles zu Beamten in Berlin →
Beihilfesystem
Personenbezogene Bemessungssätze nach dem Vorbild des Bundes, geregelt in einer eigenen Landesbeihilfeverordnung.Quelle: § 76 LBG, § 46 LBhVO
Bemessungssätze
50 % aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und in Elternzeit, 70 % Versorgungsempfänger sowie Ehe- und Lebenspartner, 80 % Kinder und Waisen.Quelle: § 76 Abs. 3 LBG, § 46 LBhVO
Wahlleistungen
Nicht beihilfefähig: weder wahlärztliche Leistungen (Chefarzt) noch Ein- oder Zweibettzimmer; Ausnahmen nur für Altfälle nach der Übergangsregelung in § 108 LBG.Quelle: § 76 Abs. 4 LBG, Informationsblatt LVwA (Stand 03.2026)
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
Keine Kostendämpfungspauschale. Eigenbehalt 10 € je Kalendertag bei vollstationärer Krankenhausbehandlung und stationärer Rehabilitation, höchstens 28 Tage im Jahr; nicht für Kinder unter 18 Jahren.Quelle: § 49 LBhVO
Pauschale Beihilfe
Seit 2020: die Hälfte des GKV-Beitrags, bei privater Vollversicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs. Antrag unwiderruflich, Zahlung ab dem Monat nach Antragseingang.Quelle: § 76 Abs. 5 LBG, Informationsblatt LVwA (Stand 09.2025)
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 20.000 € nicht übersteigt; der Betrag wird mit dem Rentenwert angepasst.Quelle: § 4 Abs. 1 LBhVO
Heilfürsorge
Freie Heilfürsorge nur für Polizeianwärter des mittleren Dienstes während der Ausbildung; mit dem Beamtenverhältnis auf Probe gilt Beihilfe. Anwärter des gehobenen Polizeidienstes und der Feuerwehr erhalten keine Heilfürsorge.Quelle: Polizei Berlin, Haupt-JAV Berlin
Verbeamtung Lehrkräfte
Neu eingestellte Lehrkräfte werden seit Sommer 2022 grundsätzlich verbeamtet, Bestandslehrkräfte auf Grundlage des Gesetzes vom Februar 2023; Lehramtsanwärter sind in der Regel Beamte auf Widerruf.Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Rechtsreferendare
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, kein Beamtenverhältnis; die Unterhaltsbeihilfe ist außer in der Rentenversicherung sozialversicherungspflichtig, also auch in der Krankenversicherung.Quelle: Kammergericht, § 10 JAG Berlin
Beihilfestelle
Landesverwaltungsamt Berlin (Zentrale Beihilfestelle), zuständig für die Landesbeamten; Antrag schriftlich oder digital, auch per Beihilfe-App.Quelle: Landesverwaltungsamt Berlin
Rechtsgrundlage
§ 76 Landesbeamtengesetz Berlin (LBG) in Verbindung mit der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.01.2026.Quelle: LBG, LBhVO

Beihilfe in Brandenburg

Alles zu Beamten in Brandenburg →
Beihilfesystem
Personenbezogene Bemessungssätze; bis zum Erlass einer Landesverordnung gelten die Beihilfevorschriften des Bundes, soweit § 62 LBG nichts Abweichendes regelt.Quelle: § 62 Abs. 7 LBG
Bemessungssätze
50 % aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und in Elternzeit, 70 % Versorgungsempfänger und Ehe- oder Lebenspartner, 80 % Kinder und Waisen.Quelle: § 62 Abs. 5 LBG, Informationsblatt ZBB
Wahlleistungen
Nicht beihilfefähig (Chefarzt, Ein- und Zweibettzimmer); Belegarztleistungen bleiben beihilfefähig. Ausnahme nur für am 1. Januar 1999 vorhandene Schwerbehinderte.Quelle: § 62 Abs. 4 LBG
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
Keine Kostendämpfungspauschale. Eigenbehalte nach Bundesrecht: 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 €, u. a. je Arzneimittel und Fahrt; 10 € je Krankenhaustag, höchstens 28 Tage im Jahr.Quelle: § 49 BBhV i. V. m. § 62 LBG
Pauschale Beihilfe
Seit 1. Januar 2020: die Hälfte des GKV-Beitrags, bei privater Vollversicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs; Antrag und Verzicht auf ergänzende Beihilfe unwiderruflich. Auch Beamte auf Widerruf können wählen.Quelle: § 62 Abs. 6 LBG, Informationsblatt ZBB (Stand 03.12.2025)
Einkommensgrenze Partner
Ehe- und Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte 20.000 € nicht übersteigt; die Grenze gilt auch bei der pauschalen Beihilfe.Quelle: Kurz-Informationsblatt ZBB (Stand 01.12.2024), § 62 Abs. 6 LBG
Heilfürsorge
Freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte; außerhalb des Vorbereitungsdienstes können sie diese dauerhaft und unwiderruflich zugunsten der Beihilfe ablehnen. Für Feuerwehr und Justizvollzug sieht das LBG keine Heilfürsorge vor.Quelle: §§ 114, 117, 118 LBG
Verbeamtung Lehrkräfte
Lehrkräfte werden verbeamtet, wenn sie das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; im Vorbereitungsdienst sind sie Beamte auf Widerruf.Quelle: MBJS Brandenburg
Rechtsreferendare
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, keine Beamten auf Widerruf; eine eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist Voraussetzung.Quelle: § 10 BbgJAG, Ordentliche Gerichtsbarkeit Brandenburg
Beihilfestelle
Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) in Cottbus, zuständig für Landesbeamte; Antrag per Post oder über die App dBeihilfePlus.Quelle: ZBB
Rechtsgrundlage
§ 62 Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG) in Verbindung mit der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in der jeweils geltenden Fassung.Quelle: LBG, BBhV

