Was bedeutet Öffnungsaktion?
Die Öffnungsaktion ist kein Gesetz, sondern eine Zusage der teilnehmenden Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbands. Sie soll sicherstellen, dass Beamte trotz Vorerkrankungen die private Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe nutzen können. Wer innerhalb der Frist beantragt, wird nicht aus Risikogründen abgelehnt, erhält keine Leistungsausschlüsse, und ein nötiger Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt. Auch für Krankheiten, die schon vor Vertragsbeginn bestanden, wird geleistet.
Teilnehmen können Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger, also vor allem Beamte auf Probe, und zwar auch dann, wenn sie im Vorbereitungsdienst gesetzlich versichert waren. Voraussetzung ist in der Regel, dass noch keine private Krankheitskostenvollversicherung bestand. Für heilfürsorgeberechtigte Polizei- und Feuerwehrbeamte sowie für Soldaten bezieht sich das Angebot auf eine Anwartschaftsversicherung, die innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge abgeschlossen werden muss, nicht erst beim Wechsel in die Beihilfe.
Entscheidend ist die Sechs-Monats-Frist. Sie beginnt mit dem Beamtenverhältnis, maßgeblich ist der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der Versicherungsbeginn. Für Angehörige läuft eine eigene Frist von sechs Monaten ab ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit, etwa nach der Heirat, bei Neugeborenen ab der Geburt. Der Beamte selbst muss dafür privat versichert sein oder eine Anwartschaft haben.
Begünstigt ist nur der beihilfekonforme Restkostenschutz: Beihilfe und Tarif zusammen dürfen 100 Prozent nicht übersteigen. Chefarzt und Zweibettzimmer sind nur enthalten, wenn auch die Beihilfe des Dienstherrn sie erstattet. Für Beihilfeergänzungstarife gilt die Öffnungsaktion nicht.
Rechenbeispiel: Beitrag mit gedeckeltem Risikozuschlag
- 1Eine Beamtin auf Probe mit Vorerkrankung beantragt einen Restkostentarif mit einem tariflichen Beitrag von angenommen 250 Euro im Monat.
- 2Ohne Öffnungsaktion könnte der Versicherer ablehnen oder einen höheren Zuschlag verlangen.
- 3Mit Antrag innerhalb der Frist ist der Zuschlag auf 30 Prozent begrenzt: höchstens 250 × 0,3 = 75 Euro.
- 4Sie zahlt damit höchstens 325 Euro im Monat, ohne Leistungsausschlüsse.