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Beihilfe-Lexikon Personen & Status

Wechsel des Dienstherrn

Definition

Ein Wechsel des Dienstherrn ist der Übertritt eines Beamten etwa vom Land zum Bund oder in ein anderes Land, womit auch eine andere Beihilfeverordnung gilt. Bemessungssätze, Eigenanteile, Wahlleistungen und die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe können sich dadurch ändern.

Stand September 2026 · Alle 57 Begriffe · Länder-Vergleich

Was bedeutet Wechsel des Dienstherrn?

Die Beihilfe ist kein einheitliches System. Der Bund und jedes der 16 Länder regeln sie selbst, meist in einer eigenen Landesbeihilfeverordnung. Wer versetzt wird oder sich bei einem anderen Dienstherrn bewirbt, wechselt deshalb auch das Beihilferecht und die zuständige Beihilfestelle. Was der alte Dienstherr zahlte, kann beim neuen fehlen.

Am stärksten wirkt sich der Bemessungssatz aus. Die meisten Dienstherren arbeiten personenbezogen mit 50, 70 und 80 Prozent, Hessen und Bremen dagegen familienbezogen mit einem gemeinsamen Satz, Sachsen mit bis zu 90 Prozent. Hinzu kommen Unterschiede bei Wahlleistungen, die in acht Ländern gar nicht beihilfefähig sind, bei der Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland und bei der Heilfürsorge, die es etwa in Hessen und im Saarland für die Polizei nicht gibt.

Der private Versicherungsvertrag bleibt beim Wechsel bestehen. Ändert sich der Beihilfesatz, muss der Versicherer den Tarif aber an den neuen Satz anpassen, und zwar ohne neue Risikoprüfung, wenn der Beamte die Anpassung innerhalb von sechs Monaten beantragt (§ 199 Abs. 2 VVG). Wer die Frist verpasst, riskiert eine Deckungslücke oder muss eine Erhöhung des Versicherungsschutzes mit Gesundheitsprüfung beantragen.

Besonders folgenreich ist der Wechsel für gesetzlich versicherte Beamte. Die pauschale Beihilfe ist Landesrecht und wandert nicht mit. Geht ein Beamter aus Hamburg zum Bund oder nach Bayern, zahlt er den Kassenbeitrag wieder allein. Umgekehrt kann ein Wechsel in ein Land mit pauschaler Beihilfe eine neue Entscheidung eröffnen, in Brandenburg etwa bei einem neuen Beamtenverhältnis.

Rechenbeispiel: Verheirateter Beamter mit zwei Kindern wechselt vom Bund nach Hessen

  1. 1Beim Bund gelten personenbezogene Sätze: Beamter 70 Prozent (ab zwei Kindern), Ehepartnerin 70 Prozent, Kinder je 80 Prozent.
  2. 2In Hessen gilt ein gemeinsamer Familiensatz: 55 Prozent für Verheiratete plus je 5 Punkte für zwei Kinder = 65 Prozent für alle.
  3. 3Die Tarife müssen deshalb steigen: für Beamten und Ehepartnerin von 30 auf 35 Prozent, für die Kinder von 20 auf 35 Prozent.
  4. 4Bei stationärer Behandlung erhöht Hessen den Satz um 15 Punkte auf 80 Prozent. Die Anpassung ist innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung möglich.

So regeln es Bund und Länder

DienstherrRegelung
Baden-WürttembergWahlleistungen nur gegen 22 Euro monatlich und nach Erklärung innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten; Kostendämpfungspauschale.
HessenFamilienbezogener Satz; Wahlleistungen gegen 18,90 Euro monatlich bei Erklärung binnen drei Monaten nach Diensteintritt; keine Heilfürsorge für die Polizei.
Rheinland-PfalzWahlleistungen gegen 26 Euro monatlich bei Erklärung binnen drei Monaten; Kostendämpfungspauschale.
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-HolsteinWahlleistungen nicht beihilfefähig; bei einem Wechsel aus einem Land mit Wahlleistungen muss der PKV-Tarif sie voll tragen, wenn sie gewünscht sind.
BrandenburgBei einem neuen Beamtenverhältnis ist eine neue Entscheidung über die pauschale Beihilfe möglich.
SaarlandKostendämpfungspauschale von 50 bis 700 Euro; keine Heilfürsorge für die Polizei.

Hinweise und Tipps

Fragen zu Wechsel des Dienstherrn

Muss ich bei einem Wechsel des Dienstherrn die Krankenversicherung wechseln?
Nein. Der PKV-Vertrag läuft weiter, nur der Tarif wird bei Bedarf an den neuen Beihilfesatz angepasst. Zusatztarife, etwa für Wahlleistungen, sollten mit Blick auf die neue Beihilfeverordnung überprüft werden.
Was passiert mit meiner Heilfürsorge, wenn ich das Land wechsle?
Sie richtet sich nach dem neuen Dienstherrn. Wechselt ein Polizeibeamter etwa nach Hessen oder ins Saarland, gilt dort die Beihilfe. Eine zuvor abgeschlossene Anwartschaftsversicherung lässt sich dann ohne neue Gesundheitsprüfung in einen Beihilfetarif umwandeln.
Kann ich nach einem Wechsel erneut die Öffnungsaktion nutzen?
In der Regel nicht. Die Sechsmonatsfrist der Öffnungsaktion knüpft an die erstmalige Verbeamtung an. Wer bereits privat versichert ist, braucht sie aber meist auch nicht: Die Anpassung an den neuen Beihilfesatz ist über § 199 Abs. 2 VVG ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Quellen (4)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 199 Beihilfeempfänger
  2. Bundesministerium der Justiz: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 46 Bemessung der Beihilfe
  3. Land Hessen: Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), § 15 Bemessung der Beihilfe
  4. Verband der Privaten Krankenversicherung: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige – Öffnungsaktionen der PKV (Stand Januar 2026)

Rechtsstand: September 2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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