Beihilfe in Bremen

Alles zu Beamten in Bremen →
Beihilfesystem
Familienbezogenes System: Ein Bemessungssatz gilt für den Beamten und alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen gemeinsam.Quelle: § 12 BremBVO
Bemessungssätze
50 % alleinstehend, 55 % verheiratet, je Kind +5 Punkte bis max. 70 %. Versorgungsempfänger +10 Punkte, Witwen und Witwer weitere +5 Punkte.Quelle: § 12 BremBVO
Wahlleistungen
Chefarztbehandlung sowie Ein- und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig; der Ausschluss ergibt sich bereits aus § 80 BremBG.Quelle: Merkblatt Wahlleistungen, Performa Nord
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
Jährlicher Eigenbehalt von 100 € (50 %), 80 € (60 %) oder 70 € (70 %). Zusätzlich 6 € je Arzneimittelpackung, nicht für Kinder unter 18.Quelle: § 12a BremBVO, Merkblatt Arzneimittel
Pauschale Beihilfe
Seit 01.01.2020, für Anwärter seit 01.06.2019: 50 % der Beiträge zur Krankenvollversicherung in GKV oder PKV, bei PKV höchstens hälftiger Basistarif. Unwiderruflich.Quelle: § 80 BremBG, Merkblatt Pauschale Beihilfe
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig bei einem Jahreseinkommen unter 12.000 € im Jahr vor der Antragstellung (bis Ende 2019: 10.000 €).Quelle: Merkblatt Pauschale Beihilfe, Performa Nord
Heilfürsorge
Freie Heilfürsorge für Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamte, solange Besoldung zusteht; im Ruhestand gilt die Beihilfe.Quelle: BremHfV, Performa Nord
Verbeamtung Lehrkräfte
Lehrkräfte werden verbeamtet; der 18-monatige Vorbereitungsdienst läuft im Beamtenverhältnis auf Widerruf.Quelle: Landesinstitut für Schule Bremen
Rechtsreferendare
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe, kein Beamtenverhältnis und damit keine Beihilfe.Quelle: Hanseatisches OLG in Bremen
Beihilfestelle
Performa Nord, Schillerstraße 1, 28195 Bremen; Anträge auch per Beihilfe-App. Mindestbetrag je Antrag 200 €, Antragsfrist ein Jahr.Quelle: Performa Nord
Rechtsgrundlage
§ 80 Bremisches Beamtengesetz (BremBG) in Verbindung mit der Bremischen Beihilfeverordnung (BremBVO); Heilfürsorge nach der BremHfV.Quelle: BremBG, BremBVO, BremHfV

Beihilfe in Hamburg

Alles zu Beamten in Hamburg →
Beihilfesystem
Wahl zwischen individueller Beihilfe nach Bemessungssätzen und pauschaler Beihilfe als Zuschuss zur Krankenvollversicherung.Quelle: § 80 HmbBG
Bemessungssätze
50 % für Beamte, 70 % ab zwei im Familienzuschlag berücksichtigten Kindern, 70 % für Ehe- und Lebenspartner, 80 % für Kinder, 70 % für Versorgungsempfänger.Quelle: § 80 Abs. 9 HmbBG, FAQ Beihilfe ZPD
Wahlleistungen
Chefarztbehandlung sowie Ein- und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig, auch nicht gegen Eigenbeitrag.Quelle: § 18 HmbBeihVO, FAQ Beihilfe ZPD
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
Kostendämpfungspauschale zum 01.01.2020 abgeschafft. Eigenbehalt bei Arzneimitteln 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 €, höchstens 10 €.Quelle: § 8 HmbBeihVO, beihilferecht.de
Pauschale Beihilfe
Seit 01.08.2018: 50 % der Beiträge zur Krankenvollversicherung in GKV oder PKV, bei PKV höchstens hälftiger Basistarif. Unwiderruflich, keine ergänzende Beihilfe.Quelle: § 80 Abs. 11 HmbBG, FAQ Pauschale Beihilfe
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig bis 20.000 € Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) im Kalenderjahr vor der Antragstellung.Quelle: FAQ Beihilfe ZPD
Heilfürsorge
Polizeivollzug und feuerwehrtechnischer Dienst, seit 01.04.2026 auch Justizvollzug. Einmaliges, unwiderrufliches Wahlrecht zur Beihilfe; 1,4 % des Grundgehalts werden angerechnet.Quelle: § 112 HmbBG, FAQ Heilfürsorge
Verbeamtung Lehrkräfte
Lehrkräfte werden verbeamtet; der Vorbereitungsdienst findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt.Quelle: Behörde für Schule und Berufsbildung
Rechtsreferendare
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe, kein Beamtenverhältnis und damit keine Beihilfe.Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht
Beihilfestelle
Zentrum für Personaldienste (ZPD) Hamburg; Anträge auch per App dBeihilfePlus. Die pauschale Beihilfe wird über die Personalstelle beantragt.Quelle: hamburg.de, ZPD
Rechtsgrundlage
§ 80 Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG) in Verbindung mit der Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO); Heilfürsorge nach § 112 HmbBG.Quelle: HmbBG, HmbBeihVO

