Was bedeutet GKV für Beamte?
Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, müssen aber wie alle Einwohner krankenversichert sein (Krankenversicherungspflicht). Sie können wählen zwischen einem Beihilfetarif der PKV und einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV. Der Zugang zur GKV ist allerdings nicht voraussetzungslos: Wer aus einer Pflichtversicherung ausscheidet, etwa nach einer Beschäftigung als Angestellter, kann nach § 9 SGB V freiwillig Mitglied bleiben, wenn er in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar davor ununterbrochen 12 Monate versichert war. Der Beitritt ist der Kasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen.
Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, nicht nach Alter oder Gesundheit. 2026 werden Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat berücksichtigt. Weil Beamte keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent, hinzu kommt der Zusatzbeitrag der Kasse, 2026 im Durchschnitt 2,9 Prozent. Einen Arbeitgeberanteil gibt es im klassischen Beihilferecht nicht. Die Beihilfe erstattet nur Kosten, die die Kasse nicht trägt, was in der Praxis wenig ist.
Das ändert sich mit der pauschalen Beihilfe: Stand September 2026 zahlen zehn Länder die Hälfte des Beitrags. Hessen gewährt stattdessen eine Sachleistungsbeihilfe, Schleswig-Holstein einen Zuschuss zur freiwilligen GKV. Für Beamte mit Vorerkrankungen, niedriger Besoldung oder mehreren Kindern ohne eigenes Einkommen kann die GKV dann attraktiv sein, weil Kinder und Partner beitragsfrei familienversichert sein können. Die Entscheidung ist in den meisten Ländern unwiderruflich und gilt beim Wechsel zu einem Dienstherrn ohne pauschale Beihilfe nicht weiter.
Rechenbeispiel: Beamter mit 4.500 Euro Besoldung
- 1Beitragssatz: ermäßigter Satz 14,0 Prozent plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent = 16,9 Prozent.
- 2Krankenversicherungsbeitrag: 4.500 × 16,9 Prozent = 760,50 Euro im Monat, zuzüglich Pflegeversicherung.
- 3Beim Bund oder in Bayern trägt der Beamte die 760,50 Euro vollständig selbst.
- 4In einem Land mit pauschaler Beihilfe zahlt der Dienstherr die Hälfte, der Eigenanteil sinkt auf 380,25 Euro.
So regeln es Bund und Länder
| Dienstherr | Regelung |
|---|---|
| Bund und Bayern | Keine pauschale Beihilfe; der Kassenbeitrag wird allein getragen, Beihilfe nur ergänzend. Bayern gewährt Beihilfe dann zu Zahnersatz, Heilpraktiker und Wahlleistungen im Krankenhaus. |
| Hamburg | Pauschale Beihilfe seit 1. August 2018, auch für private Vollversicherte bis zum hälftigen Basistarif. |
| Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen | Pauschale Beihilfe seit 1. Januar 2020. |
| Baden-Württemberg | Pauschale Beihilfe seit 1. Januar 2023, unwiderruflich und auch im Ruhestand. |
| Sachsen und Niedersachsen | Pauschale Beihilfe seit 1. Januar 2024 (Sachsen) bzw. 1. Februar 2024 (Niedersachsen). |
| Sachsen-Anhalt | Seit 1. Januar 2026 Zuschuss zur Hälfte des GKV-Beitrags; Widerruf mit drei Monaten Vorlauf möglich. |
| Mecklenburg-Vorpommern | Pauschale Beihilfe seit 1. Mai 2026 auf schriftlichen Antrag. |
| Schleswig-Holstein | Seit 1. Januar 2024 Zuschuss von 50 Prozent zur freiwilligen GKV unter Voraussetzungen, kein Zuschuss zur PKV. |
| Hessen | Keine pauschale Beihilfe, aber Sachleistungsbeihilfe von 50 Prozent, begrenzt auf die selbst gezahlten Beiträge der letzten zwölf Monate. |
| Saarland | Pauschale Beihilfe ab 1. Januar 2028 zugesagt, gesetzliche Regelung steht aus. |
| Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz | Nur im Koalitionsvertrag angekündigt, Stand September 2026 nicht umgesetzt. |