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Beihilfe-Lexikon Alternativen & Sonderformen

GKV für Beamte

Definition

Die GKV für Beamte ist die freiwillige Mitgliedschaft eines Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne pauschale Beihilfe zahlt der Beamte den vollen Beitrag allein, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Beihilfe gibt es dann nur ergänzend zu Leistungen, die die Kasse nicht oder nur teilweise übernimmt.

Stand September 2026 · Alle 57 Begriffe · Länder-Vergleich

Was bedeutet GKV für Beamte?

Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, müssen aber wie alle Einwohner krankenversichert sein (Krankenversicherungspflicht). Sie können wählen zwischen einem Beihilfetarif der PKV und einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV. Der Zugang zur GKV ist allerdings nicht voraussetzungslos: Wer aus einer Pflichtversicherung ausscheidet, etwa nach einer Beschäftigung als Angestellter, kann nach § 9 SGB V freiwillig Mitglied bleiben, wenn er in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar davor ununterbrochen 12 Monate versichert war. Der Beitritt ist der Kasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen.

Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, nicht nach Alter oder Gesundheit. 2026 werden Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat berücksichtigt. Weil Beamte keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent, hinzu kommt der Zusatzbeitrag der Kasse, 2026 im Durchschnitt 2,9 Prozent. Einen Arbeitgeberanteil gibt es im klassischen Beihilferecht nicht. Die Beihilfe erstattet nur Kosten, die die Kasse nicht trägt, was in der Praxis wenig ist.

Das ändert sich mit der pauschalen Beihilfe: Stand September 2026 zahlen zehn Länder die Hälfte des Beitrags. Hessen gewährt stattdessen eine Sachleistungsbeihilfe, Schleswig-Holstein einen Zuschuss zur freiwilligen GKV. Für Beamte mit Vorerkrankungen, niedriger Besoldung oder mehreren Kindern ohne eigenes Einkommen kann die GKV dann attraktiv sein, weil Kinder und Partner beitragsfrei familienversichert sein können. Die Entscheidung ist in den meisten Ländern unwiderruflich und gilt beim Wechsel zu einem Dienstherrn ohne pauschale Beihilfe nicht weiter.

Rechenbeispiel: Beamter mit 4.500 Euro Besoldung

  1. 1Beitragssatz: ermäßigter Satz 14,0 Prozent plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent = 16,9 Prozent.
  2. 2Krankenversicherungsbeitrag: 4.500 × 16,9 Prozent = 760,50 Euro im Monat, zuzüglich Pflegeversicherung.
  3. 3Beim Bund oder in Bayern trägt der Beamte die 760,50 Euro vollständig selbst.
  4. 4In einem Land mit pauschaler Beihilfe zahlt der Dienstherr die Hälfte, der Eigenanteil sinkt auf 380,25 Euro.

So regeln es Bund und Länder

DienstherrRegelung
Bund und BayernKeine pauschale Beihilfe; der Kassenbeitrag wird allein getragen, Beihilfe nur ergänzend. Bayern gewährt Beihilfe dann zu Zahnersatz, Heilpraktiker und Wahlleistungen im Krankenhaus.
HamburgPauschale Beihilfe seit 1. August 2018, auch für private Vollversicherte bis zum hälftigen Basistarif.
Berlin, Brandenburg, Bremen und ThüringenPauschale Beihilfe seit 1. Januar 2020.
Baden-WürttembergPauschale Beihilfe seit 1. Januar 2023, unwiderruflich und auch im Ruhestand.
Sachsen und NiedersachsenPauschale Beihilfe seit 1. Januar 2024 (Sachsen) bzw. 1. Februar 2024 (Niedersachsen).
Sachsen-AnhaltSeit 1. Januar 2026 Zuschuss zur Hälfte des GKV-Beitrags; Widerruf mit drei Monaten Vorlauf möglich.
Mecklenburg-VorpommernPauschale Beihilfe seit 1. Mai 2026 auf schriftlichen Antrag.
Schleswig-HolsteinSeit 1. Januar 2024 Zuschuss von 50 Prozent zur freiwilligen GKV unter Voraussetzungen, kein Zuschuss zur PKV.
HessenKeine pauschale Beihilfe, aber Sachleistungsbeihilfe von 50 Prozent, begrenzt auf die selbst gezahlten Beiträge der letzten zwölf Monate.
SaarlandPauschale Beihilfe ab 1. Januar 2028 zugesagt, gesetzliche Regelung steht aus.
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-PfalzNur im Koalitionsvertrag angekündigt, Stand September 2026 nicht umgesetzt.

Hinweise und Tipps

Fragen zu GKV für Beamte

Können Beamte, die nie gesetzlich versichert waren, in die GKV?
In der Regel nicht. Die freiwillige Mitgliedschaft setzt nach § 9 SGB V bestimmte Vorversicherungszeiten oder eine vorherige Familienversicherung voraus. Wer etwa direkt aus einer privaten Versicherung verbeamtet wird, hat diesen Zugang meist nicht.
Bleibt die pauschale Beihilfe bei einem Umzug in ein anderes Land erhalten?
Nicht automatisch. Sie ist Landesrecht und endet in der Regel beim Wechsel zu einem Dienstherrn, der sie nicht anbietet, etwa zum Bund oder nach Bayern. Dann ist der volle Kassenbeitrag wieder allein zu tragen.
Quellen (6)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch V (SGB V), § 9 Freiwillige Versicherung
  2. Bundesministerium für Gesundheit: Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (2026)
  3. Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (2026)
  4. Freie und Hansestadt Hamburg, Personalamt: FAQ zum Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe (Stand Januar 2025)
  5. Freistaat Bayern: Bayerisches Beamtengesetz (BayBG), Art. 96 Beihilfe
  6. Regierungspräsidium Kassel: Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung (Stand 24. November 2021)

Rechtsstand: September 2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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