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Beihilfe-Lexikon Alternativen & Sonderformen

Sachleistungsbeihilfe

Definition

Die Sachleistungsbeihilfe ist eine hessische Sonderform der Beihilfe für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte. Sie beträgt 50 Prozent des Geldwerts der in Anspruch genommenen Kassenleistungen, höchstens aber die selbst gezahlten Beiträge der letzten zwölf Monate (§ 5 Abs. 5 HBeihVO).

Stand September 2026 · Alle 57 Begriffe · Länder-Vergleich

Was bedeutet Sachleistungsbeihilfe?

Normalerweise erhalten gesetzlich versicherte Beamte kaum Beihilfe, weil die Krankenkasse ihre Leistungen als Sachleistung erbringt: Der Versicherte bekommt keine Rechnung, und was die Kasse getragen hat, wird von den beihilfefähigen Aufwendungen abgezogen. Hessen macht davon eine Ausnahme. Das Land hat keine pauschale Beihilfe eingeführt, gewährt freiwillig gesetzlich Versicherten aber auf Antrag Beihilfe zum Geldwert der Kassenleistungen. Anders als die pauschale Beihilfe ist sie kein monatlicher Beitragszuschuss, sondern eine nachträgliche Erstattung, die sich nach der tatsächlichen Inanspruchnahme richtet.

So funktioniert die Sachleistungsbeihilfe nach dem Merkblatt des Regierungspräsidiums Kassel:

- Grundlage: Die Krankenkasse bescheinigt den Geldwert der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Als Sachleistung gelten auch Festbeträge für Arznei- und Hilfsmittel sowie die Kostenerstattung bei häuslicher Krankenpflege und Haushaltshilfe. - Satz: Der Bemessungssatz beträgt einheitlich 50 Prozent, unabhängig von Familienstand und Familiengröße und auch für Versorgungsempfänger. Die Zuschläge des familienbezogenen Beihilfesystems gelten hier nicht. - Deckel: Die Beihilfe ist auf die Krankenkassenbeiträge begrenzt, die der Beamte für sich und seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen in den zwölf Kalendermonaten vor dem Antragsmonat gezahlt hat und die noch nicht bei einer früheren Festsetzung berücksichtigt wurden. - Familie: Erfasst sind auch Sachleistungen für familienversicherte Angehörige. - Frist: Der Antrag muss innerhalb eines Jahres gestellt werden; die bescheinigten Sachleistungen dürfen dann nicht älter als ein Jahr sein (§ 17 Abs. 10 HBeihVO).

Zahlt die Kasse nur Zuschüsse oder Geldleistungen, etwa beim Zahnersatz oder bei privatärztlicher Behandlung, steigt der Bemessungssatz für den nach Abzug der Kassenleistung verbleibenden beihilfefähigen Betrag auf 100 Prozent (§ 15 Abs. 7 HBeihVO).

Keinen Anspruch haben Versorgungsempfänger, die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, und Personen, die einen Beitragszuschuss erhalten, etwa vom Rentenversicherungsträger. Für die meisten Beamten bleibt die reguläre Beihilfe mit einem privaten Restkostentarif günstiger; für Beamte mit Vorerkrankungen oder großer Familie kann die GKV mit Sachleistungsbeihilfe aber eine Alternative sein.

Rechenbeispiel: Freiwillig versicherte Beamtin in Hessen

  1. 1Die Beamtin hat in den zwölf Monaten vor dem Antrag 850 Euro monatlich an ihre Krankenkasse gezahlt, zusammen 10.200 Euro.
  2. 2Die Kasse bescheinigt Sachleistungen im Wert von 3.000 Euro; 50 Prozent davon sind 1.500 Euro, die voll ausgezahlt werden, weil der Deckel von 10.200 Euro nicht erreicht ist.
  3. 3Nach einem Krankenhausaufenthalt bescheinigt die Kasse Sachleistungen von 30.000 Euro; 50 Prozent wären 15.000 Euro.
  4. 4Ausgezahlt werden dann höchstens die 10.200 Euro gezahlten Beiträge, soweit sie nicht schon bei einer früheren Festsetzung berücksichtigt wurden.

So regeln es Bund und Länder

DienstherrRegelung
HessenSachleistungsbeihilfe von 50 Prozent für freiwillig gesetzlich Versicherte, begrenzt auf die Beiträge der letzten zwölf Monate; keine pauschale Beihilfe.
Bund und alle übrigen LänderKeine Sachleistungsbeihilfe. Zehn Länder bieten stattdessen eine pauschale Beihilfe an, Schleswig-Holstein einen Zuschuss von 50 Prozent zur freiwilligen GKV.

Hinweise und Tipps

Fragen zu Sachleistungsbeihilfe

Ist die Sachleistungsbeihilfe dasselbe wie die pauschale Beihilfe?
Nein. Die pauschale Beihilfe ist ein fester monatlicher Zuschuss zum Versicherungsbeitrag. Die Sachleistungsbeihilfe wird nachträglich auf Antrag gezahlt, richtet sich nach den tatsächlich genutzten Kassenleistungen und ist auf die gezahlten Beiträge begrenzt. Wer wenig zum Arzt geht, erhält entsprechend wenig.
Gilt die Sachleistungsbeihilfe auch für Pflichtversicherte?
Nein. Sie setzt ein freiwilliges Versicherungsverhältnis in der gesetzlichen Krankenversicherung voraus. Versorgungsempfänger in der Krankenversicherung der Rentner und Personen mit Beitragszuschuss haben keinen Anspruch.
Quellen (3)· Stand September 2026· Redaktion: Christian Fröhner
  1. Regierungspräsidium Kassel: Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung (Stand 24. November 2021)
  2. Regierungspräsidium Kassel: Beihilfen
  3. Land Hessen: Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), § 15 Bemessung der Beihilfe

Rechtsstand: September 2026. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.

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