Beihilfe in Hessen

Alles zu Beamten in Hessen →
Beihilfesystem
Familienbezogenes System: Ein Bemessungssatz gilt für den Beamten und alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen gemeinsam.Quelle: § 15 HBeihVO
Bemessungssätze
50 % alleinstehend, 55 % verheiratet, je Kind +5 Punkte bis max. 70 %; stationär +15 Punkte bis max. 85 %. Beamte auf Widerruf einheitlich 70 %, Versorgungsempfänger +10 Punkte.Quelle: § 15 HBeihVO, Merkblatt RP Kassel
Wahlleistungen
Chefarzt und Zweibettzimmer beihilfefähig gegen 18,90 € monatlich; Erklärung binnen drei Monaten nach Diensteintritt, Zweibettzimmer abzüglich 16 € je Tag.Quelle: § 6a HBeihVO, Merkblatt RP Kassel
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
Keine Kostendämpfungspauschale. Eigenbehalte u. a. 4,50 € je Arzneimittelpackung (ab 18 Jahren) und 10 € je einfacher Fahrt.Quelle: Merkblatt RP Kassel
Pauschale Beihilfe
Nicht eingeführt. Freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten eine Sachleistungsbeihilfe von 50 %, begrenzt auf die selbst gezahlten Kassenbeiträge der letzten zwölf Monate.Quelle: § 5 Abs. 5 HBeihVO, Merkblatt RP Kassel
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig, wenn die Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr das Zweifache des steuerlichen Grundfreibetrags nicht übersteigen.Quelle: Merkblatt RP Kassel
Heilfürsorge
Keine freie Heilfürsorge für Polizei und Justizvollzug; seit 2014 gilt durchgängig Beihilfe, Altfälle liefen bis Ende 2018 aus.Quelle: Hessischer Landtag, Drs. 20/9562
Verbeamtung Lehrkräfte
Lehrkräfte werden verbeamtet; Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) sind Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen und Beihilfe.Quelle: RP Kassel, Bezügestelle
Rechtsreferendare
Grundsätzlich Beamte auf Widerruf mit Beihilfe; wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, kommt in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit GKV-Pflicht.Quelle: OLG Frankfurt am Main
Beihilfestelle
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Beihilfen (Kassel und Hünfeld), zuständig für Landesbeamte; Antrag auch per eBeihilfe-Portal und -App.Quelle: RP Kassel
Rechtsgrundlage
§ 80 Hessisches Beamtengesetz (HBG) in Verbindung mit der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO).Quelle: HBG, HBeihVO

Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Alles zu Beamten in Mecklenburg-Vorpommern →
Beihilfesystem
Keine eigene Landesverordnung: Es gilt die Bundesbeihilfeverordnung mit personenbezogenen Bemessungssätzen.Quelle: § 80 LBG M-V, Merkblatt LAF M-V
Bemessungssätze
50 % für aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern oder in Elternzeit; Ehepartner 70 %, Versorgungsempfänger 70 %, Kinder 80 %.Quelle: § 46 BBhV, LAF M-V (FAQ Beihilfe)
Wahlleistungen
Seit dem 01.09.2003 nicht beihilfefähig – weder Chefarztbehandlung noch gesondert berechnete Unterkunft (Ein- oder Zweibettzimmer).Quelle: § 80 Abs. 1 LBG M-V, Merkblatt LAF M-V
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
Keine Kostendämpfungspauschale. Eigenbehalte nach § 49 BBhV, z. B. 10 % der Kosten (mindestens 5 €, höchstens 10 €) je Arzneimittel; Belastungsgrenze 2 % bzw. 1 % der Einnahmen.Quelle: § 49 BBhV, Merkblatt LAF M-V
Pauschale Beihilfe
Seit 01.05.2026 auf schriftlichen Antrag: grundsätzlich die Hälfte der Beiträge einer Krankenvollversicherung (GKV oder PKV), monatlich mit den Bezügen. Die Entscheidung ist unwiderruflich.Quelle: § 80a LBG M-V, LAF M-V
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig, wenn die Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor Antragstellung die jährlich angepasste Grenze nach § 6 Abs. 2 BBhV nicht übersteigen; das LAF nennt 21.832 € ab 01.01.2025.Quelle: § 6 Abs. 2 BBhV, LAF M-V (FAQ Beihilfe)
Heilfürsorge
Polizeivollzugsbeamte haben Anspruch auf Heilfürsorge, solange sie Dienst- oder Anwärterbezüge erhalten; Einzelheiten regelt die Polizeivollzugsbeamten-Heilfürsorgeverordnung.Quelle: § 112 LBG M-V, PolHeilFürsVO M-V
Verbeamtung Lehrkräfte
Seit 01.08.2014 werden Lehrkräfte verbeamtet, wenn sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Referendare können seit August 2013 Beamte auf Widerruf werden.Quelle: Bildungsministerium M-V (lehrer-in-mv.de)
Rechtsreferendare
In der Regel Beamte auf Widerruf mit Beihilfe; wer die Voraussetzungen nicht erfüllt oder es nicht will, absolviert den Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und bleibt gesetzlich versichert.Quelle: Justizministerium M-V (FAQ Referendariat)
Beihilfestelle
Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern (LAF M-V), Beihilfestelle; Anträge auch über Portal und App beihilfe-mv.de.Quelle: LAF M-V
Rechtsgrundlage
§ 80 und § 80a Landesbeamtengesetz M-V in Verbindung mit der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).Quelle: LBG M-V, BBhV

