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Beihilfe-Lexikon Bemessung & Sätze

Bemessungssatz

Definition

Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen, den die Beihilfe erstattet. Beim Bund beträgt er je nach Person 50, 70 oder 80 Prozent (§ 46 BBhV).

Stand September 2026 · Alle 57 Begriffe · Länder-Vergleich

Was bedeutet Bemessungssatz?

Der Bemessungssatz, oft auch Beihilfesatz genannt, entscheidet darüber, welchen Anteil einer Arzt- oder Krankenhausrechnung der Dienstherr übernimmt. Er wird auf die beihilfefähigen Aufwendungen angewendet, also nur auf den Teil der Rechnung, den die Beihilfe anerkennt. Den Rest versichern die meisten Beamten über einen Restkostentarif der privaten Krankenversicherung, der genau den fehlenden Prozentsatz abdeckt: bei 50 Prozent Beihilfe also 50 Prozent, bei Kindern mit 80 Prozent Beihilfe nur 20 Prozent.

Beim Bund gilt ein personenbezogenes System: Jede Person hat ihren eigenen Satz. Aktive Beamte erhalten 50 Prozent, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und in Elternzeit 70 Prozent. Versorgungsempfänger sowie berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 Prozent, Kinder und Waisen 80 Prozent. Die meisten Länder folgen diesem Muster. Hessen und Bremen rechnen dagegen familienbezogen mit einem gemeinsamen Satz von 50 bis 70 Prozent, Sachsen gewährt seit 2024 bis zu 90 Prozent. In besonderen Fällen, etwa bei Leistungsausschlüssen der PKV, sieht der Bund einen abweichenden, erhöhten Bemessungssatz vor (§ 47 BBhV).

Der Satz ändert sich im Laufe des Beamtenlebens, etwa mit dem zweiten Kind, wenn Kinder aus dem Familienzuschlag fallen, oder mit dem Ruhestand. Dann muss der PKV-Tarif angepasst werden. Beantragen Versicherte die Anpassung innerhalb von sechs Monaten, muss der Versicherer sie ohne neue Gesundheitsprüfung vornehmen (§ 199 Abs. 2 VVG).

Rechenbeispiel: Familie beim Bund, je 1.000 Euro Rechnung

  1. 1Beamter mit einem Kind: 50 Prozent Beihilfe = 500 Euro, der PKV-Tarif trägt 500 Euro.
  2. 2Berücksichtigungsfähige Ehepartnerin: 70 Prozent Beihilfe = 700 Euro, der Tarif trägt 300 Euro.
  3. 3Kind: 80 Prozent Beihilfe = 800 Euro, der Tarif trägt 200 Euro.
  4. 4Mit dem zweiten Kind steigt der Satz des Beamten auf 70 Prozent; sein Tarif muss dann nur noch 30 Prozent abdecken.

So regeln es Bund und Länder

DienstherrRegelung
Bund50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent ab zwei Kindern, in Elternzeit, für Versorgungsempfänger und Partner, 80 Prozent für Kinder (§ 46 BBhV).
Baden-WürttembergSätze wie beim Bund; seit 1. Januar 2023 auch wieder für ab 2013 eingestellte Beamte.
BayernSätze wie beim Bund, 70 Prozent auch während der Elternzeit; die Kernregeln stehen in Art. 96 BayBG.
BremenFamilienbezogen: 50 Prozent alleinstehend, 55 Prozent verheiratet, je Kind 5 Punkte mehr bis höchstens 70 Prozent; im Ruhestand 10 Punkte mehr.
HessenFamilienbezogen wie Bremen, bei stationärer Behandlung 15 Punkte mehr bis höchstens 85 Prozent; Beamte auf Widerruf einheitlich 70 Prozent.
SachsenAktive Beamte 50 Prozent ohne Kind, 70 Prozent mit einem und 90 Prozent ab zwei Kindern; Kinder und Ehepartner in der Regel 90 Prozent.
Schleswig-HolsteinSätze wie beim Bund, aber 90 Prozent für Partner von Beamten mit mindestens zwei Kindern und für Kinder ab drei Kindern.
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-AnhaltOhne eigene Verordnung; es gelten die Sätze des Bundes nach § 46 BBhV.
Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und ThüringenPersonenbezogene Sätze wie beim Bund: 50, 70 und 80 Prozent.

Hinweise und Tipps

Fragen zu Bemessungssatz

Erhalten beide Eltern den erhöhten Satz, wenn beide Beamte sind?
Nein. Beim Bund erhält den Satz von 70 Prozent ab zwei Kindern nur der Elternteil, der den Familienzuschlag für die Kinder bezieht. In Sachsen können die Eltern einvernehmlich festlegen, wer den erhöhten Satz erhält.
Gilt der Bemessungssatz für alle Leistungen gleich?
Nicht überall. In Hessen steigt der Satz bei stationärer Behandlung um 15 Prozentpunkte. In Sachsen gelten für Pflegeaufwendungen abweichend 50, 70 und 80 Prozent, in Schleswig-Holstein bleibt es bei Pflege bei 70 beziehungsweise 80 Prozent.
Wie finde ich meinen persönlichen Bemessungssatz heraus?
Maßgeblich sind der Dienstherr, der Status (aktiv, Anwärter, Pensionär) und die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Die Berechnung lässt sich im Beihilfebescheid nachvollziehen; im Zweifel gibt die zuständige Beihilfestelle Auskunft.
Quellen (6)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 46 Bemessung der Beihilfe
  2. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 47 Abweichender Bemessungssatz
  3. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 199 Beihilfeempfänger
  4. Land Hessen: Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), § 15 Bemessung der Beihilfe
  5. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg: Bemessungssatz
  6. Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein: FAQ: Anspruch auf Beihilfe

Rechtsstand: September 2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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