Wie versichern sich Beamtenanwärter?

Wie versichern sich Beamtenanwärter

Versicherungstechnisch besitzen Beamtenanwärter einen Sonderstatus. Sie sind nur teilweise durch den Dienstherren versichert, sodass im Ernstfall nur ein Teil der entstehenden Kosten abgedeckt ist.

Darum sollten auch Anwärter auf einen Beamtenposten unbedingt über zusätzliche private Versicherungen nachdenken, die Ihnen im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls finanzielle Sicherheit bieten.

Nicht nur der Abschluss einer Krankenversicherung ist für Beamtenanwärter wichtig; auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, um sich vor den finanziellen Folgen durch schwere Krankheit oder einen unvorhersehbaren Unfall ausreichend zu schützen.

Welche Regelungen gelten für Beamtenanwärter?

Anders als Angestellte oder Arbeiter sind Beamtenanwärter nicht über eine gesetzliche Krankenkasse versichert. Der Dienstherr trägt nur einen Teil der Behandlungskosten im Falle einer Krankheit. Daher sind Beamtenanwärter gut beraten, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Diese übernimmt die zusätzlichen Kosten für Behandlungen und anfallende Untersuchungen.

Der Umfang der individuellen Beihilfe durch den Dienstherren richtet sich nach der Beihilfeverordnung des Bundes oder Landes sowie nach dem Familienstand des Anwärters. Die Leistung der individuellen Beihilfe ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherren seinen Beamten gegenüber.

Höhe und Umfang der Leistungen unterscheiden sich je nach Dienstherr und Bundesland. Die Höhe der Kostenerstattung für Behandlungen richtet sich nach den sogenannten Bemessungssätzen, die einen bestimmten Prozentsatz der Kosten für Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfälle betragen.

Wie schützt eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter zusätzlich?

Auch Beamtenanwärter müssen sich selbstständig um den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung bemühen. Diese ist das Pendant zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige, Angestellte und Arbeiter. Viele Versicherer bieten besonders günstige Tarife für Beamte und solche, die sich in der Anwartschaft auf einen Posten befinden.

Kommt es zu einem schweren Unfall oder zur Diagnose einer schweren Krankheit, die es dem Betroffenen nicht länger ermöglicht, seinen Posten als Beamter zu bekleiden, springt die Versicherung ein und zahlt eine entsprechende Vergütung. Die Konditionen der einzelnen Versicherer sind dabei sehr unterschiedlich.

Daher empfiehlt sich die genaue Recherche und der Vergleich durch Online-Portale sowie eine umfassende Beratung, bevor sich Beamtenanwärter endgültig für eine Dienstunfähigkeitsversicherung entscheiden.

Besondere Regelungen für die Dienstunfähigkeit bei Beamten und Beamtenanwärtern

Wichtig für Beamte und Anwärter ist eine Dienstunfähigkeitsklausel! Denn nur weil ein Dienstherr oder Amtsarzt eine Person für nicht länger diensttauglich befindet, muss die Versicherung das noch lange nicht genauso sehen.

Die Dienstunfähigkeitsklausel gewährleistet den vollen Versicherungsschutz sowie die Auszahlung der vereinbarten Leistungen für den Fall, dass der Dienstherr die Dienstunfähigkeit eindeutig feststellt. Durch diese Klausel erübrigen sich weitere Untersuchungen und langwierige Prozesse gegen den Versicherer.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift in den meisten Fällen erst ab einer Unfähigkeit von 50 %. Ein denkbar ungünstigster Fall ergäbe sich, wenn eine Dienstunfähigkeit von beispielsweise 60 % vorläge, der Dienstherr für die jeweilige Stelle jedoch eine Dienstfähigkeit von mindestens 70 % voraussetzt. Nun wäre der Betroffene für den Dienstherren nicht mehr diensttauglich, für die Versicherung jedoch schon.

Kommt es nicht wenigstens zu einer Versetzung, sitzt der Versicherungsnehmer auf dem Trockenen und erhält keine Auszahlungen durch die zuvor abgeschlossene Dienstunfähigkeitsversicherung.

An Änderungen der Lebensumstände in der Zukunft denken!

Eine Erhöhung des Versicherungsbetrages sollte jederzeit möglich sein. Vollwertige Beamte verdienen mehr als Anwärter. Darum sollte die Möglichkeit zur nachträglichen Erhöhung der im Ernstfall ausgezahlten Rente unbedingt vertraglich zugesichert sein.

Auch die Laufzeit sowie regelmäßige Anpassung der Bezüge im Falle einer Dienstunfähigkeit müssen auf jeden Versicherungsnehmer individuell zugeschnitten sein, um maximalen Versicherungsschutz zu den bestmöglichen Konditionen zu garantieren.

Aufgrund der vielen Faktoren, die direkten Einfluss auf die Beitragszahlungen und Leistungen einer Dienstunfähigkeitsversicherung haben, ist umfassende Beratung und der Vergleich durch ein seriöses Portal unbedingt notwendig.

Erst ganzheitliche Konzepte sorgen für eine ausreichende Versicherung von Beamten und Beamtenanwärtern, die im Notfall vollumfänglich greifen und den Betroffen vor den finanziellen Folgen der Dienstunfähigkeit bewahren.

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