Beihilfe in Niedersachsen

Alles zu Beamten in Niedersachsen →
Beihilfesystem
Wahl zwischen individueller Beihilfe mit personenbezogenen Bemessungssätzen und – seit 01.02.2024 – pauschaler Beihilfe als Zuschuss zum Versicherungsbeitrag.Quelle: §§ 80, 80a NBG, NLBV
Bemessungssätze
50 % aktive Beamte (auch Anwärter), 70 % ab zwei Kindern im Familienzuschlag, 70 % Versorgungsempfänger, 70 % Ehe- und Lebenspartner, 80 % Kinder und Waisen.Quelle: NLBV, Informationsblatt Vordruck 2719 (Stand 01.08.2025)
Wahlleistungen
Nicht beihilfefähig: Ein- und Zweibettzimmer sowie Wahlarztbehandlung sind vollständig und ausnahmslos ausgeschlossen.Quelle: § 21 NBhVO, NLBV
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
Keine Kostendämpfungspauschale. Eigenbehalte u. a. 10 %, mind. 5 € und höchstens 10 € bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Fahrten; 10 € je Tag im Krankenhaus (max. 28 Tage im Jahr); Kinder unter 18 weitgehend befreit.Quelle: § 45 NBhVO, NLBV
Pauschale Beihilfe
Seit 01.02.2024: monatlich höchstens die Hälfte des Beitrags zur freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung (nicht zur Pflegeversicherung). Antrag schriftlich, unwiderruflich, innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr.Quelle: § 80a NBG, NLBV
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung 22.000 € nicht übersteigt; Ausnahme, wenn die Grenze im laufenden Jahr voraussichtlich eingehalten wird.Quelle: § 80 Abs. 3 NBG, § 2 NBhVO
Heilfürsorge
Polizeivollzugsbeamte seit 01.01.2017 wieder mit Heilfürsorge (Anrechnung 1,3 % des Grundgehalts); Feuerwehrbeamte nach § 115 NBG. Angehörige erhalten Beihilfe, Wahlleistungen nur nach Dienstunfall.Quelle: §§ 114, 115 NBG, NLBV
Verbeamtung Lehrkräfte
Lehrkräfte im 18-monatigen Vorbereitungsdienst sind in der Regel Beamte auf Widerruf mit Beihilfe. Zahnersatz, Kronen und Implantate sind für sie nicht beihilfefähig.Quelle: Bildungsportal Niedersachsen, NLBV
Rechtsreferendare
Keine Beamten: Der juristische Vorbereitungsdienst läuft in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe, ohne Beihilfeanspruch.Quelle: § 5 NJAG, OLG Celle
Beihilfestelle
Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV), zuständig auch für die pauschale Beihilfe und die Heilfürsorge der Polizei.Quelle: NLBV
Rechtsgrundlage
§§ 80 und 80a Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) in Verbindung mit der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO).Quelle: NBG, NBhVO

Beihilfe in Nordrhein-Westfalen

Alles zu Beamten in Nordrhein-Westfalen →
Beihilfesystem
Personenbezogene Bemessungssätze wie beim Bund: Jede Person erhält einen eigenen Satz, maßgeblich sind die Verhältnisse beim Entstehen der Aufwendungen.Quelle: § 12 BVO NRW, Merkblatt LBV NRW 01/2026
Bemessungssätze
50 % aktive Beamte (auch Anwärter) ohne oder mit einem Kind, 70 % ab zwei Kindern, 70 % Versorgungsempfänger, 70 % Ehe- und Lebenspartner, 80 % Kinder und Waisen.Quelle: § 12 Abs. 1 BVO NRW, Merkblatt LBV NRW 01/2026
Wahlleistungen
Chefarzt und Zweibettzimmer beihilfefähig ohne Monatsbeitrag; Eigenanteil 10 € (Arzt) bzw. 15 € (Unterkunft) je Tag, höchstens 20 Tage bzw. 500 € pro Person und Jahr. Einbettzimmer-Mehrkosten nicht beihilfefähig.Quelle: § 4 Abs. 1 Nr. 2 BVO NRW, Merkblatt LBV NRW 01/2026
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
Kostendämpfungspauschale rückwirkend zum 01.01.2022 abgeschafft. Eigenanteile u. a. bei Wahlleistungen und Zahnersatz (Material- und Laborkosten zu 70 % beihilfefähig), begrenzt durch eine Belastungsgrenze von 2 % der Jahresbezüge.Quelle: DBB NRW, Merkblatt LBV NRW 01/2026
Pauschale Beihilfe
Nicht eingeführt. Der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen (2022) sieht eine einmalige Wahlmöglichkeit zu Beginn des Beamtenverhältnisses vor; umgesetzt ist sie Stand September 2026 nicht.Quelle: Landtag NRW, E 18/882; GEW NRW 02/2026
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig, wenn die Einkünfte im Kalenderjahr vor Entstehen der Aufwendungen die Grenze nicht übersteigen: 23.861 € für Aufwendungen 2026; jährliche Anpassung nach dem Rentenwert.Quelle: § 2 Abs. 1 BVO NRW, Merkblatt LBV NRW 01/2026
Heilfürsorge
Freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte; ergänzend Beihilfe, etwa zu Wahlleistungen im Krankenhaus. Angehörige sind über die Beihilfe abgesichert.Quelle: § 112 Abs. 2 LBG NRW, FHVOPol, Bezirksregierung Münster
Verbeamtung Lehrkräfte
Lehrkräfte werden verbeamtet; Lehramtsanwärter sind im Vorbereitungsdienst Beamte mit Beihilfe von 50 % (70 % ab zwei Kindern).Quelle: Bezirksregierung Düsseldorf
Rechtsreferendare
Keine Beamten: Der Vorbereitungsdienst läuft in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe, ohne Beihilfeanspruch.Quelle: § 30 JAG NRW, OLG Köln
Beihilfestelle
Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV NRW) sowie die fünf Bezirksregierungen, u. a. für Lehrkräfte und Polizei. Anträge per Post an die Zentrale Scanstelle Beihilfe in Detmold oder per Beihilfe NRW App.Quelle: LBV NRW, Bezirksregierung Detmold
Rechtsgrundlage
§ 75 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) in Verbindung mit der Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW).Quelle: LBG NRW, BVO NRW

