Was bedeutet Anwartschaftsversicherung?
Wer in die private Krankenversicherung wechselt, muss Gesundheitsfragen beantworten. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung führen, und mit jedem Jahr steigt das Eintrittsalter. Die Anwartschaftsversicherung friert diese Ausgangslage ein: Während der Vertrag ruht, zahlt der Versicherte nur einen reduzierten Beitrag und erhält keine Leistungen. Wird die Anwartschaft später aktiviert, lebt der Vertrag zu den gesicherten Bedingungen wieder auf.
Zwei Formen sind üblich:
- Kleine Anwartschaft: Sie sichert den Gesundheitszustand bei Abschluss. Beim Wechsel in den vollen Schutz wird der Beitrag aber nach dem dann erreichten Alter berechnet. - Große Anwartschaft: Sie sichert zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter, sodass sich der Beitrag nach der Aktivierung an diesem früheren Alter orientiert. Sie kostet mehr, führt aber in der Regel zu einem niedrigeren Beitrag im späteren vollen Schutz.
Für Beamte ist die Anwartschaft vor allem in Übergangsphasen wichtig, in denen sie nicht beihilfeberechtigt oder nicht privat versichert sind:
- Heilfürsorge: Polizeivollzugsbeamte und in einigen Ländern Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte erhalten während des aktiven Dienstes Heilfürsorge. Mit dem Ruhestand endet sie, dann gilt die Beihilfe mit meist 70 Prozent, und für den Rest wird ein Beihilfetarif gebraucht. Über die Öffnungsaktion können Heilfürsorgeberechtigte innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge eine Anwartschaft auf einen späteren Beihilfetarif ohne Ablehnungsrisiko abschließen. - Referendariat und Ausbildung in der GKV: Rechtsreferendare sind in den meisten Ländern gesetzlich pflichtversichert. Wer aus dem Studium eine PKV hat oder später eine Verbeamtung erwartet, kann den Vertrag über eine Anwartschaft erhalten. - Anstellung statt Verbeamtung: Wer nach dem Vorbereitungsdienst angestellt wird und unter der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro (2026) verdient, wird gesetzlich pflichtversichert. Eine Anwartschaft hält die Rückkehr in die PKV bei späterer Verbeamtung offen.
Gesetzlich ist ein Recht darauf verankert, einen gekündigten Vertrag, der nach Art der Lebensversicherung betrieben wird, als Anwartschaftsversicherung fortzuführen (§ 204 Abs. 5 VVG). Die Beiträge und Bedingungen legt jeder Versicherer im Tarif fest.
So regeln es Bund und Länder
| Dienstherr | Regelung |
|---|---|
| Bund | Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag; alle übrigen Bundesbeamten erhalten Beihilfe. |
| Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt | Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte; im Ruhestand gilt Beihilfe. |
| Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein | Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte und Feuerwehr (in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein für den Einsatzdienst); in Baden-Württemberg zusätzlich Wahlrecht für den Justizvollzug. |
| Hamburg | Heilfürsorge für Polizei, feuerwehrtechnischen Dienst und seit 1. April 2026 Justizvollzug; einmaliges, unwiderrufliches Wahlrecht zur Beihilfe. |
| Sachsen | Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte, seit 1. Juli 2025 auch für den Justizvollzugsdienst. |
| Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen | Heilfürsorge nur für bestimmte Gruppen, etwa in der Ausbildung oder bei der Bereitschaftspolizei; danach Beihilfe, weshalb eine Anwartschaft schon während der Ausbildung sinnvoll ist. |
| Hessen und Saarland | Keine freie Heilfürsorge; auch Polizeibeamte erhalten Beihilfe. |