Was bedeutet Beamte auf Probe?
Das Beamtenverhältnis auf Probe liegt zwischen dem Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf und der Ernennung auf Lebenszeit. Laufbahnbewerber werden nach bestandener Prüfung übernommen, Seiteneinsteiger oft direkt auf Probe eingestellt. Das Beamtenstatusgesetz sieht eine Probezeit von mindestens sechs Monaten und höchstens fünf Jahren vor (§ 10 BeamtStG), beim Bund drei Jahre, bei gleichwertiger Vorerfahrung kürzer (§ 11 BBG).
In der Beihilfe ändert sich mit der Probezeit meist wenig: Probebeamte erhalten dieselben Bemessungssätze wie Lebenszeitbeamte, beim Bund also 50 Prozent, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Einzelne Länder behandeln Anwärter jedoch anders, sodass der Satz beim Übergang sinken kann.
In der privaten Krankenversicherung ist der Übergang ein Einschnitt. Ein Anwärtertarif wird in einen regulären Restkostentarif umgestellt, in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung. Weil der Versicherer ab jetzt Altersrückstellungen bildet, steigt der Beitrag. Wer als Anwärter gesetzlich versichert war, kann die Öffnungsaktion noch nutzen: Beamte auf Probe zählen zu den Beamtenanfängern, der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Probeverhältnisses beim Versicherer eingehen.
Unterschätzt wird oft die Dienstunfähigkeit. Beamte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit in der Regel entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ein Ruhegehalt gibt es zwingend nur nach einem Dienstunfall, sonst liegt die Versetzung in den Ruhestand im Ermessen des Dienstherrn (§ 28 BeamtStG) und setzt zusätzlich die fünfjährige Wartezeit voraus.
So regeln es Bund und Länder
| Dienstherr | Regelung |
|---|---|
| Hessen | Beamte auf Widerruf erhalten einheitlich 70 Prozent; ab der Probezeit gilt der familienbezogene Satz ab 50 Prozent, je nach Familie bis 70 Prozent. |
| Bremen und Hamburg | Beamte auf Widerruf können mit der Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe neu zwischen individueller und pauschaler Beihilfe entscheiden. |
| Berlin | Polizeianwärter des mittleren Dienstes erhalten Heilfürsorge nur während der Ausbildung; mit dem Beamtenverhältnis auf Probe gilt die Beihilfe, wahlweise individuell oder pauschal. |
| Rheinland-Pfalz und Saarland | Anwärter sind von der Kostendämpfungspauschale befreit; ab der Probezeit wird sie je nach Besoldungsgruppe abgezogen. |