Beihilfe in Rheinland-Pfalz

Alles zu Beamten in Rheinland-Pfalz →
Beihilfesystem
Personenbezogenes System mit eigenen Sätzen für Beamte, Ehegatten und Kinder, ergänzt um eine jährliche Kostendämpfungspauschale.Quelle: § 66 LBG, § 57 BVO
Bemessungssätze
Beamte 50 % (ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %), Ehegatten/Lebenspartner 70 %, Versorgungsempfänger 70 %, Kinder und Waisen 80 %.Quelle: § 57 BVO
Wahlleistungen
Chefarzt und Zweibettzimmer beihilfefähig gegen 26 € monatlich; Erklärung binnen drei Monaten nach Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses, jederzeit widerrufbar; Zweibettzimmer abzüglich 12 € je Tag.Quelle: §§ 24, 25 BVO
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
Jährlich 100 € (A 7/A 8) bis 750 € nach Besoldungsgruppe, 40 € weniger je Kind, bei Teilzeit anteilig; entfällt für Anwärter und gesetzlich Versicherte.Quelle: § 66 Abs. 5 LBG, §§ 60, 61 BVO
Pauschale Beihilfe
Nicht eingeführt. Der Koalitionsvertrag 2026–2031 sieht eine schrittweise pauschale Beihilfelösung vor, beginnend mit Beamten mit hohem Gesundheitsrisiko.Quelle: Koalitionsvertrag CDU/SPD 2026–2031
Einkommensgrenze Partner
Seit 01.01.2026 berücksichtigungsfähig, wenn die Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.000 € nicht übersteigen (zuvor 17.000 € bzw. 20.450 €).Quelle: § 66 Abs. 2 LBG, Rheinische Versorgungskassen
Heilfürsorge
Polizei grundsätzlich mit Beihilfe; freie Heilfürsorge nach § 113a LBG nur für Angehörige der Bereitschaftspolizei, seit 01.10.2017 ohne Neuzugänge in der Abteilung Bereitschaftspolizei.Quelle: § 113a LBG, Rechnungshof RLP, DPolG RLP
Verbeamtung Lehrkräfte
Lehrkräfte werden verbeamtet; der Vorbereitungsdienst erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Anspruch auf Beihilfe.Quelle: Merkblatt Vorbereitungsdienst, Stand 17.06.2026
Rechtsreferendare
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe; Pflichtversicherung in gesetzlicher Kranken- und Arbeitslosenversicherung.Quelle: § 6 JAG, OLG Koblenz
Beihilfestelle
Landesamt für Finanzen (LfF), Beihilfestelle in Koblenz; Anträge auch digital per eBeihilfe-App und -Portal.Quelle: LfF Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage
§ 66 Landesbeamtengesetz (LBG) in Verbindung mit der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) vom 22. Juni 2011.Quelle: LBG, BVO

Beihilfe im Saarland

Alles zu Beamten im Saarland →
Beihilfesystem
Personenbezogene Bemessungssätze wie beim Bund, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung; jährlicher Abzug einer Kostendämpfungspauschale.Quelle: § 15 BhVO, § 67 SBG
Bemessungssätze
50 % Beamte, Anwärter und Richter, 70 % ab zwei Kindern im Familienzuschlag, 70 % Versorgungsempfänger, 70 % Ehe- und Lebenspartner, 80 % Kinder und Waisen.Quelle: § 15 BhVO, PBeaKK Beihilfedienste Saarland
Wahlleistungen
Nicht beihilfefähig: Bessere Unterbringung und Chefarztbehandlung im Krankenhaus werden nicht erstattet, allgemeine Krankenhausleistungen dagegen in voller Höhe des Bemessungssatzes.Quelle: PBeaKK Beihilfedienste Saarland
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
Seit 01.01.2026 jährlich 50 € (A 7/A 8) bis 700 €, je Kind 40 € weniger; Pensionäre nach Ruhegehaltssatz, höchstens 70 %. Entfällt u. a. für Anwärter, Waisen und GKV-Versicherte. Weitere Senkung um 100 € zum 01.01.2027 zugesagt.Quelle: § 67 Abs. 4 SBG, PBeaKK; GdP Saarland 09/2026
Pauschale Beihilfe
Noch nicht eingeführt. Die Landesregierung hat im September 2026 die Einführung zum 01.01.2028 nach dem Hamburger Modell zugesagt; eine gesetzliche Regelung steht noch aus.Quelle: DGB Rheinland-Pfalz/Saarland, GdP Saarland (09/2026)
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung 19.087 € (2026) nicht übersteigt; jährliche Anpassung nach dem Rentenwert.Quelle: BhVO, PBeaKK Beihilfedienste Saarland
Heilfürsorge
Keine freie Heilfürsorge im Saarländischen Beamtengesetz geregelt; Polizeivollzugsbeamte erhalten wie andere Landesbeamte Beihilfe.Quelle: SBG, § 2 BhVO
Verbeamtung Lehrkräfte
Lehrkräfte werden verbeamtet; im Vorbereitungsdienst sind sie Beamte auf Widerruf mit Anwärterbezügen, 50 % Beihilfe und ohne Kostendämpfungspauschale.Quelle: saarland.de, PBeaKK Beihilfedienste Saarland
Rechtsreferendare
Keine Beamten: Der juristische Vorbereitungsdienst läuft in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe, ohne Beihilfeanspruch.Quelle: § 21 JAG, Saarländisches Oberlandesgericht
Beihilfestelle
PBeaKK Beihilfedienste Saarland (Postbeamtenkrankenkasse) im Auftrag des Landes; Anträge schriftlich oder per App PBeaKKDirekt.Quelle: PBeaKK Beihilfedienste Saarland
Rechtsgrundlage
§ 67 Saarländisches Beamtengesetz (SBG) in Verbindung mit der Saarländischen Beihilfeverordnung (BhVO).Quelle: SBG, BhVO

