Was bedeutet Wechsel des Dienstherrn?
Die Beihilfe ist kein einheitliches System. Der Bund und jedes der 16 Länder regeln sie selbst, meist in einer eigenen Landesbeihilfeverordnung. Wer versetzt wird oder sich bei einem anderen Dienstherrn bewirbt, wechselt deshalb auch das Beihilferecht und die zuständige Beihilfestelle. Was der alte Dienstherr zahlte, kann beim neuen fehlen.
Am stärksten wirkt sich der Bemessungssatz aus. Die meisten Dienstherren arbeiten personenbezogen mit 50, 70 und 80 Prozent, Hessen und Bremen dagegen familienbezogen mit einem gemeinsamen Satz, Sachsen mit bis zu 90 Prozent. Hinzu kommen Unterschiede bei Wahlleistungen, die in acht Ländern gar nicht beihilfefähig sind, bei der Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland und bei der Heilfürsorge, die es etwa in Hessen und im Saarland für die Polizei nicht gibt.
Der private Versicherungsvertrag bleibt beim Wechsel bestehen. Ändert sich der Beihilfesatz, muss der Versicherer den Tarif aber an den neuen Satz anpassen, und zwar ohne neue Risikoprüfung, wenn der Beamte die Anpassung innerhalb von sechs Monaten beantragt (§ 199 Abs. 2 VVG). Wer die Frist verpasst, riskiert eine Deckungslücke oder muss eine Erhöhung des Versicherungsschutzes mit Gesundheitsprüfung beantragen.
Besonders folgenreich ist der Wechsel für gesetzlich versicherte Beamte. Die pauschale Beihilfe ist Landesrecht und wandert nicht mit. Geht ein Beamter aus Hamburg zum Bund oder nach Bayern, zahlt er den Kassenbeitrag wieder allein. Umgekehrt kann ein Wechsel in ein Land mit pauschaler Beihilfe eine neue Entscheidung eröffnen, in Brandenburg etwa bei einem neuen Beamtenverhältnis.
Rechenbeispiel: Verheirateter Beamter mit zwei Kindern wechselt vom Bund nach Hessen
- 1Beim Bund gelten personenbezogene Sätze: Beamter 70 Prozent (ab zwei Kindern), Ehepartnerin 70 Prozent, Kinder je 80 Prozent.
- 2In Hessen gilt ein gemeinsamer Familiensatz: 55 Prozent für Verheiratete plus je 5 Punkte für zwei Kinder = 65 Prozent für alle.
- 3Die Tarife müssen deshalb steigen: für Beamten und Ehepartnerin von 30 auf 35 Prozent, für die Kinder von 20 auf 35 Prozent.
- 4Bei stationärer Behandlung erhöht Hessen den Satz um 15 Punkte auf 80 Prozent. Die Anpassung ist innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung möglich.
So regeln es Bund und Länder
| Dienstherr | Regelung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Wahlleistungen nur gegen 22 Euro monatlich und nach Erklärung innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten; Kostendämpfungspauschale. |
| Hessen | Familienbezogener Satz; Wahlleistungen gegen 18,90 Euro monatlich bei Erklärung binnen drei Monaten nach Diensteintritt; keine Heilfürsorge für die Polizei. |
| Rheinland-Pfalz | Wahlleistungen gegen 26 Euro monatlich bei Erklärung binnen drei Monaten; Kostendämpfungspauschale. |
| Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein | Wahlleistungen nicht beihilfefähig; bei einem Wechsel aus einem Land mit Wahlleistungen muss der PKV-Tarif sie voll tragen, wenn sie gewünscht sind. |
| Brandenburg | Bei einem neuen Beamtenverhältnis ist eine neue Entscheidung über die pauschale Beihilfe möglich. |
| Saarland | Kostendämpfungspauschale von 50 bis 700 Euro; keine Heilfürsorge für die Polizei. |