Beihilfe in Sachsen

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Beihilfesystem
Eigenes Landessystem mit personen- und familienbezogenen Sätzen; der Satz richtet sich nach der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.Quelle: § 80 SächsBG, § 57 SächsBhVO
Bemessungssätze
Aktive Beamte 50 % ohne Kind, 70 % mit einem und 90 % ab zwei Kindern; Pensionäre 70 %, ab zwei Kindern 90 %; Kinder und Ehepartner in der Regel 90 %. Heilfürsorgeberechtigte: 50 %.Quelle: § 57 Abs. 2 SächsBhVO (Fassung seit 01.01.2024)
Wahlleistungen
Wahlärztliche Leistungen und Zweibettzimmer beihilfefähig, ohne monatlichen Eigenbeitrag; beim Zweibettzimmer werden 14,50 € je Aufenthaltstag abgezogen.Quelle: § 20 Abs. 1 Nr. 4, § 59 Abs. 2 SächsBhVO
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
Keine Kostendämpfungspauschale; der frühere Selbstbehalt (§ 60 a. F.) ist entfallen. Eigenbeteiligungen: 4 bis 5 € je Arzneimittel, 10 € je einfacher Fahrt, 14,50 € je Tag Zweibettzimmer.Quelle: § 59 SächsBhVO, Verordnung vom 11.12.2023
Pauschale Beihilfe
Seit 1. Januar 2024: die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Vollversicherung höchstens die Hälfte des Basistarifs; Antrag und Verzicht unwiderruflich.Quelle: § 80a SächsBG, Hinweise LSF
Einkommensgrenze Partner
Beihilfe für den Ehe- oder Lebenspartner, wenn dessen Einkünfte in den drei Kalenderjahren vor der Behandlung durchschnittlich 18.504 € nicht übersteigen; der Betrag wird mit der Besoldung angepasst.Quelle: § 80 Abs. 4 SächsBG
Heilfürsorge
Freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte; seit 1. Juli 2025 auch für den Justizvollzugsdienst und den Vollzugsdienst in Abschiebungshafteinrichtungen. Für Angehörige ist pauschale Beihilfe möglich.Quelle: §§ 135, 143, 143a, 164b SächsBG
Verbeamtung Lehrkräfte
Seit 1. Januar 2019 werden Lehrkräfte bis zum vollendeten 42. Lebensjahr verbeamtet; der Vorbereitungsdienst erfolgt in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf.Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Rechtsreferendare
Wahlrecht zwischen Beamtenverhältnis auf Widerruf (mit Beihilfe) und öffentlich-rechtlichem Ausbildungsverhältnis (GKV-Pflicht, keine Beihilfe), sofern die Voraussetzungen für die Verbeamtung vorliegen, u. a. Alter unter 42 Jahren.Quelle: OLG Dresden, Merkblatt (Stand Februar 2026)
Beihilfestelle
Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF), Referate Beihilfe, zuständig für Landesbeamte; Antrag auch per Beihilfe-App, Antragsfrist zwei Jahre.Quelle: LSF Sachsen, § 63 SächsBhVO
Rechtsgrundlage
§§ 80 und 80a Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG) in Verbindung mit der Sächsischen Beihilfeverordnung (SächsBhVO).Quelle: SächsBG, SächsBhVO

Beihilfe in Sachsen-Anhalt

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Beihilfesystem
Keine eigene Landesverordnung: Es gelten die jeweils geltenden Beihilfevorschriften des Bundes mit personenbezogenen Bemessungssätzen.Quelle: § 3 BesVersEG LSA, Ministerium der Finanzen
Bemessungssätze
50 % für aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern; Ehepartner 70 %, Versorgungsempfänger 70 %, Kinder 80 %.Quelle: § 46 BBhV i. V. m. § 3 BesVersEG LSA
Wahlleistungen
Nach den Bundesvorschriften beihilfefähig: wahlärztliche Leistungen sowie das Zweibettzimmer bis zu einem Tageshöchstbetrag (1,3 % der oberen Grenze des Basisfallwertkorridors).Quelle: § 26 BBhV
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
Keine Kostendämpfungspauschale mehr, seit 01.01.2017 abgeschafft. Es gelten die Eigenbehalte nach § 49 BBhV, etwa bei Arzneimitteln.Quelle: dbb sachsen-anhalt, § 49 BBhV
Pauschale Beihilfe
Seit 01.01.2026 Zuschuss in Höhe der Hälfte des nachgewiesenen GKV-Beitrags für freiwillig Versicherte, auf Antrag mit Verzicht auf ergänzende Beihilfe (außer Pflege). Widerruf zum Monatsbeginn mit drei Monaten Vorlauf möglich.Quelle: § 3d BesVersEG LSA, Rundschreiben MF vom 29.01.2026
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig, wenn die Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor Antragstellung die jährlich angepasste Grenze nach § 6 Abs. 2 BBhV nicht übersteigen: 22.648 € ab 01.01.2026.Quelle: § 6 Abs. 2 BBhV, Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt
Heilfürsorge
Polizeivollzugsbeamte erhalten Heilfürsorge nach der Polizei-Heilfürsorgeverordnung; der frühere Einbehalt von der Besoldung wurde mit der Kostendämpfungspauschale abgeschafft.Quelle: § 112 LBG LSA, POLHFVO LSA, dbb sachsen-anhalt
Verbeamtung Lehrkräfte
Lehrkräfte werden verbeamtet; das 16-monatige Referendariat wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Anwärterbezügen abgeleistet.Quelle: Landesschulamt, Karriereportal Sachsen-Anhalt
Rechtsreferendare
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe (1.511,75 € brutto, Stand Juni 2025), keine Verbeamtung auf Widerruf.Quelle: Karriereportal Sachsen-Anhalt, OLG Naumburg
Beihilfestelle
Beihilfefestsetzungsstelle im Finanzamt Dessau-Roßlau für die Landesverwaltung; Anträge auch digital über die App dBeihilfePlus.Quelle: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Rechtsgrundlage
§ 3 und § 3d Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz (BesVersEG LSA) in Verbindung mit der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).Quelle: BesVersEG LSA, BBhV

Beihilfe in Schleswig-Holstein

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Beihilfesystem
Personenbezogene Bemessungssätze nach dem Muster des Bundes, mit erhöhten Sätzen für Familien mit mehreren Kindern.Quelle: § 80 LBG, BhVO SH
Bemessungssätze
50 % Beamte, 70 % ab zwei Kindern, 70 % Ehe- und Lebenspartner (90 % ab zwei Kindern), 80 % Kinder (90 % ab drei Kindern), 70 % Versorgungsempfänger.Quelle: DLZP, FAQ Anspruch auf Beihilfe
Wahlleistungen
Nicht beihilfefähig: gesondert berechnete Chefarztbehandlung, Ein- und Zweibettzimmer sowie Sonderverpflegung.Quelle: DLZP, FAQ Krankenhaus und Kur
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
Jährlicher Selbstbehalt ab A 10: 160 € (A 10–A 11) bis 710 €, 25 € weniger je Kind, mindestens 50 €, höchstens 1 % des Jahresgrundgehalts.Quelle: DLZP, Landesportal Schleswig-Holstein
Pauschale Beihilfe
Keine pauschale Beihilfe im engeren Sinn. Seit 01.01.2024 Zuschuss von 50 % zur freiwilligen GKV unter Voraussetzungen; unwiderruflich, kein Zuschuss zur PKV.Quelle: § 80a LBG, DLZP
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig, wenn die Einkünfte 20.000 € im Jahr nicht übersteigen.Quelle: DLZP, FAQ Anspruch auf Beihilfe
Heilfürsorge
Heilfürsorge für Polizeivollzug und Einsatzdienst der Feuerwehr; Anrechnung von 1 % des Grundgehalts seit 01.05.2022. Daneben keine Beihilfe.Quelle: § 112 LBG, HFVO
Verbeamtung Lehrkräfte
Der 18-monatige Vorbereitungsdienst findet grundsätzlich im Beamtenverhältnis auf Widerruf statt; danach Einstellung als Beamte oder Tarifbeschäftigte.Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein
Rechtsreferendare
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe, kein Beamtenverhältnis und damit keine Beihilfe.Quelle: Landesportal, Schleswig-Holsteinisches OLG
Beihilfestelle
Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) in Kiel, zuständig für alle Beihilfeanträge der Landesbeamten.Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein
Rechtsgrundlage
§ 80 Landesbeamtengesetz (LBG) in Verbindung mit der Beihilfeverordnung (BhVO); GKV-Zuschuss nach § 80a LBG, Heilfürsorge nach § 112 LBG.Quelle: LBG, BhVO

Beihilfe in Thüringen

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Beihilfesystem
Eigene Landesverordnung mit personenbezogenen Bemessungssätzen; alternativ pauschale Beihilfe.Quelle: § 72 ThürBG, ThürBhV
Bemessungssätze
50 % für aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern; Ehepartner 70 %, Versorgungsempfänger 70 %, Kinder 80 %.Quelle: Merkblatt Berufsanfänger TLF (Stand 12/2025)
Wahlleistungen
Chefarzt und Zweibettzimmer beihilfefähig; von der Beihilfe werden 25 € je Tag (Wahlarzt) und 7,50 € je Tag (Unterkunft) abgezogen.Quelle: § 27 ThürBhV, TLF
Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte
Keine Kostendämpfungspauschale. Eigenbehalt 4 € je verordnetem Arznei-, Verbandmittel oder Medizinprodukt; entfällt u. a. für Beamte auf Widerruf und Kinder, Belastungsgrenze 2 % bzw. 1 %.Quelle: §§ 48, 49 ThürBhV, TLF
Pauschale Beihilfe
Seit 01.01.2020 auf schriftlichen Antrag: grundsätzlich die Hälfte der Beiträge einer Krankenvollversicherung (GKV oder PKV), ohne ergänzende Beihilfe außer bei Pflege. Die Wahl ist unwiderruflich.Quelle: § 72 Abs. 6 ThürBG, Merkblatt TLF
Einkommensgrenze Partner
Berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 18.000 € nicht übersteigt.Quelle: § 72 Abs. 2 ThürBG, Merkblatt TLF
Heilfürsorge
Nur für Polizeivollzugsbeamte im Vorbereitungsdienst (mittlerer und gehobener Dienst) sowie bei Einsätzen in geschlossenen Einheiten und Spezialeinheiten; sonst Beihilfe.Quelle: § 103 ThürBG
Verbeamtung Lehrkräfte
Seit dem Schuljahr 2017/18 werden Lehrkräfte wieder verbeamtet; im Vorbereitungsdienst sind sie Beamte auf Widerruf.Quelle: tbb Thüringen, Merkblatt Berufsanfänger TLF
Rechtsreferendare
Seit dem Einstellungstermin 5/2023 Wahl zwischen Beamtenverhältnis auf Widerruf und öffentlich-rechtlichem Ausbildungsverhältnis, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.Quelle: Thüringer Justizprüfungsamt
Beihilfestelle
Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF), Beihilfestelle in Gera; Folgeanträge auch online über ein BundID-Konto.Quelle: TLF
Rechtsgrundlage
§ 72 Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) in Verbindung mit der Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV).Quelle: ThürBG, ThürBhV

Häufige Fragen zur Beihilfe

Wer bekommt Beihilfe?
Beihilfe erhalten Beamte mit Anspruch auf Besoldung, Richter und Versorgungsempfänger, beim Bund nach § 80 Bundesbeamtengesetz. Über sie sind berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner und Kinder mit abgesichert, sofern Partner die Einkommensgrenze einhalten und Kinder im Familienzuschlag berücksichtigt sind. Rechtsreferendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erhalten in den meisten Ländern keine Beihilfe.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Beim Bund erstattet die Beihilfe 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für aktive Beamte, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, in Elternzeit, für Pensionäre sowie für Ehe- und Lebenspartner und 80 Prozent für Kinder (§ 46 BBhV). Die meisten Länder folgen diesem Muster. Hessen und Bremen nutzen ein familienbezogenes System mit 50 bis 70 Prozent, Sachsen gewährt bis zu 90 Prozent.
Müssen sich Beamte zusätzlich versichern?
Ja. Nach § 193 Abs. 3 VVG müssen Beihilfeberechtigte den Teil der Krankheitskosten versichern, den die Beihilfe nicht übernimmt. Die meisten Beamten schließen dafür einen Beihilfetarif der privaten Krankenversicherung ab; alternativ ist eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich. Hinzu kommt die Pflegepflichtversicherung.
Was ist die pauschale Beihilfe?
Bei der pauschalen Beihilfe zahlt der Dienstherr die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, ähnlich dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten, und der Beamte verzichtet dafür auf die individuelle Beihilfe. Stand September 2026 bieten sie zehn Länder an: Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Der Bund und Bayern bieten sie nicht an, und die Entscheidung ist in den meisten Ländern unwiderruflich.
Wie viel Beihilfe gibt es im Ruhestand?
Beim Bund erhalten Versorgungsempfänger 70 Prozent Beihilfe (§ 46 BBhV), der PKV-Tarif muss dann nur noch 30 Prozent abdecken. In Hessen und Bremen steigt der Satz im Ruhestand um 10 Prozentpunkte, in Sachsen erhalten Pensionäre 70 Prozent und ab zwei Kindern 90 Prozent. Wird der Tarif innerhalb von sechs Monaten angepasst, ist keine neue Gesundheitsprüfung nötig (§ 199 Abs. 2 VVG).
Bekommen Ehepartner und Kinder Beihilfe?
Ja, wenn sie berücksichtigungsfähig sind. Beim Bund erhalten Ehe- und Lebenspartner 70 Prozent, sofern ihre Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.648 Euro (Stand 2026) nicht übersteigen, Kinder erhalten 80 Prozent. Eine beitragsfreie Mitversicherung gibt es in der PKV nicht: Jedes Familienmitglied braucht einen eigenen, entsprechend günstigen Beihilfetarif.
Welche Frist gilt für den Beihilfeantrag?
Beim Bund muss die Beihilfe innerhalb von drei Jahren nach dem Rechnungsdatum beantragt werden (§ 54 BBhV). Ein Antrag muss in der Regel mehr als 200 Euro Aufwendungen umfassen (§ 51 BBhV). Die Länder haben eigene, teils kürzere Fristen, etwa ein Jahr in Bremen und zwei Jahre in Sachsen.
Was ist beihilfefähig?
Beihilfefähig sind medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen bei Krankheit, Pflege und Geburt, etwa ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Vorsorgeuntersuchungen (§ 6 BBhV). Für manche Leistungen gelten Höchstbeträge, zum Beispiel für Heilpraktiker. Was die Beihilfe nicht anerkennt, trägt der Beamte selbst oder seine private Krankenversicherung.
Gibt es Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamte?
Nur eingeschränkt. Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte zahlen den vollen Kassenbeitrag selbst und erhalten Beihilfe nur ergänzend zu Leistungen, die die Kasse nicht oder nur teilweise übernimmt. Ausnahmen sind die pauschale Beihilfe in zehn Ländern, die Sachleistungsbeihilfe in Hessen und der GKV-Zuschuss in Schleswig-Holstein.
Zahlt die Beihilfe Chefarzt und Zweibettzimmer?
Beim Bund ja: Wahlärztliche Leistungen und das Zweibettzimmer sind beihilfefähig, das Zweibettzimmer bis zu einem Tageshöchstbetrag (§ 26 BBhV). In den Ländern ist das sehr unterschiedlich geregelt: In Berlin, Hamburg, Niedersachsen und weiteren Ländern sind Wahlleistungen nicht beihilfefähig, Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz verlangen einen monatlichen Eigenbeitrag. Ein PKV-Tarif kann die Lücke schließen.
Welche Eigenanteile müssen Beamte zahlen?
Beim Bund gibt es keine Kostendämpfungspauschale, aber Eigenbehalte: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, etwa je Arzneimittel, sowie 10 Euro je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr (§ 49 BBhV). Über der Belastungsgrenze von 2 Prozent der Einnahmen, für chronisch Kranke 1 Prozent, entfallen sie auf Antrag. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland erheben zusätzlich eine Kostendämpfungspauschale von 50 bis 750 Euro im Jahr.
Was ist der Unterschied zwischen Beihilfe und Heilfürsorge?
Die Beihilfe erstattet einen Prozentsatz der Krankheitskosten und gilt auch für berücksichtigungsfähige Angehörige; den Rest versichert der Beamte privat. Die Heilfürsorge übernimmt die Kosten dagegen grundsätzlich vollständig, gilt aber nur für den Beamten selbst und nur für bestimmte Gruppen wie die Bundespolizei oder die Polizei vieler Länder. Im Ruhestand wechseln Heilfürsorgeberechtigte in die Beihilfe, weshalb sich eine Anwartschaftsversicherung empfiehlt.

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Quellen (19)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
  2. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 26 Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern
  3. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 46 Bemessung der Beihilfe
  4. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 47 Abweichender Bemessungssatz
  5. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 49 Eigenbehalte
  6. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 50 Belastungsgrenzen
  7. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 51 Bewilligungsverfahren
  8. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 54 Antragsfrist
  9. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeamtengesetz (BBG), § 80 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
  10. Bundesministerium der Justiz: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), § 70 Dienstkleidung, Heilfürsorge, Unterkunft für Polizeivollzugsbeamte des Bundes
  11. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 193 Versicherte Person; Versicherungspflicht
  12. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 199 Beihilfeempfänger
  13. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), § 152 Basistarif
  14. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch XI, § 23 Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen
  15. Bundesverwaltungsamt: Beihilfe für Bundesbedienstete
  16. Bundesverwaltungsamt: FAQ: Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner
  17. Verband der Privaten Krankenversicherung: Was ist die sogenannte Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer für Beamtenanfänger?
  18. Land Hessen: Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), § 15 Bemessung der Beihilfe
  19. Beihilfevorschriften der Länder: Landesbeamtengesetze und Beihilfeverordnungen der 16 Länder (Einzelnachweise auf den jeweiligen Landesseiten)

Rechtsstand: September 2026. Bundesrecht (BBhV) und Landesrecht; Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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